Neuordnung Holzmechaniker / Holzmechanikerin. B. Seyfried AB 4.3

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Transkript:

Neuordnung Holzmechaniker / Holzmechanikerin

Genealogie des Holzmechanikers / der Holzmechanikerin

Statistische Daten zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin Neuabschlüsse zum 30.09.2014 2013 2012 2011 2010 549 582 657 765 864 Bestand 31.12.2013 Vertragslösungen 2013 1.545 180

Hamburg / 15 Schleswig- Holstein 63 Bremen / 27 Mecklenburg- Vorpommern 45 Niedersachsen 75 Berlin / 18 Rheinland- Pfalz 102 Saarland 0 Nordrhein- Westfalen 465 Hessen 66 Baden- Württemberg 198 Thüringen 63 Sachsen- Anhalt 69 Bayern 129 Brandenburg 81 Sachsen 132 0 100 km Grenze Bundesrepublik Grenze Bundesland

Auftrag an das BIBB und die Projektgruppe Weisung BMWivom 23.01.2012 zur Durchführung eines Vorverfahrens zur Entwicklung einer Neuordnung der Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin Berufsbezeichnung Ausbildungsstruktur (Differenzierung in Fachrichtungen, Schwerpunkte oder Wahlqualifikationseinheiten) Form der zeitlichen Gliederung Prüfungsstruktur (konventionelle Prüfungsform) Durch ein offeneres Berufsbild und eine flexiblere Ordnungsstruktur soll der Einsatzbereich des Berufs vergrößert und dessen Attraktivität erhöht werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, wie die von einigen Bereichen der Holzindustrie benötigten Qualifikationen der Montage verstärkt im Holzmechaniker berücksichtigt werden können (KWB 06.12.2011) Wie sehen die Qualifikationsanforderungen hinsichtlich Fertigung und Montage in den verschiedenen Bereichen aus? Welche Unterschiede gibt es z. B. zwischen der Montage von Bauelementen und der Montage im Caravanbau? Ist es möglich und in welchem Umfang, die unterschiedlichen Qualifikationsbereiche Fertigung und Montage in einem Beruf abzudecken? Welche Ordnungsstruktur (Fachrichtungen, Wahlqualifikationen, Zusatzqualifikationen, Einsatzgebiete) käme dafür insbesondere in Frage? Welche Konsequenzen hätte eine veränderte Ausbildungsordnung für die Beschulung? Welche Qualifikationen sind darüber hinaus erforderlich und müssen über spezielle Weiterbildungsmaßnahmen abgedeckt werden?

Erwartete Ergebnisse Das Vorverfahren/Vorprojekt soll mit einem Vorschlag zu den Eckwerten für ein Neuordnungsverfahren abschließen. - BMWi Auf dieser Grundlage ist dann gemeinsam mit den Sozialpartnern ein Vorschlag für eine Neustrukturierung des Holzmechanikers und/oder für Weiterbildungsmaßnahmen zu erarbeiten. -KWB Gelingt es hier, eine gemeinsame Lösung zu finden, dann wäre damit auch für das Thema Montageberuf, das den Unternehmen weiterhin ein wichtiges Anliegen ist, eine Lösung gefunden. -KWB

Eckwerte zur Neuordnung Holzmechaniker / Holzmechanikerin Eckwerte Neuordnung Holzmechaniker/ Holzmechanikerin Berufsbezeichnung: Holzmechaniker / Holzmechanikerin Ausbildungsdauer: drei Jahre Struktur der Ausbildung Differenzierung nach Fachrichtungen - Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen - Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen - Montieren von Innenausbauten und Bauelementen (neu!) Katalog der vorläufigen Berufsbildpositionen siehe Katalog Form der zeitlichen Gliederung: Zeitrichtwertmethode mit Trennung vor/nach der Zwischenprüfung (wie bisher) Prüfungsform: traditionell (ZW und AP, wie bisher) Umweltschutz:Standardpositionen, dass Inhalte aufgenommen werden, falls über die Standardpositionen hinaus erforderlich, z. B. Entsorgung

Entwicklung von Ausbildungsordnungen Initiierung eines Neuordnungsverfahrens Vorverfahren Eckwerteberatungen Eckwertevorschlag Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium Koordinierungsausschuss Bund-Länder Hauptverfahren Entwurf Ausbildungsordnung (SV des Bundes) Gemeinsame Sitzung (SV des Bundes + der Länder) Entwurf Rahmenlehrplan (SV der Länder) Entsprechungsliste Befragung der Spitzenverbände Erlass Hauptausschuss Koordinierungsausschuss Bund-Länder Rechtsförmliche Prüfung Erlass - Veröffentlichung

Dritte Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen Schützen von Bestandsteilen und Einbauten Montieren von Innenausbauten und Bauelementen Planen und Vorbereiten der Montage Einrichten, Sichern und Räumen von Montagestellen Montieren und Demontieren von Innenausbauten oder Bauelementen Installieren und in Betrieb nehmen von elektrischen Geräten und Einrichtungen Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasser-und Abwasserleitungen sowie an Lüftungszu- und - abführungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin *) (Holzmechanikerausbildungsverordnung- Holzmech-AusbV) Vom... Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. April 2006 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310), verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Inhaltsübersicht A b s c h n i t t 1 G e g e n s t a n d, D a u e r u n d G l i e d e r u n g d e r B e r u f s a u s b i l d u n g 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes 2 Dauer der Berufsausbildung 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild 5 Ausbildungsplan 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis 7 Ziel und Zeitpunkt 8 Inhalt 9 Prüfungsbereiche 10 Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstücks 11 Ziel und Zeitpunkt 12 Inhalt A b s c h n i t t 2 Z w i s c h e n p r ü f u n g A b s c h n i t t 3 A b s c h l u s s p r ü f u n g 13 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Brigitte Seyfried Mail: seyfried@bibb.de; Tel.: 0228-1071308 http://www.bibb.de

Stellungnahme des BIBB Hauptausschusses Bund-Länder-Koordinierungsausschuss ARP/RLP Bund Länder BMJ: Rechtsförmlichkeit BMBF: Einvernehmen BMWi o. a.: Erlass KMK-Beschluss BGBl: Verkündung Gemeinsame Veröffentlichung ARP/RLP Bundesanzeiger KMK-Beschlusssammlung Umsetzung und Transfer

Bund Länder Weisung ans BIBB Sachverständige des Bundes Produkt: AO + ARP Abstimmung Neuordnungsbeschluss Entsprechungsliste KMK-Benennung Sachverständige der Länder Produkt: RLP Befragung der Spitzenverbände Gemeinsame Sitzung der SV des Bundes und der Länder beim BMBF

BIBB Koordinator/-in Arbeitnehmer Koordinator/-in Arbeitgeber Sachverständige Arbeitnehmer Sachverständige Arbeitgeber BMWi BMBF KMK

Die Ausbildungsordnung hat festzulegen: die Bezeichnung des Ausbildungsberufes die Ausbildungsdauer: nicht mehr als 3 Jahre und nicht weniger als 2 Jahre das Ausbildungsberufsbild: berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind den Ausbildungsrahmenplan: sachliche und zeitliche Gliederung die Prüfungsanforderungen das Ausbildungsprofil / die Zeugniserläuterungen