vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) Wer profitiert von der finanziellen Brennpunktzulage an Berliner Schulen?

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Transkript:

Drucksache 18 / 17 314 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Wer profitiert von der finanziellen Brennpunktzulage an Berliner Schulen? und Antwort vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17314 vom 13. Dezember 2018 über Wer profitiert von der finanziellen Brennpunktzulage an Berliner Schulen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte an welchen jeweiligen Schulen in welchen jeweiligen Bezirken werden von der geplanten Brennpunktzulage profitieren? Zu 1.: Am 13. Dezember hat das Abgeordnetenhaus eine Ergänzung des Bundesbesoldungsgesetzes ÜF Berlin beschlossen, nach der für beamtete Lehrkräfte und über das Tarifrecht auch für die ganz überwiegende Zahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage eine Zulage gezahlt wird. In Anlage 1 ist aufgeführt, an welchen Schulen (mit Angabe des jeweiligen Bezirks) Lehrkräfte diese Zulage erhalten und wie viele Lehrkräfte jeweils profitieren. 2. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher an welchen jeweiligen Schulen in welchen jeweiligen Bezirken werden von der geplanten Brennpunktzulage profitieren? Zu 2.: Die zu 1. genannte Gesetzesänderung führt über das geltende Tarifrecht nur für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, nicht jedoch für Erzieherinnen und Erzieher zu einer Zulagenzahlung. Erzieherinnen und Erzieher an Schulen in schwieriger Lage können nach dem Tarifrecht keine pauschale Zulage erhalten.

2 Daher wird den beim Land Berlin beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern an Schulen mit besonderer Schülerschaft, soweit dies tarifrechtlich möglich ist, im Wege der Höhergruppierung ein höheres Entgelt gezahlt. Die Entgeltordnung zum TV-L (Teil II Abschnitt 20, Unterabschnitt 6) sieht keine Entgeltgruppe 10 vor, so dass eine Besserstellung für diejenigen Erzieherinnen und Erzieher, die an Integrierten Sekundarschulen oder Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt tätig und damit in Entgeltgruppe 9 eingruppiert sind, nicht möglich ist. Erzieherinnen und Erzieher an Grundschulen, die in Entgeltgruppe 8 eingruppiert sind, werden in Entgeltgruppe 9 höhergruppiert, wenn besonders schwierige fachliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Für insgesamt 32 Grundschulen hat die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anhand fachlicher Kriterien (insbesondere Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe) festgestellt, dass die Tätigkeit der Erzieherinnen und Erzieher wegen Besonderheiten der Schülerschaft eine besonders schwierige fachliche Tätigkeit darstellt, so dass eine Eingruppierung in E 9 erfolgt. Diese Schulen sind (mit Angabe des jeweiligen Bezirks und jeweiliger Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher in Entgeltgruppe 8) in Anlage 2 aufgeführt. Neben den Erzieherinnen und Erziehern werden auch Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern in Entgeltgruppe 5 (diese befinden sich in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher) im Fall einer Tätigkeit an den genannten Schulen höhergruppiert, und zwar von E 5 in E 6. Auch für Erzieherinnen und Erzieher, die für Träger der freien Jugendhilfe an diesen Schulen tätig sind, soll eine höhere Vergütung ermöglicht werden. Dazu wird derzeit gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtshilfe geprüft, in welcher Form eine Anpassung des Finanzierungsentgelts der Träger für diese Schulen erfolgen kann. Da die für Träger der freien Jugendhilfe tätigen Erzieherinnen und Erzieher nicht unmittelbar ein höheres Entgelt erhalten, sind sie in der Liste in Anlage 2 nicht aufgeführt. Berlin, den 07. Januar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Anlage zu Frage 1 Schulen in schwieriger Lage mit Anzahl aktiver Lehrpersonen Schuljahr 2018/19 - Stichtag: 01.11.2018 Region Schulart BSN Schulname Anzahl aktive Lehrpersonen Mitte Grundschule 01G24 Gottfried-Röhl-Grundschule 45 Grundschule 01G25 Rudolf-Wissell-Grundschule 41 Grundschule 01G27 Gesundbrunnen-Grundschule 48 Grundschule 01G28 Brüder-Grimm-Grundschule 36 Grundschule 01G31 Wedding-Grundschule 49 Grundschule 01G32 Carl-Kraemer-Grundschule 42 Grundschule 01G39 Vineta-Grundschule 36 Grundschule 01G43 Albert-Gutzmann-Schule (Grundschule) 26 Grundschule 01G45 Leo-Lionni-Grundschule 53 ISS 01K01 Willy-Brandt-Schule 54 ISS 01K02 Ernst-Schering-Schule Herbert-Hoover-Schule (Integrierte 56 ISS 01K06 Sekundarschule) Schule am Schillerpark (Integrierte 53 ISS 01K08 Sekundarschule) 74 ISS 01K09 Hedwig-Dohm-Schule (Integrierte Sekundarschule) 54 Schule mit FSP 01S01 Schule am Zille-Park 35 Schule mit FSP 01S06 Albert-Gutzmann-Schule 30 Schule mit FSP 01S07 Charlotte-Pfeffer-Schule 31 Friedrichshain-Kreuzberg Grundschule 02G12 Kurt-Schumacher-Grundschule 24 Grundschule 02G14 Galilei-Grundschule 37 Grundschule 02G22 Jens-Nydahl-Grundschule 44 Grundschule 02G24 Otto-Wels-Grundschule 56 Grundschule 02G26 Lemgo-Grundschule 37 Albrecht-von-Graefe-Schule (Integrierte ISS 02K09 Sekundarschule) 35 Schule mit FSP 02S02 Gustav-Meyer-Schule 40 Seite 1 von 3

Schule mit FSP 02S06 Liebmann-Schule 18 Spandau Grundschule 05G07 Lynar-Grundschule 51 Grundschule 05G22 Christian-Morgenstern-Grundschule 55 Tempelhof-Schöneberg Grundschule 07G01 Spreewald-Grundschule 32 Grundschule 07G13 Neumark-Grundschule 28 Schule mit FSP 07S01 Prignitz-Schule 26 Neukölln Grundschule 08G03 Hans-Fallada-Schule (Grundschule) 39 Grundschule 08G05 Elbe-Schule (Grundschule) 25 Grundschule 08G06 Karl-Weise-Schule (Grundschule) 27 Grundschule 08G07 Hermann-Boddin-Schule (Grundschule) 26 Grundschule 08G08 Karlsgarten-Schule (Grundschule) 39 Grundschule 08G14 Konrad-Agahd-Schule (Grundschule) 25 Grundschule 08G15 Hermann-Sander-Schule (Grundschule) 42 Grundschule 08G17 Richard-Schule (Grundschule) 35 Grundschule 08G21 Silberstein-Schule (Grundschule) 27 Grundschule 08G24 Schule am Teltowkanal (Grundschule) 30 Grundschule 08G35 Schule in der Köllnischen Heide (Grundschule) 46 Grundschule 08G36 Löwenzahn-Schule (Grundschule) 28 ISS 08K09 Röntgen-Schule 44 ISS 08K10 Zuckmayer-Schule 44 ISS 08K11 Alfred-Nobel-Schule 58 ISS 08K12 Kepler-Schule 48 Gymnasium 08Y02 Albert-Schweitzer-Gymnasium 54 Gymnasium 08Y04 Ernst-Abbe-Gymnasium 49 Schule mit FSP 08S01 Adolf-Reichwein-Schule 31 Schule mit FSP 08S04 Schule am Zwickauer Damm 28 Schule mit FSP 08S06 Hans-Fallada-Schule 22 Schule mit FSP 08S09 Schule an der Windmühle 16 Lichtenberg Schule mit FSP 11S08 Schule Am Breiten Luch 34 Reinickendorf Grundschule 12G28 Grundschule in den Rollbergen 38 Grundschule 12G33 Lauterbach-Grundschule 54 Seite 2 von 3

zentralverwaltete Schulen Schule mit FSP 12S03 Lauterbach-Schule 25 Schule berufliche mit FSP 12S05 Wiesengrund-Schule 23 Schule 02B01 August-Sander-Schule 95 2298 Seite 3 von 3

Anlage zu Frage 2 Grundschulen, an denen Erzieherinnen und Erzieher eine besonders schwierige fachliche Tätigkeit ausüben mit Anzahl Erz. in E 8 Schuljahr 2018/19 Stichtag: 01.11.2018 Region Schulart BSN Schulname Anzahl Erziehrer/-innen E 8 Mitte Grundschule 01G24 Gottfried-Röhl-Grundschule 5 Grundschule 01G25 Rudolf-Wissell-Grundschule 8 Grundschule 01G27 Gesundbrunnen-Grundschule 0 Grundschule 01G28 Brüder-Grimm-Grundschule kleiner als 5 Grundschule 01G31 Wedding-Grundschule 7 Grundschule 01G32 Carl-Kraemer-Grundschule kleiner als 5 Grundschule 01G39 Vineta-Grundschule 13 Grundschule 01G43 Albert-Gutzmann-Schule (Grundschule) kleiner als 5 Grundschule 01G45 Leo-Lionni-Grundschule 0 Friedrichshain-Kreuzberg Grundschule 02G12 Kurt-Schumacher-Grundschule 18 Grundschule 02G14 Galilei-Grundschule 11 Grundschule 02G22 Jens-Nydahl-Grundschule 18 Grundschule 02G24 Otto-Wels-Grundschule 17 Grundschule 02G26 Lemgo-Grundschule 9 Spandau Grundschule 05G07 Lynar-Grundschule 0 Grundschule 05G22 Christian-Morgenstern-Grundschule 28 Tempelhof-Schöneberg Grundschule 07G01 Spreewald-Grundschule kleiner als 5 Grundschule 07G13 Neumark-Grundschule kleiner als 5 Neukölln Grundschule 08G03 Hans-Fallada-Schule (Grundschule) 6 Grundschule 08G05 Elbe-Schule (Grundschule) kleiner als 5 Grundschule 08G06 Karl-Weise-Schule (Grundschule) 16 Grundschule 08G07 Hermann-Boddin-Schule (Grundschule) 19 Grundschule 08G08 Karlsgarten-Schule (Grundschule) 12 Seite 1 von 2

Grundschule 08G14 Konrad-Agahd-Schule (Grundschule) 6 Grundschule 08G15 Hermann-Sander-Schule (Grundschule) 9 Grundschule 08G17 Richard-Schule (Grundschule) 19 Grundschule 08G21 Silberstein-Schule (Grundschule) 0 Grundschule 08G24 Schule am Teltowkanal (Grundschule) 9 Grundschule 08G35 Schule in der Köllnischen Heide (Grundschule) 32 Grundschule 08G36 Löwenzahn-Schule (Grundschule) 7 Reinickendorf Grundschule 12G28 Grundschule in den Rollbergen 9 Grundschule 12G33 Lauterbach-Grundschule 0 Seite 2 von 2