Raumvermietungsreglement

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LEITFADEN RAUMVERMIETUNG

Transkript:

Raumvermietungsreglement Miettarife und Benutzungsbedingungen der Reformierten Kirchgemeinde Wehntal Reformierte Kirche Schöfflisdorf Reformierte Kirche Niederweningen Kirchgemeindehaus Schöfflisdorf Pfarrhaus Niederweningen Ev.-ref. Kirche Wehntal Sekretariat Oberdorfstrasse 4 Postfach 61 8165 Schöfflisdorf Telefon: 044 875 01 49 http://www.kirche-wehntal.ch Seite 1

Raumvermietungsreglement Grundsatz... 3 1. Mietbare Räume... 3 2. Vorgehen bei Mietanfragen... 5 3. Allgemeine Benutzungsbedingungen... 5 4. Benutzerkategorien... 7 5. Tarifordnung... 7 6. Tarife... 8 Kirche Schöfflisdorf... 8 Kirche Niederweningen... 8 Kirchgemeindehaus Schöfflisdorf... 8 Pfarrhaus Erdgeschoss, Niederweningen... 8 7. Teil- oder Vollerlass von Mietgebühren... 9 8. Übergangsbestimmungen... 9 Seite 2

Grundsatz Die Kirche Wehntal versteht sich als gastliche Kirchgemeinde, die verschiedensten Benutzergruppen offen steht. Sie leistet damit einen Beitrag zur Förderung des spirituellen, gemeinschaftlichen und kulturellen Lebens im Zürcher Wehntal mit den Kirchgemeinden Schneisigen und Siglistorf. Kirchliche Veranstaltungen haben im Grundsatz in der Vermietungspraxis immer Vorrang. 1. Mietbare Räume: Kirche Schöfflisdorf, Chilegass, in 8165 Schöfflisdorf Die Kirche ist für Konzerte und Kasualien mietbar. Bitte wenden Sie sich ans Sekretariat der ref. Kirche Wehntal. Kirche Niederweningen, Breitstrasse, in 8166 Niederweningen Die Kirche ist für Konzerte und Kasualien mietbar. Bitte wenden Sie sich ans Sekretariat der ref. Kirche Wehntal. Seite 3

Im Kirchgemeindehaus Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 4 steht ein Raum im 1. Obergeschoss zur Vermietung zur Verfügung: Platzmöglichkeiten: ca. 8-14 Personen, Die Küche kann zum Raum dazu gebucht werden. WC im Untergeschoss vorhanden. Pfarrhaus Erdgeschoss in Niederweningen, Breitstrasse 2, 2 Sitzungszimmer für 5-8 Personen sind mietbar, Sitzungszimmer A und B. Die Küche kann dazu gebucht werden. WC im Erdgeschoss vorhanden. Sitzungszimmer A Sitzungszimmer B Seite 4

2. Vorgehen bei Mietanfragen Kontaktaufnahme für Mietanfragen: Ev.-ref. Kirche Wehntal Sekretariat Oberdorfstrasse 4 (Postfach 61) 8165 Schöfflisdorf Telefon: 044 875 01 49 sekretariat.wehntal@zh.ref.ch http://www.kirche-wehntal.ch 1. Wir empfehlen eine unverbindliche Besichtigung der Lokalitäten. 2. Auf Wunsch erfolgt eine provisorische Reservation mit einer vereinbarten Frist. Nach Fristablauf erlischt die provisorische Reservation automatisch. 3. Sie erhalten ein Raumreservationsformular. Dieses Formular ist vollständig auszufüllen und an das Sekretariat der Kirchgemeinde zu richten. 4. Die Reservationsanfrage wird durch die verantwortliche Person im Sekretariatsdienst und Kirchenpflege (bei Konzerten) geprüft und die Vermietung bewilligt. 5. Erst nach Begleichung der Rechnung wird die Reservation definitiv. 6. Ihre Reservation wird mit Kopie an den Sigristen schriftlich per Mail bestätigt. 3. Allgemeine Benutzungsbedingungen 1. Die kirchlichen Räume dienen in erster Linie unserer Kirchgemeinde zur Pflege und Förderung des kirchlichen Lebens. 2. Eine Mietanfrage kann ohne Begründung abgelehnt werden. 3. Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung. Die Veranstalter haften für Beschädigungen an Einrichtungen, Gebäudeteilen und Personen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. 4. Die Kirche darf nur unter Aufsicht eines Sigristen benützt werden. In der Regel wird die Anwesenheit der Sigristen für alle Benutzerkategorien (Konzerte, etc.) nach Aufwand pro Stunde verrechnet.. 5. Für die Bedienung der elektronischen Geräte und technischen Anlagen ist eine Instruktion durch das Sigristen-Team erforderlich. 6. Mit Ausnahme der Kirche kann der Veranstalter selber für das Aufstellen der Stühle, Tische, Einrichtungen besorgt sein. Nach dem Anlass sind die Seite 5

Einrichtungen besenrein und sauber zu hinterlassen. Benütztes Mobiliar und Geräte sind gleichermassen wegzuräumen. Der Sigrist händigt einen Schlüssel für den Anlass gegen Quittung aus, sollten die Räumlichkeiten geschlossen sein. 7. Die Räumlichkeiten sind besenrein und ohne grössere Verunreinigungen zu verlassen. Geschirr, Gläser, etc. sind abzuwaschen und in die Schränke zu räumen. Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind Fenster und Türen zu schliessen und das Licht zu löschen. Eine allfällige Nachreinigung wird nach effektivem Aufwand pro Stunde in Rechnung gestellt. 8. Für Schäden, die bei Nichteinhaltung entstehen, ist der Mieter haftbar. 9. Für die Übergabe/Rückgabe des Mietobjektes ist der Sigrist zuständig. 10. Die Rechnungsstellung des zusätzlichen Aufwandes erfolgt nach der Veranstaltung gemäss effektivem Aufwand durch das Sekretariat. 11. In allen Räumlichkeiten gilt Rauchverbot. Ebenso ist der Konsum von illegalen Drogen auf dem ganzen Areal verboten. 12. Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus Erdgeschoss und die Kirchen sind bei Veranstaltungen in der Regel bis 22.00 Uhr geöffnet. Abweichungen bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung durch das Sigristen-Team. 13. Die Hausordnung der einzelnen Gebäude und die feuerpolizeilichen Vorschriften sind strikte einzuhalten. Amtliche Bewilligungen besorgen die Mieter selber. Kopien davon sind dem Eigentümer vorzulegen. 14. Auf die Nachbarschaft und andere Mieter ist stets Rücksicht zu nehmen. 15. Fahrzeuge dürfen nur auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Seite 6

4. Benutzerkategorien Die Kirche Wehntal unterscheidet drei Benutzungskategorien: Kirchlicher Anlass Gemeinnütziger Anlass Kommerzieller, politischer, privater Anlass Tarif A Tarif B Tarif C 5. Tarifordnung Annullierungen von definitiven Reservationen müssen mindestens drei Wochen vor der geplanten Veranstaltung beim Sekretariat Kirche Wehntal schriftlich eintreffen und ebenfalls vor Publizierung in der Gemeindeseite (bei Konzerten). Andernfalls wird eine Gebühr von Fr. 150.-- für Umtriebe belastet. Über Ausnahmen entscheidet die Kirchenpflege. Tarif A - Gratisbenützung Anlässe der Kirche Wehntal Kirchliche Gruppen, landeskirchliche Gruppen, Arbeits- und Interessengruppen, sofern die Kirchgemeinde bei der Organisation mitwirkt sowie ökumenische Anlässe mit Mitwirkung der Kirche Wehntal. Tarif B - Reduzierter Tarif Non-Profit-Organisationen und Vereine aus der Kirche Wehntal landeskirchliche Gruppierungen und verwandte Organisationen, Einmalige Jahreskonzerte inklusive einer/1. Vor-Ort-Probe am gleichen Tag von Orchestern, Musikern und Chören aus der Kirche Wehntal oder aus derem Umfeld oder solche, die jedes Jahr traditionsgemäss zu Gast sind. Chöre und Musiker die zugunsten der Vereinskasse, Kollekte oder Benefiz spielen. Klassische Benefizveranstaltungen. Tarif C - Standard-Tarif Privatpersonen, Personengruppen, auswärtige Vereine oder Vereinigungen, Veranstaltungen mit Eintrittsgebühr und/oder Konsumation, Veranstaltungen oder Anlässe politischer und öffentlich-rechtlicher Institutionen. Seite 7

6. Tarife Kirche Schöfflisdorf, Chilegass, 8165 Schöfflisdorf Kirche Niederweningen, Breitstrasse 2, 8166 Niederweningen Tarif A B C pro Anlass Konzerte gratis Fr. 200.-- Fr. 400.-- Probe an einem sep. Tag gratis Fr. 50.-- Fr. 80.-- Kasualien (Taufen, Hochzeiten, Bestattungen) für Nichtmitglieder der reformierten Landeskirche Infrastruktur gratis Fr. 400.-- pro Anlass für Apéro Fr. 50.-- Vortragspult, Dirigenenpodest Mischpult Audioanlage inklusive zwei Mikrofone inbegriffen inbegriffen inbegriffen Beamernutzung inklusive Leinwand Fr. 50.-- Organist in Niederweningen oder Schöfflisdorf Klavier in Niederweningen oder Schöfflisdorf Dienstleistungen Fr. 190.-- / pro Anlass inbegriffen pro Stunde mind. ¼ Std. Präsenz Sigrist während der Veranstaltung Fr. 50.-- Änderung der Kircheninneneinrichtung (Bankanordnung,etc.) auf Wunsch Fr. 50.-- Sitzungsraum im Kirchgemeindehaus, Oberdorfstrasse 4, Schöfflisdorf Tarif A B C pro Anlass (abends) gratis Fr. 15.-- Fr. 30.-- Benutzung Küche gratis Fr. 10.-- Fr. 10.-- Dienstleistungen siehe Tarif Kirche Sitzungsraum A oder B im Pfarrhaus Erdgeschoss, Breitstrasse 2, Niederweningen Tarif A B C pro Anlass (abends) gratis Fr. 10.-- Fr. 15.-- Benutzung Küche gratis Fr. 10.-- Fr. 10.-- Dienstleistungen siehe Tarif Kirche Seite 8

7. Teil- oder Vollerlass von Mietgebühren Für einen Teil- oder Vollerlass der Mietgebühren ist ein begründeter, schriftlicher Antrag frühzeitig an die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Wehntal einzureichen. 8. Übergangsbestimmungen Mit Beschluss vom 24.11.2016 werden alle früheren Miet-, Miettarif- und Benützungs- Reglemente ausser Kraft gesetzt. Bestehende Mietverträge werden individuell an die neuen Miettarife angepasst. Dieses Reglement tritt auf den 01.01.2017 in Kraft. Im Namen der Kirchenpflege: Kaspar Zbinden Präsident Markus Roesli Ressort Liegenschaften Seite 9