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Transkript:

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 373 G 1294 Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt Herausgeber: Bezirksregierung Köln 197. Jahrgang Köln, 23. Oktober 2017 Nummer 42 Inhaltsangabe: B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 546. Schornsteinfegerangelegenheiten Neubesetzung eines Kehrbezirkes Nr. 54 des Rhein-Sieg- Kreises Seite 374 547. Urkunde über die Aufhebung der Evangelischen Johannes- Kirchengemeinde Leverkusen-Manfort Seite 374 548. Denkmalschutz h i e r : Unterschutzstellung von Landes- und Bundesbauten Seite 375 549. Denkmalschutz h i e r : Unterschutzstellung von Landes- und Bundesbauten Seite 375 C Rechtsvorschriften- und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 550. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017 einschl. Nachtragssatzung 2017 des Zweckverbandes Kölner Randkanal Seite 375 551. Aufgebot von Sparkassenbüchern h i e r : Sparkasse Aachen Seite 376 E Sonstiges 552. Liquidation h i e r : Verein Unterstützungskasse der Firma Dr. H. Oidtmann, Linnich Seite 376 553. Liquidation h i e r : Betriebssportverein VETROTEX Herzogenrath e. V. Seite 376 Hinweis Dieser Ausgabe liegt kein Öffentlicher Anzeiger bei.

B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 546. Schornsteinfegerangelegenheiten Neubesetzung eines Kehrbezirkes Nr. 54 des Rhein-Sieg-Kreises Bezirksregierung Köln Az. 34.02.02-KB54RSK- Köln, den 9. Oktober 2017 Gemäß 9 Abs. 1 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) i. V. m. der Nr. I der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (vormals: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk) des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausschreibungsrichtlinie) habe ich den Kehrbezirk Nr. 54 RSK Landrates des Rhein- Sieg-Kreises mit Schwerpunkt in der Stadt Hennef, einem Teil der Gemeinden Ruppichteroth und Eitorf sowie der Ortschaft Niederhorbach (Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid) durch Veröffentlichung auf der Web-Site www.bund.de (21. Juli 2017, Kennz. 2028726) und der Homepage der Bezirksregierung Köln www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/service/stellen/index.html öffentlich ausgeschrieben. Gemäß 9 Abs. 4 SchfHwG i. V. m. Nr. V Abs. 1 der Ausschreibungsrichtlinie wurde die Auswahl zwischen den Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG habe ich Herrn bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Sebastian Schumacher, 53773 Hennef, mit Verfügung vom 30. September 2017 mit Wirkung vom 1. Januar 2018 für die Dauer von sieben Jahren zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Nr. 54 RSK des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises bestellt. Im Auftrag gez. S c h ä f e r ABl. Reg. K 2017, S. 374 547. Urkunde über die Aufhebung der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Leverkusen-Manfort Nach Anhören der Beteiligten wird auf Grund von Artikel 11 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland in Verbindung mit 2 Abs. 2 der Dienstordnung für das Landeskirchenamt Folgendes festgesetzt: Artikel 1 Die mit Urkunde vom 14. Dezember 1967 gebildete Evangelische Johannes-Kirchengemeinde Leverkusen- Manfort wird mit Ablauf des aufgehoben. 31. Dezember 2017 374 Artikel 2 (1) Die Evangelische Kirchengemeinde Leverkusen- Schlebusch tritt in die Eigentumsrechte an folgendem Grundstück der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Leverkusen-Manfort samt Aufbauten nebst allem dazugehörigen kircheneigenen Inventar als Einzelrechtsnachfolgerin ein: Grundbuch der Stadt Leverkusen-Schlebusch, Blatt 1837, Nr. 1, Flur 47, Flurstück 250. (2) Der Kirchenkreis Leverkusen tritt in die Eigentumsrechte an folgenden Grundstücken der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Leverkusen-Manfort samt Aufbauten nebst allem dazugehörenden kircheneigenen Inventar als Einzelrechtsnachfolger ein: Grundbuch der Stadt Leverkusen-Wiesdorf, Blatt 1164, Nr. 5, Flur 34, Flurstück 186, Grundbuch der Stadt Leverkusen-Wiesdorf, Blatt 1164, Nr. 8, Flur 33, Flurstück 437. (3) Im übrigen sind die Evangelische Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch und die Evangelische Kirchengemeinde Leverkusen-Wiesdorf gemeinsame Rechtsnachfolgerinnen der Evangelischen Johannes- Kirchengemeinde Leverkusen-Manfort. Artikel 3 Die Evangelische Johannes-Kirchengemeinde Leverkusen-Manfort, die Evangelische Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch und die Evangelische Kirchengemeinde Leverkusen-Wiesdorf gehören zum Evangelischen Kirchenkreis Leverkusen. Artikel 4 Die Aufhebung der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Leverkusen-Manfort wird mit Ablauf des 31. Dezember 2017 wirksam. Düsseldorf, den 28. September 2017 gez. H i e r o n i m u s Das Landeskirchenamt Anerkennung Die durch Urkunde der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 28. September 2017 beschlossene Veränderung der Evangelischen Kirchengemeinden Leverkusen-Schlebusch und Leverkusen-Wiesdorf unter gleichzeitiger Aufhebung der Evangelischen Johannes- Kirchengemeinde Leverkusen-Manfort mit Ablauf des 31. Dezember 2017, wird hiermit gemäß Artikel 4 des Staatsgesetzes, betreffend die Kirchenverfassungen, auf Grund der Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Evangelischen Landeskirchen, staatsaufsichtlich genehmigt. Köln, den 11. Oktober 2017 Bezirksregierung Köln Im Auftrag gez. K r a m e r ABl. Reg. K 2017, S. 374

375 548. Denkmalschutz h i e r : Unterschutzstellung von Landes- und Bundesbauten Bezirksregierung Köln Az. 35.4.14-17.20 Köln, den 12. Oktober 2017 Ich habe die Gemeinde Hürtgenwald veranlasst, folgendes Objekt in die Denkmalliste einzutragen: Objekt: Bodendenkmal Deckungsgraben, Schützenlöcher Gemarkung Gey Flur 8, Flurstücke 58, 69, 71, 80 jeweils tlw. Gemeinde Hürtgenwald Die Eintragung erfolgte bei der Gemeinde Hürtgenwald am 12. Oktober 2017 unter der lfde. Nr. 38. Im Auftrag gez. S c h m i t z 549. Denkmalschutz h i e r : Unterschutzstellung von Landes- und Bundesbauten Bezirksregierung Köln Az. 35.4.14-17.19 ABl. Reg. K 2017, S. 375 Köln, den 12. Oktober 2017 Ich habe die Gemeinde Hürtgenwald veranlasst, folgendes Objekt in die Denkmalliste einzutragen: Objekt: Bodendenkmal Bergbaugebiet Elvira Gemarkung Gey Flur 8, Flurstücke 80 tlw. Gemeinde Hürtgenwald Die Eintragung erfolgte bei der Gemeinde Hürtgenwald am 12. Oktober 2017 unter der lfde. Nr. 37. Im Auftrag gez. S c h m i t z ABl. Reg. K 2017, S. 375 C Rechtsvorschriften- und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 550. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017 einschl. Nachtragssatzung 2017 des Zweckverbandes Kölner Randkanal Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kölner Randkanal für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 6. Januar 2005, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kölner Randkanal mit Beschluss vom 16. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung und mit Beschluss vom 18. September 2017 folgende Nachtragssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 einschl. Nachtragssatzung 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 1586347 Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2406627 im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1 547 500 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1 514 937 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 800 000 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1 235 605 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 800 000 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf und / oder Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 820 280 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900 000

376 6a Die nach 15 der Verbandssatzung aufzubringenden Umlageanteile werden wie folgt festgesetzt: Umlage nach 15 Abs. 2, die von den 3 Mitgliedern aufzubringen ist: 1344674 den 2 Mitgliedern, StEB und Erftkreis, aufzubringen ist: 3721 dem Mitglied StEB aufzubringen ist: der Stadt Frechen aufzubringen ist: Gesamtumlage 1348395 6b Die sinngemäß nach 15 der Verbandssatzung aufzubringenden Finanzierungszuschüsse werden wie folgt festgesetzt: Umlage nach 15 Abs. 2, die von den 3 Mitgliedern aufzubringen ist: 18763 den 2 Mitgliedern, StEB und Erftkreis, aufzubringen ist: 62842 dem Mitglied StEB aufzubringen ist: der Stadt Frechen aufzubringen ist: Gesamtumlage 81605 aufgestellt: 7 Entfällt festgestellt: Köln, Köln, den 18. September 2017 den 18. September 2017 O c k e n g a Verbandsingenieur K ö t h e r Der Verbandsvorsteher Die vorstehende Haushaltssatzung einschl. der Nachtragssatzung mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 ist von der Verbandsversammlung des Zweckverband Kölner Randkanal in Ihrer 120. Sitzung am 16. Dezember 2016 und mit Umlaufbeschluss vom 18. September 2017 einstimmig beschlossen worden und wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung einschl. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 6. Februar 2017 und vom 19. September 2017 angezeigt worden. Die Genehmigung der Umlagenfestsetzung gemäß 19 Abs. 2 GkG ist mit Schreiben vom 27. September 2017 durch die Aufsichtsbehörde erfolgt. Die nach 75 Abs. 4 GO erforderliche Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch die Bezirksregierung Köln ist ebenfalls mit Schreiben vom 27. September 2017 erfolgt. Der Haushaltsplan 2017 einschließlich Nachtragssatzung liegt öffentlich beim Zweckverband Kölner Randkanal, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln zur Einsichtnahme aus. Köln, den 10. Oktober 2017 Der Verbandsvorsteher gez. K ö t h e r 551. Aufgebot von Sparkassenbüchern h i e r : Sparkasse Aachen ABl. Reg. K 2017, S. 375 Zum Zwecke der Kraftloserklärung werden die abhanden gekommenen Sparkassenbücher der Sparkasse Aachen zu folgenden Konten aufgeboten: Kontonummer: 380155531, 3072326378, 3072734613. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches bis zum 5. Januar 2018 beim Vorstand der Sparkasse Aachen, Friedrich-Wilhelm- Platz 1 4, 52062 Aachen, anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Aachen, den 5. Oktober 2017 Sparkasse Aachen Der Vorstand E Sonstiges ABl. Reg. K 2017, S. 376 552. Liquidation h i e r : Verein Unterstützungskasse der Firma Dr. H. Oidtmann, Linnich Der beim Amtsgericht Düren im Vereinsregister VR 20107 eingetragene Verein Unterstützungskasse der Firma Dr. H. Oidtmann, Linnich ist aufgelöst. Seine Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei den Liquidatoren Volker Mockenhaupt, Kreuzstraße 28, 52441 Linnich, Dr. Stefan Oidtmann, Am Klosterhof 17, 52441 Linnich, Heinrich Oidtmann, Rurdorfer Straße 9, 52441 Linnich, anzumelden. Die Liquidatoren ABl. Reg. K 2017, S. 376 553. Liquidation h i e r : Betriebssportverein VETROTEX Herzogenrath e. V. Der Betriebssportverein VETROTEX Herzogenrath e. V. (Vereinsregister 2661 Amtsgericht Aachen) ist aufgelöst worden und befindet sich in Liquidation. Gläubiger werden gebeten, ihre Ansprüche bei den Liquidatoren Rolf Cüpper, Rosenstraße 4, 52134 Herzogenrath oder Detlef Behrendt, Kapellenfeldchen 32, 52146 Würselen, anzumelden. Die Liquidatoren ABl. Reg. K 2017, S. 376

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380 Einzelpreis dieser Nummer 0,16 E Einrückungsgebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 1,00 m. Bezugspreis mit Öffentlichem Anzeiger halbjährlich 9, m. Bestellungen von Einzelexemplaren werden mit 3,50 m berechnet. Abbestellungen müssen bis zum 30. 04. bzw. 31. 10. eines jeden Jahres bei der Firma Böhm Mediendienst GmbH vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erscheinen anerkannt. Bezug und Einzellieferungen durch Böhm Mediendienst GmbH, Hansaring 10, 50670 Köln, Telefon (02 21) 9 22 92 63-0, email: info@boehm.de, www.boehm.de/amtsblatt. Die Anschriften der Bezieher werden EDV-mäßig erfasst. Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr. Herausgeber und Verleger: Bezirksregierung Köln, Postfach 10 15 48, 50606 Köln. Produktion: Böhm Mediendienst GmbH, Hansaring 10, 50670 Köln, Telefon (02 21) 9 22 92 63-0.