Amtsblatt Regierung von Niederbayern

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Transkript:

Amtsblatt Regierung von Niederbayern Nr. 14 Freitag, 8. November 2013 53. Jahrgang Nachruf Die Regierung von Niederbayern trauert um Herrn Ferdinand Ruhland Regierungsangestellter i.r. der am 1. Oktober 2013 im Alter von 92 Jahren verstorben ist. Herr Ruhland war von 1961 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1984 bei der Regierung von Niederbayern als Angestellter im zentralen Dienst tätig. Er zeichnete sich durch gewissenhafte und zuverlässige Arbeit aus. Sein Einsatz, seine Hilfsbereitschaft und sein freundliches Wesen machten ihn zu einem angenehmen und beliebten Mitarbeiter. Die Regierung von Niederbayern wird Herrn Ferdinand Ruhland stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Landshut, 14. Oktober 2013 REGIERUNG VON NIEDERBAYERN Heinz Grunwald Regierungspräsident Udo Fritzsche Personalratsvorsitzender Nachruf Die Regierung von Niederbayern trauert um Herrn Reinhard Kessel Beschäftigter i.r. der am 11. Oktober 2013 im Alter von 65 Jahren verstorben ist. Herr Kessel war von 1990 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2012 bei der Regierung von Niederbayern als Registrator tätig. Er zeichnete sich durch gewissenhafte und zuverlässige Arbeit aus. Sein Einsatz, seine Hilfsbereitschaft und sein freundliches Wesen machten ihn zu einem angenehmen und beliebten Mitarbeiter. Die Regierung von Niederbayern wird Herrn Reinhard Kessel stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Landshut, 21. Oktober 2013 REGIERUNG VON NIEDERBAYERN Heinz Grunwald Regierungspräsident Udo Fritzsche Personalratsvorsitzender HERAUSGEBER, VERLAG und DRUCK: Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut, Tel. (08 71) 8 08-01 ERSCHEINUNGSWEISE und BEZUGSBEDINGUNGEN: Erscheint 3-wöchentlich. Abonnement durch den Herausgeber. Preis halbjährlich 18 Euro. Einzelnummer 1,50 Euro zuzüglich Versandkosten. Der Bezug des Amtsblattes kann 4 Wochen vor dem 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Einzelhefte nur durch den Herausgeber.

98 RABl Nr. 14/2013 Nachrufe... S. 97 Bezirksverwaltung Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern... S. 98 Energiewirtschaftsrecht Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bekanntmachung gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; E.ON Netz GmbH, Bamberg; Sanierung und Erhöhung der Masten und die Verstärkung der zugehörigen Fundamente an den 110-kV-Leitungen 053 Plattling - Deggendorf und 053A Anschluss Seebach... S. 101 Landes- und Regionalplanung Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald (12) am 19. November 2013 im Landratsamt Straubing- Bogen... S. 102 Bezirksverwaltung Satzung des Bezirks Niederbayern zur Regelung des Bezirksverfassungsrechtes und der Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Bezirksbürgern (Stand Oktober 2013) Der Bezirk Niederbayern erlässt aufgrund der Art. 14 a und 17 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern nachfolgende Satzung: (Anm.: Soweit zur leichteren Lesbarkeit des Textes nur die männliche Form gewählt wurde, gilt diese gleichermaßen für das weibliche Geschlecht.) 1 Bezirkstag Der Bezirkstag besteht aus 18 ehrenamtlich tätigen Bezirksräten (Art. 23 Abs. 1 und 2 BezO, Art. 3 BezWG, Art. 21 Abs. 2 LWG). 2 Ausschüsse 1. Der Bezirkstag bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben nachfolgende Ausschüsse: 1.1 den Bezirksausschuss, bestehend aus dem Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden und acht Bezirksräten, 1.2 den Kultur-, Jugend- und Sportausschuss, bestehend aus dem Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden und acht Bezirksräten. Als beratende Mitglieder gehören dem Ausschuss in Angelegenheiten der Jugendförderung der Beauftragte für Angelegenheiten des Bezirks Niederbayern im Bezirksjugendring und der Vorsitzende des Bezirksjugendrings Niederbayern an. 1.3 den Sozialhilfeausschuss, bestehend aus dem Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden und acht Mitgliedern des Bezirkstages als beschließende Mitglieder. Sozialerfahrene Personen aus der freien Wohlfahrtspflege, den Religionsgemeinschaften und den Vereinigungen von Sozialleistungsempfängern können zur Beratung hinzugezogen werden. 1.4 den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus sechs Mitgliedern des Bezirkstages. Der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter sind vom Bezirkstag aus den Reihen der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen. 1.5 den Wahlprüfungsausschuss, bestehend aus dem Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden und vier Bezirksräten. 2. Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Bezirkstag selbst zur Entscheidung zuständig ist ( 1 der Geschäftsordnung des Bezirkstages von Niederbayern). Im Übrigen beschließen die Ausschüsse anstelle des Bezirkstages. 3. Die Bestellung der Ausschussmitglieder und die Aufgabengebiete der Ausschüsse ergeben sich, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist, aus der Geschäftsordnung des Bezirkstages von Niederbayern. 3 Tätigkeit der Bezirksräte Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Bezirkstagsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Bezirkstages und seiner Ausschüsse. 4 Bezirkstagspräsident und Stellvertreter 1. Der Bezirkstagspräsident und sein Stellvertreter werden aus der Mitte des Bezirkstages gewählt (Art. 30 Abs. 1 BezO). Sie sind Ehrenbeamte des Bezirkes.

RABl Nr. 14/2013 99 2. Der Bezirkstagspräsident führt den Vorsitz im Bezirkstag, im Bezirksausschuss und in den weiteren Ausschüssen. Mit seiner Zustimmung kann sein gewählter Stellvertreter, mit Zustimmung des Bezirkstagspräsidenten und seines gewählten Stellvertreters auch ein vom Bezirkstag bestimmter Bezirksrat den Vorsitz führen (Art. 28 Abs. 2 BezO). 3. Der Bezirkstagspräsident ist Leiter der gesamten Bezirksverwaltung. Er vollzieht die Beschlüsse des Bezirkstages und seiner Ausschüsse und vertritt den Bezirk nach außen. 4. Im Verhinderungsfall werden Aufgaben des Bezirkstagspräsidenten von dem gewählten Stellvertreter wahrgenommen. Der Vertreter des Bezirkstagspräsidenten im Amt ist der leitende Verwaltungsbeamte. 5. Der Bezirkstagspräsident kann im Rahmen der Geschäftsverteilung seine Befugnisse dem gewählten Stellvertreter und nach dessen Anhörung auch einem Bezirksrat, in laufenden Angelegenheiten dem leitenden Verwaltungsbeamten, dem leitenden Beamten der Sozialverwaltung oder anderen beim Bezirk tätigen Bediensteten übertragen (Art. 31 Abs. 2 BezO). 5 Entschädigung an die Fraktionen Die Fraktionen erhalten für den Arbeits- und Sachaufwand je fraktionsangehörigen Bezirksrat jährlich 200,00. 6 Entschädigung und Sitzungsgeld 1. Der Bezirkstagspräsident und sein gewählter Stellvertreter erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Bezirk eine angemessene Entschädigung. Das Nähere regelt ein Beschluss des Bezirkstages im Einvernehmen mit dem Bezirkstagspräsidenten und seinem Stellvertreter. 2. Die übrigen ehrenamtlichen Bezirkstagsmitglieder erhalten folgende Entschädigungen: 2.1 der weitere Stellvertreter des Bezirkstagspräsidenten 1.260,-- monatlich 2.2 die Fraktionsvorsitzenden 1.537,-- monatlich 2.3 die ersten Stellvertreter der Fraktionsvorsitzenden 1.015,-- monatlich 2.4 der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses 1.032,-- monatlich 2.5 die nicht unter Ziff. 2.1 2.4 fallenden Mitglieder des Bezirkstages 863,-- monatlich 2.6 ferner ein Sitzungsgeld in Höhe von 69,-- für die Teilnahme an 2.6.1 Sitzungen der Bezirksorgane, sofern sie hierfür als Mitglieder bestellt sind; 2.6.2 durch den Bezirkstagspräsidenten anberaumten Sitzungen der Fraktionsvorsitzenden; 2.6.3 den für die Vorbereitung der Arbeit im Bezirkstag, der Ausschüsse und sonstiger Gremien, in denen der Bezirk vertreten ist, erforderlichen Fraktionssitzungen; 2.6.4 Sitzungen des Bayerischen Bezirketags und seiner Gremien, soweit sie hierfür bestellt sind; 2.6.5 Sitzungen der Fraktionsvorsitzenden der bayerischen Bezirkstage; 2.6.6 Sitzungen, an denen sie als Vertreter des Bezirks in Gremien teilnehmen, soweit diese Institutionen keine Entschädigung gewähren. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag wird Sitzungsgeld nur dann zweimal bezahlt, wenn zwei Sitzungen im Sinne vorstehender Regelung durch eine Mittagspause getrennt sind. Die Entschädigungen nach Ziffern 1 und 2 sowie das Sitzungsgeld erhöhen sich bei einheitlichen Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsordnung A mit dem effektiven Erhöhungssatz der Eingangsstufe des höheren Dienstes, aufgerundet auf volle Euro-Beträge. 3. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Sitzungen ist von der Entschädigung je Sitzungstag ein Betrag in Höhe des Sitzungsgeldes einzubehalten. 4. Neben dem Sitzungsgeld nach Ziffer 2.6 und dem Auslagenersatz nach 7 erhalten 4.1 Beschäftigte Ersatz des ihnen entstandenen, durch Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesenen Verdienstausfalls; 4.2 freiberufliche und selbständige Bezirksräte sowie nicht anderweitig berufstätige Hausfrauen pro Tag pauschal 65,-- für Verdienstausfall, ausgenommen Sonn- und Feiertage; 4.3 Personen, die nicht unter Ziff. 4.1 und 4.2 fallen, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, pauschal 50,-- je Tag, ausgenommen Samstage, Sonn- und Feiertage und bei Inanspruchnahme zwischen 18:00 Uhr und 7:00 Uhr.

100 RABl Nr. 14/2013 5. Für vom Bezirkstagspräsidenten erteilte schriftliche Aufträge wird Auslagenersatz nach 7 Ziff. 1 (Wegstreckenentschädigung) und Ziff. 4 (pauschales Tagegeld) geleistet. 7 Auslagenersatz 1. Die Mitglieder des Bezirkstags erhalten ferner Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz. Fahrtkosten werden wie folgt erstattet: 1.1 bei Benutzung der Bundesbahn und sonstiger regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Kosten der 1. Klasse, soweit sie tatsächlich angefallen sind; 1.2 bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs eine Wegstreckenentschädigung gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes; 1.3 für die Mitnahme von Personen eine Mitnahmeentschädigung gemäß Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Reisekostengesetzes. 2. Bei Teilnahme an Sitzungen im Sinne von 6 Ziff. 2.6 dieser Satzung wird ein pauschales Tagegeld in Höhe von 5/10 des vollen Tagegeldes, unabhängig von der Dauer der Reise und der Art der Sitzung, gewährt. Die Gewährung von Übernachtungsgeld wird dadurch nicht berührt. Erstreckt sich eine Sitzung auf mehrere Tage, sind für jeden Sitzungstag 5/10 des vollen Tagegeldes zu zahlen. 3. Bei auswärtigen Dienstgeschäften, die nicht unter 6 fallen, werden Reisekosten nach Ziff. 1 gewährt, soweit eine schriftliche Anordnung des Bezirkstagspräsidenten vorliegt. 4. Bei Dienstreisen und Dienstgängen bis zu 6 Stunden Dauer wird ein pauschales Tagegeld in Höhe von 5/10 des vollen Tagegeldes gewährt. Diese Pauschale kann für einen Tag nur einmal gewährt werden. 5. Die Ziffern 2-4 gelten nicht für den Bezirkstagspräsidenten und seinen gewählten Stellvertreter, soweit dieser als Vertreter des Bezirkstagspräsidenten tätig ist. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 11. Oktober 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23. Oktober 2008 außer Kraft. Landshut, 11. Oktober 2013 BEZIRK NIEDERBAYERN Dr. Olaf Heinrich Bezirkstagspräsident

RABl Nr. 14/2013 101 Energiewirtschaftsrecht Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 21-3321-50 Bekanntmachung gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Die E.ON Netz GmbH, Bamberg, beabsichtigt an den 110-kV-Leitungen O53 Plattling - Deggendorf und O53A Anschluss Seebach die Sanierung und Erhöhung der Masten und die Verstärkung der zugehörigen Fundamente Nrn. 6, 8, 14, 18, 20, 23, 25, 27, 29, 33, 40, 47, 49, 53 (je O53 Plattling - Deggendorf) sowie Nrn. 1, 6 und 12 (je O53A Anschluss Seebach). Zudem soll jeweils ein neues Leitungsseil im Austausch mit dem bisherigen Leitungsseil aufgelegt werden. Im Einzelnen: Ltg. O53 Mast Nr. FlNr. Erhöhung in m 49 1588/2 Schaching 6,0 Verstärkung 53 1388 Schaching 2,0 Verstärkung Ltg. O53A Mast Nr. FlNr. Erhöhung in m Gemarkung Fundamentarbeiten Gemarkung Fundamentarbeiten 1 1435 Deggenau 4,0 Verstärkung Ltg. O53 Mast Nr. FlNr. Erhöhung in m Gemarkung Fundamentarbeiten 6 554 Seebach 4,0 Verstärkung 12 1056 Seebach 4,0 Verstärkung 6 380/7 Pielweichs 4,0 Verstärkung 8 579 Pielweichs 8,0 Verstärkung 14 824 Plattling 6,0 Verstärkung 18 729 Pankofen 4,0 Verstärkung 20 222 Pankofen 4,0 Verstärkung 23 2193 Pankofen 6,0 Verstärkung 25 2205 Pankofen 4,0 Verstärkung 27 2242/2 Pankofen 4,0 Verstärkung Für das Vorhaben war nach 43f Nr. 1 EnWG in Verbindung mit 3c Satz 1 UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass bei der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären, zu erwarten sind. Es ist somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die der Prüfung zu Grunde gelegten Unterlagen und die Begründung der Feststellung können auf Antrag nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Regierung von Niederbayern, Bereich 2, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, eingesehen werden. 29 2247 Pankofen 6,0 Verstärkung 33 1418 Fischerdorf 4,0 Verstärkung Landshut, 23. Oktober 2013 REGIERUNG VON NIEDERBAYERN 40 1565 Deggenau 4,0 Verstärkung 47 1549 Schaching 6,0 Verstärkung Heinz Grunwald Regierungspräsident

102 RABl Nr. 14/2013 Landes- und Regionalplanung Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald (12) Die nächste Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald findet statt am Dienstag, 19. November 2013, 9:30 Uhr, Landratsamt Straubing-Bogen, Großer Sitzungssaal, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing. Die Sitzung ist öffentlich. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Fortschreibung des Regionalplans Aufstellung des Kapitels Energie, Teilbereich Windenergie (Auswertung des erneuten Anhörungsverfahrens, Beschlussfassung) 3. Bericht über die örtlichen Prüfungen der Jahresrechnung 2012 4. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 5. Sonstiges Straubing, 22. Oktober 2013 REGIONALER PLANUNGSVERBAND DONAU-WALD Alfred Reisinger Landrat Verbandsvorsitzender