BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe

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BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe Postanschrift: Postfach 10 06 60 46466 Wesel Besucheranschrift: Friedrich-Ebert-Straße 31-37 46535 Dinslaken E-Mail buergerstiftung@nispa.de Telefon 0281 205-354/484 Telefax 0281 205-353 Zuwendungsantrag auf Fördermittel der BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe 1. Kontaktdaten des Zuwendungsempfängers Organisation / Institution Auskunft erteilt Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon (ggf. auch mobil) Internet E-Mail 2. Rechtsnatur des Zuwendungsempfängers 2.1. Der Zuwendungsempfänger ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts ja nein Ist der Zuwendungsempfänger eine Körperschaft öffentlichen Rechts, muss der gemeinnützige Zweck der Verwendung der beantragten Zuwendung glaubhaft bei der Darstellung der Förderungsmaßnahme gem. Ziffer 4 dargelegt werden. Zuwendungsantrag BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (idf. 01.05.17) Seite 1/7

2.2. Falls die Angabe zu 2.1. mit "nein" gekennzeichnet ist: Rechtsnatur des Zuwendungsempfängers Der Nachweis der Steuerbegünstigung des Zuwendungsempfängers ist in Fotokopie beizufügen. Während der Laufzeit des Antrags eingehende neue Bescheide sind unverzüglich nachzureichen. Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid oder (bei Neugründung) vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Finanzamt vom Steuer-Nummer 3. Kontaktdaten des Antragstellers (Bitte nur ausfüllen, falls mit dem Zuwendungsempfänger nicht identisch) Organisation / Institution Auskunft erteilt Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon (ggf. auch mobil) Internet E-Mail Zuwendungsantrag BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (idf. 01.05.17) Seite 2/7

4. Kosten der Förderungsmaßnahme (bitte detailliert aufführen) Beschreibung Betrag in Euro 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Sonstige Kosten (ggf. bitte auflisten und als Anlage beifügen) Gesamtkosten 5. Finanzierung der Förderungsmaßnahme (bitte detailliert aufführen) Status angeben (in Planung / ange- Beschreibung Betrag in Euro fragt / bewilligt 1. Eigenmittel 2. 3. 4. 5. 6. 7. Sonstige Einnahmen (ggf. bitte auflisten und als Anlage beifügen) Gesamtfinanzierung Ggf. den Finanzierungsplan auf einem gesonderten Blatt erläutern Zuwendungsantrag BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (idf. 01.05.17) Seite 3/7

6. Höhe der beantragten Fördermittel Euro Angabe des Kontos, auf das der erbetene Förderungsbetrag überwiesen werden soll. IBAN D E BIC (Buchstaben bitte GROSS) Kreditinstitut 7. Angaben zur Fördermaßnahme Hinweis: Die BÜRGERSTIFTUNG fördert ausschließlich Maßnahmen, die unter 2 der Satzung der BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe fallen (siehe Seite 7). Die Entscheidung zu Förderungsanträgen trifft das Kuratorium der Stiftung. Für Fragen steht Ihnen Herr Reinhard Hoffacker unter der Telefonnummer 0281 205-354 gerne zur Verfügung. Titel des Förderprojektes Geplanter Projektstart Dauer / Ende Durchführungsorte des Projektes Zielgruppe(n) (Bitte ggf. weitere erläuternde Unterlagen beifügen.) Zuwendungsantrag BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (idf. 01.05.17) Seite 4/7

Fortsetzung: Angaben zur Fördermaßnahme Inhalt(e) / Ziel(e) des Förderprojektes (Bitte ggf. weitere erläuternde Unterlagen beifügen.) Zuwendungsantrag BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (idf. 01.05.17) Seite 5/7

8. Rechtsverbindliche Erklärung des Zuwendungsempfängers Mit der Unterzeichnung dieses Antrages wird folgende rechtsverbindliche Erklärung und Verpflichtung abgegeben: 8.1. Dem Antragsteller ist bekannt, dass ein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung durch die BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe nicht besteht. 8.2. Die beantragten Mittel werden bei einem positiven Förderbescheid nur für das Förderprojekt eingesetzt. Der Zuwendungsempfänger erklärt, dass dafür keine weiteren Mittel als im beigefügten Finanzierungsplan angegeben beantragt worden sind oder künftig beantragt werden. Jede etwaige Änderung im Finanzierungsplan oder innerhalb des geplanten Projekts sind der BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.3. Der Zuwendungsempfänger weist die zweckmäßige Verwendung der bewilligten Mittel nach Abschluss des Projektes nach und räumt der BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe das Recht ein, die zweckmäßige Verwendung der ihm zugeflossenen Mittel zu prüfen. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung werden diese auf Anforderung des Stiftungsvorstandes der BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken- Voerde-Hünxe in vollem Umfang zurückerstattet. Nicht benötigte Fördermittel sind ebenfalls der BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe zu erstatten. 8.4. Der Zuwendungsempfänger trägt dafür Sorge, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (in allen für ihn möglichen medialen Wegen) auf die Förderung der Maßnahme durch die BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe hingewiesen wird und stimmt diese mit der BÜRGERSTIFTUNG ab. (Ort) (Datum) (Unterschrift des Zuwendungsempfängers) (Vor- und Nachname des Unterschreibenden - BITTE DEUTLICH IN DRUCKBUCHSTABEN) (Unterschrift des Antragstellers, falls nicht mit dem Zuwendungsempfänger identisch) (Vor- und Nachname des Unterschreibenden - BITTE DEUTLICH IN DRUCKBUCHSTABEN) Zuwendungsantrag BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (idf. 01.05.17) Seite 6/7

A u s z u g a u s d e r S a t z u n g d e r BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe 2 Z w e c k d e r S t i f t u n g (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Zwecke der Stiftung sind: 1. Die Förderung der Kunst dadurch, dass Kunstwerke sowie Kunstgegenstände erworben, verwaltet und der Allgemeinheit regelmäßig durch Ausstellungen zugänglich gemacht werden, 2. die Förderung der Kultur, insbesondere durch die Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und ihrer Einrichtungen sowie kultureller Veranstaltungen, 3. die Förderung der Jugend und Jugendhilfe, wobei unter Jugendlichen i.d.s. Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verstanden werden. Die Förderung erfolgt z.b. durch: - - Mithilfe bei der Betreuung körperlich und / oder geistig behinderter Kinder und Jugendlicher durch Übergabe von geeignetem Unterrichtsmaterial oder Handwerksgeräten, - - Unterstützung von Jugendausbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen, - - Unterstützung von Maßnahmen (Kursen, Veranstaltungen), die zur Bewahrung der Jugend vor Alkohol-, Drogen- und Nikotinsucht führen, - - Hilfestellung für Kinder und Jugendliche bei Maßnahmen, die der sinnvollen Freizeitgestaltung dienen. 4. die Förderung der Altenhilfe und pflege, z.b. durch Förderung konkreter Projekte bzw. Veranstaltungen oder durch die Beteiligung bei Anschaffungsmaßnahmen im caritativen Bereich, die die Altenhilfe und -pflege unterstützen / verbessern helfen, 5. die Förderung der Wohlfahrtspflege, z.b. durch Unterstützung konkreter Projekte der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 6. die Förderung des Sports, z.b. für die Durchführung geplanter Veranstaltungen / Wettbewerbe, durch die Unterstützung gezielter Maßnahmen im Breitensport oder die Beteiligung bei Projekten, die die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur unterstützen sowie die Wiedererlangung der Gesundheit ermöglichen, 7. die Förderung des Umweltschutzes, z.b. durch Prämierung beispielhafter Aktionen bzw. besonderer innovativer Leistungen, 8. die Denkmalpflege zur Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmälern gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen, 9. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, insbesondere die Unterstützung von Maßnahmen zur Information über Geschichte und Sehenswürdigkeiten der Region sowie von Aktivitäten zur Erhaltung von Tradition und Brauchtum, 10. die Förderung des Tierschutzes, z.b. durch Unterstützung von Projekten zur Verbesserung des Lebensumfeldes herrenloser Tiere. Darüber hinaus kann der Zweck der Stiftung auch durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorstehenden steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erreicht werden. Die Verwirklichung des Stiftungszweckes kann zudem auch durch eine teilweise Mittelweitergabe entsprechend 58 Nr. 2 AO erfolgen. Die Förderung ist auf das Gebiet des Gewährträgers, ab 19. Juli 2005 des Trägers, der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe beschränkt, d.h. entscheidend ist der Ort der Realisierung und nicht der Sitz des Förderungsempfängers. (3) Dem Gewährträger, ab 19. Juli 2005 Träger, der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe und den ihm nahestehenden Personen dürfen keine Finanz- und Sachmittel zugewiesen werden. (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zuwendungsantrag BÜRGERSTIFTUNG der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe (idf. 01.05.17) Seite 7/7