2. Ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung zur internationalen Anerkennung unseres Berufsstandes

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Transkript:

1. Technikerurkunde 2. Internationale Anerkennung unseres Berufsstandes Ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung 3. Berufsanerkennungsrichtlinie EU Richtlinie 2005/36/EG" 4. Europass Sehr geehrte Schulleitung, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende, 1. Technikerurkunde Im letzten Jahr gab es wegen der " Technikerurkunde " eine Gerichtsverhandlung, der VdT war als Zuschauer dabei. Die Klage der Ingenieurskammer in Sachen " wettbewerbsrechtliche Unterlassung" wurde vom Gericht angenommen. Der hat noch nie Zertifikate / Urkunden verkauft, wir distanzieren uns davon! Seit einigen Tagen laufen Gespräche mit Betriebsräten und den Gewerkschaften, da hier noch einige Fragen im Raum stehen, die im Vorfeld und im Gesprächsverlauf aufgeworfen wurden. Vonseiten der Gewerkschaften wurde hier dem eine rechtliche Prüfung im Interesse der Arbeitnehmer in Aussicht gestellt. 2. Ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung zur internationalen Anerkennung unseres Berufsstandes Seit geraumer Zeit liegt uns die Stellungnahme des " Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF " vor. (Auszug der Stellungnahme / Anlage 1) Es gab parallel weitere Gespräche in der Sache mit den Spitzenverbänden. Wie Sie dem Schreiben des BMBF entnehmen können, sind für die Anerkennung von Abschlüssen nicht wir, sondern die anderen Länder und deren Regierungen zuständig. Das BMBF sieht sich außerstande, die Forderungen einer internationalen Anerkennung unseres Berufsstandes zu erfüllen. Wie Sie dem 1. Absatz des Schreibens entnehmen können, waren wir in der Sache, aber auch recht aktiv.

3. Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie Am 20. Oktober 2007 trat die EU Richtlinie 2005/36/EG" zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikation in Kraft. Der staatlich geprüfte Techniker wurde in der Qualifikationsstufe 3 Artikel 11 Buchstabe C verankert. Die Berufsanerkennungsrichtlinie legt fest, wie in den EU Staaten Qualifikationen und erworbene Berufserfahrung anzuerkennen sind. Die Grundlage hierfür ist ein fünfstufiges Qualifikationsschema. Mit der Verankerung des Technikers in der EU Richtlinie 2005/36/EG" hat der Verein der Techniker e. V. unseren Berufsstand in einer Richtlinie verankert, die das Berufsrecht in einem Wirtschaftsraum mit ca. 500 Mio. Einwohnern regelt. Damit hat der zumindest dies erreicht! Der erfuhr im Sommer 2005 bei einem Spitzengespräch in Berlin, dass die Europäische Dienstleistungsrichtlinie die Novellierung der EU Berufsanerkennungsrichtlinie zum Schwerpunkt hatte. Daraufhin wandten wir uns damals an Herrn Dr. Wuermeling, MdEP (Juni 2005). Herr Dr. Wuermeling nahm sich unseres Anliegens der Verankerung des staatlich geprüften Technikers in der EU Berufsanerkennungsrichtlinie an. Parallel wandten wir uns an die Bundesregierung. Es folgten hierzu mehrere Gespräche. Abschließend wandten wir uns am 1. September 2007 erneut an den Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte, MdB, mit einer Anfrage bezüglich des Standes des Verfahrens. Von Herrn Schauerte wurde uns mit seinem Schreiben vom 21. September 2007 mitgeteilt, dass der staatlich geprüfte Techniker im Anhang III, 2. Thesenstrich, aufgenommen worden ist. Ergänzend ist zu sagen, dass bei unseren Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium nie die Rede davon war, dass Aktivitäten anderer Technikerverbände vorlagen. Im letzten Absatz im Schreiben des Staatsekretärs wird dies in Amtssprache bestätigt: vom Verein der Techniker engagiert vorgetragen". Diese Richtlinie wurde neu novelliert, ein weiteres Schreiben des Staatsekretärs Rainer Baake liegt vom 7. Mai 2014 vor. Weitere Infos unter : http://www.v-dt.de/content/berufsanerkennungsrichtlinie-eu

4. Europass Der startete im Jahr 2006/07 eine bundesweite Unterschriftenaktion zur internationalen Anerkennung und Schaffung einer Übersetzung für unseren Berufsstand. Mit unserem Schreiben vom 15.01.2008 übersandten wir 7682 Unterschriften verbunden mit unserer Forderung an die Kultusministerkonferenz, KMK, und Kultusministerien. Der damalige Generalsekretär der KMK Prof. Dr. Erich Thies antwortete. Daraufhin haben wir das Schreiben zu den Akten auf Wiedervorlage gelegt, da diese Prozesse oft 1 bis 2 Jahre dauern können. Am 20.05.2010 schrieben wir erneut die KMK und die Kultusministerien an. Der damalige KMK- Präsident Dr. Ludwig Spaenle, Bayrischer Kultusminister, teilte uns mit, dass 2008 für die Bildungsgänge der Vollzeitschulen der Europass angepasst werden soll. Am 25.06.2011 folgte eine weitere Stellungnahme in Deutsch und Englisch, in dem Übersetzungsvorschläge und eine Kompetenzbeschreibung für den Europass erarbeitet waren. Diese wurde an das zuständige Fachreferat weiter geleitet. Mit der Einführung des Europasses durch die Kultusministerkonferenz, KMK, wird ein offizielles Dokument den Schulen und den Absolventen der Technikerschulen ( 2 Jährige Fachschulen für Technik / Gestaltung / Betriebswirtschaft ) zur Verfügung gestellt. Der Europass wird mit Kompetenzbeschreibung in Deutsch / Englisch und Französisch heraus gebracht und könnte damit auch im internationalen Bereich eingesetzt werden. Das ist politische Arbeit, in die man über Jahre hinweg an einem Thema arbeitet und mit den politisch Verantwortlichen im Dialog steht. Weitere Infos unter : http://www.v-dt.de/content/europass Mit freundlichen Grüßen Ihr Peter Schühly 1. Vorsitzender