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Bezirkshauptmannschaft Rohrbach 4150 Rohrbach Am Teich 1 Geschäftszeichen: Wa10-30-43-1998-Ba Gemeinde Atzesberg, Abwasserbeseitigungsanlage, BA 04, Kanalisation Ohnerstorf, Atzesberg, Wögerstorf, Kramsreith, Mitternschlag (Feriensiedlung) und Mehleiten, wasserrechtliche Bewilligung Bearbeiter: Peter Trautner Tel: (+43 7289) 88 51-69412 Fax: (+43 7289) 88 51-69399 E-Mail: bh-ro.post@ooe.gv.at www.bh-rohrbach.gv.at Rohrbach, 5. März 2012 _ Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr! Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten: Im Auftrag der Gemeinde Atzesberg beantragten die Zivilingenieure Dipl.-Ing. Lohberger, Thürriedl & Mayr, Linz, unter Vorlage eines Projektes die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Atzesberg, BA 04, Kanalisation Ohnerstorf, Atzesberg, Wögerstorf, Kramsreith, Mitternschlag (Feriensiedlung) und Mehleiten (Krien Nr. 20 und 22) mit Einleitung der Abwässer in die Kläranlage Sarleinsbach bzw. Kläranlage Putzleinsdorf. Das eingereichte Projekt umfasst im Wesentlichen: 1. Errichtung einer Schmutzwasserkanalisation (für die Beseitigung der Abwässer aus den Bereichen Ohnerstorf, Atzesberg, Wögerstorf und Mitternschlag (Feriensiedlung) mit einer Bemessung von max. 117 EW) in der Gemeinde Atzesberg und Reinigung der Abwässer über die Kläranlage Sarleinsbach (Einleitung der gereinigten Abwässer in den Lichtenbach). 2. Errichtung einer Schmutzwasserkanalisation (für die Beseitigung der Abwässer aus den Bereichen Kramsreith und Mehleiten (Krien Nr. 20 und 22) mit einer Bemessung von max. 37 EW) in der Marktgemeinde Putzleinsdorf und Reinigung der Abwässer über die Kläranlage Putzleinsdorf (Einleitung der gereinigten Abwässer in den Daglesbach). 3. Errichtung einer Reinwasserkanalisation im Weiler Ohnerstorf (zusätzlich zum Schmutzwasserkanal) mit Einleitung der Regenwässer von einer Einzugsfläche von 5,71 ha über einen Retentionsraum und mit gedrosseltem Ablauf in den Vorfluter. 4. Errichtung folgender Anlagen und Bauwerke: Schmutzwasserkanäle mit einer Länge von ca. 3.339 lfm Reinwasserkanäle mit einer Länge von ca. 1.053 lfm Druckleitung mit einer Länge von ca. 789 lfm Pumpwerk auf Grundstück 5220/1, KG Atzesberg Die durch das vorliegende Projekt erschlossenen Einwohnerwerte sind im bewilligten Maß der Wasserbenutzung der Kläranlage Sarleinsbach (Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 9.11.2006, Wa10-4-46-1999) bzw. der Kläranlage Putzleinsdorf bereits berücksichtigt. Hierüber wird eine mündliche Verhandlung, verbunden mit einem Lokalaugenschein ausgeschrieben. DVR: 069272

Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen Verhandlung zu kommen. Ort der Zusammenkunft: Gasthaus Jell, Sarleinsbach, Gollnerweg 1 Datum: Dienstag, 27. März 2012 Zeit: 9:00 Uhr Sie können zur Verhandlung selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person z.b. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder vertreten lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der nächsten Seite neben Ihrem Namen. Sie können in die aufliegenden Pläne und sonstigen Behelfe (Technische Beschreibung und Einreichpläne, etc.) Einsicht nehmen: beim Gemeindeamt Atzesberg und bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Anlagen- und Umweltabteilung. Wir sind für Sie da: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 12:15 Uhr Dienstag 07:30 17:00 Uhr Bei telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Rechtsgrundlage 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, 32 Abs. 1 i.v.m. 9, 11-15, 21, 30-33, 38, 50, 72, 98, 105, 107, 108, 117 und 118 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung durch Anschlag in der Gemeinde Atzesberg Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (http://www.bh-rohrbach.gv.at/aktuell/) durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung kundgemacht wurde. Zutreffendes ist angekreuzt! Die näheren technischen Einzelheiten, insbesondere der Trassenverlauf von Kanälen oder Leitungen, die Lage der Anlage etc. sind in den zur Einsicht aufliegenden Projektsunterlagen dargestellt. Soweit nach dem Antrag fremde Privatgrundstücke für Leitungsanlagen herangezogen werden sollen, weisen wir auf folgendes hin: Seite 2

Wenn der betreffende Grundeigentümer nicht ausdrücklich Einwendungen erhebt, und die Grundinanspruchnahme unerheblich ist, ist mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung die Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebes, der Wartung und Erhaltung dieser Leitungsanlagen zugunsten des Antragstellers als eingeräumt anzusehen. Wir nehmen in einem solchen Fall an, dass die Zustimmung zur erforderlichen Grundinanspruchnahme unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Rekultivierung betroffener Grundflächen erfolgt. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen zb. Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Ergeht an: 1. Zivilingenieure Lohberger, Thürriedl & Mayr, Unionstraße 47, 4020 Linz, per E-Mail Ergeht mit Rsb-Zustellung: 2. Herrn Gerald Aichbauer, Wögerstorf 9, 4134 Putzleinsdorf 3. Herrn Franz Altendorfer, Krien 3, 4134 Putzleinsdorf 4. Frau Margarete Altendorfer, Krien 3, 4134 Putzleinsdorf 5. Herrn Josef Berger, Wögerstorf 4, 4134 Putzleinsdorf 6. Frau Maria Berger, Wögerstorf 4, 4134 Putzleinsdorf 7. Herrn Karl Brunner, Ohnerstorf 9, 4152 Sarleinsbach 8. Frau Sylvia Brunner, Ohnerstorf 9, 4152 Sarleinsbach 9. Frau Sabine Ecker, Krien 23, 4134 Putzleinsdorf 10. Herrn Leopold Eisschiel, Kramsreith 1a, 4134 Putzleinsdorf 11. Frau Notburga Eisschiel, Spitalstraße 8/2, 4134 Putzleinsdorf 12. Herrn Martin Falkinger, Kramsreith 4, 4134 Putzleinsdorf 13. Frau Sieglinde Falkinger, Kramsreith 4, 4134 Putzleinsdorf 14. Frau Veronika Hintringer, Kramsreith 5, 4134 Putzleinsdorf 15. Herrn Josef Höglinger, Ohnerstorf 6, 4152 Sarleinsbach 16. Frau Angela Höglinger, Ohnerstorf 6, 4152 Sarleinsbach 17. Herrn Norbert Kehrer, Mitterweg 5, 4134 Putzleinsdorf 18. Frau Bettina Kehrer, Mitterweg 5, 4134 Putzleinsdorf 19. Herrn Thomas Keplinger, Kramsreith 3, 4134 Putzleinsdorf 20. Frau Margit Keplinger, Kramsreith 3, 4134 Putzleinsdorf Seite 3

21. Herrn Franz Krenn, Ohnerstorf 17, 4152 Sarleinsbach 22. Frau Anita Krenn, Ohnerstorf 17, 4152 Sarleinsbach 23. Herrn Franz Löscher, Krien 22, 4134 Putzleinsdorf 24. Frau Hildegard Löscher, Krien 22, 4134 Putzleinsdorf 25. Herrn Josef Past, Ohnerstorf 3, 4152 Sarleinsbach 26. Frau Maria Past, Ohnerstorf 3, 4152 Sarleinsbach 27. Herrn Franz Prechtl, Krien 10, 4134 Putzleinsdorf 28. Frau Berta Prechtl, Krien 10, 4134 Putzleinsdorf 29. Herrn Johann Pühringer, Krien 20, 4134 Putzleinsdorf 30. Frau Aloisia Pühringer, Krien 20, 4134 Putzleinsdorf 31. Frau Brigitte Rannetbauer, Krien 1, 4134 Putzleinsdorf 32. Herrn Stefan Straßer, Krien 23, 4134 Putzleinsdorf 33. Herrn Georg Fuchs, Ohnerstorf 2, 4152 Sarleinsbach 34. Herrn Anton Höglinger, Ohnerstorf 10, 4152 Sarleinsbach 35. Frau Elisabeth Költringer, Ohnerstorf 11, 4152 Sarleinsbach 36. Herrn Peter Költringer, Ohnerstorf 11, 4152 Sarleinsbach 37. Herrn Gernot Krondorfer, Ohnersdorf 11, 4152 Sarleinsbach 38. Herrn Alois Hauer, Wollerdorf 6, 4152 Sarleinsbach 39. Frau Rosmarie Hauer-Indra, Wollerdorf 6, 4152 Sarleinsbach 40. Frau Elisabeth Pusch, Wollerdorf 7, 4152 Sarleinsbach 41. Herrn Johann Pusch, Wollerdorf 7, 4152 Sarleinsbach 42. Herrn Franz Wögerbauer-Gabriel, Innerhötzendorf 2, 4152 Sarleinsbach 43. Frau Klara Wögerbauer-Gabriel, Innerhötzendorf 2, 4152 Sarleinsbach 44. Energie AG Oö, Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz 45. Telekom Austria AG, PTM-NWC-MIZ Linz, Anastasius-Grünstraße 5, 4020 Linz 46. OMV Gas GmbH, Wartungszentrum Rainbach, Apfoltern 27, 4261 Rainbach Ergeht per E-Mail: 47. Herrn Dr. Hieronymus Spannocchi, Sprinzenstein 1, 4150 Rohrbach (als Fischereiberechtigter) 48. Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mühlviertel, Annagasse 2, 4020 Linz 49. Wassergenossenschaft Sarleinsbach, zh Herrn Obmann Josef Oberpeilsteiner, Marktplatz 2, 4152 Sarleinsbach (p.a. Marktgemeindeamt Sarleinsbach) 50. Straßenmeisterei Lembach, Böhmerwaldstraße 3, 4132 Lembach i.m. 51. Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel, Im Tal 1, 4150 Rohrbach 52. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Kärntnerstraße 12, Linz, mit dem Ersuchen um Entsendung eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik (z.h. Herrn Ing. Johann Brendli) 53. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Anlagen-, Umweltund Wasserrecht, wasserwirtschaftliches Planungsorgan, Kärntnerstraße 12, Linz 54. Fischereirevier Rohrbach, zh Herrn Walter Koller, pa Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Seite 4

Ergeht weiters an: 55. Landeshauptmann von Oberösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes, zh. der Vertreterin Frau ORgR. Mag. Dr. Christiane Jessl, Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntner Straße 12, 4021 Linz, unter Anschluss eines Lageplanes 56. Marktgemeinde Sarleinsbach 57. Marktgemeinde Putzleinsdorf 58. Gemeinde Atzesberg (auch als Antragstellerin) a) mit der Einladung zur Teilnahme und dem Ersuchen um die Entsendung des Bürgermeisters oder eines befugten Vertreters, b) mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen und die mitfolgende Projektsausfertigung zur Einsicht für die Beteiligten während der Amtsstunden aufzulegen, c) vom Vorhaben berührte Grundeigentümer, die von hier aus versehentlich nicht geladen wurden oder bei denen ein Besitzwechsel oder eine Änderung in der Zustelladresse eingetreten ist, mittels beiliegender Kundmachung nachweisbar zu laden sowie d) bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter die Ladungsnachweise der Parteien und Beteiligten, die mit der Anschlagsklausel versehene Kundmachung und die Projektsausfertigung zu übergeben. Mit freundlichen Grüßen Für die Bezirkshauptfrau Peter Trautner Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur. Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Am Teich 1, 4150 Rohrbach, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Seite 5