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Transkript:

Überblick Um den Prozess der Digitalisierung aktiv zu gestalten und die Chancen der digitalen Transformation in Bayern zu nutzen, hat die Bayerische Staatsregierung die Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL entwickelt. Das Zentrum Digitalisierung Bayern (ZD.B) ist ein Kernelement dieser Strategie. Mit dem ZD.B wurde eine bayernweite Forschungs-, Kooperations-, Innovations- und Gründungsplattform geschaffen. Mit ihr sollen die Kompetenzen Bayerns im Digitalisierungsbereich weiter gestärkt, die Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu Schlüsselthemen ausgebaut und die Gründungsförderung intensiviert werden. Eine wesentliche Maßnahme zur Stärkung der Kompetenzen im Rahmen des ZD.B ist die Einrichtung von Nachwuchsforschungsgruppen (kurz: Nachwuchsgruppen) mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung an staatlichen bayerischen Hochschulen. Zielsetzung dieses Programms zur Etablierung dieser Nachwuchsgruppen ist die Förderung von Nachwuchsforscherinnen und - forschern, die noch am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen, in für die Digitalisierung bedeutenden technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlich relevanten Themenfeldern. Förderprogramm Mit dem Förderprogramm ermöglicht das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bis zu 10 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern mit herausragender Promotion, eine unabhängige Forschungsgruppe zu einem innovativen Forschungsschwerpunkt mit hoher Anwendungsrelevanz aufzubauen. Damit wird herausragenden Forschenden der Einstieg in eine langfristige akademische Laufbahn ermöglicht. Die Förderung für jede Nachwuchsgruppe umfasst folgende Eckpunkte: ein Fördervolumen von bis zu 250 000,- pro Jahr 1 eine Förderdauer von 5 Jahren (bei erfolgreicher Zwischenevaluation nach etwa 2 Jahren) die Förderung und Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden bis zur Promotion die eigenverantwortliche Vertretung des jeweiligen Fachs und der jeweiligen Forschungsthemen in der Lehre (Lehrberechtigung) 1 Das Projektbudget ist frei verwendbar für Sachmittel und Personalkosten. Die Personalkosten decken auch die Finanzierung der Stelle für die Leiterin bzw. den Leiter der Nachwuchsgruppe ab. Die konkrete Eingruppierung obliegt der anstellenden Hochschule.

Die geförderten Nachwuchsgruppen gehören rechtlich-organisatorisch einer staatlichen bayerischen Hochschule an (d.h. Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften) und haben dort ihren Arbeitsschwerpunkt. Für eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Nachwuchsgruppen, sind auch Präsenz- und Arbeitsphasen in der Geschäftsstelle des ZD.B in Garching vorgesehen. Alle Nachwuchsgruppen sind unabhängig in ihrer Forschung. Die Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleiter treffen ihre Projektentscheidungen frei und entscheiden selbst über ihre Vorgehensweisen und ggf. die Einwerbung weiterer Drittmittel. Sie publizieren selbstständig als verantwortliche Autoren. Im Rahmen des Projektbudgets verfügen sie auch über Mittel, Personal einzustellen. Sie unterstützen und betreuen wissenschaftliche Arbeiten wie Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten. In allen Publikationen ist anzugeben, dass die Arbeiten im Rahmen des Zentrums Digitalisierung.Bayern entstanden sind und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gefördert wurden. Voraussetzungen und Auswahlkriterien Für die Förderung einer unabhängigen Nachwuchsgruppe können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und dem Ausland als Leiterin oder Leiter einer Nachwuchsgruppe bewerben. Voraussetzungen und Auswahlkriterien für die Förderung sind: 1. eine herausragende Promotion 2. Exzellenz in Lehre und Forschung, nachgewiesen durch Veröffentlichungen (Qualität und Originalität), Auszeichnungen und Preise, Drittmitteleinwerbungen, Kooperationen etc. Die Bewerbung muss Folgendes umfassen (siehe Formvorlage): 1. einen aussagekräftigen akademischen Lebenslauf einschließlich Qualifikationen, Schriftenverzeichnis und ggf. Erfahrungen in der Lehre, Überblick über selbst eingeworbene Drittmittelprojekte und / oder Drittmittelprojekte, an denen die Bewerberin oder der Bewerber mitgewirkt hat 2. die Angabe von drei Referenzen (ausgenommen sind Betreuer/innen der eigenen Promotion) 3. die Beschreibung eines Forschungsvorhabens mit hoher Anwendungsrelevanz, hoher Originalität und insbesondere hoher Relevanz für Themen der Digitalisierung. Willkommen sind auch Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Forschungsvorhaben, die in Kooperation mit der Wirtschaft durchgeführt werden sollen.

Die maximal 5-seitige Projektbeschreibung soll insbesondere aufzeigen: die Motivation und Zielsetzung für das Vorhaben und den Stand der Forschung (inkl. eigener Vorarbeiten) den Mehrwert und die Relevanz der Forschung für Wissenschaft und Praxis das geplante Arbeitsprogramm sowie die für die Bearbeitung des Vorhabens geplanten Forschungsmethoden die geplanten nationalen und internationalen Kooperationen mit Projektpartnern aus der Wissenschaft und / oder der Wirtschaft sowie gegebenenfalls die geplanten oder gewünschten Wechselwirkungen mit anderen Programmen im Rahmen des ZD.B (z.b. Themenplattformen) 4. eine Unterstützungserklärung ( Letter of Intent ) der aufnehmenden Hochschule, die folgende Punkte für den Fall der Bewilligung des Antrags auf Förderung enthalten muss: Die Arbeits- bzw. Dienstpflicht der Leiterin oder des Leiters der Nachwuchsgruppe wird auf das geförderte Forschungsvorhaben sowie damit verbundene wissenschaftliche Dienstleistungen beschränkt. Der Leiterin oder dem Leiter der Nachwuchsgruppe wird ermöglicht, ihr bzw. sein Fach und Thema in der Lehre angemessen zu vertreten. Der Leiterin oder dem Leiter der Nachwuchsgruppe wird im Zeitraum der Förderung ermöglicht, Doktorandinnen und Doktoranden zu betreuen und zur Promotion zu führen 2. Der Leiterin oder dem Leiter der Nachwuchsgruppe wird die notwendige Grundausstattung zur Verfügung gestellt (insbesondere ausgestattete Büroräume, ggf. Labore und Zugang zu erforderlicher Infrastruktur). Eine von der Hochschule benannte Inhaberin oder ein von der Hochschule benannter Inhaber eines Lehrstuhls dient der Leiter oder Leiterin der Nachwuchsgruppe als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner. Die Hochschule sichert zu, dass sie im Rahmen der Zwischenevaluation die Möglichkeiten einer Verstetigung der Nachwuchsgruppe bzw. einer Wandlung in eine Professur prüft. Die Unterstützungserklärung ( Letter of Intent ) soll im Vorfeld der Bewerbung durch die Bewerberin bzw. den Bewerber bei der gewünschten aufnehmenden staatlichen Hochschule in Bayern eingeholt und von der Leitung der jeweiligen Fakultät sowie der Lehrstuhlinhaberin oder dem Lehrstuhlinhaber, die als Ansprechpartnerin oder der als Ansprechpartner dient (s.o.), unterzeichnet werden. 2 Im Falle der Aufnahme an eine Hochschule für angewandte Wissenschaften sind die notwendigen Rahmenbedingungen vorab zu klären, beispielsweise durch eine Vereinbarung für kooperative Promotionen.

Begutachtung Ein vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beauftragtes Gutachtergremium, bestehend aus international anerkannten Expertinnen und Experten, bewertet die Anträge und spricht Empfehlungen zur Auswahl der eingereichten Anträge sowie zur Vergabe der Fördermittel aus. Im Rahmen der Zwischenevaluation der geförderten Nachwuchsgruppen nach etwa zwei Jahren Laufzeit gibt das Gutachtergremium auf Grundlage einer Begutachtung Empfehlungen zur Fortführung der Projekte. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst entscheidet über die Förderung bzw. Weiterförderung auf der Grundlage der Empfehlungen des Gremiums. Netzwerkstruktur Die geförderten Nachwuchsgruppen sollen ein aktives Forschungsnetzwerk bilden. Ein wesentlicher Bestandteil des Netzwerks wird der wissenschaftliche Austausch zwischen seinen Mitgliedern und anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sein. Seminare und Symposien zum Stand der einzelnen Forschungsvorhaben sollen die Grundlage für wissenschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung bilden. Des Weiteren wird die Vernetzung mit der bayerischen Wirtschaft im Rahmen des ZD.B gefördert werden, um den Wissens- und Technologietransfer zu intensivieren. Darüber hinaus ist die Mitwirkung der Nachwuchsgruppen in anderen Programmen des ZD.B erwünscht (z.b. begleitendes Kursprogramm für Doktoranden). Antragstellung und beratung Der Antrag ist in englischer Sprache sowohl in elektronischer Form als auch als ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar einzureichen. Die Antragsunterlagen stehen unter http://zentrumzum Download bereit. Nur digitalisierung.bayern/nachwuchsforschungsgruppen/call-for-proposals Anträge, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, werden berücksichtigt. Der Antrag muss aus sich selbst heraus verständlich sein und ohne beigefügte Publikationen auskommen. Soweit es

für die Durchführung des beantragten Forschungsvorhabens erforderlich ist, muss der Antrag ein vollständiges und belastbares Konzept für die Einwerbung zusätzlicher Drittmittel und ergänzender Förderung enthalten. Die (vorab einzuholende) Unterstützungserklärung der aufnehmenden Einrichtung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Der Antrag ist bis zum 01.10.2016 bei der Geschäftsstelle des Zentrums Digitalisierung.Bayern als ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar (Adresse siehe unten) sowie in elektronischer Form unter ResearchGroups@zd-b.de einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Dr. habil. Daniel Méndez Zentrum Digitalisierung.Bayern Lichtenbergstr. 8 85748 Garching Tel.: +49 (89) 2488071-13 Email: Daniel.Mendez@zd-b.de Homepage: www.zentrum-digitalisierung.bayern