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Transkript:

Ihr Energieversorger GEMEINDE ESCHLIKON 1to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe Gültig ab 1.1. 2013 bis 31.12. 2013

1to1 energy easy: nachts günstiger Energie 1to1 energy easy ist das Stromprodukt mit günstigem Niedertarif für Privathaushalte und Kleingewerbe mit einem Verbrauch bis rund 20 000 kwh pro Jahr oder max. 15 000 kwh im Hochtarif. Neben dem vorteilhaften Nachttarif bringt Ihnen 1to1 energy easy zuverlässige Energieversorgung und transparente Preise. Welche Vorteile bietet Ihnen 1to1 energy easy? Günstiger Nachttarif: Montag bis Freitag von 20.00 bis 7.00 Uhr und Samstag ab 13.00 Uhr sowie den ganzen Sonntag bis Montag 7.00 Uhr. Ganzjahrespreis: Kein Unterschied zwischen Sommer- und Winterpreisen. Kombinierbarkeit: Es lässt sich mit anderen Produkten zum Beispiel 1to1 energy Ökostrom zu einer für Sie optimalen Lösung kombinieren. Wie setzt sich der Preis von 1to1 energy easy zusammen? Er setzt sich zusammen aus: Preis für Energielieferung (Elektrizitätstarif) Preis für die Netznutzung (Netznutzungstarif) Gesetzliche Förderabgaben Anwendung des Netznutzungstarifs Für die Netznutzung sind folgende Zeiten massgebend: Hochtarif (HT) 7.00 bis 20.00 Uhr Montag bis Freitag 7.00 bis 13.00 Uhr Samstag Niedertarif (NT) übrige Zeit. Abgaben werden separat verrechnet. Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe (kostendeckende Einspeisevergütung / Mehrkostenfinanzierung). In den Preisen für «Nutzung der Infrastruktur» ist eine Vergünstigung eingerechnet. Dabei wird auf eine vollumfängliche Kapitalverzinsung gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) vorläufig verzichtet. Davon ausgeschlossen sind die Preise für die Systemdienstleistungen Swissgrid. Im Weiteren gelten die «Ergänzenden Erläuterungen und Bestimmungen» von 1to1 energy easy. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt mehrmals pro Jahr (4 Akonto- und 2 Schlussrechnungen). Die Rechnungen können mittels Einzahlungsschein, Lastschriftverfahren (bei Banken) bzw. Debit Direct (bei PostFinance) bezahlt werden.

Preiselemente Grundpreis (CHF/Monat) Arbeitspreis (Rp./kWh) Hochtarif Niedertarif exkl. MwSt. inkl. MwSt. exkl. MwSt. inkl. MwSt. exkl. MwSt. inkl. MwSt. Energielieferung 9.60 10.37 6.80 7.34 Netznutzung 8.50 9.18 6.10 6.59 3.60 3.89 Systemdienstleistungen 0.31 0.33 0.31 0.33 Swissgrid 1 Gesetzliche Förderabgabe 0.45 0.49 0.45 0.49 (KEV) 2 Total (Rp./kWh) 16.46 17.78 11.16 12.05 Bei den Preisen inkl. 8 % MwSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. 1 Der Preisansatz für die Systemdienstleistungen Swissgrid beträgt ab 1. Januar 2013 0.31 Rp./kWh exkl. MwSt. 2 Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe wird vom Bundesamt für Energie jährlich im Herbst neu festgelegt und dient der Förderung von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien. Für 2013 beträgt sie 0.35 Rp./kWh exkl. MwSt. Zusätzlich wird eine Gewässerschutzabgabe von 0.10 Rp./kWh erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.1to1energy.ch und auf der Website Ihres Energieversorgers.

Ergänzende Erläuterungen und Bestimmungen 1to1 enery easy Ergänzende Erläuterungen Preis Energie (Strom) Der Preis für Energie ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin und jeden Kunden steht aufgrund seinem Verbrauchsverhaltens das rich tige 1to1 energy Produkt zur Verfügung. 1to1 energy easy für Kunden mit Abgabestelle auf Niederspannung bis ca. 20 000 kwh pro Jahr. Netznutzungstarif NS DT (Nutzung der Netz infrastruktur) Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Kraftwerk zur Kundin oder zum Kunden zu tranportieren. Bei der Netznutzung wird jede Kundin und jeder Kunde aufgrund der tech nischen Rahmenbedingungen seines Anschlusses an das Stromnetz und gemäss seinen Verbrauchsverhalten einem Netznutzungstarif zugeteilt. Der Netznutzungstarif enthält Teilprodukte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, die Blindenergie, die Messung und Abrechnung sowie für die Abgaben. Ergänzende Bestimmungen Pro Wohnung, Gewerbe, Betrieb etc. oder für den Allgemeinverbrauch in Mehrfamilienhäusern wird je ein Zähler montiert. Eine Wohnung, die zu einem Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieb gehört, kann gemeinsam mit diesem, d. h. mit nur einem Zähler erfasst und verrechnet werden. Der Grundpreis pro Monat gilt für jede Messstelle und wird auch für leerstehende Wohnungen, Gebäude oder Gebäudeteile verrechnet, solange ein Zähler montiert ist. Das Aufheizen von Warmwasserspeichern, Speicherheizungen und dergleichen erfolgt in der Regel während den Niedertarifzeiten. Während den Hochtarifzeiten können Warmwasserspeicher zeitweise freigegeben werden. Während den Spitzenbelastungszeiten werden Energieverbraucher wie z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Elektroheizungen, Wärmepumpen, Heubelüftungen, Heugebläse und dergleichen mit einem Anschlusswert von über 2 kw gesperrt. Die festen Sperrzeiten sind: Montag bis Freitag von 11.00 bis 12.15 Uhr. Für uneingeschränkte Benützungszeiten ist pro kw ungesperrten Anschlusswert einen Grundpreis von Fr. 4.30 (exkl. MwSt.) pro Monat zu entrichten. Für Zwischenablesungen und Abrechnungen wird normalerweise keine Gebühl erhoben. Bei kurzfristiger (weniger als einem Monat im Voraus), verspäteter oder nicht erfolgter Meldung wird eine Gebühr von Fr. 30. (exkl. MwSt.) verrechnet.

Die Zähler- und Apparatemiete für Spezialfälle (z. B. Münzzähler) beträgt Fr. 10. (exkl. MwSt.) pro Apparat und Monat. Für jede Münzzählerleerung wird eine Gebühr von Fr. 30. (exkl. MwSt.) erhoben. Für die Installation eines Münzzählers / Kassierautomaten wird pauschal Fr. 250. (exkl. MwSt.) verrechnet. Für besondere Aufwendungen, wie das Abschalten bzw. wieder Einschalten der Energiezufuhr wird eine Gebühr von Fr. 100. (exkl. MwSt.) erhoben. Die Zählerablesungen erfolgen in der Regel halbjährlich. Nach jeder Ableseperiode wird eine definitive Schlussabrechnung erstellt. In der Zwischenzeit werden 2 zweimonatliche Teilrechnungen gestellt. Unter dem Vorbehalt, dass keine Bezugsveränderungen eintreten, wird der Vorjahresverbrauch als Basis für die Akonto-Rechnung verwendet. Kann wegen Abwesenheiten der Kundschaft der Verbrauch zu den normalen Ablesezeiten nicht festgestellt werden, so wird der Verbrauch anhand der vorangegangenen Bezugsperioden geschätzt. Eine Verbrauchschätzung soll in der Regel nicht mehr als zweimal nacheinander vorgenommen werden. Wenn der Durchschnittsverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren 15 000 kwh im Hochtarif übersteigt, erfolgt die Umteilung in die entsprechende Verbrauchskategorie. Bei wesentlichen Veränderungen kann die Um teilung aufgrund des aktuellen Jahresverbrauchs erfolgen. Detaillierte und rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie im Reglement oder in den Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie. Darüber hinaus gelten die Ergänzenden Weisungen der Netzbetreiberinnen (EWN) als Werkvorschriften. Gültig ab 1.1. 2013 bis 31.12. 2013 Die Zahlungsfrist für sämtliche Rechnungen beträgt 30 Tage netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die Forderung zu 5 % zu verzinsen. Für die erste Mahnung wird eine Mahngebühr von Fr. 25. erhoben, für jede weitere Fr. 40..

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