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G E M E I N D E R A T Bericht und Antrag Nr. 1516 vom 16. Januar 2014 an Einwohnerrat von Horw betreffend Bauabrechnung Sanierung Pumpwerke und Regenklärbecken Sehr geehrte Frau Einwohnerratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerräte 1 Beschlüsse Sie haben gestützt auf unseren Bericht und Antrag Nr. 1447 am 17. März 2011 Folgendes beschlossen: 1. Das Projekt Sanierung Pumpwerke und Regenklärbecken wird, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung REAL, beschlossen. 2. Es wird ein Sonderkredit von Fr. 5'015'000.00 (exkl. MwSt.), zuzüglich allfälliger Teuerung, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung REAL, zulasten der Investitionsrechnung Konto 471010, bewilligt. 3. Der vorgeschlagenen Finanzierung wird zugestimmt. 4. Der Beschluss Ziff. 2 unterliegt gemäss Art. 68 Bst. b der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum der Stimmberechtigten. Das Referendum kommt zustande, wenn innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses mindestens 500 in der Gemeinde Horw Stimmberechtigte beim Gemeinderat schriftlich eine Volksabstimmung verlangen (Art. 10 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung). Das Referendum wurde nicht ergriffen. 2 Kredit und Teuerung 2.1 Bewilligte Kredite Beschluss Einwohnerrat vom 14. April 2011 (Kostenstand Februar 2011) Total bewilligte Kredite Fr. 5'015'000.00 Fr. 5'015'000.00 2.2 Teuerungsberechnung In den Abrechnungen werden die Kostenvoranschläge nach ständiger Praxis für Tiefbauten gemäss Produktionskosten-Index PKI für ausgewählte Sparten des Bauhauptgewerbes aufgerechnet. Der Teuerungszuschlag umfasst für die Zeit ab Kostenvoranschlag bis Vertragsabschluss die indexgebundene Baukostenteuerung und für die Zeit nach Abschluss der Werkverträge die eingetretene, nachgewiesene und effektiv bezahlte Baukostenteuerung. Bis zum Vertragsabschluss respektive Offerteingabetermin, fiel mit Preisstand Februar 2011 keine Teuerung an.

Die zusätzliche, effektiv bezahlte Teuerung ab Vertragsabschluss betrug Fr. 4'518.61 2.3 Kostenrahmen Bewilligte Kredite Fr. 5'015'000.00 Effektiv bezahlte Teuerung ab Vertragsabschluss Fr. 4'518.61 Kostenrahmen 3 Bauablauf 3.1 Planung und Bauleitung Mit der Planung und Bauleitung haben wir folgende Fachleute beauftragt: Fr. 5'019'518.61 Bauingenieur: Ingenieurgemeinschaft EEK Eichenberger AG, Bauingenieure und Planer, Muhen EKAG und Partner, Elektro-Engineering, Seengen Bauherrenbegleitung: Flotron AG, Ingenieure, Meiringen 3.2 Termine Beschluss Einwohnerrat 14. April 2011 Ablauf Referendumsfrist 13. Juni 2011 Baubeginn 14. November 2011 (PW Stadel, 1. Etappe) Fertigstellung Juli 2013 4 Baukosten Bauwerk Kostenvoranschlag Effektive Kosten RKB/PW Seefeld Fr. 868'181.00 Fr. 653'811.28 RKB/PW Ebenau Fr. 1'015'935.00 Fr. 840'147.82 RKB/PW Allmend Fr. 1'312'176.00 Fr. 1'234'612.15 PW Stadel Fr. 246'201.00 Fr. 198'828.19 PW Hinterrüti Fr. 246'201.00 Fr. 193'622.31 PW Spissen Fr. 246'201.00 Fr. 185'140.90 PW Seewen Fr. 246'201.00 Fr. 187'753.57 PW Bühl Fr. 78'283.00 Fr. 123'145.65 PW Tannegg Fr. 96'823.00 Fr. 80'354.64 PW Stutz 1 Fr. 105'685.00 Fr. 105'427.93 PW Stutz 2 Fr. 74'605.00 Fr. 59'480.08 PW Ennethorw Fr. 124'484.00 Fr. 107'687.14 RKB Kastanienbaum Fr. 149'987.00 Fr. 151'251.47 RKB Wegmatt Fr. 203'656.00 Fr. 111'849.98 Rundungsdifferenz Fr. 5.32 Total (KV gerundet) Fr. 5'015'000.00 Fr. 4'233'118.43 Teuerung nach Vertragsabschluss Fr. 4'518.61 Vergleichskosten Fr. 5'019'518.61 Fr. 4'233'118.43 Kostenunterschreitung Fr. 786'400.18 Fr. 5'019'518.61 Fr. 5'019'518.61 Seite 2/6

5 Verbuchungsnachweis Ausgaben Einnahmen Rechnung 2011 (KST 471010) Fr. 281'306.99 Rechnung 2011 (KST 471010; Gemeinde Kriens) Fr. 50'000.00 Rechnung 2012 (KST 471010) Fr. 2'794'760.92 Rechnung 2012 (KST 471010; Gemeinde Kriens) Fr. 200'000.00 Rechnung 2012 (KST 471010; real) Fr. 666.30 Rechnung 2013 (KST 471010) Fr. 1'157'050.52 Rechnung 2013 (KST 471010; Gemeinde Kriens) Fr. 73'867.59 Rechnung 2013 (KST 471010; real) Fr. 575'453.80 Rechnung 2013 (KST 471010; Häny AG) Fr. 55'555.56 Total Fr. 4'233'118.43 Fr. 955'543.25 Nettobelastung der Gemeinde Fr. 3'277'575.18 Fr. 4'233'118.43 Fr. 4'233'118.43 6 Begründung Kostenabweichungen Begründung der Kostenunterschreitung Für die Sanierung der Pumpwerke und der Regenklärbecken haben wir wie üblich bei Ihnen einen Bruttokredit beantragt. REAL hat die Ingenieurhonorare sowie die CKW-Anschlussgebühren im Betrag von Fr. 70'000.00 anteilsmässig für das PW Ebenau und Allmend direkt bezahlt. Diese sind als Einnahme im Verbuchungsnachweis nicht enthalten. Von den 14 Arbeitsgattungen die ausgeschrieben wurden, wurden die meisten z.t. wesentlich günstiger angeboten und abgerechnet. Insbesondere Kanalabsperrorgane, Schieber, Notklappen, Messtechnik, Pumpen, Elektroinstallation, Schaltanlagen-Steuerung sowie Schneckenpumpen. Mögliche Gründe sind ein hohes Interesse der Anbieter, günstiger Arbeitsbeginn und Ausschreibungszeitraum. Bei den PW Allmend, Ebenau und Seefeld konnte die Wasserhaltung wesentlich einfacher gelöst werden. Bei den PW Hinterrüti, Spissen, Stadel und Seewen fällt insbesondere das günstige Angebot für die Schneckenpumpen zu Buche. Im PW Tannegg mussten die Pumpen noch vor der Sanierung ersetzt werden. Im RKB Wegmatt wurde auf automatische Schieber verzichtet. 7 Beiträge Für dieses Bauvorhaben wurden folgende Beiträge Dritter ausgerichtet: REAL beteiligt sich an den Kosten für die Instandstellung der Anlagen Ebenau und Allmend mit 30 %. Fr. 576'120.10 Kriens beteiligt sich an den Restkosten mit 13 % (Anlage Ebenau) respektive 27 % (Anlage Allmend). Die Kostenbeteiligung richtet sich nach den GALU-Statuten vom 26. Oktober 1982 mit Änderungen vom 14. Dezember 1999: Fr. 323'867.59 Häny AG verursachte durch einen Garantiefall, (Lieferung falsch dimensionierte Pumpen) Leistungen Dritter, (Rohrlieferant, Wasserhaltung etc.) die an Häny AG verrechnet wurden. Fr. 55'555.56 Total Fr. 955'543.25 Seite 3/6

8 Finanzierung Die Gemeinde Horw führt die Siedlungsentwässerung als Spezialfinanzierung. Die Finanzierung der Spezialfinanzierung erfolgt gemäss dem Reglement über die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Horw Nr. 720 durch Gebühren und Baukostenbeiträge der Grundeigentümer sowie durch allfällige Kantons- und Bundesbeiträge. Bund und Kanton bezahlen keine Finanzierungsbeiträge mehr an die Siedlungsentwässerung. Mit Bericht und Antrag Nr. 1465 "Übertragung Abwasserkanalisation und Pumpwerke an REAL" wurde nach Rücksprache mit dem Regierungsstatthalter und gemäss Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden die Finanzierung und anschliessende Eigentumsübertragung wie folgt definiert: Die anstehende Sanierung wird ordentlich über die Investitionsrechnung abgewickelt und in der Anlagebuchhaltung aufgenommen. Die Übergabe der Anlage ist als Sonderabschreibung in der Anlagebuchhaltung zu berücksichtigen. In der Finanzbuchhaltung sind die Werte zusätzlich abzuschreiben. Diese Abschreibung wird mit einem Bezug aus der Spezialfinanzierung finanziert. Diese Verbuchungen erfolgen im Zeitpunkt der Kreditabrechnung "Sanierung Pumpwerke und Regenklärbecken" in der Gemeindebuchhaltung. Die Finanzierung erfolgte im Rahmen der Mittelbeschaffung beim Voranschlag, welche durch Sie beschlossen wurden. Die Ausgaben für die Sanierung Pumpwerke und Regenklärbecken wurden in der Investitionsrechnung unter dem Konto Nr. 471010 verbucht. Die Sanierung der Pumpwerke (exkl. Allmend und Ebenau) wird gemäss der vorliegenden Schlussabrechnung in der Anlagebuchhaltung beim Anlagevermögen Siedlungsentwässerung unter der Anlagekategorie Ausstattungen, Maschinen aktiviert und innert 8 Jahren abgeschrieben. Nach Abschluss der Sanierung der beiden Pumpwerke Allmend und Ebenau gehen diese definitiv an die REAL über. Aus diesem Grund werden diese im Zusammenhang mit der vorliegenden Abrechnung als Sonderabschreibung abgeschrieben. Die entsprechende Abschreibung in der Finanzbuchhaltung erfolgt mit einem Bezug aus der Spezialfinanzierung. 9 Bericht der Revisionsstelle Die Revisionsstelle der Gemeinde Horw hat die vorliegende Abrechnung geprüft, bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit und empfiehlt die Genehmigung (Revisionsbericht siehe Anhang). 10 Antrag Wir beantragen Ihnen Die Abrechnung über das Projekt Sanierung Pumpwerke und Regenklärbecken im Betrag von Fr. 4'233'118.43 zu genehmigen. Markus Hool Gemeindepräsident Daniel Hunn Gemeindeschreiber Seite 4/6

E I N W O H N E R R A T Beschluss nach Kenntnisnahme vom Bericht und Antrag Nr. 1516 des Gemeinderates vom 16. Januar 2014 gestützt auf den Antrag der Geschäftsprüfungs- sowie der Bau- und Verkehrskommission in Anwendung von Art. 60 der Gemeindeordnung vom 25. November 2007 Die Abrechnung über das Projekt Sanierung Pumpwerke und Regenklärbecken im Betrag von Fr. 4'233'118.43 wird genehmigt. Horw, Ruth Strässle Einwohnerratspräsidentin Daniel Hunn Gemeindeschreiber Publiziert: Seite 5/6

Anhang: Bericht der Revisionsstelle Seite 6/6