Schlussbericht. Güterregulierung Metzerlen Mariastein INGENIEUR - UND VERMESSUNGSBÜRO HÄNGGI

Ähnliche Dokumente
Gesamtmelioration Wattenwil

Protokoll. der 7. Generalversammlung vom 18. April 2012, Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Submission der Planungen und Ingenieurarbeiten sowie Vergabe der amtlichen Vermessung ausserhalb Baugebiet

Protokoll. der 8. Generalversammlung vom 17. April 2013, Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Gemeinden Breitenbach und Büsserach EINLADUNG. GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach

Gemeinde Avers Reglement über die Durchführung der Gesamtmelioration Avers

Orientierung Baulandumlegung I der Spitzi

Güterregulierung Welschenrohr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Kulturlandreglement der Bürgergemeinde Bennwil

Beitragsreglement zum kantonalen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG)

Strukturverbesserungen im Gebirgskanton Graubünden

Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung Zuzgen Vorstellung und Würdigung

Verordnung über die amtliche Vermessung. I. Vermarkung. vom 30. März Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,

1. Perimeterentlassung einzelner, weniger Grundstücke

Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Landmanagement HS 2016 Einführung in die Gesamtmelioration

Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung

Politische Gemeinde und Bürgergemeinde Luzein Pachtreglement

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBIETSETAPPIERUNG UND ÜBER DIE ERSCHLIESSUNGSZONEN

Güterregulierung Welschenrohr

Das Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen

Ausdolungen und ökologische Vernetzung in Rothenfluh und Anwil

s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)

Infoveranstaltung UHG-Gründung 19. März Herzlich willkommen

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Ausdolungen und ökologische Vernetzung in Rothenfluh und Anwil

Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald

ÖFFENTLICHE STATISTIK DER DER SCHWEIZ ÖFFENTLICHE STATISTIK ETHIKRAT. Reglement ÖFFENTLICHE STATISTIK

Verordnung im Bereich Natur und Landschaft (VBiodiv)

S T A T U T E N der Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten (Stand 22. April 2009)

Bericht und Antrag. Gesamtmeliorationen Castiel, Molinis, Langwies. Parlamentarischer Auftrag vom Gemeinde Arosa

Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (Bodenverbesserungsverordnung BoVO)

Gemeinde Eigentümergemeinschaft

Amtliche Vermessung Vechigen Ersterhebung Lindental Los 11 Information für Grundeigentümer

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992

KANTON AARGAU D = o/oo SBR o/oo D = A1 = D =

Wald 2.7. Landschaft. 2.7 Wald. Planungsgrundsätze

Verein Freunde der Schälismühle

Landmanagement Einführung in die Gesamtmelioration. Landmanagement

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auenschutzpark Aargau: Von der Vision zur Realität

Informationen der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) Fachstelle Tiefbau

EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG

5 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER

Protokoll. der 10. Generalversammlung vom 8. Juli 2015, Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung)

Atragene. Jahresbericht Porta Romana. Aufwertung der Kulturlandschaft. Pro Natura St. Gallen-Appenzell

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Aufgaben der kommunalen Behörde bei der Grenzfeststellung, Verpflockung, Vermarkung und Ersterhebung

Gemeinde Unteriberg. Umweltschutzreglement

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen

Gemeinde Brütten. Pacht- und Nutzungsreglement

FAKTENBLATT 3 ENTWICKLUNG UND ZUSTAND DER BIODIVERSITÄT

Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone. Witi Grenchen - Solothurn. Zonenvorschriften

Verordnung über die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen und die sozialen Begleitmassnahmen (Strukturverbesserungsverordnung; kant.

Pachtland-Reglement. Burgergemeinde Koppigen

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn

Erfolgskontrolle ENSJ 95: Zwischenbericht Flächendeckend wirksam

Atragene. Jahresbericht Porta Romana. Aufwertung der Kulturlandschaft. Fachgemeinschaft für Standortskunde und Ökologie.

Strassenreglement der Gemeinde Vaz/Obervaz

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten

Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes

17. März Samstag, 24. April 2010

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

Eine Dienstleistung der amtlichen Vermessung: Die Nachführung

Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen: Reglement BeE Vom 21. November 2006 (Stand 21. Mai 2018) vom 5. Dezember ), 4)

Verpachtung von landwirtschaftlichen Gemeindeboden

Richtlinien für ÖQV-Qualitätsbeiträge

E-2 Energie. Windenergie / Gebiete für Windparks. A. Ausgangslage. B. Ziele. C. Grundlagen. D. Darstellung. Richtplan Kanton Solothurn

"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf

FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERHEBUNG

Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte

Statuten des. Weinbauvereins Zürcher Unterland. Gegründet am 8. Januar 2009

LKG. Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen

Erläuterungen zu den Anhängen I-V 1 )

Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.

Regionalplanungsgruppe Frauenfeld

Touristische Anlagen im Berggebiet

Finanzleitbild und Finanzstrategie für die Jahre 2014 bis vom 21. Oktober 2013

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

4. Die gewählte Lösung

Erschliessung Stöckler Neumatt Ausbau 4. Etappe

Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Konzept zum Schutz und der Förderung der Hochstamm-Obstbäume in der Gemeinde Küttigen Überarbeiteter Entwurf nach Vernehmlassung, Juli 2013

Fusionsvorvertrag der Einwohnergemeinden. Solothurn, Bellach, Biberist, Derendingen, Luterbach, Zuchwil

Leitbild Eiken Definitive Version vom

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010

Schutz des Kulturlandes

Transkript:

Kanton Solothurn Gemeinde Metzerlen-Mariastein Güterregulierung Metzerlen Mariastein 1991 2006 INGENIEUR - UND VERMESSUNGSBÜRO HÄNGGI Amtliche Vermessung Ingenieurwesen Güterregulierung Raumplanung Gemeindeingenieurwesen Büro Nunningen: Grellingerstr. 21, 4208 Nunningen Büro Dornach: Kreuzweg 15, Tel. 061 795 97 97 Tel. 061 701 12 82 Fax 061 703 86 40 Fax 061 795 97 98 4143 Dornach

Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 2 2 Organe der Flurgenossenschaft 4 3 Chronologischer Ablauf der Güterregulierung 7 4 Ausführung zu den Technischen Arbeiten 144 4.1 Zweck der Güterregulierung 14 4.2 Alter Besitzstand 14 4.3 Neuer Besitzstand 155 4.4 Pachtlandarrondierung 15 4.5 Baum-, Wald- und Stangenschätzung 15 4.6 Bautechnische Massnahmen 15 4.7 Oekologische Aufwertungsmassnahmen 16 4.8 Vermarkung 17 4.9 Amtliche Vermessung 17 4.10 Restkostenverteiler 188 5 Finanzen 18 6 Berichte 19 6.1 Bericht des Präsidenten der Flurgenossenschaft 19 6.2 Bericht des Präsidenten der Schätzungskommission 20 6.3 Bericht Amt für Raumplanung, Abteilung Naturschutz 20 6.4 Bericht des Amtes für Landwirtschaft 23 6.5 Schlussbemerkung durch den Projektleiter 24 6.6 Statistik 25 6.7 Ausschnitt Alter Bestand 26 6.8 Neuer Bestand 27 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 2

1 Einleitung Die Behörden von Metzerlen Mariastein haben sich bereits vor Jahrzehnten intensiv um die Gründung einer Flurgenossenschaft zur Durchführung einer Güterregulierung bemüht. Im Zusammenhang mit der dringend notwendigen Aussiedlung des Landwirtschaftsbetriebes von Otto Dreier stand die Durchführung einer Güterregulierung im Jahre 1989 erneut zur Diskussion. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften musste auch die bevorstehende neue Amtliche Vermessung in Frage gestellt werden, da die Eigentumsverhältnisse als zwingend zusammenlegungsbedürftig bezeichnet wurden und die Vermarkung der ausserordentlich starken Parzellierung (napoleonische Erbteilung!) für die GrundeigentümerInnen unverantwortbar hohe Kosten verursacht hätten. Die Landwirte bewirtschafteten seit Generationen nicht mehr ihre eigenen Kleinstparzellen, sondern durch pachtweisen Tausch und gegenseitige Absprache entstandene Bewirtschaftungsparzellen. Den jungen Landwirten war teilweise die Lage ihrer eigenen Grundstücke gar nicht bekannt, da sie diese noch nie bewirtschaftet hatten. Diese und noch viele andere Gründe führten dazu, die Gründung einer Flurgenossenschaft einzuleiten. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 3

2 Organe der Flurgenossenschaft a) Vorstand Borer Ivo Präsident Frei Walter, jun. Vizepräsident Meier René, jun. Aktuar Erb Ernst Mitglied bis 1995 Erb Christian Mitglied, seit 1996 Dreier Otto Mitglied, bis 2002 Dreier Robert Mitglied, seit 2003 Köninger Edwin Mitglied, Vertreter der Naturkommission Meier Bruno Mitglied Meier Marin Mitglied Schaffter Kurt, jun. Mitglied Meier Schaffter Ruth Kassierin Borer Ivo v.l.n.r. Meier Marin Meier René Erb Christian Dreier Robert Meier Bruno Schaffter Kurt Meier-Schaffter Ruth Frei Walter Koeninger Edwin 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 4

b) Schätzungskommission Rippstein Anton, Kienberg Präsident Fürst Bruno, Gunzgen Vizepräsident, (sel.) Flückiger Robert, Kyburg Aktuar, bis 30.6.1998 Marti Gottlieb, Rohr Mitglied, Aktuar seit 1998 Brunner Herbert, Ramiswil Mitglied Rippstein Anton v.l.n.r. Marti Gottlieb Brodbeck Andreas Fürst Bruno Brunner Herbert c) Rechnungsrevisoren Renz Anton bis 1994 Renz Bruno Wyss Willi 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 5

d) Projektleitung Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi, Nunningen Hänggi Bruno Projektleiter Brodbeck Andreas Sachbearbeiter Güterregulierung Studer Heiner Sachbearbeiter bautechnische Massnahmen v.l.n.r. Kaufmann Jürg Hänggi Bruno Studer Heiner Brodbeck Andy e) Landwirtschaftliche Vorplanung Brügger Peter Bauernsekretariat, Solothurn f) Bodenkartierung Dr. Weisskopf Peter Eidg. Forschungsanstalt für landw. Pflanzenbau, Zürich Reckenholz Rudolf Hanic g) Naturinventar, Naturkonzept Weber Darius Hintermann und Weber AG, Reinach h) Aufsichtsbehörde Kaufmann Jürg Amt für Landwirtschaft, Solothurn 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 6

3 Chronologischer Ablauf der Güterregulierung 22.08.1989 Anfrage des Gemeinderates beim Amt für Landwirtschaft betr. Aussiedlung Landwirtschaftsbetrieb Dreier Otto 20.03.1990 1.Orientierungsveranstaltung über den Ablauf einer Güterregulierung (ca. 120 Personen) 29.05.1990 Gemeindeversammlung bewilligt Projektierungskredit für die Vorbereitungsarbeiten zur Gründung einer Flurgenossenschaft und zur Durchführung einer Güterregulierung 25.09.1990 Erstellung Übersichtsplan, RRB Nr. 3205 21.01.1991 Zusicherung der Amtlichen Mitwirkung durch den Regierungsrat, RRB Nr. 190 31.01.1991 1. Sitzung der Schätzungskommission 11.03.1991 Öffentliche Auflage der Gründungsakten (Beizugsgebiet, Eigentümer- und Flächenverzeichnis, Statuten) 12.03.1991 1. Orientierungsversammlung (ca. 80 Personen) 12.04.1991 Gründungsversammlung Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein, MZH Metzerlen, Leitung durch Beda Erb, Vorsteher Oberamt Dorneck-Thierstein Die Flurgenossenschaft wird mit einem vermutlich historisch einmaligen Resultat von 196 Zustimmungen und einer einzigen Neinstimme beschlossen Wahl des Vorstandes mit Ivo Borer als Präsident Wahl Projektleitung, Bruno Hänggi, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Nunningen 17.05.1991 1. Vorstandssitzung Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein Auftrag an Bauernsekretariat Solothurn zur Ausarbeitung der landwirtschaftlichen Vorplanung Auftrag an Eidg. Forschungsanstalt Reckenholz zur Erarbeitung der Bodenkartierung 18.10.1991 1. Generalversammlung Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein 23.10.1991 Gesuch an Landwirtschaftliche Kreditkasse, Investitionskredit (zinsloses Darlehen) 12.11.1991 Kenntnisnahme vom Gründungsbeschluss und Genehmigung der Statuten durch den Regierungsrat, RRB Nr. 3429 30.03.1992 Aushub der 46 Profillöcher für die Bodenkartierung 15.04.1992 Vorschlag des Vorstandes für den Ausbau des Wegnetzes: Belagswege, Mergelwege, Rasenwege 21.05.1992 Feldbesichtigung der 46 Profillöcher mit Einladung an alle GenossenschafterInnen 23.11.1992 Öffentliche Auflage Erweiterung Beizugsgebiet (Wald) und Bonitierungsgrundsätze 30.03.1993 Zusicherung des Kantonsbeitrages an die Grundlagenbeschaffung; RRB Nr. 1170 09.08.1993 Amtschreiberei Dornach informiert über die Nachforschungen betr. dem Eigentum an 2 Grundstücken deren Eigentümer am 11. März 1911 nach Amerika ausgewandert sind 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 7

12.01.1994 Informationsveranstaltung Naturkonzept, Orientierung durch Darius Weber 03.02.1994 Besichtigung möglicher Siedlungsstandorte durch die kantonalen Amtstellen 22.04.1994 Besichtigung des Beizugsgebietes durch die Ingenieurschule für Landwirtschaft, Zollikofen (Nachdiplomstudium für Agrar Umweltingenieure) 17.10.1994 Öffentliche Auflage Vorprojekt, Technischer Bericht und Voruntersuchungsbericht (Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt) 19.11.1994 Besichtigung der Quellschutzzone Ried, Festlegung der neuen Schutzzonengrenzen 14.12.1994 Behandlung der Einsprachen zum Vorprojekt durch den Vorstand; 6 Einsprachen - alle gütlich erledigt 14.02.1995 Auflösung der Flurgenossenschaft von 1937, Erweiterung des Beizugsgebietes, Genehmigung einer Statutenänderung und Genehmigung der Bonitierungsgrundsätze; RRB Nr. 459 27.03.1995 Besprechung mit den WaldeigentümerInnen, private Waldzusammenlegung 03.04.1995 Gesuch um Verlegung der Rebkatasterflächen von den Äusseren Reben in die Niederen Reben und St. Annafeld an das Amt für Landwirtschaft 23.05.1995 Genehmigung des Vorprojektes; RRB Nr. 1407 20.06.1995 Beitragszusicherung an die Grundlagenbeschaffung; Nachsubventionierung Grundlagenpläne; RRB Nr. 1652 14.07.1995 Grundsatzverfügung durch das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement; Zusicherung des Bundesbeitragssatzes von 31.5% (ca. 35% der beitragsberechtigten Kosten abzüglich 10% Kürzung infolge Spargesetz des Bundes) 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 8

04.09.1995 bis 28.09.1995: Durchführung der 1. Wunschtage; 32 EigentümerInnen unentschuldigt nicht erschienen 01.11.1995 Inkrafttreten des Veränderungsverbotes während des Güterregulierungsverfahrens 15.11.1995 1. Etappe, vermessungstechnische Arbeiten alter und neuer Bestand: Genehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2866 16.02.1996 Augenschein durch Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Rebbau und Weinwirtschaft 26.02.1996 Besichtigung von neuen Flurwegen in Benken SG (neue bautechnische Verfahren) durch den Vorstand 26.03.1996 Genehmigung der Akten zur Detailbonitierung Alter Bestand; RRB Nr. 734 23.04.1996 Augenschein mit Amt für Raumplanung, Abt. Naturschutz; oekologische Aufwertungsmassnahmen 10.06.1996 Bewilligung für den Anbau von Reben in den Niederen Reben durch das Bundesamt für Landwirtschaft 24.09.1996 Genehmigung der Schlussabrechnung der Grundlagenbeschaffung inkl. Nachsubventionierung; RRB Nr. 2250 26.09.1996 2. Etappe, Wegebau Los 1; öffentliche Auflage 01.10.1996 Zusicherung des Bundesbeitrages an die 1. Etappe, vermessungstechnische Arbeiten alter und neuer Bestand, durch das Bundesamt für Landwirtschaft, Abt. Strukturverbesserungen 19.11.1996 Genehmigung Amtliche Vermessung Los 2 (Grundlagenvermessung alter Bestand); RRB Nr. 2653 25.11.1996 2. Etappe, Wegebau Los 1, Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2762 26.11.1996 bis 11.12.1996: Durchführung der 2. Wunschtage 03.07.1997 3. Etappe, Wegebau Los 2 öffentliche Auflage 15.09.1997 bis 29.09.1997: öffentliche Auflage Neuzuteilungsentwurf, Besitzstandstabellen und Reglement über den Nutzungsübergang 23.09.1997 3. Etappe, Wegebau Los 2, Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2357 29.09.1997 4. Etappe, Renaturierung und Bachausdolung Fichtenraingraben (Riedbach) Los 1, öffentliche Auflage 03.11.1997 1. Wegabnahme durch den Vorstand 17.11.1997 4. Etappe, Renaturierung und Bachausdolung Fichtenraingraben (Riedbach) Los 1: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2715 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 9

01.12.1997 bis 17.12.1997: Einspracheverhandlungen Neuzuteilung durch die Schätzungskommission. Von 27 Einsprachen können 21 gütlich erledigt werden, 7 Entscheide, 2 weitere Entscheide im Zusammenhang mit Änderungen bei Dritten infolge Einspracheerledigung. 8 Beschwerden an den Regierungsrat 07.03.1998 60 EinwohnerInnen (darunter viele Kinder) pflanzen 900 Sträucher in die Böschungen des Riedbaches 28.09.1998 5. Etappe, Wegebau Los 3: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung Wegebau Los 3; RRB Nr. 2092 01.10.1998 Antritt des neuen Besitzstandes zur Nutzung und Bewirtschaftung, inkl. Neuverteilung des Pachtlandes 16.10.1998 Besichtigung von diversen Flurwegen im Raume Delsberg (verschiedene Ausbauarten) durch den Vorstand 27.10.1998 Beitragszusicherung des Kantons an die Restkosten der Renaturierung Fichtenraingraben; RRB Nr. 2201 16.11.1998 Augenschein und Orientierung der Arbeitsgruppe Natur und Landschaft der Planungsgruppe Dorneck 03.12.1998 Vorstand beschliesst die Erstellung von 2 reitsport- tauglichen Flurwegen 08.12.1998 Genehmigung der Neuzuteilungsakten; RRB Nr. 2503 In 5 Fällen musste der Regierungsrat in separaten Verfahren über Beschwerden entscheiden, auf 2 Beschwerden ist der Regierungsrat nicht eingetreten (Nichtbezahlung des Kostenvorschusses) und in einem Fall wurde die Beschwerde zurückgezogen. 08.01.1999 Öffentliche Auflage Baum- und Stangenschätzung 11.01.1999 Information über die neue Transitgasleitung durch SVIL 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 10

15.01.1999 Gemeinderat Rodersdorf kauft eine Parzelle von 560 m2 (Schutzzone 1, Kipfmattquelle) 26.01.1999 Aufforderung um strikte Einhaltung des Veränderungsverbotes durch das Amt für Landwirtschaft (nach dem Neuantritt wurden in kurzer Zeit viele alte Bäume gefällt) 28.01.1999 Androhung von Verzeigungen durch die Umweltkommission bei Nichteinhaltung des Veränderungsverbotes 19.02.1999 Information an den Vorstand über den Wert von Hochstammbäumen durch Pro Natura Solothurn 09.03.1999 Orientierung der Baumbesitzer über die Möglichkeiten zur Erhaltung des Baumgürtels rund um das Baugebiet durch die Umweltkommission 26.10.1999 6. Etappe, Wegebau Los 4: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2055 13.01.2000 Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft an Pro Natura Solothurn Auswirkungen von Güterregulierungen auf den Hochstamm Baumbestand 10.04.2000 Bericht der AG Natur und Landschaft über die Auswirkungen der Güterregulierung Metzerlen Mariastein auf die Landschaft (Hochstamm Obstbäume) 01.07.2000 Pauschalentschädigung von Fr. 87 000.- der Transitgas AG an die Flurgenossenschaft für die Instandstellung beschädigter Flurwege 17.07.2000 Vorstellung des Berichtes der AG Natur und Landschaft über die Auswirkungen der Güterregulierung Metzerlen Mariastein auf die Landschaft (Hochstamm Obstbäume) durch Pro Natura Solothurn und ANL, Aarau, Herr Keller 15.09.2000 Vergabe der Projektierung für die Bachfreilegung Riedbach 2. Teil (Gebiet Grund) an das Ingenieurbüro Peter Jermann, Zwingen 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 11

20.09.2000 1. Etappe VTA, Verpflockung und Vermarkung: Genehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 1750 09.11.2000 Erhebung der Flurnamen mit Kurt Schaffter sen. 21.11.2000 3. Etappe, Wegebau Los 2: Genehmigung der Schlussabrechnung und Nachsubventionierung; RRB Nr. 2250 19.02.2001 bis 05.03.2001, öffentliche Auflage der Dienstbarkeitenbereinigung 27.04.2001 10. GV der Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein 22.05.2001 Genehmigung der Dienstbarkeitenbereinigung; RRB Nr. 1070 21.08.2001 7. Etappe, Wegebau Los 5: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr.1644 11.09.2001 6. Etappe, Wegebau Los 4: Genehmigung der Schlussabrechnung und Nachsubventionierung; RRB Nr. 1851 03.12.2001 bis 04.01.2002, öffentliche Auflage der Amtliche Vermessung Los 4 mit samt der definitiven Neuzuteilung (2 Einsprachen; gütliche Erledigung) 14.04.2002 Letzte Wegabnahme durch den Vorstand inkl. Abschluss- und Ergänzungsarbeiten 01.06.2002 Aufhebung des Veränderungsverbotes durch das Amt für Landwirtschaft 17.06.2002 Abnahme der Renaturierungs- und Ausdolungsarbeiten Riedbach Los 2 durch den Vorstand 11.11.2002 7. Etappe, Wegebau Los 5, Riedbach Los 2 Ergänzung: Projektgenehmigung und Beitragszusicherung; RRB Nr. 2178 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 12

30.06.2003 bis 14.07.2003, öffentliche Auflage Kostenverteiler Phase 1 (Grundsätze, Punktierung und Pauschalbeträge) Holzwerte der Wald-Wechselbestände 14 Einsprachen; 13 Einsprachen gütlich erledigt durch die Schätzungskommission, 1 Entscheid ohne Erhebung einer Beschwerde 10.11.2003 Der Vorstand beschliesst die Erstellung eines Gedenk-Brunnens im Bitzi zur Erinnerung an die Güterregulierung 02.12.2003 Genehmigung Amtliche Vermessung Los 4 (definitive Neuzuteilung); RRB Nr. 2220 27.09.2004 Genehmigung Kostenverteiler Phase 1 (Grundsätze, Punktierung und Pauschalbeträge) sowie Holzwerte der Wald-Wechselbestände; RRB Nr. 2000 25.10.2005 Versand der Schlussrechnung (Kostenverteiler Phase 2) an die GenossenschaffterInnen 02.03.2006 letzte offizielle Vorstandssitzung der Flurgenossenschaft Metzerlen Mariastein 01.04.2006 13. Generalversammlung; Auflösungsbeschluss der Flurgenossenschaft 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 13

4 Ausführung zu den Technischen Arbeiten Bruno Hänggi, Projektleiter und Anton Rippstein, Präsident Schätzungskommission 4.1 Zweck der Güterregulierung Gemäss 3 der Statuten der Flurgenossenschaft bezweckte die Genossenschaft: Arrondierung der Landwirtschaftsbetriebe Verminderung der Parzellenzahl und Verbesserung der Grundstücksgrenzen Erstellung von Naturinventar und Landschaftsschutzkonzept Erhalt und Aufwertung der Naturelemente (insbesondere Offenlegung von Eindolungen) Erstellung einer Wegnetzstudie (weitmöglichst basierend auf dem bestehenden Wegnetz) Bessere Erschliessung der Parzellen Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch die Erstellung von Flur- und Radwegen Vermarkung der Grundstücke als Grundlage für die Amtliche Vermessung Parzellenweise Ausscheidung von Wald und offener Flur Abgrenzung des Grundeigentums zwischen verschiedenen Nutzungszonen Anpassung der Pachtverhältnisse Schaffung günstiger Voraussetzungen für den Obstbau im Haupt- und Nebenerwerb 4.2 Alter Besitzstand Die Berechnung der Tauschwerte des Alten Besitzstandes erfolgte auf der Basis der alten Katasterpläne aus den Jahren um 1870 sowie der Bodenkartierung durch die Eidg. Forschungsanstalt, Zürich Reckenholz und der Bonitierung durch die Schätzungskommission. Die Qualität der bewerteten Böden war erwartungsgemäss sehr unterschiedlich, resultierten doch Bodenpunktzahlen zwischen 20 und 96. Die Böden wurden in acht Fruchtbarkeitsstufen eingeteilt, entsprechend ihrer Gründigkeit des Wasserhaushaltes und der landwirtschaftlichen Nutzung. Die anschliessende Bonitierung ist eine der wichtigsten Grundlagen für jede Güterregulierung, damit der richtige Tauschwert des Bodens bestimmt werden kann. Die Feldbonitierung erfolgte vom 6. September bis 22. Oktober 1993. Sie basierte auf den in der Bodenkarte vorgegebenen Werten, wobei die örtlichen Gegebenheiten von der Schätzungskommission auf dem Felde beurteilt und entsprechend den Bonitierungsgrundsätzen bei der Wertfestlegung berücksichtigt wurden. Die Bonitätswerte wurden durch die Schätzungskommission sehr detailliert festgelegt. Sie gaben, wie auch die anschliessende Berechnung durch das Ingenieurbüro, im Laufe des Regulierungsverfahrens zu keinerlei Beanstandungen Anlass. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 14

4.3 Neuer Besitzstand Die Schätzungskommission und die Projektleitung nahmen anlässlich von drei Wunschtagen - in Einzelfällen zusätzlichen weiteren - die Wünsche der GenossenschafterInnen entgegen. Für die Neuzuteilung wurde zudem der allgemeine Abzug für Wegbau und ökologische Ersatzmassnahmen auf 1,8 % des Bodenwertes festgesetzt. Die Wünsche und Angaben der GrundeigentümerInnen bildeten die Basis für einen ersten Neuzuteilungsentwurf. Ueberschneidungen der Wünsche waren dabei unvermeidlich. Auf Grund der Gespräche mit den Grundeigentümern wurde der Zuteilungsentwurf überarbeitet bis er soweit optimiert war, dass keine Verbesserungen mehr erreicht werden konnten. Es brauchte viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen bis für alle Beteiligten eine einigermassen befriedigende Lösung zustande kam. Die Gerichtsentscheide bestätigten, dass die Schätzungskommission bei der Zuteilung jederzeit nach dem Prinzip jeder Eigentümer hat Anspruch auf Land in ähnlicher Güte und ähnlicher Lage gehandelt hat. 4.4 Pachtlandarrondierung Im Anschluss an die Zuteilung des Eigenlandes erfolgte im Einverständnis mit den Grundeigentümern und Pächtern eine Pachtlandarrondierung. Zu diesem Zweck wurden ähnlich den Neuzuteilungsverhandlungen zwei Wunschtage durchgeführt, an welchen die Bewirtschafter und die Landeigentümer ihre Wünsche bekannt geben konnten. Im Gegensatz zur Zuteilung des Eigentums kann die Schätzungskommission bei der Pachtlandarrondierung jedoch lediglich Empfehlungen abgeben. Da in Metzerlen-Mariastein vor der Regulierung einzelne Grundeigentümer bedingt durch die pachtweise Arrondierung Eigenland verpachtet hatten, dieses Pachtland im Rahmen der Neuzuteilung zur Eigenbewirtschaftung zurücknahmen und zudem vereinzelt Grundeigentümer ihr Land auch nach auswärts verpachteten, entstand ein nicht unerheblicher Pachtlandverlust. Dieser hatte zur Folge, dass einigen Landwirten nicht mehr der volle Pachtlandanspruch zugeteilt werden konnte. Der Neuantritt (Nutzungsübergang) erfolgte auf den 1. Oktober 1998. 4.5 Baum-, Wald- und Stangenschätzung Im Anschluss an die Neuzuteilung wurde im Rahmen der Baum- und Stangenschätzung den veränderten Eigentumsverhältnissen Rechnung getragen. Bäume, Stangen und Schächte, die sich im neuen Besitzstand auf dem Land eines andern Eigentümers befinden, wurden gestützt auf die Bonitierungsgrundsätze bewertet. Die Bewertung der Wechselbestände Wald erfolgte durch Forstingenieur Willi Jäggi in Dornach. 4.6 Bautechnische Massnahmen Das Wegnetz der Gemeinde Metzerlen Mariastein umfasst ca. 23 km Feldwege (davon 10 km Belagswege und 13 km Mergelwege). In seiner Grundstruktur (Linienführung) wurde das historisch gewachsene Wegnetz erhalten, wobei die Wege durch bautechnische Massnahmen (Verbreiterung, Verbesserung der Fundation, Belagseinbau) qualitativ verbessert wurden. Neuzuteilungsbedingt (jede Parzelle soll durch einen Weg erschlossen sein) entstanden ca. 2 km neue Wege; gleichzeitig wurden aber auch ca. 2 km alte Wege urbarisiert. Entlang der Mariasteinstrasse erfolgte der Ausbau eines kombinierten Rad-, Fuss- und Bewirtschaftungsweges, an der Rodersdorfstrasse wurde über die Landumlegung die Ausscheidung der Wegparzelle realisiert, welche den Ausbau eines Weges zu einem späteren Zeitpunkt erlaubt. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 15

Güterregulierung Metzerlen Mariastein 1991 2006 4.7 Oekologische Aufwertungsmassnahmen Das Kernstück der oekologischen Aufwertungsmassnahmen besteht zweifellos in der Renaturierung (Ausdolung) des Fichtenraingrabens (Riedbach), welche in 2 Baulosen realisiert werden konnte. Auf einer Länge von rund 800 m kann der Wasserlauf ab Burgstrasse bis zur Landesgrenze freimäandrierend in einem 12 m breiten Streifen natürlich fliessen. Der obenliegende Teil des Riedbaches wurde in einem 2. Baulos ebenfalls vollständig ausgedolt und nach den Richtlinien und Empfehlungen für den Bau und Erhalt offener Gewässer natürlich ausgestaltet. Das Projekt wurde durch Pro Natura grosszügig unterstützt. Die gesamte Renaturierung und Revitalisierung des Riedbaches dürfte sich nachhaltig auf Flora und Fauna auswirken. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 16

Die oekologischen Massnahmen umfassten aber auch die Erhaltung von Hecken und Krautsäumen auf Rugglingen, die Vergrösserung der Feuchtgebiete im Bättental (Nachtweid), sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen im intensiv genutzten Ackerland. 4.8 Vermarkung Entsprechend den neuen Vorschriften werden nur noch die Eckpunkte der neuen Parzellen mit Grenzsteinen vermarkt. Auf die Vermarkung der Feldwege wird generell verzichtet (ausser bei aufstossenden Grenzen). Die Vermarkungsbreite der Wege beträgt unabhängig des Ausbaus generell 4 m. 4.9 Amtliche Vermessung Im Güterregulierungsverfahren kam erstmals im Kanton Solothurn das sogenannte kombinierte Verfahren Güterregulierung Amtliche Vermessung zur Anwendung. Das Fixpunktnetz wurde bereits bei der Grundlagenvermessung erstellt, die bleibenden Elemente wie Staatsstrassen, Waldränder, Hecken und Hoheitsgrenzen wurden zusammen mit dem alten Besitzstand definitiv erhoben und konnten im Rahmen der Amtlichen Vermessung, nach der Vermarkung des Neubesitzstandes, übernommen werden. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 17

4.10 Restkostenverteiler Für eine gerechte Verteilung der Restkosten wurden diese nach einem speziellen Verteilschlüssel, in welchem die erzielten Vor - und Nachteile der Grundeigentümer gewichtet sind, individuell aufgeteilt. Für die Verteilung der Kosten wurden neben einer Grundbelastung, die Verbesserung der Arrondierung, die Grundstücksform und die Erschliessungsverhältnisse berücksichtigt. 5 Finanzen Ausgaben Vermessungstechnische Arbeiten und Baukosten Grundlagenetappe bis Etappe 7 Fr. 5'564 000 Landkäufe durch die Flurgenossenschaft Fr. 128 000 Verschiedene Ausgaben Abschlussarbeiten Fr. 13 000 Total Ausgaben Fr. 5 705 000 Einnahmen Beiträge Einwohnergemeinde Fr. 440 000 Beiträge Kanton Solothurn Fr. 1 870 000 Beiträge Bund Fr. 1 713 000 Beitrag Pro Natura Fr. 50 000 Beitrag Amt für Wasserwirtschaft Fr. 40 000 Beitrag Transitgas AG Fr. 87 000 Verkauf Massenland Fr. 360 000 FG interne Verrechnung Mehrzuteilungen Fr. 54 000 Total Einnahmen Fr. 4 614 000 Kassabestand 31.8.2005 Fr. 69 000 Restkosten Fr. 1 022 000 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 18

6 Berichte 6.1 Bericht des Präsidenten der Flurgenossenschaft Ivo Borer Bereits im Jahre 1928 und später Mitte der 70-iger Jahre des letzten Jahrhunderts versuchte man in unserer Gemeinde eine Güterregulierung durchzuführen. Einmal scheiterte es am grossen Beizugsgebiet um das Dorf herum und das zweite mal an den Kirschbäumen. Im Jahre 1989 schien die Zeit gekommen zu sein, um eine Güterregulierung durchzuführen. Die Herren Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft und Bruno Hänggi vom Ing.- und Vermessungsbüro Hänggi, Nunningen haben die Landwirte und LandeigentümerInnen anlässlich der Orientierungsversammlungen von den Vorteilen überzeugen können. Gleichzeitig wurde aber auch auf mögliche Nachteile hingewiesen, sodass der Gründung einer Flurgenossenschaft nichts mehr im Wege stand. Am 12. April 1991 wurde der Gründung der Flurgenossenschaft mit dem Zweck eine Güteregulierung durchzuführen mit nur einer Gegenstimme zugestimmt. Zum Projektleiter wurde Bruno Hänggi, Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi in Nunningen gewählt. Mit dieser Wahl wurde eine gute Entscheidung getroffen. Er ging auf die Anliegen der GenossenschafterInnen und der Vorstandsmitglieder ein und man begegnete sich mit gegenseitigem Respekt. So konnten immer wieder optimale und allgemein akzeptierte Lösungen oder zumindest Kompromisse gefunden werden. Für mich gibt es drei Gründe für die Durchführung einer Güterregulierung - die LandeigentümerInnen - die Natur und - die Gemeinde Für die LandeigentümerInnen resultieren weniger Parzellen, diese sind dafür grösser, haben bessere Parzellenformen und sind besser erschlossen. Mit der Renaturierung und Revitalisierung des Fichtenraingrabens und des Riedbaches, letzterer mit der teilweisen Uferbepflanzung, wurde die Natur und die Landschaft nachhaltig geprägt. Mit den Vereinbarungen zwischen dem Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft und den BebwirtschafterInnen konnte ein bedeutendes ökologisches Element von Metzerlen- Mariastein, der Hochstamm-Obstbaum-Gürtel um das Dorf erhalten wird. Die Gemeinde kann ihre über 100 jährigen Katasterpläne im Archiv ablegen, denn sie erhält neue Pläne für das Grundbuch. Das gesamte Wegnetz wurde saniert, was die Gemeinde finanziell wesentlich entlastet. Für die Landwirte, die in der heutigen Wirtschaftslage mit Globalisierung etc. Immer mehr unter Druck geraten, ist eine Güterregulierung fast ein Segen. Um das Einkommen sicher zu stellen, geht es heute nicht mehr um Preiserhöhungen, sondern um Senkungen der Produktionskosten. Bei weniger aber grösseren Parzellen gibt es weniger Leerfahrten und weniger Parzellengrenzen, was dazu führt, dass man schneller und effizienter arbeiten kann. So wie es Gewinner gibt, gibt es auch Verlierer. Für mich sind aber nur die Unzufriedenen die Verlierer. Das Projekt war so umfassend und komplex, dass viele gute Lösungen gefragt waren. Viele Kompromisse waren nötig, um die Güterregulierung zu einem guten Abschluss zu bringen. Während dieser Zeit war ich Einwohner- und Bürgergemeindepräsident. Es war mir deshalb möglich, den Gemeinderat immer schnell zu orientieren und kurzfristig Beschlüsse zu fassen. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 19

Herrn Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft, dem Projektleiter Bruno Hänggi, Ing.- und Vermessungsbüro Hänggi und seinen Mitarbeitern Andy Brodbeck und Heiner Studer, der Schätzungskommission mit Präsident Toni Rippstein, den GemeinderätInnen, den Vorstandskollegen sowie der Kassierin Frau Ruth Meier Schaffter gebührt mein aufrichtiger Dank für die gute Zusammenarbeit. Die 1991 gegründete Flurgenossenschaft wird mit dem heutigen Datum aufgelöst und das gesamte Werk der Gemeinde zu Eigentum und Unterhalt übergeben. Wer glaubt man könne Allen alles recht machen, denen möchte ich in Erinnerung rufen: Allen Leuten Recht getan ist eine Kunst, die niemand kann. 6.2 Bericht des Präsidenten der Schätzungskommission Anton Rippstein Abschnitte der Schlussbetrachtung von Anton Rippstein haben Eingang gefunden in den Ausführungen zu den technischen Arbeiten. Die Durchführung der Güterregulierung Metzerlen Mariastein kann mit Recht als ein gelungenes Werk bezeichnet werden, für welches ich allen Beteiligten meinen besten Dank aussprechen möchte. Vorab danke ich meinen Kollegen in der Schätzungskommission, Bruno Fürst, Vizepräsident, der leider vor zwei Jahren verstorben ist, Robert Flückiger und Gottlieb Marti als Aktuare, sowie Herbert Brunner. Danken möchte ich auch dem Vertreter des Amtes für Landwirtschaft Jürg Kaufmann für die gute Zusammenarbeit und seine fachliche Beratung. Ganz speziellen Dank gebührt der Projektleitung, Ing. Büro Bruno Hänggi in Nunningen, insbesondere Andy Brodbeck für die technischen Leistungen und die flotte Zusammenarbeit. Auch möchte ich dem Vorstand insbesonders denjenigen mit besonderen Aufgaben, dem Präsident, dem Aktuar und der Kassierin danken. Die Realisierung dieses komplexen Werkes war nur dank einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten in dieser relativ kurzen Zeit möglich. 6.3 Bericht Amt für Raumplanung, Abteilung Naturschutz Rolf Glünkin, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft Ausgangslage Die ursprüngliche Landschaft von Metzerlen-Mariastein entwickelte sich im Verlauf der Jahrtausende zu einer vom Menschen gestalteten Kulturlandschaft. Die ehemalige traditionelle Landwirtschaft mit ihren bescheidenen technischen Möglichkeiten musste sich im Grenzbereich von Jura zu Sundgauer Hügelland den natürlichen Gegebenheiten stark anpassen. Heute ist es umgekehrt, die landwirtschaftlichen Vorrangflächen werden immer rationeller genutzt, Natur und Landschaft stark beeinflusst. In dieser Situation ist es bedeutungsvoll, die rationelle Bodennutzung mit den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes übereinzustimmen. Die Güteregulierung Metzerlen-Mariastein fiel in eine Zeit des raschen Wandels in der Landwirtschaft wie auch im Naturschutz. Als am 12. April 1991 die Flurgenossenschaft Metzerlen-Mariastein gegründet wurde, war noch die Wegleitung des Bundes Natur- und Heimatschutz bei Meliorationen aus dem Jahre 1983 für den Bereich Natur und Landschaft massgebend. Gleichzeitig stand das Leitbild Moderne Meliorationen als Chance, kurz vor der Veröffentlichung (1992). Die Arbeitshilfe Meliorationen im Einklang mit Natur und Landschaft konkretisierte dieses Leitbild. Sie kam aber erst 1998 heraus, also zu einer Zeit, als die Güterregulierung Metzerlen-Mariastein bereits in vollem Gang war. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 20

Im Zweckartikel der Statuten wurden neben den traditionellen Güterregulierungszielen für die Natur und Landschaft folgende Ziele (Massnahmen) formuliert: die Erstellung eines Naturinventars und eines Landschaftsschutzkonzeptes; die Erhaltung der Naturelemente in der Landschaft und die Offenlegung von Eindolungen (in Metzerlen waren alle Bäche ausserhalb des Waldes eingedolt). Naturinventar und Naturkonzept Entsprechend der landwirtschaftlichen Vorplanung wurde auch für den Bereich Natur und Landschaft eine Bestandesaufnahme von der Flurgenossenschaft in Auftrag gegeben: das Naturinventar. Das Inventar wurde von der Hintermann & Weber AG im Jahr 1992 erarbeitet und im Januar 1993 fertiggestellt. Das Naturinventar zeigte, dass in Metzerlen-Mariastein die Vielfalt der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten immer noch beeindruckend ist, auch wenn bereits zahlreiche einst häufige und typische Arten verschwunden sind. Aus regionaler Sicht besonders wertvoll sind die Vorkommen der Pflanzen Helm-Orchis, Knollige Platterbse, Preiselbeere, Gelblichem Klee, Venusspiegel und der Tiere Dohle, Grünspecht, Hohltaube (Vorkommen nur vermutet), Kuckuck, Schleiereule, Wespenbussard, Geburtshelferkröte, Ringelnatter und Gottesanbeterin. Regional besonders wertvolle Lebensräume sind die frischen, artenreichen Heumatten. Dieser Typ von ungedüngten Wiesen wurde im Nordjura bis auf letzte Reste zurückgedrängt und ist heute vom gänzlichen Verschwinden bedroht. Nachdem das Naturinventar fertiggestellt war, wurde dem gleichen Büro von der Einwohnergemeinde Metzerlen-Mariastein der Auftrag für ein Naturkonzept erteilt. Dieses lag im Mai 1994 vor. Das Naturkonzept beinhaltet Leitbilder für die Entwicklung von Natur und Landschaft und Massnahmen für die Ortsplanung (Gesamtplan) und die Güterregulierung. Die Zielvorstellungen sind zusammengefasst folgende: die Bewahrung der bis heute auffallend wenig von Zersiedlung und technischen Einrichtungen verunstalteten, auch im regionalen Vergleich schönen Landschaft, mit einigen punktuellen Aufwertungen. Wesentlich ist die Erhaltung der hochstämmigen Obstbäume; die Erhaltung der wenigen noch vorhandenen und die Schaffung von etwa 14 ha neuen artenreichen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Diese bestehen neben einigen kleinflächigen Gewässern und Feuchtgebieten in erster Linie aus naturnah genutzten Wiesen und aus Saumbereichen längs Waldrändern und Hecken. Auswirkungen auf Natur und Landschaft Jede Güterregulierung hat Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Durch eine neue Parzellierung, ein verändertes Wegnetz und einer neuen Zuteilung des Landes werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen entsprechend angepasst. Gleichzeitig sollen die Eingriffe in die Landschaft mit Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen gemildert werden. Die Einsicht, dass Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen dem Landwirt einen Nutzen bringen, ist erst in den letzten Jahren gewachsen. Bei Landumlegungen, vorab bei Güterregulierungen, sind im Rahmen der Unternehmen als Ersatz angemessene ökologische Ausgleichsflächen zu schaffen ( 21 NHV). Das Beizugsgebiet der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein betrug 427 ha. Gesamtmeliorationen von mehr als 400 ha unterliegen der UVP-Pflicht (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPV). Die Flurgenossenschaft liess durch das Ingenieur- und Vermessungsbüro Bruno Hänggi einen Bericht zur Voruntersuchung verfassen. Da sich zeigte, dass vom Vorhaben der Güterregulierung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ausgingen, genügte dieser Bericht für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit. Auswirkungen auf Natur und Landschaft hatten vor allem der Wegebau und die Aussiedlungen. Aufgrund der ausgewiesenen Ersatzmassnahmen konnte das Vorhaben als umweltverträglich beurteilt werden. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 21

Mit der Güterregulierung wurde gleichzeitig die Ortsplanung revidiert und Vorarbeiten für den Richtplan erstellt. Die Koordination der einzelnen Planungen war nicht immer einfach. Dank dem Willen aller Beteiligten zu konstruktiven Lösungen, wurden Wege gefunden, ein befriedigendes Resultat zu erreichen. Welche Naturwerte wurden erhalten und geschaffen? Von grosser Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild sind in Metzerlen-Mariastein die Hochstamm-Obstanlagen. Das während der Güterregulierung geltende Fällverbot wurde teilweise missachtet. Dies führte zu heftigen Diskussion. In verschiedenen Gesprächen konnten die Wogen geglättet werden. Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft konnten schliesslich bis heute rund 2000 Hochstamm-Obstbäume mit Vereinbarungen gesichert werden. Diese werden ergänzt durch einen Anteil an ungedüngten Wiesen. Der Preiszerfall beim Obst stellt eine neue Herausforderung dar. Die Zukunft der Hochstamm-Obstbäume ist heute mehr denn je in Frage gestellt. In der Ortsplanung konnte zudem in den Gebieten mit Landschaftsschutzzone eine Lösung für Intensiv-Obstanlagen mit Hagelschutz-Netzen gefunden werden. Die für den heutigen Zustand der Natur in Metzerlen-Mariastein besonders wertvollen Flächen konzentrieren sich auf den ganzen Südhang am niederen Berg (kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft). Die klimamilde Lage und die Südexposition ermöglichen eine Vielzahl besonders wertvoller Lebensräume: artenreiche Heumatten, Hecken, Lesesteinhaufen, Reste von Trockenmauern und Waldränder, mit einem eng miteinander verzahnten Mosaik. Mit einer geschickten Zuteilung der Parzellen und einer entsprechenden Pachtlandarrondierung wurden diese Flächen interessierten Bewirtschaftern zugeteilt und konnten so erhalten werden. Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft hatten die Bewirtschafter die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Vereinbarungen abzuschliessen. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht, so dass heute ein beinah zusammenhängendes grossflächiges Mosaik von ungedüngten Heumatten, Waldrändern und Hecken erhalten werden konnte. Die zentrale Ersatz- und Ausgleichsmassnahme war die Renaturierung (Ausdolung) des Fichtenraingrabens (Riedbaches). Aufgrund einer Vorstudie durch das Büro Hintermann & Weber AG vom Januar 1994 wurde das Einzugsgebiet Ried als am besten geeignet für ein Ausdolungsprojekt beurteilt. Das ausgearbeitete Projekt umfasst einen 12 m breiten Streifen vom Fichtenrain bis an die französische Grenze, in welchem der ausgedolte Bach auf einer Länge von 760 m mäandrierend fliesst. Es wurde als 4. Etappe am 17. November 1997 vom Regierungsrat genehmigt. Es war die bisher längste Bachausdolung im Kanton Solothurn. Das Projekt wurde neben der öffentlichen Hand mit einem Beitrag von Pro Natura Schweizerischer Bund für Naturschutz unterstützt. Am 12. Januar 1998 erfolgte der Spatenstich. Am Samstag, 7. März 1998 wurde der Bach durch rund 60 Personen aus den Schulen und der Bevölkerung von Metzerlen bepflanzt. Schlussbetrachtung Eine Güterregulierung ist immer ein Eingriff in Natur und Landschaft. Aus den verschiedenen Problemen, welche in der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein zu eingehenden Diskussionen führten, kann für weitere Projekt gelernt werden. Die Natur braucht Zeit. Die Entwicklung ist mit der Fertigstellung des Werkes nicht abgeschlossen. Ob sich die gesetzten Ziele insbesondere gefährdete und seltene Arten etablieren können lässt sich erst längerfristig nachweisen. Mit einem einfachen Kontrollprogramm wird die Entwicklung der einzelnen Flächen dokumentiert. Trotzdem lässt sich schon heute sagen, dass mit den umgesetzten Massnahmen (insbesondere dem ausgedolten Fichtenraingraben, den Vereinbarungen über die wichtigsten Flächen mit Hochstamm-Obstbäumen und dem Verbund naturnah genutzter Wiesen) eine Lösung verwirklicht wurde, die sich sehen lassen kann. Dafür ist allen Beteiligten zu danken. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 22

6.4 Bericht des Amtes für Landwirtschaft Jürg Kaufmann "Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine Güterregulierung Metzerlen-Mariastein in der kürzest möglichen Zeit - Zeitprognose ca. 10 Jahre - durchgeführt und abgeschlossen werden kann" waren sinngemäss meine Worte, als ich am 3. November 1989 im Restaurant Kreuz erstmals vor den Landwirten der Milch- und landwirtschaftlichen Genossenschaft Metzerlen stand. Eine sehr gewagte Prognose, standen doch die Meliorationsverfahren im damaligen Zeitpunkt unter einem ungeheuren Druck. Die strukturellen Bedürfnisse und Ansprüche der modernen Landwirtschaft waren ebenso hoch zu werten, wie die Forderungen von Natur und Landschaft, die Bodenverbesserungsmassnahmen gänzlich abzuschaffen. Im gleichen Zeitpunkt wurden Güterregulierungen mit einem Beizugsgebiet von über 400 ha der Umweltverträglichkeits- Prüfungspflicht unterstellt. Trotz der beträchtlichen und in ihrem Ausmass nicht vollständig erkennbaren Hypotheken gründeten die Eigentümer des napoleonisch-realgeteilten Besitzstandes am 12. April 1991 mit einer einzigen Gegenstimme die Flurgenossenschaft Metzerlen-Mariastein und dem festen Willen in möglichst kurzer Zeit grundbuchrechtlich und bewirtschaftungsmässig vernünftige Bedingungen zu schaffen. Die erste grosse Herausforderung bildete für die neugegründete Genossenschaft und den Projektleiter Bruno Hänggi die Erarbeitung eines UVP-konformen Vorprojektes mitsamt Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt und entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Das Projekt Metzerlen wurde gesamtschweizerisch zum Pilotprojekt einer modernen Melioration und geniesst heute noch den Ruf als Beispiel einer hervorragend umgesetzten kommunalen Gesamtplanung. Obschon noch nicht alle neuen Abläufe und Instrumente bekannt und erprobt waren, konnten die in den Statuten der Flurgenossenschaft gesetzten Ziele erreicht werden. Mit der Genehmigung des Vorprojektes am 23. Mai 1995 durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn waren die Voraussetzungen gegeben, dass sich auch das Bundesamt für Landwirtschaft mit Beiträgen am Grossunternehmen beteiligen konnte. Viele Hürden und unvorhergesehene Probleme waren von diesem Zeitpunkt an auf einer für eine Güterregulierung dieses Ausmasses wahrhaftigen Sprintstrecke bis 2004 zu meistern. Die erste Überraschung erlebten wir gleich zu Beginn des Verfahrens, indem nämlich Nationalund Ständerat in einer buchstäblichen Nacht- und Nebelaktion den Privatwaldzusammenlegungen die Unterstützungen strichen. Einzig die Entflechtungsmassnahmen im Bereiche der Waldränder blieben Bestandteil der umfassenden Strukturverbesserung. Die raumplanerischen Vorgaben, die Erarbeitung und Integration eines Natur- und Landschaftskonzeptes sowie die Umsetzung oekologischer Ersatz-, Aufwertungs- und Ausgleichsmassnahmen waren Herausforderungen an Projektleitung und Organe der Flurgenossenschaft. Im Zentrum stand dabei die Ausdolung des Riedbaches (Fichtenraingraben) auf einer Rekordlänge von schlussendlich fast 2 km. Mit der Idee, das bestehende Wegnetz in seiner Lage weitgehend zu übernehmen, wurde ein grosser Schritt in Richtung moderne Melioration gemacht. Ich freue mich heute zusammen mit allen Beteiligten über den geglückten Abschluss der Güterregulierung Metzerlen-Mariastein. Mit einem Minimum an Eingriffen in die Landschaft wurde ein vor allem auch oekologisch vertretbares Werk geschaffen, welches in erster Linie den verbleibenden Landwirtschaftsbetrieben eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung gewährleistet. Die Amtliche Vermessung konnte in einem Parzellennetz erfolgen, das übersichtlich ist und dessen Grenzen und Grenzpunkte klar definiert sind. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mussten sich in den vergangenen Jahren mit dem teilweise sehr komplizierten und komplexen Verfahren einer Güterregulierung auseinandersetzen. Ein Verfahren, welches von den Betroffenen viel Geduld und Verständnis erforderte; ein Verfahren jedoch, welches heute aus der Gemeinde Metzerlen-Mariastein nicht mehr wegzudenken ist und das klare Zeichen hinterlässt. Eine umfassende Sanierung und der Ausbau des 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 23

Flurwegnetzes sowie die Realisierung der Grundbuchvermessung wäre ohne Güterregulierung nie möglich gewesen. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und allen, welche zum guten Gelingen der umfassenden Strukturverbesserung beigetragen haben, recht herzlich danken. Vorab dem Vorstand unter der straffen und souveränen Leitung von Ivo Borer und der Schätzungskommission mit seinem Präsidenten Toni Rippstein, deren aufwendige und nicht immer sehr dankbare Aufgabe oft kritisiert oder gar nicht beachtet worden ist. Einen ganz speziellen Dank richte ich an die Adresse des Ingenieurbüros Bruno Hänggi und dessen Mitarbeitern Heiner Studer und Andy Brodbeck für den grossen Einsatz bei Planung und Ausführung der meliorationstechnischen Massnahmen. In den Dank einschliessen möchte ich aber auch die beteiligten Bauunternehmungen, welche mit dazu beigetragen haben, das Nebeneinander von Bauen und Bewirtschaften erträglich zu gestalten. Eine Güterregulierung ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe für sämtliche Beteiligten; dies gilt vor allem für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, aber auch für die Gemeinde Metzerlen-Mariastein; meine Anerkennung und mein Dank für die Solidarität und das Engagement! Ich wünsche zusammen mit der Einwohnergemeinde Metzerlen-Mariastein, dass die gemeinsam geschaffenen strukturellen Bedingungen zum Wohle der ganzen Gemeinde genutzt und erhalten werden. Beim Durchblättern der regierungsrätlichen Entscheide sind bei mir viele Erinnerungen geweckt worden; Erinnerungen und Gedanken, welche mit persönlichen Begegnungen, Entscheiden, Baustellen und ganz speziellen Ereignissen im Zusammenhang stehen und ich gerne bewahre. 6.5 Schlussbemerkung durch den Projektleiter Bruno Hänggi Mit grosser Begeisterung haben wir im Jahre 1991 die Vorbereitungsarbeiten für die Gründung der Flurgenossenschaft in Angriff genommen. Die Tatsache, dass die Durchführung einer Güterregulierung zweifelsohne zu den anspruchvollsten aber auch zu den interessantesten Aufgaben eines Kulturingenieurs gehört, hat sich erneut eindrücklich bestätigt. Die verschiedensten Interessen der Landwirte, der übrigen LandbesitzerInnen, der Erbengemeinschaften, die Ansprüche von Gemeinde und Kanton, der Naturschutzorganisationen, der Besitzer von Obstgärten usw. unter einen Hut zu bringen ist wahrlich keine einfache Sache. Mit um so grösserer Genugtuung und Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die grosse Mehrheit der GrundeigentümerInnen mit dem Ausgang der Regulierungsarbeiten mehr oder weniger zufrieden ist. Wir sind uns bewusst, dass wir mit der Durchführung der Güterregulierung Metzerlen Mariastein sowie den übrigen Güterregulierungen die Natur und das Landschaftsbild des Leimentales nachhaltig, hoffentlich positiv, mitgestaltet haben. Die vielen Sitzungen und Gespräche mit Behörden und GrundeigentümerInnen haben mich sehr beeindruckt. Dieses tief in das Privateigentum eindringende Unternehmen hätte nie zufriedenstellend abgeschlossen werden können, wenn nicht die grosse Mehrheit der GrundeigentümerInnen dem Unternehmen jederzeit positiv und wohlwollend gesinnt gewesen wäre. Dafür möchte ich sämtlichen GrundeigentümerInnen meinen aufrichtigen und herzlichsten Dank aussprechen. 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 24

Danken möchte ich aber auch dem Vorstand, mit dem Präsidenten Ivo Borer und der Schätzungskommission, unter der Leitung von Toni Rippstein. Ein grosses Dankeschön geht auch an Jürg Kaufmann vom Amt für Landwirtschaft, welcher uns jederzeit tatkräftig unterstützte und nach jeder Sitzung spät abends, bei unterschiedlichsten klimatischen Bedingungen, noch den langen Weg nach Solothurn unter die Räder nehmen musste. Auch den Gemeindebehörden, den Vertretern der übrigen involvierten Amtsstellen, wie dem Amt für Raumplanung, dem Amt für Wasserwirtschaft sowie den Bundesvertretern sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön ausgesprochen. Auch allen meinen Mitarbeitern, insbesondere Andreas Brodbeck und Heiner Studer möchte ich für die gewissenhafte Ausführung der Arbeiten herzlich danken. Verschiedene Aussagen, wie, ich kann mir eigentlich gar nicht mehr vorstellen, wie ich meinen Betrieb ohne Güterregulierung bewirtschaften könnte, lassen uns hoffen, dass wir doch vieles richtig gemacht haben. 6.6 Statistik Fläche nach erfolgter amtlicher Vermessung 848 ha 13 a 94 m2 Alte Parzellen 1319 (inkl. Wald und Wege 1630) Alte Grenzpunkte (GP) 11'040 Neue Parzellen Grundeigentumsverhältnisse Flurwege Beizugsgebiet Gründung Beizugsgebiet (Bearbeitung) - hievon offene Flur 428 ha - und Waldrandbereich 45 ha 287 (exkl Wald, Wege) 197 (278 beteiligte Personen) 23 km 507 ha 473 ha Anzahl Bonitätsflächen 1292 Wechselbestand Obstbäume 1176 Siedlungen 3 vermarkte Grenzpunkte (neue Parzellen) 940 (total 2931 Grenzpunkte inkl. unvermarkte GP, Staatstrassen und Hoheitsgrenzen) bereinigte Dienstbarkeiten 2876 Parzellen pro Grundeigentümer alt 6.7 neu 1.6 Eigentümer mit mehr als 5 Parzellen alt 40 neu 11 Eigentümer mehr als 40 Parzellen alt 11 Eigentümer mit nur noch 1 Parzelle neu 129 57% der Fläche ist im Besitz der Haupterwerbsbetriebe Nunningen, 15. März 2006 Der Projektleiter: Bruno Hänggi 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 25

6.7 Ausschnitt aus Altem Bestand Güterregulierung Metzerlen Mariastein 1991 2006 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 26

6.8 Neuer Bestand 01.04.2006 Ingenieur- und Vermessungsbüro Hänggi Seite 27