Informationsveranstaltung

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Transkript:

Informationsveranstaltung ABSCHLUSSPRÜFUNGEN 9 UND 10

Inhalt Schriftliche Prüfungen Mündliche Prüfungen (Englisch/Wahlfach) Ablauf und Wertung der Abschlussprüfungen Abschlüsse

Zentrale Abschlussprüfungen Gleiche Vorgaben für alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen: Gleicher Termin Gleiche Aufgaben (unbekannt) Gleiche Bedingungen

Termine Fach Termine der Prüfungen Nachschreibtermine Deutsch 03.05.2018 17.05.2018 Englisch 08.05.2018 23.05.2018 Mathe 15.05.2018 25.05.2018 Bekanntgabe der Ergebnisse und Vornoten: Montag, 28.05.2018

Ablauf schriftliche Prüfung Beginn 7.55 Uhr / Ausgabe des Materials 8.00 Uhr Abgabe der Handys Protokoll (Toilettengänge, Sitzplan, Abgabezeiten,...) Fluraufsicht Zugelassene Hilfsmittel (Duden,...) Erkrankung? Anruf Schule + ärztliches Attest Zu spät kommen? Täuschungsversuch? Note 6 Vorzeitiges Beenden der Prüfung

Zusatzprüfung Unterschied von ca. 2 Noten zwischen dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der Vornote Prüfungskommission prüft Möglichkeit Schriftlicher Antrag 2 Werktage vor dem Termin durch Schüler/-in oder Prüfungskommission Wertung: 2/3 schriftlich 1/3 mündlich Absprache mit Fachlehrern

Wertung Note 1. Halbjahr 1/3 + Vornote 2. Halbjahr 1/3 + Note schriftliche Prüfung 1/3 = Ganzjahresnote Beispiel: Note 1. Halbjahr: 2 Note 2. Halbjahr: 3 Note Prüfung: 3 2+3+3= 8 8:3= 2,6 Endnote= 3

Mündliche Prüfung Englisch 10. Klasse (12 15 Minuten) Zeitfenster: 12.03.16.03.2018 und 04.04.-27.04.2018 Tandem- oder Dreierprüfung Auslosung nach Zufallsprinzip

Mündliche Prüfung Wahlfach Fach wählen, Absprache Fachlehrer Zeitfenster für die mündlichen Prüfungen: 04.06.2018-08.06.2018 Alternative: besondere Prüfungsleistung (Kolloquium) Prüfungsinhalte nur aus Klasse 10 (HS Klasse 9) Problematik epochale Fächer max. 2 Zuhörer (Schulelternrat, Schülerrat, FBL, Schüler/-innen des 8 Jahrganges (HS) 9. Jahrganges (RS)) Wertung: Vornote 2/3+Prüfungsnote 1/3 = Endnote

Ablauf mündliche Prüfung Termine lt. Aushang Vorbereitungszeit 20 Min unter Aufsicht Prüfung 15-20 Minuten (Vortrag/Gespräch) Bekanntgabe der Ergebnisse durch Schulleitung Erkrankt? Sofort die Schule benachrichtigen!!! Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests am selben Tag kann ein neuer Prüfungstermin zeitnah abgestimmt werden.

Mindestanforderungen Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss (nach 10) Mindestanforderungen (= Ausreichend ) in allen Fächern erfüllt, Kurszugehörigkeit spielt keine Rolle Sekundarabschluss I - Realschulabschluss 2 E-Kurse Ausreichend + 2 G-Kurse Befriedigend + 2 x Befriedigend in je einem der nicht differenzierten Fächer Erweiterter Sekundarabschluss 3 E-Kurse Befriedigend + 1 x E-Kurs Ausreichend oder 1 x G-Kurs Gut + Durchschnitt Befriedigend (=3,0!) in den Fächern ohne Leistungsdifferenzierung

Ausgleichsregelungen Für das Erreichen des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschlusses (nach der 10. Klasse), des Sekundarabschlusses I Realschulabschluss sowie des Erweiterten Sekundarabschlusses gelten gleichermaßen folgende Ausgleichsregelungen: I. Werden die Mindestanforderungen in einem Fach um eine Notenstufe unterschritten, bedarf dies keines Ausgleichs. II. III. Werden die Mindestanforderungen in zwei Fächern um eine Notenstufe unterschritten, so kann der entsprechende Abschluss erworben werden, wenn die Mindestanforderungen in zwei Ausgleichsfächern um eine Notenstufe überschritten werden. Konferenzentscheidung notwendig! Werden die Mindestanforderungen in einem Fach um zwei Notenstufen unterschritten, so kann der entsprechende Abschluss erworben werden, wenn die Mindestanforderungen in einem Ausgleichsfach um zwei Notenstufen oder in zwei Ausgleichsfächern um eine Notenstufe überschritten werden. Konferenzentscheidung notwendig! Ausgleichsfächer sind definiert. Die in der Stundentafel vorgeschriebene Stundenzahl eines Ausgleichfaches darf nur um eine Stunde geringer sein als die vorgeschriebene Stundenzahl des auszugleichenden Faches. Ausgleichsfächer für die differenzierten Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik (hingegen nicht für Natur!) sind bei der Vergabe des Realschulabschlusses und des Erweiterten Sekundarabschlusses nur die Fächer mit Leistungsdifferenzierung oder die zweite Fremdsprache (und umgekehrt!).