Informationen. für neue Teilnehmer im Eingangsverfahren (EV) und Berufsbildungsbereich (BBB)

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Transkript:

Leitbild / Leitlinien Grundsätze der Lebenshilfe: Menschenrechte sichern Teilhabe verwirklichen Zusammenleben gestalten Die Bübinger Werke sind eine Einrichtung der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Obere Saar e.v.. Gemäß unserer Vereinssatzung steht der behinderte Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ihre Selbständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und einen Beitrag für die Integration/Inklusion innerhalb und ausserhalb der Werkstätten zu leisten. siehe dazu: Leitbild von der 1. Krankenkasse Jeder Beschäftigte hat das Recht, seine Krankenkasse selber zu wählen. Deshalb müssen sich die MitarbeiterInnen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstatt selbst bei der von ihnen gewählten Krankenkasse anmelden. Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse muss bei uns vorgelegt werden. Wir melden dann den/die TeilnehmerIn bei der gewünschten Krankenkasse an. Die Krankenkassenbeiträge bezahlt der Kostenträger. 2. Haftpflichtversicherung Manchmal kann es vorkommen, dass behinderte Menschen Schäden verursachen, für die sie privat haftbar gemacht werden, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt. Deshalb ist es sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung für die Mitarbeiter abzuschließen. Für die Bewohner unserer Wohnstätten wurde diese Versicherung bereits abgeschlossen. Sollten Sie Fragen zu einer solchen Versicherung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Abel-Bolton unter 06805/902121. Seite 1 von 5

3. Schwerbehindertenausweis Mitarbeiter der Werkstätten bekommen fünf Tage Zusatzurlaub, wenn eine Schwerbehinderung von mindestens 50 (Grad der Behinderung) festgestellt ist. Falls dies bei Ihnen zutrifft, legen Sie uns bitte eine Kopie des Schwerbehindertenausweises vor (beide Seiten). 4. Arbeitsmedizin In bestimmten Arbeitsfeldern der Werkstattarbeit (z.b. Lärmschutzbereich, Schweißarbeiten) finden regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch den Berufsgenossenschaftlichen Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst (BAD) statt. Diese werden vor der Arbeitsaufnahme, sowie in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Hierbei stehen die Beratung der Mitarbeiter/innen und die Gesundheitsvorsorge im Mittelpunkt. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns bitte an. 5. Rechtliche Betreuung Wenn Menschen mit Behinderung volljährig werden, sind ihre Eltern nicht mehr automatisch die rechtlichen Vertreter für ihre Kinder. Wenn nötig, sollte deshalb beim Amtsgericht die rechtliche Betreuung beantragt werden. Wenn eine Betreuung besteht, legen Sie uns bitte eine Kopie der Betreuungsurkunde vor. 6. Rente Menschen mit Behinderung, die vor dem Eintreten ihrer Behinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die erforderlichen Beitragszeiten nachweisen können, haben Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Personen, die diese Rente bereits bekommen, können in die Werkstatt neu aufgenommen werden. Menschen mit Behinderung, die 20 Jahre in einer anerkannten Werkstatt (WfbM) gearbeitet haben, haben ebenfalls Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Sie können, wenn sie diese Rente erhalten, weiter in der Werkstatt arbeiten. Mit Beginn des Eingangsverfahrens sind die Teilnehmer rentenversichert. Die Rentenbeiträge werden von der Agentur für Arbeit bezahlt, später vom Landesamt für Soziales bzw. dem Kostenträger der Maßnahme. Die Anmeldung erfolgt durch die Werkstatt. Seite 2 von 5

7. Krankmeldung Wenn ein Teilnehmer erkrankt, muss er sich in der Werkstatt gleich am ersten Tag abmelden. Ab dem vierten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorgelegt werden. Sollte dies nicht geschehen, müssen wir dem Maßnahmeträger eine unentschuldigte Abwesenheit melden. 8. Arbeitskleidung Jeder Teilnehmer im Berufsbildungsbereich bekommt vom Kostenträger pro Jahr zwei Garnituren Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Kleider werden von uns bestellt und an die Mitarbeiter ausgegeben. 9. Fahrtkosten / Fahrdienst Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Werkstatt kommt, erhält die Fahrtkosten erstattet. Das Geld wird gegen Ende des Vormonats auf das Konto überwiesen. Wir benötigen deshalb bei Teilnehmern, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, eine Bankverbindung. Wer nicht selbständig zur Werkstatt kommen kann, wird durch unseren Fahrdienst abgeholt und zurückgebracht. Abfahrt- und Rückkehrzeiten sowie das Busunternehmen teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Wenn die Fahrt zur Werkstatt mit unseren Busdiensten erfolgt, empfehlen wir Ihnen, mit dem entsprechenden Unternehmen sowie dem Busfahrer/der Busbegleitperson die Telefonnummern auszutauschen. So können im Bedarfsfall (z. B. bei Verspätungen, Ausfällen, Erkrankung etc). direkt weitergegeben werden. 10. Urlaub Jeder Mitarbeiter hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen Urlaub pro Kalenderjahr zuzüglich fünf Tage im Jahr bei Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises. Den Urlaub beantragen Sie dann bitte mit einem Schein, den wir Ihnen noch mitgeben werden. Unsere Bitte an Sie: Sprechen Sie den Urlaub mit dem Gruppenleiter ab und reichen Sie ihn frühzeitig ein. Ein Teil der Urlaubstage wird von der Werkstatt für jedes Jahr festgelegt - zum Beispiel Rosenmontag, der Tag nach Fronleichnam bzw. Christi Himmelfahrt sowie im Sommer zwei Wochen Betriebsferien. Diese Zeiten teilen wir Ihnen am Anfang des Jahres mit, damit Sie Ihren Urlaub planen können. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Werkstatt immer geschlossen. Seite 3 von 5

11. Kindergeld Wenn Menschen sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst unterhalten können, haben deren Eltern auch nach Eintritt der Volljährigkeit Anspruch auf Kindergeld. 12. Arbeitsentgelt/Grundsicherung nach SGB XII Die Agentur für Arbeit zahlt im Grundkurs des Berufsbildungsbereiches ein Ausbildungsgeld von 67,00 ; im zweiten Jahr des Berufsbildungsbereiches beträgt das Ausbildungsgeld 80,00. Personen mit geringem Einkommen haben außerdem die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung zu beantragen. Die Grundsicherung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung. Der Antrag wird bei der Gemeinde/Stadtverwaltung gestellt. Der Anspruch besteht, sobald im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine Aufnahmeempfehlung des Fachausschusses der Werkstatt vorliegt. 13. Sozialversicherung Alle Mitarbeiter/innen sind eigenständig kranken-, pflege-, und rentenversichert. Die Anmeldung erfolgt durch die WfbM. Die Teilnehmer sind außerdem bei der Berufsgenossenschaft versichert (z. B. bei Unfällen, auch auf dem direkten Weg zur Arbeit und von der Arbeit zum Wohnort). Wichtig ist, dass jeder Arbeits- und Wegeunfall der Werkstatt sofort gemeldet wird. 14. Arbeitszeiten Montag bis Donnerstag von 07:20 15:30 Uhr; Freitag von 07:20 14:15 Uhr; Pausenzeiten sind inbegriffen. Individuelle Abweichungen davon bedürfen einer Zustimmung durch den Kostenträger. 15. Verpflegung Das Frühstück muss jeder Mitarbeiter selbst organisieren, es gibt in den Werkstätten die Möglichkeit, sich in der Kantine Verpflegung zu kaufen. Die Werkstatt bietet ein kostenloses Mittagessen an. Der Erhalt des kostenlosen Mittagessens in der Werkstatt kann auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Seite 4 von 5

16. Arbeitsbegleitende Maßnahmen Diese Angebote der Bübinger Werke dienen ergänzend zur Arbeit ebenfalls der Persönlichkeitsentwicklung und Förderung der Beschäftigten. Bereits erworbene Fähigkeiten werden erhalten und weiterentwickelt, neue Interessen können entdeckt werden. Zu Beginn des Jahres werden Sie über einen Flyer über die jährlichen Maßnahmen informiert. 17. Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden in unseren Einrichtungen Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Diese werden in verschiedenen Publikationen veröffentlicht, z. B. Presseartikeln, regionalen TV-Programmen, den Bübinger Nachrichten oder dem Internet. Da auf diesen Aufnahmen Personen zu erkennen sind, bitten wir Sie um die Erlaubnis, diese veröffentlichen zu dürfen. Teilen Sie uns bitte anhand der beiliegenden Erklärung mit, ob Sie mit der Veröffentlichung von Aufnahmen einverstanden sind. Ansprechpartner im Berufsbildungsbereich Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Begleitenden Dienstes gerne zur Verfügung. Das Sekretariat (Frau Bockelt) ist unter der Telefonnummer 06805 902132 zu erreichen. Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich der Bübinger Werke Frau Anja Calisse Telefon: 06805 902202 Mail: calisse.anja@lebenshilfe-oberesaar.de Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich Wintringer Hof Frau Hildegard Eisenhut Telefon: 06805 902138 Mail: eisenhut.hildegard@lebenshilfe-oberesaar.de Bübingen, im August 2018 Manfred Bier Geschäftsführer Jörg Schmitt Begleitender Dienst Seite 5 von 5