Anleitung zur Verlängerung der Eintragung (alle drei Jahre)



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Transkript:

Anleitung zur Verlängerung der Eintragung (alle drei Jahre) Die folgenden Seiten beschreiben das Verfahren zur Verlängerung der Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes für folgende Kategorien: - Vor-Ort-Beratung (BAFA) - Energieeffizient Bauen und Sanieren Wohngebäude (KfW) Weitere Informationen zu den Bedingungen der Verlängerung finden Sie bei Bedarf auf: https://www.energie-effizienz-experten.de/faq

Gliederung 1. Einloggen in das Expertenprofil - Einleitung des Verfahrens 2. Einreichen der Fortbildungsnachweise 3. Einreichen eines Ersatzpraxisnachweises 4. Einreichen der Praxisnachweise 1. Export einer.depa Datei 2. Einrichten der Gebäudedaten-Transfer-Software 3. Ein Projekt als Praxisnachweis hochladen 4. Einreichen von Einzelmaßnahmen plus Bilanzierung* 5. Abschluss der Verlängerung der Eintragung * Derzeit können über das Expertenprofil Einzelmaßnahmen nur in Kombination mit einer Bilanzierung zu einem KfW-Effizienzhaus eingereicht werden. Dies dient der Verlängerung für sowohl KfW-Effizienzhäuser als auch KfW- Einzelmaßnahmen. Die Verlängerungsmöglichkeit über das Expertenprofil nur für KfW-Einzelmaßnahmen befindet sich derzeit noch in der technischen Umsetzung. 2/ 25

1. Einloggen in das Expertenprofil Einleitung des Verfahrens Loggen Sie sich zunächst unter www.energie-effizienz-experten.de mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort im Login-Bereich ein. Navigieren Sie anschließend in Ihrem Expertenprofil zum Ende der Übersichtsseite und wählen Sie die Option Verlängerung meiner Eintragung aus. 3/ 25

1. Einloggen in das Expertenprofil Einleitung des Verfahrens In der Übersicht sehen Sie die Förderprogramme, für die Sie gelistet sind und das entsprechende Datum, an dem Ihr Listeneintrag abläuft. Die Ampel schaltet sechs Monate vor Ablaufdatum auf gelb und macht Sie so rechtzeitig auf die notwendige Verlängerung Ihres Eintrags aufmerksam. Zusätzlich werden Sie per Email über die anstehende Verlängerung der Eintragung informiert. Sie werden aufgefordert, die gemäß Punkt 2, 16 sowie 19 des Regelheftes erforderlichen Unterlagen und Daten (Fortbildungsnachweise und Praxisnachweise) drei Monate vor Ablauf des Verlängerungstermins einzureichen. 4/ 25

2. Einreichen der Fortbildungsnachweise Unter Punkt 1. Fortbildungen stellen Sie die Fortbildungen für den theoretischen Nachweis ein. Pro Fortbildungsanfangsdatum können Sie eine Fortbildung einstellen. Geben Sie zu diesem Zweck unter Fortbildungsanfangsdatum das Anfangsdatum der Fortbildung ein und wählen Sie eine der drei Möglichkeiten unter Fortbildungsnachweis aus: - Code eingeben, wenn Sie im Anschluss Ihrer Fortbildung einen Fortbildungscode von Ihrem Fortbildungsträger erhalten haben oder - Ich habe keinen Code von meinem Fortbildungsträger bekommen, um einen Fortbildungsnachweis hochzuladen. - Ggf. können Sie die Fortbildung auch durch Ihr Netzwerk bestätigen lassen. 5/ 25

2. Einreichen der Fortbildungsnachweise Möchten Sie eine Fortbildung mittels Fortbildungscode einstellen, geben Sie nach Eingabe des Fortbildungsanfangsdatums im Feld Code den entsprechenden Code ein. Diesen finden Sie auf Ihrem Teilnehmerzertifikat. Anschließend klicken Sie bitte auf speichern. 6/ 25

2. Einreichen der Fortbildungsnachweise Möchten Sie eine Fortbildung ohne Fortbildungscode einstellen, müssen Sie nach Angabe des Fortbildungsanfangsdatums den Veranstaltungstitel und die gesamte Anzahl der Unterrichtseinheiten mit Themen aus dem Bereich Gebäudeenergieeffizienz gemäß Anlage 1 & 2 des Regelheftes eingeben. Laden Sie anschließend die Teilnahmebestätigung in einem der angegebenen Formate in Ihr Profil. Zu diesem Zweck klicken Sie auf Durchsuchen, wählen die entsprechende Datei aus und klicken auf Hochladen. Anschließend klicken Sie bitte auf speichern. 7/ 25

2. Einreichen der Fortbildungsnachweise Möchten Sie eine Fortbildung von Ihrem Netzwerk bestätigen lassen, wählen Sie Bestätigung durch Netzwerkpartner. Abschließend klicken Sie bitte auf speichern. Diese Möglichkeit steht nur Experten zur Verfügung, die als Mitglieder eines Netzwerkpartners eingetragen wurden, welcher Fortbildungsnachweise zur Verlängerung der Eintragung prüft. Selbstverständlich können Netzwerke nur Fortbildungsnachweise bestätigen, die ihnen auch vorliegen. Bitte denken Sie deshalb rechtzeitig daran, Ihrem Netzwerkpartner die notwendigen Fortbildungsnachweise zu übermitteln. 8/ 25

2. Einreichen der Fortbildungsnachweise War die Eingabe Ihrer Fortbildungsnachweise erfolgreich, erscheint eine Übersicht mit Ihren nachgewiesenen Fortbildungen. Laden Sie nun weitere Fortbildungsnachweise hoch, bis die von Ihnen benötige Anzahl an Unterrichtseinheiten erreicht ist. Insgesamt sind alle drei Jahre mindestens 24 UE an Fortbildungsnachweisen zu Themen aus der Anlagen 1 & 2 des Regelheftes zu erbringen. Fortbildungsnachweise, die zeitlich nicht im aktuellen Verlängerungszeitraum absolviert wurden, werden separat in einer Tabelle Fortbildungen der letzten Periode aufgeführt. 9/ 25

3. Einreichen eines Ersatzpraxisnachweises Falls keine aktuellen Praxisnachweise (durchgeführte Energieberatung gemäß BAFA- Richtlinie bzw. KfW-Effizienzhaus oder zwei durchgeführte Einzelmaßnahmen und Bilanzierung des Gebäudes) vorliegen, können Sie zusätzlich zu den 24 UE Fortbildung einen Ersatzpraxisnachweis erbringen. Dieser beläuft sich auf 32 UE Fortbildung für jede Eintragungskategorie die verlängert werden soll. Die Nachweise der zusätzlichen Fortbildungen können Sie, wie zuvor beschrieben, eintragen. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung des Eintrags über den Nachweis eines erhöhten Fortbildungsumfangs nicht zwei Mal in Folge möglich ist. 10/ 25

4. Einreichen der Praxisnachweise In Abhängigkeit von den Förderprogrammen, für die Sie in die Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, werden von Ihnen alle drei Jahre folgende Nachweise benötigt: Für die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" KfW- Effizienzhäuser sowie KfW-Einzelmaßnahmen: eine Planungsleistung oder eine Baubegleitung für ein Effizienzhaus 40 Plus, 40, 55 oder 70 (Neubau) oder Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder 115 (Sanierung). Alle Baumaßnahmen, die für die Erreichung des energetischen Niveaus einberechnet wurden, müssen umgesetzt sein. KfW-geförderte Projekte müssen abgeschlossen sein. ( Bestätigung nach Durchführung ). Einzelmaßnahmen: zwei umgesetzte unterschiedliche Einzelmaßnahmen in einem Gebäude. Diese Einzelmaßnahmen müssen in dem dreijährigen Verlängerungszeitraum umgesetzt worden sein und Durchführung der Bilanzierung eines KfW-Effizienzhauses (55 bis 115) anhand des Gebäudes, in dem die Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden. Abgesehen von den zwei nachzuweisenden Einzelmaßnahmen ist die tatsächliche Umsetzung der übrigen Maßnahmen, die zum Erreichen des Effizienzhausniveaus berechnet wurden, nicht notwendig. Experten sollten beachten, dass die Bilanzierung kein fiktives Gebäude sein kann, sondern das Gebäude als Grundlage haben muss, in dem die Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden. Das Verfahren zur Verlängerung über Einzelmaßnahmen ist genauer unter Punkt 4.4 erklärt. 11/ 25

4. Einreichen der Praxisnachweise Für die Vor-Ort-Beratung (BAFA): Eine durchgeführte und geförderte Energieberatung Die Beratung muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Verlängerungsfrist (Inhalt und Aufbau nach den Vorgaben der Richtlinie für die Vor-Ort-Beratung des BAFA) erfolgt sein Der Nachweis der Energieberatungsleistung erfolgt über die Sanierungsvariante zu einem KfW-Effizienzhaus, die im BAFA-Bericht empfohlen wird. Die Bilanzierung der Praxisnachweise muss nach EnEV 2009 oder aktueller erfolgt sein. Sollten Sie für beide Förderprogramme gelistet sein, müssen Sie jeweils eine Energieberatungsleistung und eine Planungsleistung oder Baubegleitung nachweisen. Ihren Praxisnachweis können Sie mit mithilfe unserer Gebäudedaten-Transfer-Software hochladen. Das Verfahren wird im Folgenden erläutert. Die Verlängerung der Eintragung zum Denkmal-Experten wird von der Koordinierungsstelle "Energieberater für Baudenkmale" betreut. Darin kooperieren die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.. Weitere Informationen finden Sie unter http://energieberater-denkmal.de. 12/ 25

4.1 Export einer.depa Datei Bevor Sie mit der Gebäudedaten-Transfer-Software Praxisnachweise in Ihr Expertenprofil unter hochladen können, müssen Sie zunächst ein Projekt aus Ihrer Bilanzierungssoftware exportieren. - Dazu starten Sie bitte Ihre Bilanzierungssoftware und öffnen das gewünschte Projekt. - Wählen Sie die Option zur Erstellung eines Praxisnachweises für die Energieeffizienz- Expertenliste (Abhängig vom verwendeten Bilanzierungsprogramm). - Anschließend wird das Gebäudedaten-Transfertool geöffnet und das Projekt steht zur Übermittlung an die dena bereit. Prüfen Sie die enthaltenen Angaben auf Richtigkeit. Sollte Ihr Bilanzierungsprogramm nicht über die entsprechende Funktion verfügen, ist es möglich, den Praxisnachweis direkt im Gebäudedaten-Transfertool einzutragen. Das Tool steht im Download-Bereich der Expertenliste zum Herunterladen bereit: http://www.dena.de/download/bau/setup_da_3.5.7.3.exe 13/ 25

4.2. Einrichten der Gebäudedaten-Transfer-Software Bitte öffnen Sie die zuvor installierte Gebäudedaten-Transfer-Software und wählen Sie die Option Wohngebäude. Vor der ersten Anwendung müssen Sie zunächst eine Verknüpfung mit Ihrem Expertenprofil einrichten. Dazu wählen Sie bitte in der Menüleiste die Registerkarte Bearbeiten und wählen im Auswahlmenü den Punkt Einstellungen. 14/ 25

4.2. Einrichten der Gebäudedaten-Transfer-Software Im Menü der Einstellungen müssen Sie jetzt den Zugang zu Ihrem Expertenprofil herstellen. Dazu geben Sie bitte Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort für Ihr Onlineprofil unter www.energie-effizienz-experten.de in das Eingabefeld ein und bestätigen Sie die Eingabe unten mit OK. Anschließend können Sie das Menü der Einstellungen schließen. Nun ist die Gebäudedaten-Transfer-Software mit Ihrem Expertenprofil verbunden und Sie können die Praxisnachweise über die Gebäudedaten-Transfer-Software in Ihr Profil laden. 15/ 25

4.3. Ein Projekt als Praxisnachweis hochladen Nach dem Import Ihres Projektes aus der Bilanzierungssoftware in die Gebäudedaten- Transfer-Software müssen Sie möglicherweise noch einige Daten ergänzen. Bitte überprüfen Sie daher die rot markierten Felder und tragen Sie dort fehlende Angaben nach. Bitte beachten Sie, dass alle abgefragten Werte sich auf das berechnete Effizienzhaus- Niveau beziehen. 16/ 25

4.3. Ein Projekt als Praxisnachweis hochladen Nach erfolgter Kontrolle bzw. Eingabe der notwendigen Daten können Sie mit der Auswahl des grünen Experten-Logos Ihren Praxisnachweis an die dena übermitteln. Sollte eine Angabe nicht plausibel sein, erhalten Sie anschließend eine Fehler- bzw. Warnmeldung. Sie haben nun die Möglichkeit die Werte zu prüfen und die nicht plausiblen Angaben zu korrigieren. Mit einem Klick auf das grüne Experten-Logo können Sie Ihren Praxisnachweis nach der Korrektur erneut an Ihr Expertenprofil übermitteln. Sind alle Daten plausibel, erhalten Sie von der Gebäudedaten-Transfer-Software eine Bestätigung, dass die Angaben erfolgreich an die dena gesendet wurden. 17/ 25

4.3. Ein Projekt als Praxisnachweis hochladen Nach dem Hochladen des Praxisnachweises/der Praxisnachweise über die Gebäudedaten- Transfer-Software können Sie in Ihrem Expertenprofil unter dem Punkt 2. Praxisnachweis durch Auswahl des Links Ich habe mit der Gebäudedaten-Transfer- Software ein Referenzobjekt für Vor-Ort-Beratung (BAFA) eingereicht bzw. Ich habe mit der Gebäudedaten-Transfer-Software ein Referenzobjekt für die Energetische Fachplanung und/oder Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen eingereicht die Einreichung bestätigen. 18/ 25

4.3. Ein Projekt als Praxisnachweis hochladen Haben Sie die Praxisnachweise erfolgreich hochgeladen und bestätigt, erscheint folgende Meldung: 19/ 25

4.4. Einreichen von Einzelmaßnahmen plus Bilanzierung Eine Verlängerung Ihrer Eintragung für KfW-Effizienzhäuser sowie KfW-Einzelmaßnahmen ist auch mittels zweier durchgeführter, unterschiedlicher Einzelmaßnahmen in Kombination mit einer Bilanzierung zu einem KfW-Effizienzhaus sowie zusätzlichen 24 UE Fortbildung möglich. Als erstes übertragen Sie bitte mithilfe der Gebäudedaten-Transfer-Software die Bilanzierung des Gebäudes. Hierfür gehen Sie wie in unter Punkt 4.2 und Punkt 4.3 erläutert vor. Beachten Sie, dass die Bilanzierung kein fiktives Gebäude sein kann, sondern das Gebäude als Grundlage haben muss, in dem die Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden. Achten Sie darauf, dass Sie in der Gebäudedaten-Transfer-Software unter allgemeine Angaben als Art des Leitungsnachweises zur Verlängerung folgende Einstellung treffen: 20/ 25

4.4. Einreichen von Einzelmaßnahmen plus Bilanzierung Sofern die Übertragung der Bilanzierung erfolgreich verlaufen ist, erhalten Sie in Ihrem Profil die Möglichkeit die Einzelmaßnahmen mit Art, Datum, Bild und Lieferschein einzupflegen. Wählen Sie dazu bitte Ihre übermittelte Bilanzierung in der Auflistung aus und füllen Sie die weiteren Felder mit den Angaben zu den Einzelmaßnahmen aus. Im Anschluss speichern Sie die Eingaben. 21/ 25

4.4. Einreichen von Einzelmaßnahmen plus Bilanzierung Anschließend erhalten Sie eine Auflistung der eingereichten Einzelmaßnahmen, die Sie für die Verlängerung Ihrer Eintragung nutzen können. Einzelmaßnahmen, die nicht im aktuellen Verlängerungszeitraum durchgeführt wurden, werden Ihnen, ähnlich wie bei den Fortbildungen, separat aufgelistet. 22/ 25

5. Abschluss der Verlängerung der Eintragung Haben Sie für eine Kategorie (Vor-Ort-Beratung (BAFA) und/oder Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude (KfW)) den Praxisnachweis und die 24 UE Fortbildungsnachweise erfolgreich eingereicht, können Sie die Verlängerung in Ihrem Onlineprofil über den grünen Button verlängern endgültig durchführen. Das Ablaufdatum der Listung für das jeweilige Programm wird aktualisiert und die Ampel wechselt von rot bzw. gelb auf grün. Sofern der verlängern -Button grau hinterlegt ist, liegen noch nicht alle benötigten Nachweise zur Verlängerung Ihrer Eintragung vor. 23/ 25

4. Abschluss der Verlängerung der Eintragung Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die dena sich die Möglichkeit vorbehält, stichprobenartig die Nachweise zu den besuchten Veranstaltungen einzufordern und zu prüfen. Weiter werden stichprobenartig Unterlagen zu den Praxisnachweisen eingefordert, die anschließend im Rahmen einer vertieften Kontrolle überprüft werden. 24/ 25

Vielen Dank für die Verlängerung Ihrer Eintragung Für alle Fragen rund um das Thema Verlängerung der Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist unser Expertenliste-Team telefonisch erreichbar. Telefonnummer für Fortbildungsnachweise: 030/ 726165 828 (Mo bis Fr 09.00 12.00 Uhr; Mo und Mi 14.00 16.00 Uhr) Telefonnummer für Praxisnachweise: 030/ 726165 866 (Mo, Fr 09.00 12.00 Uhr, Mi 14.00 16.00 Uhr) Stand: Dezember 2015 www.energie-effizienz-experten.de 25/ 25