Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße Bad Kreuznach Telefon 0 / -0 ienststellen: (Telefonnummern) Alzey Koblenz Neustadt Trier Wittlich 0 / 0-0 0 / -0 0 / -0 0 / 0-0 0 / -0 zur Weinerzeugungsmeldung und rläuterungen zum Meldeformular B as ist erforderlich, wenn Trauben, Maische, Most oder Jungwein übernommen wurden. Alle Zugänge sind meldepflichtig. s ist immer zusammen mit der Weinerzeugungsmeldung und abzugeben. ie Meldungen sind einzureichen bei den emeindeverwaltungen der verbandsfreien emeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten bei den Stadtverwaltungen oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Sie müssen bis spätestens des auf die rnte folgenden Jahres bei einer der vorgenannten Stellen eingegangen sein. C und Anschrift des Meldepflichtigen oder des meldepflichtigen Betriebes bitte vollständig eintragen. Sollten die vorgegebenen Positionsnummern nicht ausreichen, so sind weitere ormulare zu verwenden und mit fortlaufender Blattnummer zu versehen. des Lieferanten - nicht des Kommissionärs. ie des rzeugnisses ist in orm des es anzugeben. Ahr Baden ranken essische Bergstraße Mittelrhein Mosel Nahe Pfalz Rheingau Rheinhessen Saale-Unstrut Sachsen Württemberg Kürzel Ahr Bad ra es Mit Mos Nah Pfa Rhg Rhh Saa Sac Wue Alle n der Lieferdokumente (Wiegescheine oder Begleitpapiere) sind für den (angegebenen) Lieferanten aufzuführen. Bei Begleitpapieren ist die Serie, die okumenten- und Positionsnummer vollständig anzugeben (Beispiel: -).
inzutragen ist die rzeugnisse: Trauben (TR), Traubenmost (TM), teilweise gegorener Traubenmost (T) oder Jungwein (JW). ie in den Lieferdokumenten aufgeführten Mengen sind mit folgenden Umrechnungsfaktoren zu berechnen und einzutragen: 00 kg Trauben, Maische = Liter Wein 00 Liter Traubenmost (auch zur Süßreservebereitung), = 00 Liter Wein teilweise gegorener Traubenmost, Jungwein 00 Liter konzentrierter Traubenmost oder = 00 Liter Wein rektifizierter Traubenmost ie o. g. Umrechnungsfaktoren sind auch auf angereicherte oder konzentrierte rzeugnisse anzuwenden. ingang... Übersicht - Meldeverpflichtungen für zugekaufte rzeugnisse (Trauben, Traubenmost, teilw. gegorener Traubenmost, Jungwein) (alle ingänge) Meldeverpflichtung in: Weinerzeugungsmeldung Verwendungsund Verwertungsmeldung Meldung der Abgabe (Weiterverkauf) TR Abgabe TR TR Abgabe sstrauben aus Keltertrauben TR Abgabe Maische TR/TM Abgabe TM (auch SR) TR/TM Abgabe Most zur Saftbereitung TR/TM/T Abgabe teilweise gegorener TM (inkl. W) TR/TM/T/JW Abgabe JW TR/TM/T/JW Weinausbau (inkl. Wein zur ssigbereitung, Wein zur Sektbereitung,...) TR/TM Ausbau zu Traubenmost (SR) TR/TM RTK/TK aus RLP-Menge TR Traubenbrand TR/TM Verjus TR/TM Traubensaft Rechtsgrundlagen - elegierte VO (U) 0/ der Kommission vom. ezember 0 (Abl. L vom. ebruar 0 S. ) - urchführungs -VO (U) 0/ der Kommission vom. ezember 0 (Abl. L vom. ebruar 0 S. 0) - a und des Weingesetzes in der assung der Bekanntmachung vom. Januar 0 (BBl. I. S. ) - Wein-Überwachungsverordnung in der assung der Bekanntmachung vom. Mai 00 (BBl. I. S. ) - bis Agrarstatistikgesetz in der assung der Bekanntmachung vom. ezember 00 (BBl. I S. ) - Landesverordnung zur urchführung des Weinrechts vom. Juli (VBl. S. )
bei der Landwirtschaftskammer Telefonnummer mit Vorwahl /irmenbezeichnung an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz rzeugnisse 0
bei der Landwirtschaftskammer Telefonnummer mit Vorwahl /irmenbezeichnung für den Meldepflichtigen rzeugnisse 0
bei der Landwirtschaftskammer Telefonnummer mit Vorwahl /irmenbezeichnung an das Landesuntersuchungsamt (Weinüberwachung) rzeugnisse 0