Weinrecht versus LMIV

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1 Weinrecht versus LMIV Kleiner Exkurs über das Weinrecht und damit verbundene Hürden des Lebensmittelüberwachungs- und Lebensmitteluntersuchungsalltages Dorit Kern, Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

2 Rechtliche Grundlage der Weinüberwachung AVV Rahmenüberwachung (AVV-Rüb) 31 Weingesetz 25 bis 28 der Weinüberwachungsverordnung WeinR-DVO-Sachsen-Anhalt ZustVO SOG LSA MS + MULE ALFF Süd Landesverwaltungsamt Landesamt für Verbraucherschutz Landkreise und kreisfreien Städte Weinkontrolleur Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 2

3 Probenplanung - Rahmenbedingungen Risikobeurteilung der Lebensmittelbetriebe und sachverständige Probenahme durch die Vorortbehörde Risikoorientierte Probenplanung durch das zuständige amtliche Prüflaboratorium unter Beteiligung der Vorortbehörden Anwendung von Kennzahlen zur Charakterisierung des Produktrisikos bei der Berechnung der Probenanzahl je Warengruppe Aufteilung der Probenkontingente auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach Einwohnerzahl und Gewerbestruktur Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 3

4 Risikoorientierte Probenplanung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 4

5 Weinbaugebiet Saale-Unstrut Bildquelle : Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 5

6 Weinbaugebiet Saale-Unstrut Herstellerbezogene Proben: Burgenlandkreis Saalekreis Mansfeld-Südharz Wittenberg (Sachsen) warenkorbbasierte Proben (Schwerpunktsetzung) für Weinbereich notwendig Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 6

7 Probenzahlen Einwohner ST Proben gesamt Gesamtproben Wein Beanstandungen Wein Proben SU + ML (von Herstellern) Beanstandungen SU Beanstandungen Sensorik (9,4 %) 33 (9,9 %) 21 (6,6 %) 39 (11,9 %) 120 (28) 152 (33) 85 (28) 99 (32) 16 (13,3 %) 25 (16,4) 10 (11,8 %) 24 (24,2 %) 5 (3) 7 (4) 6 (1) 3 (0) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 7

8 Rechtliche Einordnung EU-Recht: VO (EG) Nr. 178/2002 (allgemeinen Grundsätze und Anforderungen) VO (EU) Nr. 1308/2013 (gemeinsame Marktorganisation) Vorgänger: VO (EG) Nr. 1234/2007 und VO (EG) Nr. 479/2008 VO (EG) Nr. 606/2009 (önologische Verfahren) VO (EG) Nr. 607/2009 (Bezeichnung/Kennzeichnung) VO (EU) Nr. 251/2014 (aromatisierte Weinerzeugnisse) Vorgänger: VO (EWG) Nr. 1601/99 Schutz geografischer Angaben in den Verordnungen selbst, keine formale Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 1151/ Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 8

9 Rechtliche Einordnung Nationales Recht: LFGB und seine Folgebestimmungen sind für Wein nicht anwendbar 4 Abs. 1 Nr. 4 LFGB: gelten nicht für Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes Weingesetz Weinverordnung Wein-Überwachungs-VO Fertigpackungs-VO Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (Sachsen-Anhalt) Produktspezifikationen (EU) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 9

10 Erzeugnisse des Weinrechts VO (EU) Nr. 1308/2013 Anhang VII, Teil II 1. Wein 8. Perlwein 2. Jungwein 10. Traubenmost 3. Likörwein 16. Wein aus überreifen Trauben 4. Schaumwein 17. Weinessig 5. Qualitätsschaumwein Kennzeichnung geregelt in VO (EG) Nr. 607/2009 Traubensaft - VO (EU) Nr. 1308/2013 Kennzeichnung FruchtsaftV VO (EU) Nr. 251/2014 Artikel 1 Absatz 1 Mit dieser Verordnung werden Regeln für die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie zum Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse festgelegt. Weinhaltige Getränke (WeinG) - Weinschorle Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 10

11 Kennzeichnung - obligatorisch Bezeichnung der Kategorie + g.u. / g.g.a. & entsprechender Name (ersetzt durch traditionelle Angabe) Saale- Unstrut Abfüller (Hersteller/ Verkäufer/Einführer) Deutscher Qualitätswein Herkunft Los/ Amtliche Prüfnummer Füllmenge Abfüller: Frank Wein D Naumburg (Saale) 0,75l L A.P. Nr ,5% vol Enthält Sulfite Allergenkennzeichnung Alkoholgehalt Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 11

12 Kennzeichnung - fakultativ VO (EU) Nr. 1308/2013 Artikel Erntejahr - Keltertraubensorte(n) - Zuckergehalt - Unionszeichen für g.u. und g.g.a. - Geschmacksangaben - Verzehrsempfehlungen - Auszeichnungen Saale- Unstrut Freyburger Schweigenberg Weißburgunder L A.P. Nr Abfüller: Frank Wein Naumburg (Saale) 0,75l 2011 Qualitätswein trocken 12,5% vol. Enthält Sulfite Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 12

13 Analytik Sensorik & Kennzeichnung chemisch: - freie schweflige Säure - Gesamtschweflige Säure - relative Dichte, Extrakt, Alkohol - Zucker - Flüchtige Säuren - Titrierbare Säuren - Organische Säuren - Shikimisäure - Anthocyane - Methanol - Kontaminanten: Ochratoxin A Schwermetalle Pestizide VO 606/2009 OIV Horizontal! (1881/2006) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 13

14 und dann kam die LMIV Entnommen aus: Entnommen aus: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 14

15 Weinrecht und LMIV Passt das zusammen? Wo sind die Tücken? Woher weiß ich, wann ich welches Recht anwenden muss? Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 15

16 Geltungsbereich Art. 1 LMIV Für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind Wein ist ein Lebensmittel Artikel 2 VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 118 VO (EU) Nr. 1308/2013 Für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette Diese Verordnung gilt unbeschadet der in speziellen Rechtsvorschriften der Union für bestimmte Lebensmittel enthaltenen Kennzeichnungsvorschriften. Weinspezialrecht geht vor Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 16

17 Erzeugnisse des Weinrechts Wein, Schaumwein (100 % Wein) VO (EU) Nr. 1308/2013 VO (EG) Nr. 607/2009 VO (EG) Nr. 606/2009 Glühwein, Sangria Aromatisierte Weinhaltige Getränke ( 50 % Wein) VO (EU) Nr. 251/ Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 17

18 Erzeugnisse des Weinrechts Wein, Schaumwein (100 % Wein) VO (EU) Nr. 1308/2013 VO (EG) Nr. 607/2009 VO (EG) Nr. 606/2009 Weinschorle ( 50 % Wein) LMIV WeinG WeinV Glühwein, Sangria Aromatisierte Weinhaltige Getränke ( 50 % Wein) VO (EU) Nr. 251/2014 Spezialrecht geht in den meisten Fällen vor Es ändert sich wenig zur bisherigen Praxis Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 18

19 Verpflichtende Angaben Art. 9 LMIV a) Bezeichnung des Lebensmittels b) Zutatenverzeichnis c) Allergene d) Menge bestimmter Zutaten o. Klassen von Zutaten e) Nettofüllmenge des Lebensmittels f) MHD oder Verbrauchsdatum g) Ggf. Anweisungen zur Aufbewahrung oder Verwendung h) Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers i) Ursprungsland oder der Herkunftstort j) ggf. Gebrauchsanleitung k) Alkoholgehalt in Volumenprozent l) Nährwertdeklaration Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 19

20 Vergleich der Kennzeichnungselemente Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 20

21 Darstellungsform der Angaben Art. 13 verpflichtenden Angaben sind gemäß Art. 9 Abs. 1, auf die Verpackung oder das Etikett in einer Schriftgröße mit einer x-höhe von min. 1,2 mm so aufzudrucken, dass eine gute Lesbarkeit sichergestellt ist Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 21

22 Alkoholgehalt Toleranzen alt ± 0,3 %vol WeinV (Glühwein, Weinschorle) ± 0,5 %vol VO (EG) Nr. 607/2009 (Wein, Schaumwein) LMKV (weinähnliche Getränke) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 22

23 Alkoholgehalt Toleranzen neu ± 0,5 %vol VO (EG) Nr. 607/2009 (Wein, Schaumwein) Anhang XII LMIV Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 23

24 Die Tücken der Zoll-Codierung Eine Zoll-Codierung für die Kennzeichnung heranzuziehen ist nicht sinnvoll Teilweise unklare Einordnung von aromatisierten weinhaltigen Getränken in Abhängigkeit vom Alkoholgehalt bisher keine sinnvolle Anpassung an die VO (EU) Nr. 251/2014 Davon abhängig, ob ein Mindesthaltbarkeitsdatum gefordert ist oder nicht Anhang X LMIV Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 24

25 Die Tücken der Weinkategorien Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 25

26 Die Tücken der Weinkategorien Wein Jungwein Likörwein Schaumwein Qualitätsschaumwein Aromatischer Qualitätsschaumwein Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure Perlwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure Traubenmost Teilweise gegorener Traubenmost Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben Konzentrierter Traubenmost Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat Wein aus eingetrockneten Trauben Wein aus überreifen Trauben Weinessig VO (EU) Nr. 1308/2013 Anhang VII, Teil II Nr. 1 bis Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 26

27 Die Tücken der Weinkategorien Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 27

28 Die Tücken der Weinkategorien Nicht alle Weinkategorien der VO (EU) Nr. 1308/2013 finden sich in der LMIV bei den Ausnahmeregelungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum wieder, z.b. Perlwein (mit zugesetzter Kohlensäure) Teilweise gegorener Traubenmost Perlwein benötigt analog zu Wein kein Mindesthaltbarkeitsdatum Teilweise gegorener Traubenmost (Federweißer) benötigt ein Mindesthaltbarkeitsdatum Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 28

29 Mindesthaltbarkeitsdatum Hersteller garantiert für die Eigenschaften des Erzeugnisses Beispiel Federweißer Definition in VO (EU) Nr. 1308/2013: Der Ausdruck Teilweise gegorener Traubenmost bezeichnet das durch Gärung von Traubenmost gewonnene Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 % vol und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 29

30 Mindesthaltbarkeitsdatum Federweißer Bei fortwährender Kühlkette ist eine Haltbarkeit von mehreren Wochen möglich. Das MHD kann dann durch die Beschreibung der Aufbewahrungsbedingungen ergänzt werden, z.b. wie folgt: "gekühlt bei xx C mindestens haltbar bis...(tag und Monat)" Wie viele Tage oder Wochen ein Federweißer für haltbar gehalten wird, ist der Entscheidung der Unternehmer zu überlassen; bei Vergärung von mehr als drei Fünfteln des Gesamtalkohols ist das Erzeugnis jedoch kein Federweißer (bzw. tw. gegorener Traubenmost) mehr und ist zu beanstanden Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 30

31 Gärverschluss Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 31

32 Gärverschluss Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 32

33 Allergene Art. 21 Sie sind im Zutatenverzeichnis aufzuführen (genaue Bezeichnung des Stoffs entsprechend Anhang II) und Sie sind eindeutig hervorzuheben LM ohne Zutatenverzeichnis: Enthält voranstellen Für Erzeugnisse des Weinrechts (ohne Zutatenverzeichnis!) wurden Bestimmungen in Art. 51 Abs. 1 VO (EG) 607/2009 festgelegt Enthält voranstellen Es können Piktogramme benutzt werden Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 33

34 Allergene VO (EG) Nr. 607/ Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 34

35 Allergenkennzeichnung loser Ware Artikel 44 LMIV: Werden Lebensmittel ohne Vorverpackung zum Verkauf angeboten so sind die Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c verpflichtend MS können Vorschriften über Art und Weise erlassen VorlLMIEV Loser Ausschank (Glasausschank, Weihnachtsmarkt) 3 VorlLMIEV mit Verweis auf 2 VolLMIEV neu durch LMIV: auch lose abgegebener Glühwein benötigt eine Allergenkennzeichnung, aus WeinV vorher nur bei Fertigpackungen zu fordern Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 35

36 Begriffsbestimmungen Fernabsatz Art des Abschlusses eines Vertrages zwischen Verbraucher und Lieferer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien = Onlineshops Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 36

37 Fernabsatz Art. 14 LMIV Verpflichtende Angaben über Lebensmittel müssen vor Abschluss des Kaufvertrags bereitgestellt werden verpflichtende Informationen über Lebensmittel diejenigen Angaben, die dem Endverbraucher aufgrund von Unionsvorschriften bereitgestellt werden müssen (Artikel 2) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 37

38 Anforderungen an die Informationen Artikel 7 LMIV Dürfen nicht irreführend sein Bsp.: bzgl. Art, Identität, Eigenschaften, Menge, Haltbarkeit. Vortäuschung von Wirkung und Eigenschaften, die das LM nicht besitzt Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten Vortäuschung falscher Tatsachen, mittels Bildern o.ä. Müssen für den Verbraucher leicht verständlich sein Dies gilt auch für die Werbung! Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 38

39 Fernabsatz Bezeichnung des LM, Alkoholgehalt, Herkunft und Allergenkennzeichnung fehlen! Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 39

40 Onlineshoprecherche Unscharfe Fotos Abkürzung DQW Falsche Jahrgangsangaben Abfüllerangabe nur im Impressum Alle Weine enthalten Sulfite Klare Trennung zwischen Weinhaus/Weingut Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 40

41 Aromatisierte Weinerzeugnisse VO 251/2014 Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates aromatisierte Weine aromatisierte weinhaltige Getränke aromatisierte weinhaltige Cocktails Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 41

42 Aromatisierung/ Alkoholzusatz Aromatisierung nach Anhang I Absatz 1 VO (EU) Nr. 251/2014 Zusatz von Alkohol (Anhang I Absatz 3): Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs [ ] einschließlich aus Erzeugnissen der Weinrebe gewonnenen Äthylalkohols Alkohol aus Wein oder getrockneten Weintrauben Destillat aus Wein oder getrockneten Weintrauben Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs Branntwein Tresterbrand aus gegorenen getrockneten Weintrauben destillierte Spirituosen 26 Abs. 2 WeinG regelt widerrechtliches Inverkehrbringen von Getränken, die verwechselt werden können Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 42

43 Aromatisierung/ Alkoholzusatz Durch die geänderte Rechtslage ist ein Zusatz von Alkohol bei aromatisierten weinhaltigen Getränken nur dort möglich, wo es in der VO (EU) Nr. 251/2014 explizit erlaubt ist Für Glühwein ist ein Alkoholzusatz und auch eine andere Art der Aromatisierung (z.b. nach Amaretto) nicht vorgesehen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 43

44 Schwerpunkt Glühweinuntersuchung VO (EU) Nr. 251/2014 gibt die Verkehrsbezeichnung vor Gilt dementsprechend auch für die lose Abgabe! Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 44

45 Schwerpunkt Glühweinuntersuchung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 45

46 Schwerpunkt Glühweinuntersuchung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 46

47 Schwerpunkt Glühweinuntersuchung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 47

48 Probenanzahl Schwerpunkt Glühweinuntersuchung Sensorische Mängel der Glühweine und Fruchtglühweine in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Probenahme entnommene Glühweinproben entnommene Fruchtglühweinproben Sensoriksche Mängel bei Glühwein Sensorische Mängel bei Fruchtglühwein Tageszeit Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 48

49 Schwerpunkt Glühweinuntersuchung Sensorische Mängel der Glühweine und Fruchtglühweine in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Probenahme Kaum Auffüllen der alten Glühweincharge Durchlauferhitzer Stand der Technik Unsachgemäße Erhitzung für Kochgeschmack verantwortlich Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 49

50 Schwerpunkt Glühweinuntersuchung Zunehmend Trend zum Fruchtglühwein Aushang nicht eindeutig Verwechslungsgefahr! Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 50

51 Schwerpunkt Glühweinuntersuchung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 51

52 Schwerpunkt Glühweinuntersuchung Zunehmend Trend zum Fruchtglühwein Aushang nicht eindeutig - Verwechslungsgefahr Untersuchung auf Weinsäure als Standardparameter zur Unterscheidung der Erzeugnisse des Weinrechts wird erschwert, da auch Traubensaft zum Einsatz kommen könnte eine Auswertung der Dokumentationen vor Ort ist als Hilfestellung unerlässlich Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 52

53 Wie können wir helfen? Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 53

54 Zu tief ins Glas geschaut? Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 54

55 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 55

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