MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN Mittwochs im MULEWF Mitreden! Politik im Dialog Mittwoch, 5. Februar 2014, 17.00 Uhr Das neue Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Vorstellung der Eckpunkte für ein neues Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz am 5. Februar 2014 führen wir unsere Dialogreihe Mittwochs im MULEWF fort. Wie immer wollen wir zu einem aktuellen Thema mit Initiativen, Verbänden, Wissenschaft und Wirtschaft ins Gespräch kommen. Seit 1. März 2010 gilt ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das nach der Förderalismusreform 2006 das Wasserrecht erstmals einheitlich in Deutschland regeln sollte. Vielfach bleiben aber Spielräume für landesrechtliche Regelungen, insbesondere wo es gilt, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Das Landeswassergesetz (LWG) soll daher zum einen an das neue WHG angepasst werden. Zum anderen besteht aber auch Bedarf für ergänzende und vom WHG abweichende landesrechtliche Regelungen. Folgende Schwerpunkte bei der Neufassung des LWG zeichnen sich ab: Im Rahmen der Gewässerbewirtschaftung wollen wir der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen einräumen, weil Qualität und Sicherheit unseres Lebensmittels Nr. 1 oberste Priorität genießt. Als Instrument gegen die Schadstoffbelastung unserer Gewässer wollen wir, dass Gewässerrandstreifen festgesetzt werden, soweit Schadstoffeinträge aus diffusen Quellen für einen nicht guten Gewässerzustand ursächlich sind.
Um unser Grundwasser vor den Risiken des Frackings zu schützen, wollen wir die generelle Pflicht zur Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für Tiefbohrungen unter Einsatz dieser Technologie einführen. Fracking in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten soll verboten werden. Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements sollen Maßnahmen des örtlichen Hochwasserschutzes in die öffentliche Ausbau- und Unterhaltungslast verstärkt einbezogen werden. Die Bürgerbeteiligung beim Hochwasserrisikomanagement wird gesetzlich verankert. Ich lade Sie herzlich ein, sich über diese und andere Aspekte eines neuen Landeswassergesetzes zu informieren sowie mit Fachleuten und mir zu diskutieren. Ich wünsche Ihnen eine gute Anreise und freue mich auf Ihre Teilnahme. Dr. Thomas Griese Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Wann: 5. Februar 2014 um 17.00 Uhr Wo: Raum U 124 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Bitte melden Sie sich bis zum 29. Januar 2014 an unter: claudia.balduin@mulewf.rlp.de oder Telefon-Nr. 06131 16-5448
programm 17:00 Uhr Begrüßung Hans-Hartmann Munk, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten 17:10 Uhr Eckpunkte für die Neufassung des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz Staatssekretär Dr. Thomas Griese 17.30 Uhr Erwartungen an das neue LWG aus Sicht eines Umweltverbandes mit besonderem Blick auf den Schutz des Grundwassers vor Fracking Dr. Heinz Schlapkohl, BUND Rheinland-Pfalz 17:45 Uhr Gewässerrandstreifen und Kooperation ein wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz Eberhard Hartelt, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 18:00 Uhr Fracking wie können wir den Schutz des Grundwassers sicherstellen? Michael Blum, Wintershall Holding GmbH, Kassel 18:15 Uhr Trinkwasserschutz und Trinkwasserversorgung Aufgabe der Daseinsvorsorge Dr. Klaus Hoffmann, Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH 18:30 Uhr Hochwasserschutz und Hochwasserpartnerschaften Vorsorge und Bürgerdialog Achim Hütten, Oberbürgermeister Andernach/ Vorsitzender Hochwasser-Notgemeinschaft Rheinland-Pfalz anschl. Diskussion Ausklang mit Gesprächen bei Wein und Brezeln Veranstaltungsende gegen 20 Uhr Moderation: Hans-Hartmann Munk
Der Weg zu uns Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, www.mulewf.rlp.de Raum U 124 Busverbindungen von Mainz Hbf.: Linien 6, 6a (Richtung Wiesbaden), Linien 64 (Richtung Laubenheim) und Linie 65 (Richtung Weisenau) bis Haltestelle Bauhofstraße. Fußweg von Mainz Hbf.: ca. 15 Minuten über Bahnhofstraße, Parcusstraße, Kaiserstraße, Kaiser-Friedrich-Straße Parken ist in den öffentlichen Parkhäusern möglich. Sie sind ausgeschildert. Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz www.mulewf.rlp.de Titelbild: Europäische Kommission, Deutsches Weininstitut, fotolia, istockphoto, LUWG, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach