LANDTAG Ahainland-Pfalz Vorlage 1 1 2 Landkreistag Rheinland-Pfalz Geschäftsführender Direktor EK 1 6 I 1 - I andkreistag Rheinland-pfalz - Deutschhausplatz 1-55116 Mainz An den Vorsitzenden der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" Herrn Bernhard Henter Landtag Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz Mainz, den 22.11.2013 Az.: 460-100 Me/Hu 1il 06131/28655-212 Hinweis: Neue Fax-Nr:. 06131/28655-228 Sitzung der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" am 27.11.2013; Anhörung "Finanzierung der Kindertagesstätten -Verteilung von Lasten und Nutzen" Anhang: 4 Folien Sehr geehrter Herr Vorsitzender Henter, der Landkreistag dankt für Ihr Schreiben vom 18.11.2013. Zum Thema "Finanzierung der Kindertagesstätten - Verteilung von Lasten und Nutzen" nehmen wir wie folgt Stellung: Um Wiederholungen zu vermeiden, möchten wir uns auf die seit der letzten Behandlung des Themas in der Sitzung der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" am 17.04.2013 eingetretenen Entwicklungen beschränken. Zum 01.08.2013 betrug die Versorgungsquote für die Betreuung der unter Dreijährigen 36,6 %. Für die Erreichung der Zielquote von 39 % stellten der Bund im Rahmen des Fiskalpakts weitere 27,2 Mio., das Land als Kofinanzierungsmittel 28,5 Mio. zur Verfügung, sodass das zusätzliche Gesamtfinanzvolumen 55,7 Mio. beträgt. Obwohl mit Schreiben vom 17.12.2012 Frau Staatsministerin Alt die Verlängerung der Verwaltungsvorschrift (W),.Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 bis 2013" bis Ende 2015 zugesagt - 1 - Deutschhau~platz 1 55116 Mainz- Postfach29 45 5~019 Mainz Telefon: 06131/28655-0 Telefax: 06U1 I 28655-28 Internet: wwv.r.landkreistag.rlp.de E-Mailo post@ landkre~rog.rlp.de
hatte, wurde mit Schreiben vom 11.07.2013 an die Damen und Herren Landräte und Oberbürgermeister sowie die Verbände der Einrichtungsträger ein modifiziertes Verfahren für die zukünftige Förderung des U3-Ausbaus angekündigt. Das modifizierte Verfahren wurde bislang nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt; allerdings wurde uns in einem Gespräch mit Ministerpräsidentin Dreyer mitgeteilt, dass zum 01.01.2014 eine neue Verwaltungsvorschrift mit höherer Bedarfssteuerung und Stichtagsbewilligungen geplant ist. Außerdem soll die Förderung des Landes nach Bedarfskriterien und anderen Parametern, wie z. B. Siedlungsstruktur, Finanzstruktur und Bevölkerungsstruktur erfolgen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine zügige Bewilligung der beim Land vorliegenden und der künftig eingehenden Anträge, die bislang von den Trägern nur deshalb nicht gestellt wurden, weil die Beteiligung des Landes nicht bekannt ist. Um die Zielquote von 39% zu erreichen, wird -ausgehend von 2.000 Kita-Plätzen ä 25.000 (ohne Berücksichtigung der 2.000 Tagespflegeplätze) von einem weiteren investiven Finanzbedarf von rd. 60 Mio. ausgegangen. Da nach neuesten Umfragen sogar mit einem Betreuungsbedarf von mindestens 42 % gerechnet werden muss, wird sich dieser Bedarf aber noch beträchtlich erhöhen. Selbstverständlich stellen sich die Kommunen (Träger und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) der Aufgabe einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuung aller Kinder. Unstreitig dürfte sein, dass die kommunalen Leistungsträger bis heute den Hauptteil der Investitionskosten aufgebracht haben (s. auch Übersicht 1 als Anhang). Wir fordern daher unter Hinweis auf die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes Rheinland Pfalz in seinem Urteil vom 14.02.2012 eine merkliche Erhöhung der Landesbeteiligung an den lnvestitionskosten. Im Übrigen möchten wir auf die Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichtes verweisen, das im Rahmen einer Konnexitätsüberprüfung festgestellt hat, dass das Land für alle Maßnahmen im Rahmen des U3-Ausbaus die Kosten zu tragen hat. Nicht nur die lnvestitionskosten, sondern auch die Betriebskosten, hier insbesondere die Personalkosten, sind in den Blick zu nehmen. Die Bundesbeteiligung in Höhe von 1,85 Mrd. wird an die Länder im Rahmen der Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens weitergegeben. Das Land wiederum stellt diese Mittel für die Zahlung des Betreuungsbonus vorrangig zur Verfügung. Dieser wird geleistet, wenn in einer Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde, einer großen kreisangehörigen oder einer großen kreisfreien Stadt mehr als 10 % der Dreijährigen in Kindertagesstätten betreut werden. Wir befinden uns in einem aktuellen Prüfverfahren im Blick auf die Auskömmlichkeit dieser Mittel; nach unseren überschlägigen Berechnungen ist davon auszugehen, dass diese Kostenerstattung ebenfalls aufgestockt werden muss. -2-
Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern, die bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten als Landesbeteiligung in Betracht ziehen, wird die kommunale Unterstützung durch das Land im Bereich der Investitionen nicht annähernd den Kriterien des VGH Rheinland-Pfalz gerecht. Zusammenfassend fordern wir aber nicht nur eine auskömmliche Finanzierung der U3-Betreuung, sondern insbesondere auch eine Herausnahme der Personalkostenfinanzierung (Landesanteil) aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Ergänzend verweisen wir auf die Übersichten 2 bis 4 im Anhang. Zu den Leitfragen erlauben wir uns folgende Ausführungen: Leitfragen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1. Wie bewerten Sie die Situation der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Rheinland Pfalz im Vergleich zu anderen Ländern, was die Qualität der Betreuung, aber auch die Quantität (Höhe der Betreuungsquote) angeht? Gemeinde, Städte und Kreise haben eine Betreuungssituation etabliert, die als gut bezeichnet werden kann. Nach diversen statistischen Veröffentlichungen hat Rheinland-Pfalz die beste Versorgungsquote unter den westlichen Flächenländern. 2. Wie könnten eine geeignete Finanzierungsaufteilung/Finanzierung der Kindertagesbetreuung aussehen? Welche Verantwortung sollte dafür der Bund, das Land, die Kommunen und welche die nicht-staatlichen Akteure (Wirtschaft, freie Träger, Eltern, Sponsoring etc.) tragen? Gibt es hierzu ein ausgeglichenes Modeii/Praxisbeispiel? Stellt man die Kosten und den Nutzen der frühkindlichen Betreuung und Bildung gegenüber, profitieren Bund, Länder und Kommunen sicherlich gleichermaßen, was sich auch in entsprechenden Finanzierungsanteilen ausdrücken sollte. Andere Beteiligte, die den Nutzen ebenfalls von dieser guten frühkindlichen Bildung haben, wie etwa die Sozialversicherungsträger bzw. die Wirtschaft, sind an der Finanzierung nicht oder nur mittelbar beteiligt. 3. Wie prognostizieren Sie die zukünftigen Kosten der Kindertagesbetreuung? Welche Rolle werden Betriebs- und Investitionskosten spielen und wie sollte sich das in einer ausgewogenen Finanzierung zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Ebenen abbilden? Wir rechnen damit, dass die Investitionskosten bei einer,.sättigung" von über 40 % der Quote geringer steigen werden als bislang. Die Betriebskosten werden permanent steigen. Eine aus- - 3 -
gewogene Finanzierung sollte - wie bei der Antwort zu Frage 2 - Kosten und Nutzen der frühkindlichen Bildung stärker berücksichtigen. Leitfragen der Fraktion der CDU 1. Wie bewerten Sie die finanzielle Beteiligung des Landes (unterteilt nach originären Landesmitteln und Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs} am U3-Ausbau im Vergleich zu anderen Bundesländern? Die finanziellen Beteiligungen in den anderen Bundesländern sind sehr unterschiedlich; teilweise handelt es sich um Ergebnisse von Verfassungsklagen (wie in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Brandenburg). Nach unseren Feststellungen sind dort höhere Landesbeteiligungen vorhanden. 2. Neben den Zuwendungen zu den Investitionskosten hat der Bund ca. 170 Mio. an Zuwendungen zu den Betriebskosten der Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Nach der Bund-Länder-Absprache vom 28.08.2007 war vereinbart, dass diese Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Welcher Anteil der Zuwendungen wurde den Kommunen und Trägern bislang über das bestehende Finanzierungssystem hinaus zusätzlich und direkt zur Verfügung gestellt? Die Bundesmittel für die Investitionen fließen den Trägern und Jugendämtern direkt zu. Die Bundesmittel für die Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. (2008 bis 2013) sind nicht direkt an die Träger und Kommunen überwiesen worden, sondern wurden mit den Zahlungen für den Betreuungsbonus verrechnet. Eine Aufstockung des Bonus durch Bundesmittel erfolgte nicht. Für vertiefende Erörterungen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen -4-
Anhang zur Stellungnahme des Landkreistages Rheinland-Pfalz vom 22.11.2013 für die Anhörung in der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" am 27.11.2013
Gesamtausgaben für Investitionen im Bereich der Kindertagesstätten, insbesondere U3-Ausbau Übersicht 1. < Darstellung illmip. I....... Ist 2008-2012 '. 1. 0 Gesamtinvestitionen 397,418 2.0 davon für a) inteqrative Einrichtungen 12,417 b) Zuwendungen Dritter 36,937 c) SanierunQskosten 47,500 3.0 Zwischensumme 300,564 4.0 abzüqiich AufwendunQen 03 68,209 5.0 Gesamtinvestitionen U3 (100%) 232,355 - Bundesmittel 144,5%) 103,520 -Anteil Kommunen und Träger (55,5%) 128,834 i<...i'.. aenlant 2013"2015 bewilliqte Landesmittel 2,500 voraussichtlicher Bedarf lohne Kita-Pfleae) 60,000 zugesaqte Bundesmittel 27,191 zugesagte Landesmittel (Vorschlag)* 28,500 verbleibender Anteil Kommunen und Trä~ abhänaia von Gesamtausaaben *)Anteil des Landes an Gesamtinvestitionen U3 2008 bis 2012: 0% Anteil an Investitionssumme 2008 bis 2013: 232 + 60 Mio. : 9,3% Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher- Landkreistag Rheinland-Pfalz 1
Entwicklung der Entnahme des Personalkostenanteils des Landes an den KFA-Zweckzuweisungen Übersicht 2 100%.----------------------------------------------------, 100% Vorwegentnahme im KFA 2014: 23,3 Mio. 34,1% 42,4% II 50% 0% 0% Entnahme Personalkosten- ZUSChüsse 1990 18,4 Mio. 2000 150,8 Mio. 2010 240,4 Mio. 2015 317,0 Mio. Zweckzuweisungen 435,8 Mio. 640,2 Mio. 705,6 Mio. 747,8 Mio. Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher- Landkreistag Rheinland-Pfalz 2
Übersicht 3 Zuweisungen an Jugendämter für Kindertagesstätten (Personalkostenanteil des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich- KFA) -in Mio. - 350 ~--------------------------------------------------------------------------------- 300 --- - 317,0 +50 Mio. ~ 3U 240 4 Entnahmen des 200 Landes aus dem KFA in Mio. ( Zweckzuweisungen) 150 Folge: ca. 80 /EW wo "~" geringere Schlüsselzuweis- ~ ungen 260,4 0 1990 1996 1998 2004 2007 2010 2011 2012 Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher- Landkreistag Rheinland-Pfalz 3
Übersicht 4 Gesamtausgaben für Kindertagesstätten im Landeshaushalt Quelle: Schreiben von Ministerin Alt vom 06.12.2012 an die KSV. und Qualitätsförderung * ** * s. auch Landtags-Drucksache 16/1953. in Höhe von nachrichtlich Gesamtausgaben in 2010: 925,78 Mio. I Ausgaben laufender Haushalt 2010: 839,63 Mio. Schlussfolgerungen: Für den 5-Jahreszeitraum 2008 bis 2012 belief sich der Finanzierungsanteil des Landes an den Betriebskosten auf insgesamt 487,4 Mio.. Gemessen an den Gesamtausgaben von 925,78 Mio. in 2010 entspricht dies durchschnittlich einer jährlichen Beteiligung von im Durchschnitt 10,5 %. Der Finanzierungsanteil des Landes an den laufenden Ausgaben von 839,63 Mio. belief sich auf 11,6 %! Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher- Landkreistag Rheinrand-Pfalz 4