Landkreistag Rheinland-Pfalz

Ähnliche Dokumente
Haushaltssituation in den Kommunen Bericht der Kommunalen Spitzenverbände zur finanziellen Situation

Spitzenverbände erhofften sich bis zuletzt Einsicht der Landespolitik

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein

Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz Herrn Kirchenrat Dr. Thomas Posern Grosse Bleiche Mainz

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3466. der Bundesregierung

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am

Antwort der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage 230 der Abgeordneten Steeven Bretz und Barbara Richstein Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 6/513

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Offener Brief zur Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) durch den Bund nach dem

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung im Zehn-Jahres-Vergleich: 2006 bis 2015

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.

Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Ausbau von Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 (südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden)

23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am TOP 15 "Aktueller Stand des Professorinnenprogramms in RLP"

In Berlin ist ein Kind doppelt so viel wert wie in anderen Bundesländern: Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung von 2006 bis 2013

r _ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ 1793 alle Abg.

Z6. September An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf

Zehn Fragen der Allgemeinen Landrätekonferenz vom an die Damen und Herren Abgeordneten des Landtages Rheinland-Pfalz

VO Fi LAGE. 17. Sitzung de$ Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen

2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert?

Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus

Beschlussempfehlung und Bericht

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

VORLAGE Sitzung des Ausschusses Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

!"#$%%& '%#'((%)%" *+, %!"#$%%

Seminar Kommunalökonomie in der Praxis bei H. Schröer Fachbereich IV Universität Trier. Max Justus Klöppinger, B.A.

Gemeinde- und Städtebund Thüringen Thüringischer Landkreistag. Appell der Thüringer Kommunen an die Landesregierung zum KFA 2014

Rundschreiben Nr. 42/ U3-Ausbau Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung und Kinderbetreuungsfinanzierung

Zehn Jahre Kitaausbau Entwicklungen, Defizite und Handlungsbedarf

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/369. der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und

den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen

die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, "'"ur""_"'_"',";"r'%';l1,,:e~"i';z'-c":"d:::'~" ~

KITA-BETREUUNG IN BRANDENBURG

Kommunale Finanzen und Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Hessen und im internationalen Vergleich

Sitzung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt am

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?

Freie Wohlfahrtspflege NRW

Der Staatssekretär. An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. über die Landesjugendämter:

Kommunaler Finanzausgleich 2011 Datengrundlage: Gesetzentwurf

Landkreistag Rheinland-Pfalz. Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Federführung: Städtetag Rheinland-Pfalz

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/255

An die. nachrichtlich. An die Düsseldorf Düsseldorf

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

KITA-BETREUUNG IN BRANDENBURG

Beschlussempfehlung und Bericht

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Anlage 20: Planungen des Landes zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder

Umsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels vom

LVVL Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe.

Bernhard Eibeck GEW Hauptvorstand. Vortrag

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012

Frist zur Abgabe der Stellungnahme: 9. April 2010 Stand: 27. April Ausschussvorlage WKA/18/8 öffentlich

Übersicht 15. Drucksache 17/4880. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/1336

Kapitel Krankenhausförderung

Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen. 8 "Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

STELLUNGNAHME 16/3577 A11

Kommunale Klagen gegen den Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen

WSI. Betreuungsquoten von Kindern. Kinder unter drei Jahren sind mit zunehmendem Alter häufiger in Tagesbetreuung GENDERDATENPORTAL.

Daten und Fakten zur

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Kinder in Tagesbetreuung

Der Staatssekretär. An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. über die Landesjugendämter:

Kinderbetreuung in den Kommunen. Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW. Schloss Krickenbeck, Nettetal. August/September 2011

Ausschusses für Europaangelegenheiten, 16. April 2015 Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz

Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Teil 1)

Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen

Gesetz- und Verordnungsblatt

Starke Kommunen. Finanzielle Hilfen vom Land

DER PRÄSIDENT DES HESSISCHEN RECHNUNGSHOFS. Kommunalbericht Landespressekonferenz am 2. Dezember 2016

Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt

LANDTAG NORDRHEIN-\I\/ESTFALEN 17. WAHLPERIODE G 17/ A4. Vereinbarung über die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung

DER DOPPELHAUSHALT 2018/19 IM KURZÜBERBLICK

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Es gilt das gesprochene Wort. Lieber Kollege Steffen Vogel, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Kirchner,

HESSISCHER LANDTAG. Große Anfrage der Abg. Cárdenas, van Ooyen, Schaus, Dr. Wilken, Wissler (DIE LINKE) und Fraktion

Ratssitzung TOP 1 ö.t. Anfrage der SPD-Fraktion vom zur Integrationspauschale. Antwort der Verwaltung:

Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches 11. Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 am 26. Mai 2014

Gemeinsame Erklärung. von

Haushalt 2015 und mittelfristige Finanzplanung 2014 bis Pressekonferenz am 8. Oktober 2014

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Beschlussempfehlung und Bericht

Die Landesregierung hat die erbetenen Dateien erstmals mit Umdruck 16/1173 am 14. September 2006 übermittelt.

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht

Präsentation des Haushaltsentwurfs 2016

zu Punkt... der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Landkreistag Saarland: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten Finanzierung bei Projekten mit kommunalem Bezug muss durch den Bund gesichert werden

Verwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. in Rheinland-Pfalz

Transkript:

LANDTAG Ahainland-Pfalz Vorlage 1 1 2 Landkreistag Rheinland-Pfalz Geschäftsführender Direktor EK 1 6 I 1 - I andkreistag Rheinland-pfalz - Deutschhausplatz 1-55116 Mainz An den Vorsitzenden der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" Herrn Bernhard Henter Landtag Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz Mainz, den 22.11.2013 Az.: 460-100 Me/Hu 1il 06131/28655-212 Hinweis: Neue Fax-Nr:. 06131/28655-228 Sitzung der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" am 27.11.2013; Anhörung "Finanzierung der Kindertagesstätten -Verteilung von Lasten und Nutzen" Anhang: 4 Folien Sehr geehrter Herr Vorsitzender Henter, der Landkreistag dankt für Ihr Schreiben vom 18.11.2013. Zum Thema "Finanzierung der Kindertagesstätten - Verteilung von Lasten und Nutzen" nehmen wir wie folgt Stellung: Um Wiederholungen zu vermeiden, möchten wir uns auf die seit der letzten Behandlung des Themas in der Sitzung der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" am 17.04.2013 eingetretenen Entwicklungen beschränken. Zum 01.08.2013 betrug die Versorgungsquote für die Betreuung der unter Dreijährigen 36,6 %. Für die Erreichung der Zielquote von 39 % stellten der Bund im Rahmen des Fiskalpakts weitere 27,2 Mio., das Land als Kofinanzierungsmittel 28,5 Mio. zur Verfügung, sodass das zusätzliche Gesamtfinanzvolumen 55,7 Mio. beträgt. Obwohl mit Schreiben vom 17.12.2012 Frau Staatsministerin Alt die Verlängerung der Verwaltungsvorschrift (W),.Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 bis 2013" bis Ende 2015 zugesagt - 1 - Deutschhau~platz 1 55116 Mainz- Postfach29 45 5~019 Mainz Telefon: 06131/28655-0 Telefax: 06U1 I 28655-28 Internet: wwv.r.landkreistag.rlp.de E-Mailo post@ landkre~rog.rlp.de

hatte, wurde mit Schreiben vom 11.07.2013 an die Damen und Herren Landräte und Oberbürgermeister sowie die Verbände der Einrichtungsträger ein modifiziertes Verfahren für die zukünftige Förderung des U3-Ausbaus angekündigt. Das modifizierte Verfahren wurde bislang nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt; allerdings wurde uns in einem Gespräch mit Ministerpräsidentin Dreyer mitgeteilt, dass zum 01.01.2014 eine neue Verwaltungsvorschrift mit höherer Bedarfssteuerung und Stichtagsbewilligungen geplant ist. Außerdem soll die Förderung des Landes nach Bedarfskriterien und anderen Parametern, wie z. B. Siedlungsstruktur, Finanzstruktur und Bevölkerungsstruktur erfolgen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine zügige Bewilligung der beim Land vorliegenden und der künftig eingehenden Anträge, die bislang von den Trägern nur deshalb nicht gestellt wurden, weil die Beteiligung des Landes nicht bekannt ist. Um die Zielquote von 39% zu erreichen, wird -ausgehend von 2.000 Kita-Plätzen ä 25.000 (ohne Berücksichtigung der 2.000 Tagespflegeplätze) von einem weiteren investiven Finanzbedarf von rd. 60 Mio. ausgegangen. Da nach neuesten Umfragen sogar mit einem Betreuungsbedarf von mindestens 42 % gerechnet werden muss, wird sich dieser Bedarf aber noch beträchtlich erhöhen. Selbstverständlich stellen sich die Kommunen (Träger und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) der Aufgabe einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuung aller Kinder. Unstreitig dürfte sein, dass die kommunalen Leistungsträger bis heute den Hauptteil der Investitionskosten aufgebracht haben (s. auch Übersicht 1 als Anhang). Wir fordern daher unter Hinweis auf die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes Rheinland Pfalz in seinem Urteil vom 14.02.2012 eine merkliche Erhöhung der Landesbeteiligung an den lnvestitionskosten. Im Übrigen möchten wir auf die Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichtes verweisen, das im Rahmen einer Konnexitätsüberprüfung festgestellt hat, dass das Land für alle Maßnahmen im Rahmen des U3-Ausbaus die Kosten zu tragen hat. Nicht nur die lnvestitionskosten, sondern auch die Betriebskosten, hier insbesondere die Personalkosten, sind in den Blick zu nehmen. Die Bundesbeteiligung in Höhe von 1,85 Mrd. wird an die Länder im Rahmen der Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens weitergegeben. Das Land wiederum stellt diese Mittel für die Zahlung des Betreuungsbonus vorrangig zur Verfügung. Dieser wird geleistet, wenn in einer Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde, einer großen kreisangehörigen oder einer großen kreisfreien Stadt mehr als 10 % der Dreijährigen in Kindertagesstätten betreut werden. Wir befinden uns in einem aktuellen Prüfverfahren im Blick auf die Auskömmlichkeit dieser Mittel; nach unseren überschlägigen Berechnungen ist davon auszugehen, dass diese Kostenerstattung ebenfalls aufgestockt werden muss. -2-

Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern, die bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten als Landesbeteiligung in Betracht ziehen, wird die kommunale Unterstützung durch das Land im Bereich der Investitionen nicht annähernd den Kriterien des VGH Rheinland-Pfalz gerecht. Zusammenfassend fordern wir aber nicht nur eine auskömmliche Finanzierung der U3-Betreuung, sondern insbesondere auch eine Herausnahme der Personalkostenfinanzierung (Landesanteil) aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Ergänzend verweisen wir auf die Übersichten 2 bis 4 im Anhang. Zu den Leitfragen erlauben wir uns folgende Ausführungen: Leitfragen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1. Wie bewerten Sie die Situation der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Rheinland Pfalz im Vergleich zu anderen Ländern, was die Qualität der Betreuung, aber auch die Quantität (Höhe der Betreuungsquote) angeht? Gemeinde, Städte und Kreise haben eine Betreuungssituation etabliert, die als gut bezeichnet werden kann. Nach diversen statistischen Veröffentlichungen hat Rheinland-Pfalz die beste Versorgungsquote unter den westlichen Flächenländern. 2. Wie könnten eine geeignete Finanzierungsaufteilung/Finanzierung der Kindertagesbetreuung aussehen? Welche Verantwortung sollte dafür der Bund, das Land, die Kommunen und welche die nicht-staatlichen Akteure (Wirtschaft, freie Träger, Eltern, Sponsoring etc.) tragen? Gibt es hierzu ein ausgeglichenes Modeii/Praxisbeispiel? Stellt man die Kosten und den Nutzen der frühkindlichen Betreuung und Bildung gegenüber, profitieren Bund, Länder und Kommunen sicherlich gleichermaßen, was sich auch in entsprechenden Finanzierungsanteilen ausdrücken sollte. Andere Beteiligte, die den Nutzen ebenfalls von dieser guten frühkindlichen Bildung haben, wie etwa die Sozialversicherungsträger bzw. die Wirtschaft, sind an der Finanzierung nicht oder nur mittelbar beteiligt. 3. Wie prognostizieren Sie die zukünftigen Kosten der Kindertagesbetreuung? Welche Rolle werden Betriebs- und Investitionskosten spielen und wie sollte sich das in einer ausgewogenen Finanzierung zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Ebenen abbilden? Wir rechnen damit, dass die Investitionskosten bei einer,.sättigung" von über 40 % der Quote geringer steigen werden als bislang. Die Betriebskosten werden permanent steigen. Eine aus- - 3 -

gewogene Finanzierung sollte - wie bei der Antwort zu Frage 2 - Kosten und Nutzen der frühkindlichen Bildung stärker berücksichtigen. Leitfragen der Fraktion der CDU 1. Wie bewerten Sie die finanzielle Beteiligung des Landes (unterteilt nach originären Landesmitteln und Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs} am U3-Ausbau im Vergleich zu anderen Bundesländern? Die finanziellen Beteiligungen in den anderen Bundesländern sind sehr unterschiedlich; teilweise handelt es sich um Ergebnisse von Verfassungsklagen (wie in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Brandenburg). Nach unseren Feststellungen sind dort höhere Landesbeteiligungen vorhanden. 2. Neben den Zuwendungen zu den Investitionskosten hat der Bund ca. 170 Mio. an Zuwendungen zu den Betriebskosten der Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Nach der Bund-Länder-Absprache vom 28.08.2007 war vereinbart, dass diese Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Welcher Anteil der Zuwendungen wurde den Kommunen und Trägern bislang über das bestehende Finanzierungssystem hinaus zusätzlich und direkt zur Verfügung gestellt? Die Bundesmittel für die Investitionen fließen den Trägern und Jugendämtern direkt zu. Die Bundesmittel für die Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. (2008 bis 2013) sind nicht direkt an die Träger und Kommunen überwiesen worden, sondern wurden mit den Zahlungen für den Betreuungsbonus verrechnet. Eine Aufstockung des Bonus durch Bundesmittel erfolgte nicht. Für vertiefende Erörterungen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen -4-

Anhang zur Stellungnahme des Landkreistages Rheinland-Pfalz vom 22.11.2013 für die Anhörung in der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" am 27.11.2013

Gesamtausgaben für Investitionen im Bereich der Kindertagesstätten, insbesondere U3-Ausbau Übersicht 1. < Darstellung illmip. I....... Ist 2008-2012 '. 1. 0 Gesamtinvestitionen 397,418 2.0 davon für a) inteqrative Einrichtungen 12,417 b) Zuwendungen Dritter 36,937 c) SanierunQskosten 47,500 3.0 Zwischensumme 300,564 4.0 abzüqiich AufwendunQen 03 68,209 5.0 Gesamtinvestitionen U3 (100%) 232,355 - Bundesmittel 144,5%) 103,520 -Anteil Kommunen und Träger (55,5%) 128,834 i<...i'.. aenlant 2013"2015 bewilliqte Landesmittel 2,500 voraussichtlicher Bedarf lohne Kita-Pfleae) 60,000 zugesaqte Bundesmittel 27,191 zugesagte Landesmittel (Vorschlag)* 28,500 verbleibender Anteil Kommunen und Trä~ abhänaia von Gesamtausaaben *)Anteil des Landes an Gesamtinvestitionen U3 2008 bis 2012: 0% Anteil an Investitionssumme 2008 bis 2013: 232 + 60 Mio. : 9,3% Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher- Landkreistag Rheinland-Pfalz 1

Entwicklung der Entnahme des Personalkostenanteils des Landes an den KFA-Zweckzuweisungen Übersicht 2 100%.----------------------------------------------------, 100% Vorwegentnahme im KFA 2014: 23,3 Mio. 34,1% 42,4% II 50% 0% 0% Entnahme Personalkosten- ZUSChüsse 1990 18,4 Mio. 2000 150,8 Mio. 2010 240,4 Mio. 2015 317,0 Mio. Zweckzuweisungen 435,8 Mio. 640,2 Mio. 705,6 Mio. 747,8 Mio. Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher- Landkreistag Rheinland-Pfalz 2

Übersicht 3 Zuweisungen an Jugendämter für Kindertagesstätten (Personalkostenanteil des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich- KFA) -in Mio. - 350 ~--------------------------------------------------------------------------------- 300 --- - 317,0 +50 Mio. ~ 3U 240 4 Entnahmen des 200 Landes aus dem KFA in Mio. ( Zweckzuweisungen) 150 Folge: ca. 80 /EW wo "~" geringere Schlüsselzuweis- ~ ungen 260,4 0 1990 1996 1998 2004 2007 2010 2011 2012 Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher- Landkreistag Rheinland-Pfalz 3

Übersicht 4 Gesamtausgaben für Kindertagesstätten im Landeshaushalt Quelle: Schreiben von Ministerin Alt vom 06.12.2012 an die KSV. und Qualitätsförderung * ** * s. auch Landtags-Drucksache 16/1953. in Höhe von nachrichtlich Gesamtausgaben in 2010: 925,78 Mio. I Ausgaben laufender Haushalt 2010: 839,63 Mio. Schlussfolgerungen: Für den 5-Jahreszeitraum 2008 bis 2012 belief sich der Finanzierungsanteil des Landes an den Betriebskosten auf insgesamt 487,4 Mio.. Gemessen an den Gesamtausgaben von 925,78 Mio. in 2010 entspricht dies durchschnittlich einer jährlichen Beteiligung von im Durchschnitt 10,5 %. Der Finanzierungsanteil des Landes an den laufenden Ausgaben von 839,63 Mio. belief sich auf 11,6 %! Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher- Landkreistag Rheinrand-Pfalz 4