Landkreistag Saarland: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten Finanzierung bei Projekten mit kommunalem Bezug muss durch den Bund gesichert werden
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1 Damen und Herren der Presse Saarbrücken, den Landkreistag Saarland: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten Finanzierung bei Projekten mit kommunalem Bezug muss durch den Bund gesichert werden Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung bringt aus Sicht des Landkreistages Licht und Schatten. Dies erklärte der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Udo Recktenwald, im Anschluss an die heutige Sitzung des Vorstandes des Verbandes der saarländischen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken. Die angedachten Vorhaben zur Förderung von Bildung, Kindern, Familie, Langzeitareitslosen und digitaler Infrastruktur seien inhaltlich sinnvoll, aber für die saarländischen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken mit dem Risiko finanzieller Mehrbelastungen behaftet. Zwar werde der Grundsatz wer bestellt, bezahlt ausdrücklich im Koalitionsvertrag hervorgehoben, dessen konkrete Hinterlegung mit Finanzmitten bei einer Fülle von Vorhaben mit kommunalem Bezug bleibe jedoch aus. Insofern bleibt nach Auffassung des Landkreistages die konkrete Umsetzung abzuwarten. Hier hoffen die saarländischen 1
2 Landkreise auf Verbesserung bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages über die bisherigen Vereinbarungen hinaus. Ausdrücklich hervorzuheben und zu begrüßen ist aus saarländischer Sicht die Einsetzung einer Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland, in deren Rahmen auch die Problematik kommunaler Altschulden und hoher Kassenkredite thematisiert werden soll. Die angedachten Vorhaben zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose und zur Bekämpfung von Kinderarmut entsprechen langjährigen Positionen des Landkreistages Saarland. Eine strukturelle Beseitigung der kommunalen Finanznot in Deutschland etwa durch Einführung einer Beteiligung der Landkreise an einer Wachstumssteuer und deren bedarfsgerechter Verteilung ist demgegenüber im Koalitionsvertrag nicht enthalten. Grundsätzlich ist die hervorgehobene Bedeutung kommunaler Selbstverwaltung im Koalitionsvertrag zu begrüßen führte Landrat Udo Recktenwald weiter aus. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob die wohlwollenden Formulierungen hinaus im konkreten Regierungshandeln und bei konkreten Anlässen mit Leben gefüllt werden. Entscheidend für die saarländischen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken bleibt die Frage der Finanzierung. Die Erfahrungen der Vergangenheit, etwa beim Ausbau der Kinderbetreuung U3, gebieten daher Vorsicht. Es gilt bei allem, was der Bund plant, beispielsweise bei sozialen Verbesserungen, der Grundsatz wer bestellt, bezahlt und zwar vollständig, konstatierte der Vorsitzende des Landkreistages. Eine Vorgehensweise wie beim Ausbau der Kinderbetreuung U3, als der Bund Investitionskostenzuschüsse bezahlt hat, sich an den laufenden Kosten aber nicht beteiligt hat, sei angesichts der kommunalen Haushaltsituation im Saarland ausgeschlossen. Die Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände bei der Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung in der Grundschule ist zu begrüßen, sollte aber mehr als eine Alibi-Beteiligung sein. 2
3 Das verstärkte finanzielle Engagement des Bundes im Bildungsbereich wird seitens der saarländischen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken uneingeschränkt begrüßt. Entscheidend bei der Verteilung der Bundesmittel auf die Länder und über die Länder auf die kommunalen Schulträger sind jedoch die Verteilungskriterien. Hier sind sowohl der Bund als auch das Land gefordert, transparente und bedarfsgerechte Verteilungskriterien im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse aufzustellen. Es kann nicht sein, dass reiche Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg im gleichen Umfang bedacht werden bei der Förderung der Schulinfrastruktur wie arme Länder wie das Saarland oder Rheinland-Pfalz, forderte Landrat Udo- Recktenwald. Der Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes ist nach Einschätzung des Landkreistages im Hinblick auf die bevorstehende Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung dringend geboten. Experten gehen von einem Investitionsbedarf von 100 Milliarden aus. Die im Koalitionsvertrag avisierten 12 Mrd. sind daher bei weitem nicht ausreichend, um das gesteckte Ziel, insbesondere im ländlichen Raum, zu erreichen, stellte Landrat Udo Recktenwald fest. Es könne sich hierbei lediglich um eine Anschubfinanzierung handeln, die die Gefahr heraufbeschwöre, dass einzelne Regionen in Deutschland bei der digitalen Infrastruktur abgehängt werden. Hierzu könnte auch das Saarland gehören, das beim Glasfaserausbau im Ländervergleich bundesweit an drittletzter Stelle liegt. Der Vorrang digitaler Verwaltungsleistungen, wie im Koalitionsvertrag verankert, kann geeignet sein, Effizienzreserven auch in den Kommunalverwaltungen zu heben. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert jedoch zunächst einen erheblichen rechtlichen, organisatorischen und personellen Aufwand, der mit zusätzlichen Mehrkosten verbunden ist, abgesehen davon, dass entsprechende Fachkräfte zur Umsetzung der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung derzeit am Arbeitsmarkt kaum zu finden sind. 3
4 Die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose entspricht einer seit Jahr und Tag vorgetragenen Forderung des Landkreistages Saarland und der saarländischen Landesregierung. Der avisierte Paradigmenwechsel bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit und Beschäftigung war überfällig, so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung bleibe abzuwarten und sollte keine zusätzlichen Hürden aufbauen, der angedachte zahlenmäßige Umfang erscheine angesichts der hohen Sockelarbeitslosigkeit bei Langzeitarbeitslosen zu gering. Das Bekenntnis zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zum Grundsatz wer bestellt, bezahlt ist aus kommunaler Sicht ein deutlicher Fortschritt hob der Vorsitzende des Landkreistages nochmals abschließend hervor. Das gelte für die saarländischen Städte, Gemeinden und Landkreise umso mehr, als im Rahmen der einzurichtenden Kommission auch die Altschuldenproblematik und die Problematik der hohen Kassenkredite geprüft werden soll. Es scheine so, als dass der Koalitionsvertrag zumindest eine Perspektive für die saarländischen Städte und Gemeinden aus der Schuldenfalle eröffnet. Das Ziel sei insofern definiert, seine Umsetzung bleibe eine nicht zu unterschätzende Aufgabe, der sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände im Saarland stellen müssten. Die weitergehende Lösung zur Korrektur der strukturellen Ungleichgewichte in den kommunalen Finanzen in Deutschland, nämlich die Beteiligung der Landkreise an einer originären Wachstumssteuer und die Verteilung des Steueraufkommens anhand der Bedarfslage, wurde leider nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Hier gilt das Motto steter Tropfen höhlt den Stein für das weitere Vorgehen in der Diskussion mit Bund und Land folgerte der Vorsitzende des Landkreistages Saarland. Im Hinblick auf die avisierte Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland sollte der Vorschlag einer eigenen Kreissteuer auf jeden Fall eingebracht werden. 4
5 Ansprechpartner: Martin Luckas, Geschäftsführer, Tel: oder
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