Wasserkraft in Südbaden Die Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie bei Wasserkraftprojekten der Energiedienst
1. Energiedienst-Gruppe 2. Unser ökologischer Anspruch 3. Potential der Kleinwasserkraft 4. Grundlagen zur Wasserrahmenrichtlinie 5. Praxisbeispiele realisierter und beantragter Projekte 6. Kritik / Diskussion 7. Resümee 2
Ausblick 1. Energiedienst 3
Die Energiedienst-Gruppe konsequente ökologische Ausrichtung Ökologisch Strom aus Wasserkraft seit über 100 Jahren vertikal integrierte Energieversorgung Hg Ökonomisch drei Kernbereiche: Erzeugung, Verteilung privatwirtschaftlich organisiert Regional auf dem Kapitalmarkt (SIX) kotiert 4
Die Energiedienst-Gruppe konsequente ökologische Ausrichtung seit über 100 Jahren Produzent von Strom aus Wasserkraft zertifiziertes Umweltmanagement Ökonomisch Regional 5
Die Energiedienst-Gruppe konsequente ökologische Ausrichtung Ökologisch Strom aus Wasserkraft seit über 100 Jahren vertikal integrierte Energieversorgung vertikal integrierter Energieversorger drei Kernbereiche: Erzeugung, Verteilung, Vertrieb an der Schweizer Börse (SIX) gelistet privatwirtschaftlich Regional organisiert auf dem Kapitalmarkt (SIX) gelistet 6
Die Energiedienst-Gruppe Ökologisch Ökonomisch klares südbadisch-schweizerisches Profil regionaler Arbeitgeber, Ausbilder und Versorger regionales Sponsoring von Sport, Kultur und Bildung 7
Die Energiedienst-Gruppe: Struktur 8
Die Energiedienst-Gruppe: Kennzahlen 9
Große Wasserkraft Umfassende Kompetenz in der Produktion von Strom aus Wasserkraft Betreiber hochmoderner Flusskraftwerke am Rhein mit einer Produktion von 1,5 Mrd. kwh pro Jahr 10
Kleine Wasserkraft dezentrale Stromerzeugung Derzeit Betreiber von 10 kleinen Wasserkraftwerken in Südbaden Produktion von 21 Mio. kwh pro Jahr dies ist Strom für rund 6.000 Haushalte 11
Unsere Kleinkraftwerke im Schwarzwald 12
Ausblick 2. Unser ökologischer Anspruch 13
Ökologisches Engagement Durchgängigkeit bei allen Kraftwerken durch naturnahe Fischaufstiegs- und Laichgewässer neue Lebensräume für gezielten Artenschutz Renaturierungsmassnahmen 14
Ökologische Maßnahmen Zum Beispiel ökologische Maßnahmen an Wiese, Murg und Gutach Investitionen ca. 1,5 Mio. Euro Fischpässe, Fischabstiegsanlagen, Uferstrukturierungen etc. 15
Ökologische Maßnahmen Ökologische Maßnahmen an der Wiese projektiert für 2012 2015 Investitionen ca. 4,0 Mio. Euro Steinen: Strukturierung Fließstrecke und Erhöhung Restwassermenge Maulburg: Verbesserung des Fischabstieges Gündenhausen: Fischauf- und Fischabstiegsanlage Hammerwehr, Erhöhung Restwasser Fahrnau: Fischabstiegsanlage Mambach: Fischabstieg Kasteler Wehr, Erhöhung Restwasser, Anbindung Seitengewässer 16
Ausblick 3. Weshalb Ausbau der Wasserkraft 17
Die Energiewende kommt 18
Die Energiewende kommt photovoltaik.org ntv.de n-media-images.de 19
und muss konkret geleistet werden Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2011-2013 30,0% 8,0% 25,0% 7,0% 20,0% 6,0% 5,0% 15,0% 4,0% 2011 10,0% 2011 3,0% 2012 5,0% 2012 2013 2,0% 1,0% 2013 0,0% 0,0% Quelle: BDEW 20
sicher und verfügbar geleistet werden EE EE EE EE EE = Erneuerbare Energien 21
Wasserkraft und Sonnenenergie Stromerzeugung aus kleiner Wasserkraft (oben) und Photovoltaik (unten), jeweils Region Schwarzwald Wasserkraft Photovoltaik 22 qualitative Darstellungen
Wasserkraft: Kosten im EEG Quelle: BDEW 23
Wasserkraft: Kosten im EEG Quelle: BDEW 0,27 ct/kwh 24
Klimaschutz - Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Stromerzeugung D 576 g CO2/kWh Stromerzeugung CH 149 g CO2/kWh 25
Ausbaupotenzial der Wasserkraft In Baden-Württemberg Anlagen > 1 MW < 5 MW 75 100 Mio kwh Anlagen < 1 MW 150 200 Mio kwh Strom für 60.000 bis 80.000 Haushalte 26
Bündelung von Interessen 27
Ausblick 4. Ausbau der Kleinwasserkraft 28
Übersicht über das Untersuchungsgebiet Identifikation von Wasserkraftpotenzialen im Regierungsbezirk Freiburg Neubau von Anlagen an bestehenden Querbauwerken Modernisierung und Ausbau bestehender Anlagen Wiederinbetriebnahme stillgelegter Wasserkraftwerke Nutzung bislang nicht genutzter Wasserrechte Zuwachs von 15 Mio. kwh in den nächsten 2 3 Jahren Geplante Investitionssumme ca. 25 Mio. EUR 29
Unsere aktuellen Kleinkraftwerksprojekte Dotierkraftwerk Fischpässe Wyhlen Hammerwehr Schopfheim Technocell Titisee-Neustadt Retrofit Mambach, Hottingen, Gündenhausen Bauhofwehr Schopfheim Dotierkraftwerk Zell-Schappe Kanalkraftwerk Rückführung Maulburg 1.000.000 kwh 300.000 kwh 340.000 kwh 2.300.000 kwh 300.000 kwh 350.000 kwh 1.000.000 kwh Strom für ca. 1600 Haushalte 30
Ausblick 5. Grundlagen der Wasserrahmenrichtlinie 31
Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmen für Massnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG) Zielsetzung (Art. 1 WRRL) Bildung von Flussgebietseinheiten (Art. 3 WRRL) Umweltziele (Art. 4 WRRL) Erstellen von Massnahmenprogrammen (Art. 11 WRRL) Erstellen von Bewirtschaftungsplänen (Art. 13 WRRL) Erngmaschiges Berichtswesen einführen (Art. 15 WRRL) 32
Wasserrahmenrichtlinie Art. 11 WRRL Massnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften einschliesslich der Massnahmen gemäss den Rechtsvorschriften z.b.: integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Behandlung von kommunalem Abwasser Schutz des Grundwasser vor Verschmutzung und Verschlechterung Qualität der Badegewässer Qualitätsanforderungen für die Trinkwassergewinnung Qualität von Süsswaser, das schutz- und verbesserungswürdig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten Erhaltung der natürlichen Lebensräume (FFH-Richtlinie) 33
Wasserrahmenrichtlinie Art. 11 WRRL Massnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften einschliesslich der Massnahmen gemäss den Rechtsvorschriften dies hat Einfluss auf zahlreiche Gesetzgebungen, z.b. auf: Bundes-Immissionschutzgesetz Wassergesetz für Baden-Württemberg Düngeverordnung Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe Wasserhaushaltsgesetz Abwasserverordnung Badegewässerverordnung Fischgewässerverordnung Bundesnaturschutzgesetz Trinkwasserverordnung 34
Wasserrahmenrichtlinie Art. 12 WRRL 35
Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan Menschliche Tätigkeiten und Belastungen Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Fische und wassergebundene Organismen Ausreichende Mindestwasserregelung innerhalb von Restwasserstrecken bei der Wasserkraftnutzung Verbesserung der Gewässermorphologie (naturnahe Umgestaltung, Renaturierung) Verbesserung der Gewässergüte im Hinblick auf prioritäre Schadstoffe / Schwermetalle Verbesserung der Grundwasserqualität durch Reduzierung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln 36
Ausblick 5. Beispiele zur Umsetzung von Massnahmen 37
Allgemeine ökologische Kriterien bei Energiedienst im Bereich der Wasserkraftanlagen Berücksichtigung von Biotopen, FFH- und anderen Schutzgebieten variable, bzw. natürliche Ufergestaltung des Stauraumes Flachwasserzonen anlegen Durchgängigkeit herstellen, auf- und abwärts gerichtet fischschonende Wasserkraftmaschinen anlagenspezifisch definierte und notwendige Fischschutzmassnahmen dem Standort angepasste Mindestwasserführung 38
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Wyhlen und KW Rheinfelden Wyhlen Rheinfelden 39
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Wyhlen Wyhlen Fischlift und Beckenpass 40
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Laufenburg Laufenburg Planungen aufgenommen 41
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Mambach Fröhnd Umsetzung 2007 Baukosten ca. 150.000 Produktionsausfall ca. 700.000 kwh Künabach Umsetzung 2014 geplant Plankosten ca. 350.000 Anbindung des Gewässers herstellen 42
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Mambach Text Erhöhung Restwassermenge von 20 l/s auf 360 l/s Umgehungsgewässer an der Wehranlage erstellt Im Rahmen des Retrofitprojektes 2014/2015 weitere Restwassererhöhung 43
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Fahrnau und KW Hausen Fahrnau Umsetzung 2013 Kosten ca. 650.000 Hausen Umsetzung 2011 mit Kraftwerksneubau keine Kosten für das Land Kosten der gewässerökologischen Massnahmen ca. 300.000 (Umgehungsgewässer) 44
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Fahrnau 45
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Fahrnau 46
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Hausen 47
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Hausen Einbau besonders fischfreundlicher Turbinen durch Wasserkraftschnecken 48
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Hausen Nicht passierbares Wehr wird über ein ca. 180 m langes Umgehungsgewässer durchgängig gemacht Aufwertung der Ufer durch gezielte ökologische Maßnahmen 49
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Schopfheim-Hammerwehr Gegenwärtiger Zustand 400 l/s bis 6000 l/s 4 Kraftwerksanlagen am Kanal produzieren ca. 2.200.000 kwh Abstiegsmöglichkeit für Fische nur über Wehr bei Hochwasser, eingeschränkt über bestehenden mangelhaften Fischpass oder für kleine Fische gefahrvoll über vier Turbinen im Hauptwasserkanal eingeschränkter Fischaufstieg am mangelhaften Fischpass 50
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Schopfheim-Hammerwehr 51
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Schopfheim-Hammerwehr Geplanter Zustand D ~ 400.000 - freiwilliger Neubau Fischpass nach aktuellem Stand - Horizontal-Feinrechen - Fischabstieg - Wasserkraftschnecke 1000 l/s bis 6000 l/s 4 Kraftwerksanlagen am Kanal produzieren ca. 1.800.000 kwh, Verlust von rund 350.000 kwh teilweise Kompensation durch Dotierturbine (grosse und langsamdrehende Wasserkraftschnecke) optimiert für sicheren und verzögerungsfreien Fischabstieg, produziert ca. 310.000 kwh Durchgängigkeit Ausleitungsstrecke bereits mit 740 l/s erreicht Abstieg gut ermöglicht und Risiko drastisch reduziert Investition Ökologie rund 400.000, Dotierturbine rund 350.000 52
Betroffenheit von ED durch die WRRL KW Schopfheim-Hammerwehr Antragsunterlagen nach rund 2 Jahren Abstimmung aller Beteiligten am 08. Jan. eingereicht danach ablehnende Stellungnahme seitens der Fischereiaufsicht Gründe: über Wasserkraftschnecke Fischabstieg nicht genehmigungsfähig Restwassermenge auch mit 1000 l/s zu gering, gefordert werden 1350 l/s beantragter Höherstau von ca. 15 cm nicht vertretbar temporäre Beschickung von Fischpass mit 220 l/s nicht tolerierbar Folgen für die Betreiber: noch höhere Investitionskosten nicht mehr akzeptablerproduktionsverlust von über 500.000 kwh (ca. 150 Haushalte) Projekt nicht mehr wirtschaftlich darstellbar und deshalb nicht mehr umsetzbar Stillstand des Projektes 53
Ausblick 6. Kritikpunkte 54
Kritik / Diskussion Die WRRL gibt unserer Ansicht nach die richtigen Wege vor, aber: Verständnis über die Art und Umsetzung der Massnahmen? Differenz zwischen ursprünglichem Vorhaben und heutigen Anforderungen? volks- und betriebswirtschaftliche Grenzen nicht mehr ausreichend berücksichtigt? ausreichend gleichberechtigte Abwägung und Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Massnahmen um die Ziele zu erreichen? politisch gewolltes Ziel eines weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Enerigen, hier insbesondere der Wasserkaft wird unnötig verhindert? Übereinstimmung und Abstimmung der Gesetzgebung über WHG, WG und WRRL nicht immer klar?.? 55
Ausblick 6. Resümee 56
Resümee Wir befürworten und unterstützen die Umsetzung der Massnahmenprogramme und der Bewirtschaftungsziele und tragen dazu bei Bezüglich deren konkreter Umsetzung muss aber ein gleichbehandelndes Mass aller Faktoren, auch in Verbindung mit der hervorragenden Verwendung der grossen wie auch der kleinen Wasserkraft, bei der Stromerzeugung getroffen werden Einklang von Natur- und Umweltschutz mit der Nutzung der Wasserkraft ist absolut möglich, wie an zahlreichen Beispielen aufgezeigt werden konnte, wenn die Beteiligten zu zielführenden Lösungen bereit sind 57
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rolf Hezel Leiter Kleinkraftwerke +41 62 869 2360 rolf.hezel@energiedienst.ch