Baumeister Helmut Gustav Ott Ungenach, Jocheredt 10 Tel.: 07672/22365 Fax.: 07672/ UID-Nr.

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Transkript:

Baumeister Helmut Gustav Ott, Tel.: 07672/22365 Fax.: 07672/22365 email: h.ott@utanet.at, UID-Nr.: ATU 43363800 Partner Fam. MMag.Helga u.mmag.viktor Mayr Puchkirchen 203 4850 Puchkirchen Anbotsdatum: 04.10.2010 MAYER Bearbeiter: Kundennummer : Bauvorhaben: MAYER Bauplanung: Bauaufsicht: Abgabeort: Anbotseröffnung: Leistungsumfang EUR 23.929,65 20,00% Umsatzsteuer EUR 4.785,93 Anbotssumme inkl. Umsatzsteuer EUR 28.715,58 Preisbasis : 04.10.2010 Abgabedatum :

00 Angebotsbestimmungen 0014 Allgemeine Vertragsbestimmungen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichendem Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen. 00 14 01 00 14 01A 00 14 02 00 14 02B 0016 Als Vertragsgrundlage werden folgende ÖNORMEN vereinbart. Vertragsgrundlage ÖNORMEN Die ÖNORM B 2110, Abschnitt 5, sowie alle dort angeführten Vertragsnormen. Vertragsgrundlage ÖNORMEN Die ÖNORM B 2110, Abschnitt 5, sowie alle dort angeführten Vertragsnormen. Ausdrücklich vereinbart gelten ÖNORM B 2210,ÖNORM B 3346. Weiters werden die Allgemeinen Bedingungen für Werkputzmörtel, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz, vereinbart. Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits-, Pauschal- und Regiepreise geltenals: Veränderliche Preise Veränderliche Preise, als Grundlage werden die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlichten Baukostenveränderungen vereinbart. Arbeitskategorie: Baumeister Besondere Bestimmungen für den Einzelfall Ständige Vertragsbestimmung: Die in dieser Unterleistungsgruppe enthaltenen Vertragsbestimmungen gelten beietwaigen Widersprüchen vor den Vertragsgrundlagen der Unterleistungsgruppe00.14 Allgemeine Vertragsbestimmungen und 00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers. 00 16 06 00 16 06A 00 16 07 00 16 07A 00 16 17 00 16 17A Die Kosten für den Verbrauch von Wasser trägt: Wasserverbrauch: AG Der Auftraggeber (AG). Die Kosten für den Verbrauch von Strom trägt: Stromverbrauch: AG Der Auftraggeber (AG). Hinsichtlich der Übernahme durch den Auftraggeber wird vereinbart: Übernahme formlos Eine formlose Übernahme. Seite 2

00 16 18 00 16 18A Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen wird vereinbart: Gewährleistungsfristen gesetzliche Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Summe LG: 00 Angebotsbestimmungen 0,00 01 Baustellengemeinkosten 0111 Zusammenfassung d. Baustellengemeinkosten In dieser Unterleistungsgruppe sind die Baustellengemeinkosten im Sinne der Unterleistungsgruppe 01.13 beziehungsweise Kosten der Baustelleneinrichtung, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Sammelpositionen zusammengefasst, für die im Leistungsverzeichnis keine Einzelpositionen vorgesehen sind. Zeitgebundene Kosten: Die zeitgebundenen Kosten der Baustelle sind in Vorhaltekosten für Maßnahmen, die im Sicherheitsund Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegt sind, und in sonstige Maßnahmen für den eigenen Bedarf (einschließlich zusätzlicher Sozialeinrichtungen und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer) gegliedert. Bei Leistungen, die nicht während der gesamten Bauzeit benötigt werden, werden die unterschiedlichen Vorhaltezeiten ermittelt beziehungsweise dem SiGe-Plan entnommen. Die einzelnen Vorhaltekosten werden summiert und auf die geplante Baudauer umgelegt (durchschnittliche zeitgebundene Kosten je Monat). In dieser Unterleistungsgruppe sind die Baustellengemeinkosten im Sinne der Unterleistungsgruppe 01.13 beziehungsweise Kosten der Baustelleneinrichtung, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Sammelpositionen zusammengefasst, für die im Leistungsverzeichnis keine Einzelpositionen vorgesehen sind. Zeitgebundene Kosten: Die zeitgebundenen Kosten der Baustelle sind in Vorhaltekosten für Maßnahmen, die im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegt sind, und in sonstige Maßnahmen für den eigenen Bedarf (einschließlich zusätzlicher Sozialeinrichtungen und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer) gegliedert. Seite 3

Bei Leistungen, die nicht während der gesamten Bauzeit benötigt werden, werden die unterschiedlichen Vorhaltezeiten ermittelt beziehungsweise dem SiGe-Plan entnommen. Die einzelnen Vorhaltekosten werden summiert und auf die geplante Baudauer umgelegt (durchschnittliche zeitgebundene Kosten je Monat). 01 11 01Z Z Baustelleneinrichtung Anliefern aller Geräte und Maschinen, der Aufbau der selben und in betriebsfähigen Zustand versetzen, das Anliefern der Container bzw. Silos einschließlich Vorhalten für die zu erwartende Ausführungsdauer der Putzarbeiten.Strom und Bauwasserkosten sind in eigener Position geregelt. Gültig für einen Putzsilo, jeder weitere Putzsilo bedarf einer zusätzlichen Pauschale! 1,00 PA EP : 150,00 150,00 0118 Gerüste Herstellen: Wenn nicht anders angegeben, werden Gerüstenach Wahl des Auftragnehmers ausgeführt. Die Leistung des Herstellens (herst.) umfasst das Antransportieren, Aufstellen beziehungsweise Montieren oder das sonstigeherstellen eines gebrauchsfähigen Zustandessowie das Demontieren und Abtransportieren von der Baustelle nach dem Ende der Vorhaltezeit. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Teilleistung des Herstellens eines gebrauchsfertigen Zustandes mit 60%, die Teilleistung des Räumens mit 40% der Gesamtleistung bewertet. Statische Berechnungen und einmalige Prüfungen sind im Einheitspreis des Herstellens einkalkuliert. Vorhalten: Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß des Herstellens mal der Anzahl der Vorhaltemonate (VE = Fläche x Monate, Länge x Monate, oder ST Monat). Die im Grundtext angegebenen Abrechnungsregel betreffen das Herstellen und bilden auch die Basis für die Berechnung der Verrechnungseinheiten für das Vorhalten. Im Einheitspreis des Vorhaltens sind wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten einkalkuliert. Etwaige Stillliegezeiten werden wie Baubetriebszeiten verrechnet. Gerüstbeläge: Alle Gerüstbeläge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Die verstärkte Ausführung der Gerüstlage wird nur dann als Aufzahlung auf die Herstellung der Gerüste zusätzlich verrechnet, wenn der Auftraggeber diese Ausführung verlangt. Aufstieg und Zugänge: In den Einheitspreisen der Herstellung sinddie erforderlichen Aufstiege und Zugänge einkalkuliert. Andere Zugänge, insbesondere Leitergänge mit Stufenleitern und Handlauf, Treppentürme oder Seite 4

Außentreppen werden nur dann verrechnet, wenn der Auftraggeber diese Ausführung verlangt. Brust-, Fuß- und Mittelwehren: Brust-, Fuß- und Mittelwehren an der Außenseite des Gerüstes sind in den Einheitspreisen einkalkuliert. Etwaige erforderliche objektseitige Wehren werden als Aufzahlung auf die Herstellung der Gerüste zusätzlich verrechnet. Umsetzen: Das Umsetzen von Gerüsten oder Gerüstteilenauf der Baustelle wird nach der Fläche odernach der Anzahl der umgesetzten Gerüstteileoder Elemente verrechnet. Bei mehrmaligem Umsetzen werden die umgesetzten Ausmaße summiert. Beim Umsetzen sind das Abladen, der Transport innerhalb der Baustelle, das Aufbauen, statische Berechnungen und einmalige Prüfungen einkalkuliert. Die Vorhaltekosten werden nur für die Fläche oder Anzahl des auf der Baustelle jeweils für die Benützung gebrauchsfertigengerüstes berechnet. Bei verfahrbaren und fahrbaren Stand- oder Hängegerüste wird die Manipulation (Verschieben) während der Durchführung von Arbeiten nicht gesondert verrechnet. Beim Umsetzen wird das Gerüst abgebaut (zerlegt)und an anderer Stelle wieder aufgebaut. Schutzgerüste: Werden Schutzgerüste in Verbindung mit einem Arbeitsgerüst ausgeführt, wird jedes Umsetzen wie das Herstellen abgerechnet. Bei selbstständigen Schutzgerüsten wird zwischen Herstellen und Umsetzen unterschieden. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Längen der zu sichernden Absturzkanten zuzüglich je 2,0 m seitlichem Überstand abgerechnet. Werden anstelle des seitlichenüberstandes sonstige Absicherungen ausgeführt, werden diese nicht gesondert verrechnet (die Abgeltung erfolgt durch dielänge des Überstandes). 01 18 03 01 18 03A Z 01 18 03C Z 0120 Standgerüst als Arbeitsgerüst für Arbeiten, bei denen keine schweren Bauteile erforderlich sind, wie VerputzBeschichtungs- und Verkleidungsarbeiten, sowie für Arbeiten, die nur geringe Mengen an Bau- und Werkstoffen erfordern (Fassadenger.). Höhe: 6,00 Fassadenger.herst. Fassadenger.vorhalten Entsorgen von Baurestmassen 1,00 PA EP : 2.500,00 2.500,00 1,00 PA EP : 250,00 250,00 Entsorgung: Unter Entsorgung wird das erforderliche Laden, Abtransportieren, Verwerten, Verbrennen, Behandeln und Deponieren unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften verstanden. Der Auftragnehmer sorgt dabei für eine zweckmäßige Sortierung und Zwischenlagerung aller Abfallstoffe, so dass eine wirtschaftliche und die Umwelt schonende Entsorgung gewährleistet ist. Für das ordnungsgemäße Entsorgen werden, den Gesetzen und Verordnungen entsprechend,nachweise erbracht. Wenn nicht anders angegeben, werden die Nachweise spätestens Seite 5

mit der Schlussrechnung dem Auftraggeber übergeben. Aufteilung der Kosten: Die Kosten für die Entsorgung von Baurestmassen, die aus Abbrucharbeiten stammen, sowie von Bodenaushub werden in eigenen Positionen verrechnet. Das Entsorgen sonstiger Baurestmassen ist im Einheitspreis als Nebenleistung einkalkuliert. Die Kosten für die Entsorgung von Abfällen aus dem Baubetrieb (Abfälle der beschäftigten Dienstnehmer, Altpapier und dergleichen) werden nur dann in eigenen Positionen abgerechnet, wenn solche im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, sonstsind solche Kosten aus der eigenen Tätigkeit des Auftragnehmers in den zusammengefassten Baustellengemeinkosten einkalkuliert. Baurestmassen verwerten oder deponieren: Werden die - gemäß Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallende Materialien (Baurestmassentrennverordnung) - festgelegten Mengenschwellen überschritten, wird ein Abbruch unter besonderer Berücksichtigung der Trennung nach Stoffgruppen vorgenommen (Rückbau gemäß ÖNORM B 2251). Dies gilt für: Stoffgruppe Bodenaushub über 20 t Stoffgruppe Betonabbruch über 20 t Stoffgruppe Asphaltaufbruch über 5 t Stoffgruppe Holzabfälle über 5 t Stoffgruppe Metallabfälle über 2 t Stoffgruppe Kunststoffabfälle über 2 t Stoffgruppe Baustellenabfälle über 10 t Stoffgruppe mineralischer Bauschutt über 40 t Wenn nicht anders angegeben, sind Baurestmassen - sofern brauchbar, in ausreichender Menge vorhanden und wirtschaftlich vertretbar - einer Wiederverwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer trifft die Wahl zwischen Verwerten und Deponieren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Verwertung wird der Stand der Technik, insbesondere die Richtlinien für Recycling-Baustoffe, herausgegeben vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien, berücksichtigt. Ist es dem Auftragnehmer nicht möglich die Baurestmassen einer Verwertung zuzuführen, bietet er diese in der Recycling-Börse Bau (RBB) an (Internet: http://recycling.or.at,karlsgasse 5, 1040 Wien). Bodenaushub verunreinigt: Als verunreinigter Bodenaushub gilt Aushubmaterial, das gemäß Deponieverordnungfür eine Deponierung auf Bodenaushubdeponien ungeeignet ist, dessen Eigenschaften aber jenen von Baurestmassendeponien entsprechen. Kontaminierter Bodenaushub: Als kontaminierter Bodenaushub gilt Aushubmaterial, das weder für Bodenaushubdeponien noch für Baurestmassendeponien geeignet ist, dessen Eigenschaften aber jenen von Massenabfalldeponien entsprechen. Kontaminierter mineralischer Bauschutt: Als kontaminierter mineralischer Bauschutt gilt jenes Material, das nicht für Baurestmassendeponien geeignet ist, dessen Eigenschaften aber jenen von Massenabfalldeponien entsprechen. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Entsorgung von kontaminiertem mineralischembauschutt mit der Position Baustellenabfälle / Sperrmüll entsorgen abgerechnet. Aushub oder Baurestmassen, deren Eigenschaften weder jenen von Bodenaushubdeponien noch jenen von Baurestmassen oder Massenabfalldeponien entsprechen, werden wie gefährliche Abfällegeregelt. Gefährliche Abfälle: Seite 6

Gefährliche Abfälle sind die in der Festsetzungsverordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als gefährliche Abfälle angeführten Stoffe. Etwaige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt in Positionen erfasst. Sie werden nachweislich einem befugten Entsorger zur Behandlung übergeben. In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer zu vertretenhat, z.b. Altöl von seinen Geräten oder Transportmitteln. Hinweispflicht des Auftragnehmers: Stellt der Auftragnehmer während der Leistungserbringung fest, dass entgegen denpositionen des Leistungsverzeichnisses Bodenaushub verunreinigt oder Baurestmassen(Bodenaushub oder mineralischer Bauschutt) kontaminiert sind, weist er den Auftraggeber unverzüglich nachweislich darauf hin. Abfälle Dritter: Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, Abfälle anderer auf der Baustelle beschäftigter Auftragnehmer (Dritter) auf deren Wunsch gegen einen zu vereinbarenden Kostenersatz zur gemeinsamen Entsorgung zu übernehmen. Diese Verpflichtung gilt nur für jene Abfälle, die hinsichtlich Sortierung und Reinheit den eigenen Sortierungen entsprechen. Gefährliche Abfälle müssen nicht übernommenwerden. 01 20 07 01 20 07A Stoffgruppe Baustellenabfälle (Mengenschwelle gemäß Trennverordnung 10 t). Entsorgen Baustellenabfälle / Sperrmüll Entsorgen von deponierbaren, nicht sortierten Baustellenabfällen und Sperrmüll. 0,50 t EP : 300,00 150,00 Summe LG: 01 Baustellengemeinkosten 3.050,00 10 Putzarbeiten 1011 10 11 00 10 11 00A 1012 Innenputzarbeiten Das Verwenden nachstehend angebotener Materialien zu den angegebenen Positionen der Unterleistungsgruppe 10.11 wird vereinbart: Material zu 10.11 Wahl AN Betrifft Position(en): 101204,101204E,101214Z Material nach Wahl des Auftragnehmers (AN). Angeboten: Capatect SI,Baumit SI,Quarzolith A50E Fassadenputzarbeiten Putzarten: Stoßen verschiedene Putzarten oder Färbungen innerhalb zusammenhängender Putzflächen aneinander, sind die sich daraus ergebenden Erschwernisse mit einer Aufzahlung geregelt. Kein Anspruch auf Aufzahlung besteht, wenn verschiedene Putzarten oder Färbungen nicht aneinander stoßen oder durch angeordnete Nuten oder Faschen, die mit eigener Position abgerechnet werden, Seite 7

getrennt sind, und für Anschlüsse an nicht verputzte Bauteile, z.b. Verkleidungen, Inkrustierungen oder Sichtbeton. Bei naturfarbenen Sanden gilt der Preis ohne Unterschied der Korngröße. 10 12 01 10 12 01C Fassadenunterputz, Oberfläche abgezogen. Fass-Unterputz Leicht.Mwk. Auf Kalkzementbasis, mit Leichtzuschlagstoffen auf einem Untergrund aus Mauer- und Hohlziegeln, Hohlblocksteinen und Zementgebundenen Vollsteinen, Wärmeleitzahl gleich oder kleiner als 0,40 W/mK, Mindestdicke 20 mm. 415,00 m2 EP : 21,00 8.715,00 10 12 04 Z Fassaden Oberputz auf Kalkzementbasis, auf vorhandenem Unterputz, Mindestdicke 5 mm. Fassaden Oberputz auf Silikatbasis, auf vorhandenem Unterputz, Mindestdicke 2 mm. 10 12 04E Z Silikat 2mm Fass.Oberp.SILIKAT gefärbt Reibp., weiß durchgefärbt als Reibputz, waagrecht oder senkrecht gerieben. 415,00 m2 EP : 13,50 5.602,50 10 12 14 Fassaden Dünnschicht-Oberputz (F-Dünnsch.) aus Fertigmörtel, mineralisch, silikatgebunden (auf Kali-Wasserglasbasis),wasserabweisend, auf vorhandenem Unterputz,einschließlich eingefärbter Grundierung. Farbe, für die der Hersteller keinen Aufpreis vorsieht, aus der Farbkarte des Herstellers nach Wahl des Auftraggebers. Putzdicke gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers. 10 12 14Z Z Fensterfaschen-Negativ Herstellen einer Fensterumrandung (Fasche) in einer negativen Form. Bis zu einer maximalen Abwicklung von 25 cm. Korngröße < 1,5mm. 130,00 m2 EP : 8,20 1.066,00 1013 Putzträger, Putzarmierung, Einbauteile 10 13 02E Z Amierungsspachtelung Aufspachteln eines Textilglasgitters mit einer Maschenweite von mind.dreifacher Größtkorngröße der Spachtelmasse,jedoch nicht kleiner als 4x4 mm,ansonsten entsprechend ÖNORM B 6122. 415,00 M2 EP : 12,81 5.316,15 10 13 07 Z Eckkantenschutz für das System Aus verzinktem Stahlblech für eine 10-15mm Putzdicke 1,00 PA EP : 180,00 180,00 Summe LG: 10 Putzarbeiten 20.879,65 Seite 8

Zusammenstellung LG Gruppenbezeichnung 00 Angebotsbestimmungen 01 Baustellengemeinkosten 10 Putzarbeiten Summe: Gesamt 3.050,00 20.879,65 23.929,65 Umsatzsteuer: 20,00% 4.785,93 Angebots-Summe Gesamt: EUR 28.715,58 Ich bedanke mich für die Anfrage und hoffe das Angebot entspricht Ihren Vorstellungen. Ich erwarte Ihren geschätzten Auftrag. Datum Unterschrift und Firmenstampiglie Seite 9