III. 3 Unterstützung durch sonderpädagogische Dienste (Kooperation)



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Transkript:

III. 3 Unterstützung durch sonderpädagogische Dienste (Kooperation) Die Erstellung von Förder- und Hilfsplänen für Kinder mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten ist wie in den vorigen Kapiteln ausgeführt - zunächst Angelegenheit der allgemeinen Schule unter Einbeziehung der Eltern. Daneben können weitere schulische und außerschulische Einrichtungen, insbesondere der Jugendhilfe, z.b. Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz ( 39,40) oder dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ( 35a), in die Fördermaßnahmen eingebunden werden. Förderung von Kindern ist zunächst Aufgabe der allgemeinen Schule Bei sonderpädagogischem Förderbedarf wird die allgemeine Schule zusätzlich von Sonderpädagogischen Diensten, die vom jeweiligen Staatlichen Schulamt eingerichtet und koordiniert werden, unterstützt. Diese Sonderpädagogischen Dienste in den allgemeinen Schulen werden jedoch nur subsidiär (unterstützend, ergänzend, helfend) tätig. Die Koordination der Fördermaßnahmen und die Gesamtverantwortung für das Kind bleibt bei der allgemeinen Schule. Sonderpädagogische Dienste werden nur subsidiär tätig. Die Organisation dieser Dienste vor Ort ist in den einzelnen Staatlichen Schulämtern unterschiedlich geregelt und kann dort jeweils abgefragt werden. Entsprechend dem jeweils vorliegenden Förderbedarf bieten die unterschiedlichen Sonderschularten speziell ihre Sonderpädagogischen Dienste an, z.b. bei Sprachproblemen die Schule für Sprachbehinderte, bei Sehbeeinträchtigungen die Schule für Sehbehinderte oder Blinde,... Sonderpädagogischer Dienste können folgende Aufgaben übernehmen: - Beratung der beteiligten Lehrkräfte und Eltern - Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen einer kooperativen Diagnostik unter Beteiligung der Eltern, der Lehrkräfte der allgemeinen Schule und gegebenenfalls Vertreter Aufgabenfelder der sonderpädagogischen Dienste

weiterer Fachdisziplinen - Beteiligung an der Hilfeplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern. Aufgabe der Sonderpädagogischen Dienste ist es demnach auch, geeignete Hilfsmöglichkeiten im außerschulischen Bereich zu vermitteln (z.b. Hausaufgabenhilfen, Erziehungsberatung, Ergotherapie, Heilpädagogik). - Sonderpädagogische Förderung der jeweiligen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts in arbeitsteiligen Verfahren auf gemeinsamer Grundlage, soweit erwartet werden kann, dass die Betroffenen hierdurch in die Lage versetzt werden, dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen - Unterstützung der Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte. Andreas Größler, Sonderschullehrer Hardbergschule (Förderschule) 74821 Mosbach Mitarbeiter der Arbeitsstelle Kooperation und Pädagogischer Berater Kooperation beim Staatlichen Schulamt Mosbach Pädagogische Schwerpunkte: Sonderpädagogische Dienste, Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachdiensten (Jugendhilfe, Beratungsstellen)

III. 3.1 Formen intensiver Zusammenarbeit zwischen allgemeinen Schulen und Sonderschulen zur Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf Beispiel der Umsetzung im Bereich des Staatlichen Schulamts Freiburg In den zurückliegenden Jahren haben sich landesweit zahlreiche Formen der intensiven Kooperation zwischen allgemeinen Schulen und Sonderschulen entwickelt. Sie bauen auf bereits erprobten Kooperationen beider Schularten auf und zielen darauf ab, die Qualität der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf durch flexible, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Unterstützungsformen zu verbessern. Die hier vorgestellten Modelle sind landesweit mit gewissen örtlichen Akzentuierungen anzutreffen. Sie entstanden aus vor Ort gewonnenen Erfahrungen und Gegebenheiten. Deshalb sind sie nicht auf jeden Standort übertragbar. Dennoch können die aufgezeigten Handlungsformen dazu anregen, standortspezifische Lösungen zu finden. Die Modelle repräsentieren unterschiedlich intensive Formen der Zusammenarbeit. Sie unterstreichen den Auftrag an allgemeine Schulen und Sonderschulen, für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf gemeinsam angemessene Förderangebote zu entwickeln. 1. Einzelfallklärung in der allgemeinen Schule Bei erkennbaren Lern- und Verhaltensproblemen entwickeln die allgemeine Schule mit Unterstützung der sonderpädagogischen Dienste der Sonderschule und unter frühzeitiger Beteiligung der Eltern eine auf den Einzelfall abgestimmte Förder- oder Hilfeplanung. Die Förderung erfolgt zunächst in der allgemeinen Schule. Die Sonderschule kann bei der Umsetzung einer individualisierten Förderung behilflich sein. Entscheidungen über einen Wechsel des Förderortes, z.b. in eine Sonderschule, werden in gemeinsamen Beratungsformen zusammen mit den Eltern vorbereitet. Die Klärung des Förderbedarfs sowie die Planung und Umsetzung der Förderung erfolgen in kooperativen Arbeitsformen. Die Verantwortung für die Förderung verbleibt bis zu einem möglichen Wechsel des Förderortes bei der allgemeinen Schule.

Auftretende Lern- und Verhaltensprobleme Klärung und Beratung Förderung Individuelle Förderung in der allgemeinen Schule Allgemeine Schule und Sonderpädagogischer Dienst: Beratung Diagnostik Förderplanung Koordination mit außerschulischen Partnern Aufbau schulinterner Unterstützungssysteme Gemeinsame Entscheidung über Formen und Orte der Förderung 2. Kurssysteme Zum Aufbau spezifischer Fähigkeiten, insbesondere in den Bereichen Schriftspracherwerb und mathematischer Fähigkeiten, können Schülerinnen und Schüler mit einem differenziert diagnostizierten Förderbedarf in einem zeitlich befristeten Kurssystem intensiviert schulisch gefördert werden. Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule besuchen hierfür vorübergehend die Förderschule. Sie erhalten dort in einem unter sonderpädagogischen Gesichtpunkten gestalteten Kurs ein zeitlich ausgedehntes und methodisch-didaktisch besonders strukturiertes Lernangebot. In dieser Zeit nehmen sie auch am übrigen Unterricht der Förderschule teil. Diese Form der Förderung bietet sich insbesondere im Grundschulbereich an.

Allgemeine Schule K1 Sonderschule + Teilnahme am Unterricht der Förderschule K2 Zeitlich befristeter Besuch eines Kursunterrichts in der Förderschule, z.b. 6 Wochen Beispiele. K1: Intensive individuelle Unterstützung beim Schriftspracherwerb K2: Schriftliche Addition und Subtraktion 3. Kontinuierliche unterrichtliche Mitwirkung in der allgemeinen Schule Eine kontinuierliche unterrichtliche Mitwirkung einer Sonderschullehrkraft in einer Klasse der allgemeinen Schule bedarf einer konzeptionellen Einbindung in die Unterrichtgestaltung der Klasse sowie einer Klärung der spezifischen Aufgabenstellungen. Ansonsten droht diese Mitwirkung in die Erteilung von Nachhilfeunterricht für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler abzugleiten. Das dargestellte Beispiel zeigt eine sinnvolle Einlösungsform auf, wie die Gestaltung einer individuumsorientierten Förderung mit der Mitarbeit bei differenzierenden Unterrichtsformen, die allen Schülerinnen und Schülern der Klasse zugute kommt, sowie mit einer beratenden Unterstützung der allgemeinen Schule verknüpft werden kann. Voraussetzung für eine praktikable Realisierung dieses Modells ist die räumliche Nähe der kooperierenden Schulen.

Klasse 2 Grundschule Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler der Grundschule mit besonderem Förderbedarf Begleitung von Schülerinnen und Schülern der Förderschule bei der Rückschulung Dienstag 3. Stunde Freiarbeit Aufgabe der Sonderschullehrkraft 4. Stunde Tandemunterricht Beobachtung des Lern-, Arbeitsund Sozialverhaltens im Sinne einer lernbegleitenden Diagnostik Beratung der Schule Gestaltung von differenzierenden Lernangeboten Mittwoch 5. Stunde Lernwerkstatt Individuelle Förderung einzelner Kinder unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten Freitag 5. Stunde Projektorientierter Unterricht Einbeziehung und Stärkung der schwächeren Schülerinnen und Schüler 1 Stunde Gemeinsame Fallbesprechung Fortbildung 4. Schulanfang als kooperative Förder- und Diagnosephase Das oben dargestellte Beispiel zeigt die Organisationsstruktur speziell gebildeter Kooperationsklassen im Schuleingangsbereich einer zweizügigen Grundschule auf. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf werden in den Klassen 1 und 2 unter Mitwirkung einer Sonderschullehrkraft in diesen Kooperationsklassen schulisch gefördert. Sie erhalten täglich eine zusätzliche Förderstunde. Diese Organisationsstruktur ermöglicht eine individuell angepasste schulische Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer

längerfristigen lernbe-gleitenden Diagnostik. Die im Zeitraum von zwei Schulbesuchsjahren gewonnenen Erfahrungen über die Lern- und Leistungsentwicklung eines Kindes sind Grundlage für weitere Schulortentscheidungen. Dabei wird allerdings davon ausgegangen, dass bei einem Verbleiben in der Grundschule keine besonderen intensiven Hilfen mehr erforderlich sind. Grundschule Förderschule Normalklassen Kooperationsklassen Klasse 4 Klasse 3 Schulortentscheidung Klasse 2 + 1 Fö täglich Klasse 1 + 1 Fö 20 + 10 täglich Eingangsklasse Grundschulförderklasse Hermann Maier, Schulrat Staatliches Schulamt Freiburg