Jetzt Wohnqualität steigern!

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Transkript:

Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Jetzt Wohnqualität steigern! Beratung und Förderbeiträge für einen hochwertigen Schallschutz in der Flughafenregion Förderprogramm Wohnqualität Flughafenregion

Geschätzte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Flughafenregion Die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich wächst deutlich stärker als im kantonalen Durchschnitt. Das ist ein klarer Beleg für die Attraktivität dieser Region. Gleichzeitig ist das Bevölkerungswachstum aber auch einer der zentralen Treiber für den Anstieg des Monitoringwerts des Zürcher Fluglärm-Index (ZFI). Es offenbart sich damit ein politischer Zielkonflikt zwischen der an sich gewünschten Siedlungsentwicklung in der Flughafenregion und der dadurch steigenden Anzahl Fluglärmbetroffener. Der Regierungsrat ist bestrebt, die Zahl der vom Fluglärm stark be lästigten Personen so tief wie möglich zu halten. Das geschieht durch Massnahmen im Bereich Flugbetrieb, aber auch durch Massnahmen im Bereich Raumplanung / Wohnqualität. Letzteren kommt vor dem Hintergrund des überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstums eine immer grössere Bedeutung zu. Die ZFI-Verordnung bildet die rechtliche Grundlage für diese Massnahmen. Im vorliegenden Flyer finden Sie Informationen zu unserem Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion». Es richtet sich an Sie als Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von bestehenden Wohnbauten in Gebieten, in denen die Fluglärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert liegt. Profitieren Sie von einer zielführenden Schallschutz- und Energieberatung und von Fördergeldern für einen hochwertigen Schallschutz. Steigern Sie damit die Wohnqualität in Ihrer Liegenschaft! Carmen Walker Späh Regierungsrätin Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich

Worum es geht Ziel des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion» ist es, dass bei der Erneuerung oder beim Ersatz von bestehenden Wohnbauten in der Flughafenregion Massnahmen für einen hochwertigen Schallschutz getroffen werden. Die Beiträge des Kantons werden durch den Flughafenfonds finanziert. Der Fonds wurde mit dem Erlös geäufnet, den der Kanton aus der Verselbstständigung des Flughafens 2001 erzielt hatte. Das Programm beansprucht keine Steuergelder. Wer profitieren kann Die Fördermassnahmen greifen bei Wohnliegenschaften, die innerhalb der im kantonalen Richtplan festgelegten Abgrenzungslinie liegen und bei denen der Betrieb des Flughafens Zürich zu einer Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert führt. In besonderen Fällen vor allem zwecks Abstimmung mit dem Schallschutzprogramm der Flughafen Zürich AG können auch weitere Liegenschaften im Grenzbereich als förderberechtigt anerkannt werden. Erfahren Sie, ob der Standort Ihrer Liegenschaft zur Teilnahme am Förderprogramm berechtigt ist:, Menüpunkt: «Wer profitieren kann». Als Linie dargestellt ist die sog. Abgrenzungslinie (AGL) des kantonalen Richtplans, festgesetzt vom Kantonsrat am 24. März 2014.

Was gefördert wird Schallschutz- und Energieberatung Das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» bietet für die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine professionelle Schallschutz- und Energieberatung. Akkreditierte Fachleute analysieren den schalltechnischen und energetischen Zustand Ihres Gebäudes und leiten daraus Massnahmen-Empfehlungen ab. Grundlage bildet das in der ganzen Schweiz etablierte Beratungsinstrument GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone). Das Ergebnis der Beratung wird in einem Bericht festgehalten. Er zeigt Ihnen auf, mit welchen Massnahmen Sie Ihre Wohnliegenschaft so sanieren können, dass diese bezüglich Wärmedämmung, Haustechnik und Schallschutz einem modernen Stand entspricht. Der Bericht enthält auch erste, grobe Kostenschätzungen. Auf Wunsch begleitet der Berater oder die Beraterin mit einem bestimmten Zeitbudget auch die Ausarbeitung eines konkreten Sanierungskonzepts, die Projektierung und die Bauphase. Gebäudestrategie+Schallschutz GEAK Plus Förderbeiträge Gebäudesanierung Sanierungen im Zuge des Schallschutzprogramms der Flughafen Zürich AG Das Schallschutzprogramm der Flughafen Zürich AG (FZAG) setzt die Sanierungsvorschriften der Lärmschutz-Verordnung des Bundes um. Es knüpft an die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes an. Es umfasst im Wesentlichen den Einbau von Schallschutzfenstern und bei Bedarf die Sanierung von Rollladenkästen. Das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt schallschutztechnische und wärmetechnische Sanierungsmassnahmen, die im Zuge des Schallschutzprogramms zusätzlich an der Gebäudehülle und bei der Lüftung vorgenommen werden. Bedingung für die Ausrichtung von Förderbeiträgen ist, dass die sanierten Gebäudeteile gleichzeitig wärme- und schallschutztechnisch verbessert werden. Sanierungen unabhängig vom Schallschutzprogramm der FZAG Das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt zu den gleichen Bedingungen auch Sanierungsmassnahmen, die unabhängig vom Schallschutzprogramm des Flughafens vorgenommen werden. Weil in diesem Fall der Ersatz der Fenster der lärmempfindlichen Räume auf Kosten des Flughafens ent

fällt, leistet das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» hier Beträge an den Einbau schallisolierter Fenster. Gebäudesanierung+Schallschutz Förderbeiträge Ersatzneubau Das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt den Ersatz bestehender Wohnliegenschaften durch Neubauten, wenn diese mindestens die MINERGIE -Anforderungen für Neubauten erfüllen und entsprechend zertifiziert sind. Bei Neubauten sind allgemein die erhöhten Schallschutzanforderungen nach der SIA-Norm 181 des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins zu beachten. Der MINERGIE -Standard setzt den Einbau einer Lüftungsanlage voraus, die einen ganzjährig kontrollierbaren Luftwechsel ermöglicht. Neubauten, welche die SIA-Norm und den MINERGIE -Standard erfüllen, entsprechen der Zielvorstellung eines hochwertigen Schallschutzes am besten. Ersatzneubau+Schallschutz Die Beiträge des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion» für Sanierungen und Ersatzneubauten betragen maximal Fr. 10 000. pro ersetzte Wohneinheit. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) richtet u. a. bei Vorhaben mit MINERGIE - Zertifikat zusätzliche Subventionen aus.

Wie Sie vorgehen Informieren Sie sich über die Massnahmen des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion» am besten auf unserer Internetseite. Da können Sie auch online abklären, ob sich Ihre Liegenschaft in der Flughafenregion befindet, und Sie damit von einer Unterstützung zur Steigerung Ihrer Wohnqualität profitieren können. Wenn Sie Fördermassnahmen beanspruchen möchten, können Sie direkt im Internet die gewünschte Dienstleistung bestellen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter Telefon 043 259 54 38. Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» Weitere Informationen Die Umsetzung der Fördermassnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit bereits bestehenden Programmen und verschiedenen Partnern: Schallschutzprogramm der Flughafen Zürich AG www.programm2010.ch Energetische Fördermassnahmen des Kantons Zürich www.energiefoerderung.zh.ch Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen www.dasgebaeudeprogramm.ch Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK ) www.geak.ch MINERGIE das Qualitätslabel www.minergie.ch Förderprogramm Wohnqualität Flughafenregion Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Neumühlequai 10 8090 Zürich Telefon 043 259 54 38 info@wohnqualitaet.zh.ch 112018/7500 Klimaneutral gedruckt auf Recyclingpapier