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Transkript:

Herzlich Willkommen zum Informationsabend Kurswahl 2011 Oberstufenberatung: Dr.U. Cüppers Dr.G. Haag

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Was ändert sich? Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur Die besondere Lernleistung Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

Was ändert sich? Es gibt keine Klassen mehr, sondern die Klassenstufe. Jeder Schüler besucht seine Kurse (Kurs = Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres). Die Kursstufe (Qualifikationsphase) am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre mit den Halbjahren 11.1 11.2 12.1 12.2 Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis ein (2/3 der Gesamtqualifikation) Es gibt keine Noten mehr, sondern Notenpunkte 3

Die Notenstufen Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! 4

Einführungsphase Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase: Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten Am Ende der Einführungsphase: vollständige und korrekte Kurswahlen 5

Einteilung der Fächer Das Fächerangebot gliedert sich in: den Pflichtbereich und den Wahlbereich 6

Aufgabenfelder (Pflichtbereich) Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: Das sprachlich-literarisch-künstlerische Das gesellschaftswissenschaftliche Das mathematisch-naturwissenschaftlichtechnische Aufgabenfeld Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig! 7

Pflichtbereich: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch Fremdsprachen *) Bildende Kunst Musik *) Die Fremdsprachen im Pflichtbereich sind die erste, die zweite oder die dritte Fremdsprache der Schülerin/des Schülers 8

Pflichtbereich: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte Gemeinschaftskunde Geographie Wirtschaft (nur als Kernfach) Religionslehre (ev. bzw. rk)/ethik 9

Pflichtbereich: mathematisch-naturwissenschaftlich- technisches Aufgabenfeld Mathematik Physik Chemie Biologie 10

Pflichtbereich: Nur das Fach Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich 11

Wahlbereich Astronomie Darstellende Geometrie Informatik Literatur und Theater Psychologie Seminarkurs 12

Die Wahl Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: Sie müssen fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich) und mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern belegen *) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres 13

Zahl der Wochenstunden Kernfächer 4 Fremdsprache im Wahlbereich 4 Seminarkurs 3 übrige Fächer 2 14

Die Kernfächer (4-stündig) sind Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft) 15

Belegpflicht weitere Fächer in allen vier Halbjahren: Geschichte Religionslehre oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde in den Geographie Halbjahren jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden - falls nicht als Kernfächer belegt - 1 - - 4-2 3-16

Belegpflicht - Unterrichtsstunden Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! 17

I Kernfächer weitere Fächer Wahlbeispiele Deutsch Mathematik Englisch Französisch Geschichte Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Chemie Biologie Sport 32 h 20 h 12 h Weitere Fächer oder AG s erforderlich! II Kernfächer weitere Fächer Deutsch Mathematik Englisch Biologie Geschichte Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Chemie Sport 30 h 20 h 10 h 18

Zahl der Klassenarbeiten Fächer (Art) 4-stündige Fächer (außer Sport) Sport (4-stündig) 2-stündige Fächer (außer Sport) Halbjahre 1 3 je 2 4. 1 Mindestzahl der Klassenarbeiten 1. und 2. je 1, zusammen 3 3. und 4. je 1 1. 4. je 1 19

Andere Leistungsnachweise GFS Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen Sie sind wie Klassenarbeiten zu bewerten in Gewichtung und in Anforderungen Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren) Der Schüler kann eine 4. GFS wählen. 20

Das Abitur Schriftliche Prüfung in 4 Kernfächern Deutsch Mathematik Fremdsprache und einem weiteren KF nach Wahl Mündliche Prüfung Pflicht: im gewählten mündlichen Prüfungsfach Freiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich 21

Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein In allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2) Aus dem Wahlbereich ist Informatik als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 11 besucht wurde in aller Regel in einer AG. 22

Prüfungsfachkombinationen Schriftliche Prüfung Mündlliche Prüfung Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik, Sport Deutsch Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Mathematik Fremdsprache Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Fremdsprache, BK, Musik, Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, Physik Sport, Informatik, Besondere Lernleistung 23

Die Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Block I Block II Gesamtqualifikation max. 600 max. 300 max. Punkte900 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung 24

Gesamtqualifikation - 2 0 mal 0 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! Block I max. 600 Punkte Block II max. 300 Punkte min. 200 Punkte Min. 100 Punkte In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte 25

Block I der Gesamtqualifikation Mindestens 40 Kurse, darunter: 1. Anrechnungspflichtige Kurse: Die 20 Kurse der Kernfächer und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten 2 Kurse in Bildender Kunst oder Musik Geschichte (4 Kurse) Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse) zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse) und: - falls nicht bisher schon enthalten die Kurse im mündlichen Prüfungsfach 26

Block I der Gesamtqualifikation 2. Darüber hinaus: Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt 3. Werden mehr als 40 z.b. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei 40 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 49: max. 9!) 27

Block II Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung. wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt: 2 * s + m P = 4 3 (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 28

Fremdsprachenprüfung Die Note in den Fremdsprachenprüfungen setzt sich aus der Note der schriftlichen Abiturprüfung und der Kommunikationsprüfung zusammen. Die Kommunikationsprüfung findet zu Beginn des 4. Halbjahres statt.

Die besondere Lernleistung Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema einschl. Kolloquium und Dokumentation Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil Genehmigung der Schulleitung 30

Seminarkursangebot am CLG: Geologie Regenerative Energie Migration in Geschichte und Gegenwart Leben und Werk Laupheimer Schriftsteller Schüler-Ingenieur-Akademie (SIA)

Die Wertung der besonderen Lernleistung Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. Diese kann dann: entweder u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden) 32

Zeitpunkt der Entscheidungen Im Januar 2011: Beratung der SchülerInnen durch die Fachlehrer Ausfüllen der Wahlbögen, Beratung durch Oberstufenberater 18.Februar 2011 spätester Abgabetermin Erstwahl Mai/Juni 2011 Durchführung der endgültigen Wahl ggf. mit Umwahlen und Beratung Abgabe der unterschriebenen Kurswahl

Zeitpunkt der Entscheidungen Ende Kl. 10 Im 1. Halbjahr bis Herbstferien Anfang 3. Halbjahr (2 Wochen) Ende 3. Halbjahr Spätestens 10 Unterrichtstage vor der mündl. Prüfung Am Tag nach Bekanntg. des Ergebnisses der schr. Prf. vollständige und gültige Kurswahl Planung der anderen Leistungsnachweise (GFS) Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer Wahl des mündlichen Prüfungsfachs 4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben 34

Besondere Regelungen für Musik und Sport Besondere Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester in Schulsportwettkämpfen können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden. 35

Spezielle Regelungen Rel/Et Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat. 36

Spezielle Regelungen - Sport Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen 37

Spezielle Regelungen - Wirtschaft Wirtschaft kann nur als Kernfach belegt werden gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen Gemeinschaftskunde oder Geographie können auch dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn nur ein Kurs im jeweiligen Fach besucht wird 38

Spezielle Regelungen Informatik Kernfach (4-stündig) Informatik kann als 5. Kernfach belegt werden (Kombination mit Sprache oder Naturwiss.) Weder schriftliche noch mündliche Abiturprüfung möglich Es muss nur 1 Naturwissenschaft 4 Halbjahre belegt werden 39

Spezielle Regelungen - Informatik (2-stündig) Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind auch in der vorhergehenden Klasse 10 Unterricht in Informatik besucht wurde. 40

Zulassung zur schriftlichen Prüfung Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten d.h. 1. Mindestbelegpflicht ist erfüllt 2. Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 3. 200 Punkte in Block I sind erreichbar 4. Kein anrechnungspflichtiger Kurs mit 0 NP 5. Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP 41

Zulassung zur mündlichen Prüfung Die Bedingungen zur Zulassung zur schriftlichen Prüfung sind erfüllt In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht (es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach durch die Besondere Lernleistung ersetzt wird!) 100 Punkte in Block II sind erreichbar (auch wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl (15 NP) erforderlich ist!) 42

Mündliche Abiturprüfung In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert) Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling 43

Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung in Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet 44

Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfung In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten In mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Kernfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann: 2 * f + m P = 4 3 (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 45

Wiederholung 1. Jahrgangsstufe 1: kann einmal wiederholt werden, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur schriftlichen Prüfung möglich ist in Härtefällen 1. Halbjahre 2 oder 3: einmalige Wiederholung möglich, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde in besonderen Härtefällen 46

Wiederholung 2 3. Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden oder das 3. Halbjahr entweder nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs 4. Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung Die Halbjahre 3 und 4 Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden! 47

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit