Ehrenordnung der Gemeinde Bad Sassendorf vom Auskunftspflichten

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Transkript:

Ehrenordnung der Gemeinde Bad Sassendorf vom 01.09.2005 Der Rat der Gemeinde Bad Sassendorf hat aufgrund des 43 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unter Einbeziehung der Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.08.2005 nachstehende Ehrenordnung beschlossen: 1 Auskunftspflichten (1) Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) haben schriftliche Auskunft über folgende persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu geben: 1. Name, Vorname 2. Anschrift, Familienstand, ggf. Name des Ehegatten und der Kinder 3. Gegenwärtig ausgeübte Berufe, insbesondere a) bei unselbständiger Tätigkeit: Angabe des Arbeitgebers mit Branche bzw. Dienstherr, Angabe der dienstlichen Stellung bzw. Funktion b) bei selbständigen Gewerbetreibenden: Art des Gewerbes und Angabe der Firma c) bei freien Berufen und sonstigen selbständigen Berufen: Angabe des Berufs und Berufszweiges sowie der Firma Bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt beruflichen Tätigkeit kenntlich zu machen. der 4. Beraterverträge, insbesondere über die entgeltliche Beratung, Vertretung fremder Interessen oder der Erstattung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten außerhalb des von ihnen angezeigten Berufs erfolgen. 5. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes. 6. Mitgliedschaft in Organen von rechtlich verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen. 7. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen. 8. Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien. 9. Grundvermögen innerhalb des Gemeindegebietes sowie die Beteiligung an Unternehmen mit Sitz oder einer Tätigkeit in der Gemeinde. (2) Die Auskunftspflicht umfasst nicht die Mitteilung von Tatsachen über Dritte, für die/der Auskunftsverpflichtete gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten geltend machen kann. - 1 -

(3) Die Mandatsträger haben die vorstehenden Auskünfte unmittelbar nach der Mandatsübernahme dem Bürgermeister zu geben. Änderungen zu den gemachten Angaben sind unverzüglich dem Bürgermeister mitzuteilen. (4) Von den Auskunftspflichten unberührt bleiben gegenüber Prüfeinrichtungen im Einzelfall zu gebende Auskünfte sowie die Pflicht gemäß 31 GO NRW, eine Befangenheit im Einzelfall anzuzeigen. 2 Herstellung von Transparenz (1) Die Angaben nach 1 Abs. 1 Ziffer 1 und 3 bis 8 stehen nach Anhörung der Mandatsträger jährlich während der Servicezeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus zur Einsichtnahme zur Verfügung. Im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bad Sassendorf und im Bekanntmachungskasten des Rathauses wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. (2) Die nach 1 Abs. 1 Ziffer 2 und 9 erteilten Auskünfte dürfen nur im Rahmen der Geschäftsführung des Rates und der Ausschüsse verwendet werden; sie sind im übrigen vertraulich zu behandeln. Die Anschrift kann hingegen veröffentlicht werden. (3) Der Bürgermeister erstattet dem Rat schriftlich Bericht über die Einhaltung der Auskunftspflichten. (4) Nach Ablauf der Wahlperiode sind die Daten der ausgeschiedenen Mandatsträger unverzüglich zu löschen. 3 Veröffentlichung Name, Anschrift, der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten können veröffentlicht werden, soweit nicht bereits eine Veröffentlichungspflicht nach 2 Abs. 1 oder 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz besteht. 4 Inkrafttreten Diese Ehrenordnung tritt am 01. September 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ehrenordnung der Gemeinde Bad Sassendorf vom 15.12.1999 außer Kraft. - 2 - /08.05 ORECHT_1002.doc

Anlage zur Ehrenordnung gemäß 1 der Ehrenordnung für die Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse der Gemeinde Bad Sassendorf vom 01.09.2005 Name, Vorname Anschrift 59505 Bad Sassendorf V E R T R A U L I C H Herrn Bürgermeister - persönlich - Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse Unter Bezug auf die durch den Rat am 31.08.2005 aufgrund des 43 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes beschlossenen Ehrenordnung gebe ich nachstehend Auskunft über meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse, soweit diese für die Ausübung des von mir angenommenen Mandats von Bedeutung sein können. 1. Familienstand ledig verheiratet geschieden 2. ich bin berufstätig nicht berufstätig - 3 -

3. Meine berufliche Tätigkeit ist: 3.1 Unselbständig Arbeitgeber/Dienstherr (Name/Anschrift) Branche Art der Beschäftigung / Eigene Funktion / Dienstliche Stellung 3.2 Selbständige(r) Gewerbebetreibende(r) Art des Gewerbes Bezeichnung und Anschrift der Firma 3.3 Freiberuflich Sonstige selbständige berufl. Tätigkeit Berufszweig / Art der Tätigkeit / Ggf. Anschrift 3.4 Bei mehreren Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (Berufszweig/Anschrift) - 4 -

4. Ich habe Grundvermögen innerhalb des Gemeindegebietes Bad Sassendorf 4.1 Falls ja: Art des Grundstücks (lt. Einheitswertbescheid) Lage des Grundstücks (Straße/Flur/Flurstück/Parzelle) Art der Rechtsbeziehung (Eigentum/Erbbaurecht/ Nießbrauchrecht) 5. Ich bin mit an Unternehmen mit Sitz oder einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde Bad Sassendorf beteiligt. 5.1 Falls ja: Name/Anschrift/Branche des Unternehmens Art der Beteiligung - 5

6. Ich bin Mitglied bei juristischen Personen oder Vereinigungen mit Sitz oder einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde Bad Sassendorf 6.1 Falls ja: Name/Anschrift/Rechtsform Ehrenamtlich Vergütet 6.1.2 eines sonstigen Organs / Beirates eines privat-rechtlichen Unternehmens Name/Anschrift/Rechtsform Ehrenamtlich Vergütet - 6 -

6.1.3 eines / einer ein einer anderen Rechtsform Körperschaft/Stiftung/ Gebietskörperschaft betriebenen Unternehmens Anstalt des öffentl. Rechts (Hinweis: Die Anzeige entfällt, wenn die Tätigkeit auf eine Bestellung durch Beschluss des Gemeinderates zurückgeht) Name/Anschrift/Rechtsform Ehrenamtlich Vergütet 7. Ich übe eine/mehrere vergütete Tätigkeiten außerhalb meines Berufes aus 7.1 Falls ja: Art der Tätigkeit: Vertretung fremder Interessen Beratung Erstattung von Gutachten für Einwohner der Gemeinde Bad Sassendorf Name Vorname Anschrift - 7 -

8. Ich übe eine/mehrere vergütete und/oder ehrenamtliche Funktionen aus 8.1 Falls ja: in: Berufsverbänden Wirtschaftsvereinigungen Sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen Genaue Bezeichnung/Anschrift Ehrenamtlich Vergütet Eintretende Änderungen werde ich umgehend anzeigen. Mit ist bekannt, dass meine Offenbarungspflicht über evtl. Ausschließungsgründe gem. 43 Abs. 2 i. V. m. 31 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) unabhängig von dieser Mitteilung besteht und dass ich verpflichtet bin, Ausschließungsgründe jeweils vor Eintritt in die Verhandlung über eine Angelegenheit in Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse jeweils den/der Vorsitzenden unaufgefordert anzuzeigen. Bad Sassendorf, (Unterschrift) - 8 - /08.05 ORECHT_1002.doc