A m t s b l a t t der Stadt Paderborn

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1 A m t s b l a t t der Stadt Paderborn Nr. 31 Jahrgang 2012 ausgegeben am Seite 1 116/2012 Öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Paderborn am /2012 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Paderborn /2012 Öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Paderborn am Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem , findet um 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Rates der Stadt Paderborn statt. Tagesordnung Vorlage-Nr Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe von Mitteilungen 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates am Änderung des Aufgabenzuweisungsbeschlusses des Rates 0351/12 4. Änderung der Hauptsatzung 0356/12 5. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Paderborn zum und Entlastung des Bürgermeisters 0373/12 Herausgeber: Stadt Paderborn - Der Bürgermeister - Telefon: Das Amtsblatt ist kostenlos erhältlich: Ausgabestelle - Zentrale (Info), Am Abdinghof 11; weitere Servicestellen: Einwohneramt, Am Abdinghof 11, Stadtplanungsamt Service, Pontanusstr. 55; Zentralbibliothek, Am Rothoborn 1; Kinder- und Computerbibliothek, Rosenstr ; Verwaltungsnebenstellen Schloß Neuhaus, Elsen und Sande; Sparkasse Paderborn, Hathumarstr und Schildern 1-7; Volksbank Paderborn, Schildern 2-6. Internet - nachrichtlich: (kostenlos) Erscheinungsweise: bei Bedarf. Abonnement: 40,00 jährlich, Einzelexemplare 1,50. Auf das Erscheinen des Amtsblattes und auf den Inhalt wird in den Tageszeitungen Westfälisches Volksblatt und Neue Westfälische hingewiesen.

2 Nr. 31 Jahrgang 2012 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 2 6. Antrag gem. 24 GO NRW des gemeinnützigen Umweltschutzvereins pro grün e.v. Paderborn zum Thema Konversion der von den britischen Streitkräften in Paderborn militärisch und zivil genutzten Liegenschaften Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Querweg/Mallinckrodt-Schule" a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und der Offenlage b) Feststellungsbeschluss 8. III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 für das Gebiet "Querweg/Mallinckrodt-Schule" a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und der Offenlage b) Satzungsbeschluss 9. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Paderborn, Fortschreibung aus Oktober Neufassung der Gebührenordnung der Städtischen Musikschule Paderborn 0375/ / / / / Gebührenkalkulation "Abfall 2013" 0287/ Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Paderborn 13. Gebührenkalkulation "Straßenreinigung 2013" einschließlich der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom und Festsetzung des Anteils für das öffentliche Interesse an der "Sommerreinigung" und der "Winterwartung" 14. Entgeltkalkulation für die Benutzungssatzung einschl. Entgeltordnung für die Mineralstoffdeponie "Atlas", II. BA der Stadt Paderborn für das Jahr / / / Wirtschaftsplan 2013 für den ASP 0337/ Abwassergebühren 2013, Gebührenkalkulation 0335/ Wirtschaftsplan 2013 für den STEB 0334/ Änderung der Satzung über den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Paderborn 19. Wirtschaftspläne der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH, der PaderBäder GmbH und der PaderSprinter GmbH für das Geschäftsjahr Wirtschaftsplan der Wasserwerke Paderborn GmbH für das Geschäftsjahr / / /12

3 Nr. 31 Jahrgang 2012 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite Schriftliche Anfragen von Ratsmitgliedern gem. 15 Ziff. 1 GeschO 22. Aktuelle Fragestunde Nichtöffentliche Sitzung - Vertragsangelegenheiten Der Bürgermeister gez. Heinz Paus Weitere Informationen zu den Sitzungen der städtischen Gremien finden Sie im City-Portal der Stadt Paderborn Schnell zum Ziel Politik. 117/2012 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Paderborn Satzung vom zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Paderborn vom in der Fassung der Änderungssatzung vom Aufgrund der 7 Abs. 3 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994, in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Paderborn in seiner Sitzung am mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgende Änderungssatzung beschlossen: I. Änderungssatzung: Die Absätze 1, 2, 3, 5 und 6 des 19 erhalten folgende Fassung: (1) Ratsmitglieder, sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihnen durch die Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. Der Verdienstausfall wird stundenweise berechnet. Die letzte angefangene Stunde wird voll berechnet. (2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird ein Regelstundensatz von 11,00 Euro gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. (3) Abhängig Erwerbstätigen wird auf Antrag anstelle des Regelstundensatzes der tatsächlich entstandene Verdienstausfall gegen entsprechenden Nachweis, z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, ersetzt. Für Freistellungen innerhalb flexibler Arbeitszeitrahmen, die nicht zur Kernarbeitszeit gehören, gewährt der Arbeitgeber eine Zeitgutschrift von 50 % der für

4 Nr. 31 Jahrgang 2012 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 4 die Mandatswahrnehmung aufgewendeten Zeiten. Für die Zeitgutschrift besteht ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. (5) Personen, die einen Haushalt führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind erhalten unter folgenden Voraussetzungen für die Zeit der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt mindestens den Regelstundensatz: - Haushalt mit mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren ist, - Haushalt mit mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine eine anerkannt pflegebedürftige Person nach 14 SGB XI ist oder - Haushalt mit mindestens drei Personen. Auf Antrag werden statt des Regelstundensatzes die notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt. (6) Ist während der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt eine entgeltliche Kinderbetreuung notwendig, werden die nachgewiesenen Kosten auf Antrag erstattet. Kinderbetreuungskosten werden nicht erstattet bei Kindern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalls werden glaubhaft nachgewiesen. Kinderbetreuungskosten werden nicht für Zeiträume erstattet, für die Entschädigungen nach den Absätzen 2, 3 Satz 1, 4 oder 5 geleistet werden. 19 Abs. 8 entfällt. 19 Abs. 9 wird 19 Abs Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Bürgermeister und die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen des Rates teil. Der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen eines Ratsmitgliedes verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen. Auch die Beigeordneten sind hierzu verpflichtet, falls es der Rat oder der Bürgermeister verlangt. II. Inkrafttreten: Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft.

5 Nr. 31 Jahrgang 2012 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 5 Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Erlass dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Paderborn, gez. Heinz Paus Bürgermeister

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