Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz. J. Bünting Beteiligungs AG Herr Matthias Adler Brunnenstraße Leer

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Transkript:

Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz, Kirchdorfer Straße 26, 26603 Aurich J. Bünting Beteiligungs AG Herr Matthias Adler Brunnenstraße 37 26789 Leer per E-mail: Matthias.Adler@buenting.de Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Telefon 04941-95580 E-Mail: mail@iel-gmbh.de Internet: www.iel-gmbh.de Aurich, den 18.10.2018 Bauvorhaben Combi in Bockhorn Schalltechnische Berechnungen im Rahmen der Bauleitplanung IEL-Stellungnahme Nr. 4169-18-L1_00_02 Sehr geehrter Herr Adler, in Ergänzung unserer ersten Stellungnahme zum o. g. Projekt (Nr. 4169-18-L1_00_01 vom 10.10.2018) erhalten Sie nachfolgend, wie gewünscht, weitere Informationen zur Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 72 Verbrauchermarkt Urwaldstraße. Für die schalltechnische Untersuchung zur Bestimmung der durch die Nutzung des Verbrauchermarktes in der bewohnten Nachbarschaft bewirkten Schallimmissionen wird von folgenden Parametern ausgegangen: - Öffnungszeiten des Verbrauchermarktes von 08.00 bis 21.00 Uhr. - Andienung/Anlieferung nur während der Tageszeit (06.00 bis 22.00 Uhr). - Zufahrt zum Parkplatz über Steinhauser Str. / Am Markt. - Zu- und Abfahrt zum Parkplatz über Urwaldstraße. - Mitarbeiter-Parkplätze nördlich des neuen Gebäudes, parallel zur Erlenstraße und östlich des Gebäudes, im Bereich der Anlieferungszone. - Alle technischen Anlagenkomponenten (Kühlgeräte, Verflüssiger, Lüftungstechnik) befinden sich im Bereich der Anlieferungszone. In der Anlage erhalten Sie die Übersichtskarte 1 mit der Lage des neuen Verbrauchermarktes, der Parkplätze und der berücksichtigten Immissionspunkte. Zusätzlich werden nachfolgend alle berücksichtigten Immissionspunkte mit den jeweils zulässigen Immissionsrichtwerten tabellarisch aufgelistet: Geschäftsführung: Jürgen Michalk, Dipl.-Ing. / Monika Bünting Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 1916 Steuernr. 54-200-12061

Beurteilungszeiträume T1 Werktag (6h-22h) T2 Sonntag (6h-22h) T3 Nacht (22h-6h) Immissionspunkt (13) Bezeichnung Gruppe Richtwerte /db(a) Nutzung T1 T2 T3 IP IPkt001 IP01 Erlenstraße 1 IP Richtwerte /db(a) Allg. Wohngebiet 55,00 55,00 40,00 IPkt002 IP02 Steinh. Str. 6 IP Richtwerte /db(a) Allg. Wohngebiet 55,00 55,00 40,00 IPkt003 IP03 Steinh. Str. 4 EG IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt004 IP04 Steinh. Str. 4 OG IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt005 IP05 Steinh. Str. 2 west EG IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt006 IP06 Steinh. Str. 2 west OG IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt007 IP07 Steinh. Str. 2 süd EG IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt008 IP08 Am Markt 2 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt009 IP09 Am Markt 1 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt010 IP10 Urwaldstraße 2 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt011 IP11 Urwaldstraße 4 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt012 IP12 Urwaldstraße 3 EG IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt013 IP13 Urwaldstraße 3 OG IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 Tabelle 1: Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte Eine erste Schallimmissionsberechnung führt zu folgenden Ergebnissen: Immissionspunkt IRW / Tag L r, Tag ΔL (IRW-L r ) [db] IP01 Erlenstraße 1 55 42 13 IP02 Steinh. Str. 6 55 55 0 IP03 Steinh. Str. 4 EG 60 59 1 IP04 Steinh. Str. 4 OG 60 60 0 IP05 Steinh. Str. 2 west EG 60 63-3 IP06 Steinh. Str. 2 west OG 60 63-3 IP07 Steinh. Str. 2 süd EG 60 61-1 IP08 Am Markt 2 60 53 7 IP09 Am Markt 1 60 54 6 IP10 Urwaldstraße 2 60 53 7 IP11 Urwaldstraße 4 60 53 7 IP12 Urwaldstraße 3 EG 60 56 4 IP13 Urwaldstraße 3 OG 60 57 3 Tabelle 2: Berechnungsergebnisse ohne Lärmschutzwand Die Ergebnisse zeigen, dass an den Wohnhäusern Steinhauser Straße 2 und 4 der jeweils zulässige Immissionsrichtwert gerade eingehalten bzw. überschritten wird. Aus diesem Grund sind hier zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Hierbei wird zunächst eine Lärmschutzwand berücksichtigt. Diese Lärmschutzwand sollte in einem Teilbereich (Bereich 1) eine Höhe von h = 2 m und in einem weiteren Teilbereich (Bereich 2) eine Höhe von h = 4 m aufweisen. Der Anhang enthält die Übersichtskarte 2, aus der der Verlauf der Lärmschutzwand (Bereich 1 und Bereich 2) ersichtlich wird. IEL-Stellungnahme Nr. 4169-18-L1_00_02: Combi-Verbrauchermarkt in Bockhorn Seite 2 von 4

Eine weitere Schallimmissionsberechnung führt zu folgenden Ergebnissen: Immissionspunkt IRW / Tag L r, Tag ΔL (IRW-L r ) [db] IP01 Erlenstraße 1 55 42 13 IP02 Steinh. Str. 6 55 54 1 IP03 Steinh. Str. 4 EG 60 51 9 IP04 Steinh. Str. 4 OG 60 53 7 IP05 Steinh. Str. 2 west EG 60 54 6 IP06 Steinh. Str. 2 west OG 60 57 3 IP07 Steinh. Str. 2 süd EG 60 54 6 IP08 Am Markt 2 60 51 9 IP09 Am Markt 1 60 54 6 IP10 Urwaldstraße 2 60 53 7 IP11 Urwaldstraße 4 60 53 7 IP12 Urwaldstraße 3 EG 60 56 4 IP13 Urwaldstraße 3 OG 60 57 3 Tabelle 3: Berechnungsergebnisse mit Lärmschutzwand Die Ergebnisse zeigen, dass an allen Immissionspunkten der jeweils zulässige Immissionsrichtwert unterschritten wird. Durch weitere schalltechnische Optimierungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, die Höhe der Lärmschutzwand im Teilbereich 2 noch zu reduzieren. Die Untersuchungen hierzu sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Ergänzende Betrachtung: Da für den zukünftigen Parkplatz eine neue Zu- und Abfahrt über die Urwaldstraße geplant ist, wurden wir gebeten, eine ergänzende Schallimmissionsberechnung für das direkt benachbarte Gebäude Urwaldstraße 3 (IP 12 und IP 13) durchzuführen. Hierbei soll als Schallquelle der Zu- und Abfahrtsverkehr für die sogenannte Spitzenstunde betrachtet werden (Datenquelle hierzu: Verkehrsuntersuchung Combi Bockhorn, IST Schortens). Bei dieser Betrachtung ergibt sich der Schallimmissionspegel (Mittelungspegel über eine Stunde) zu 50 db(a). IEL-Stellungnahme Nr. 4169-18-L1_00_02: Combi-Verbrauchermarkt in Bockhorn Seite 3 von 4

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i. V. Volker Gemmel (Dipl.-Ing.(FH)) (Technischer Leiter Schallschutz) Anhang: - Übersichtskarte 1: Plangebiet und umliegende Immissionspunkte (1 Seite) - Übersichtskarte 2: Lärmschutzwände (1 Seite) Herr Weydringer und Frau Reider IEL-Stellungnahme Nr. 4169-18-L1_00_02: Combi-Verbrauchermarkt in Bockhorn Seite 4 von 4

Übersichtskarte 1: Plangebiet und umliegende Immissionspunkte BV Umbau und Erweiterung des Combi-Marktes in Bockhorn Erlenstraße IP 01 Mitarbeiterparkplätze 5916600 IP 02 Steinhauser Straße L 816 IP 05/06 IP 07 IP 03/04 IP 08 y / m IP 12/13 Kundenparkplatz 5916500 IP 11 Urwaldstraße Am Markt IP 09 0 50 m IP 10 434300 x / m 434400 Kartenquelle über HW Plan U:\AUFTRÄGE\4169 Bockhorn Combi Verbrauchermarkt\4169-18-L1\4169-18-L1_00_02\4169-18-L1_00_02.IPR IMMI 2017 28.02.2018

Übersichtskarte 2: Lärmschutzwände BV Umbau und Erweiterung des Combi-Marktes in Bockhorn 5916600 IP 02 y / m Lärmschutzwand, Bereich 2, h<=4m 292 39 5916580 IP 03/04 5916570 4 290 3 IP 05/06 5916560 2 IP 07 5916550 5916540 0 25 Lärmschutzwand, m Bereich 1, h=2m 434350 434360 434370 434380 x / m 434400 Kartenquelle über HW Plan U:\AUFTRÄGE\4169 Bockhorn Combi Verbrauchermarkt\4169-18-L1\4169-18-L1_00_02\4169-18-L1_00_02.IPR IMMI 2017 28.02.2018