Auswahlverfahren der Gemeinde Lindlar

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Transkript:

Lindlar, 12.06.2014 Auswahlverfahren der Gemeinde Lindlar Bekanntmachung zu einem offenen und transparenten Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung von unterversorgten Ortschaften der Gemeinde Lindlar 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Gemeinde Lindlar Wirtschaftsförderung z.hd. Herrn Herbert Schibelka Borromäusstr. 1 51789 Lindlar Tel. : 02266 96-114 Fax.: 02266 96-7-114 E-Mail: herbert.schibelka@lindlar.de 1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortschaften Lindlar-West und Falkenhof der Gemeinde mit zusammen ca. 500 Haushalten. Die Vermittlungsstelle bzw. der Hauptverteiler für die ONKZ 2266/1 befindet sich in 51789 Lindlar, Kirschbäumchen 16. Inwieweit für einzelne Siedlungsflächen im Ausschreibungsgebiet noch andere Vermittlungsstellen und Hauptverteiler betroffen sind, hat der Bieter selbst zu ermitteln. Die Gemeinde schlägt für die Versorgung der OT die Bildung von 2 Losen vor. Haushalte ONKZ Los 1 Lindlar-West 250 2266/1 Los 2 Falkenhof 250 2266/1 Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei beiden Ortschaften um Ortschaften mit teils erheblichen Neu- und Ausbauflächen handelt. Ein Gemeindeplan ist beigefügt.

2. Gegenstand der Dienstleistung Die Gemeinde hat im Mai 2014 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren ergab, dass kein Betreiber von sich aus konkrete Ausbaupläne für diese Ortsteile von Lindlar hat. Die Realisierung einer Breitbandversorgung kann daher nur bei einem Zuschuss der Kommune an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke realisiert werden. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Lindlar auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.8.2008 und des hierzu veröffentlichten aktuellen Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z.b. nach Ortschaften, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sollte der Anbieter zu der Einschätzung kommen, dass bestimmte OT nur im Zusammenhang sinnvoll erschlossen werden können, so ist dies zu begründen und in der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke darzustellen. In allen Bereichen (mind. 95 % der Haushalte) muss eine flächendeckende Breitbandleistung von 2 MBit/s downstream durch den Bewerber - auch bei Spitzenbelastung - garantiert werden. Eine höhere MBit/s-Rate, wie z. B. 25 MBit/s (VDSL) wird ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus hat der Anbieter anzugeben, wie und zu welchen Zusatzkosten eine Erhöhung der Bandbreite auf 50 MBit/s entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung bis 2018 - realisiert werden kann. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Der Netzanbieter hat zu folgenden Auswahlkriterien verbindliche Aussagen treffen: Referenzen Übertragungstechnologie im Backbone Übertragungstechnologie im Anschlussnetz Downloadrate > 2 MBit/s (Privathaushalte) Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur spätestens 12 Monate nach Zuschussbescheid) Flächendeckung (>95 %) Verfügbarkeitsgarantie (> 97 %/Jahr) Entstörkonzept und Service vor Ort Angaben zum Sicherheitskonzept gem. TKG Einmalige Kosten für den Teilnehmer Gebühren pro Monat für den Teilnehmer (Flatrate verfügbar) Mindestvertragslaufzeit für den Kunden

Internet-Telefonie (VoIP) möglich Übertragung (SDSL) möglich Telefonie- (VoIP) Flatrate möglich Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereich, Strahlungsleistung, Schutzabstände nach gültiger BImSchV Netzerweiterung: Vergrößerung Teilnehmerzahl und des Versorgungsgebietes Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit Der Bieter hat dem Angebot beizufügen Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner Meldebescheinigung gem. 6 TKG Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikationssektor der letzten drei Geschäftsjahre Darüber hinaus hat der Bieter explizit zu erklären, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet dass keine steuerlichen Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als drei Monate - ist auf Verlangen nachzureichen dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linienund Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zu dem Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Die im Mai 2014 durchgeführte Umfrage in den betroffenen Ortschaften brachte die Unterversorgung und den Wunsch nach mehr Bandbreite deutlich zum Ausdruck Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfsträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen. Anderen Netzbetreibern und Diensteanbietern ist ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang zu der neu geschaffenen Infrastruktur auf Vorleistungsebene zu gewähren. Das Angebot soll daher auch falls erforderlich - die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) gesondert ausweisen.

Die Wertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: Vergabekriterium Bewertung Wichtung Höhe des Beihilfebetrages niedrigste WiLü = 10 Punkte, die anderen 4,5 (Wirtschaftlichkeitslücke) Bieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter Mindestbandbreite höchste Bandbreite = 10 Punkte, die anderen 1,5 Bieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter Endabnehmerpreis niedrigster Preis = 10 Punkte, die anderen 1,5 Bieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter (24 Monate zzgl. Einmal-Entgelt) Ausbaufähigkeit höchste Bandbreite = 10 Punkte, die anderen Bieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 2,5 Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird je Kriterium die Bewertung mit der Wichtung multipliziert. Die erreichten Einzelwerte werden zur Gesamtsumme addiert. Die höchste erreichbare Summe beträgt 100. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsund Fördermittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Die Breitbanddienste sollen bis spätestens 12 Monate nach Zusage des Zuschusses zur Verfügung stehen. Aus dem Infrastrukturatlas der Bundesregierung ist keine vorhandene Leerrohrinfrastruktur erkennbar. 3. Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des Auswahlverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u. a. die Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Nähere Informationen zur Gemeinde und zu den Umfrageergebnissen sind auch bei TE Consult (s.u.) abrufbar. 4. Weitere Angaben Der Gemeinde Lindlar steht in beratender Funktion Herr Dipl.-Phys. Helmut Haag von der Firma TE Consult zur Seite. Nähere Informationen zur Versorgung und zur Technik erteilt auch Herr Helmut Haag TE Consult Herderstr. 2 52445 Titz

T 02463 9057-43 F 02463 9057-42 M 0172 711 1459 E h.haag@te-consult.net www.te-consult.net 5. Fristende für die Einrichtung der Angebote zum Auswahlverfahren Die Gemeinde Lindlar bittet um Abgabe der Angebote bis zum 15. August 2014 Da die Gemeinde auf Fördermittel des Landes angewiesen ist und ein Bescheid auf einen zu stellenden Förderantrag einige zeit in Anspruch nehmen kann, können nur solche Angebote gewertet werden, die eine Bindefrist bis mindestens 31.03.2015 enthalten. Gemeinde Lindlar Wirtschaftsförderung Veröffentlicht am: Freitag, den 13.06.2014

Breitbandprojekt Lindlar neu Falkenhof Lindlar-West TEC/ha/27.04.2014