Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.



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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen des Reisebüros Globus Travel UG (haftungsbeschränkt) 1 Geltungsbereich Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Reisebüro als Vermittler der Reiseleistungen. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde das Reisebüro, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden. Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.b. Fluggesellschaft, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros geregelt ist. Das Reisebüro weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit dem Reisebüro, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers zustande kommt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Kunden bestätigt werden. Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein. 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss 2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro. 2.2 Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter gegenüber anzeigen. 2.3 Mit Absenden der Buchung des Kunden an das Reisebüro erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. 2.4 Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch das Reisebüro, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisebüro zustande gekommen. 2.5 Die Annahme des Vermittlungsauftrages kann schriftlich, per Fax, oder per E-Mail erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen. - 1 -

2.6 Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist. 3 Reisepreis und Aufwendungsersatz, Aufrechnung 3.1 Das Reisebüro ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach 651k BGB erhoben. 3.2 Das Reisebüro ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen, soweit es dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich hält. 3.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann das Reisebüro für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringerer Schäden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist. 3.4 Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden. 3.5 Aufwendungen, die dem Reisebüro nach Maßgabe vorstehender Ziffern 3.1 bis 3.4 entstehen, kann das Reisebüro auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen. 3.6 Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit das Reisebüro das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 4 Vermittlungsentgelt, Vergütung des Reisebüros Für die Vermittlungsleistung des Reisebüros bei Pauschalreisen werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind. Für nicht provisionsfähige Leistungen (Linienflüge, Bahnreisen, etc.) sind wir jedoch berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, welche im Anhang unter Serviceentgelte aufgeführt sind. Diese Serviceentgelte sind zusätzlich zu den Ansprüchen des Leistungsträgers zu zahlen und werden im Falle einer Stornierung, Umbuchung oder Nichtinanspruchnahme nicht erstattet und enthalten nicht die Kosten die seitens der Leistungsträger erhoben werden. Umbuchungs- und Stornierungsgebühren hängen vom jeweiligen Tarif ab, worüber Sie jedoch vor Buchungsabschluss unsererseits ausdrücklich informiert werden. Die Serviceentgelte sind auch bei Flugstreichungen oder Umbuchungen in Folge von Streik, Unwetter oder höherer Gewalt nicht erstattungsfähig, auch wenn durch den Leistungsträger ein kostenloser Rücktritt gewährt wird, da in diesen Fällen die Ticketausstellungskosten unberührt bleiben. - 2 -

5 Preis- und Leistungsänderungen Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist das Reisebüro auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen). 6 Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf hinzuweisen. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht ( 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben. 6.2 In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sollten er einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, hat er alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt oder vorab per E-Mail versandt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten sind vom Kunden zu tragen. Sollten dem Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, bitten wir ihn sich umgehend an das zuständige Büro zu wenden. 7 Bezahlung 7.1 Soweit das Reisebüro Reiseleistungen in Rechnung stellt und Rechnungen einzieht, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Flüge sind bei Annahme des Buchungsauftrages unverzüglich nach Erhalt der Rechnung vollständig zu bezahlen. Für Pauschalreisen deren Reisebeginn mehr als 4 Wochen in der Zukunft liegt ist eine Anzahlung laut Rechnung zu leisten mit entsprechender Restzahlung vier Wochen vor Reiseantritt. Das Reisebüro behält sich vor, unbezahlte Flüge und alle touristischen Leistungen zu stornieren und damit verbundene Gebühren an den Kunden weiterzuleiten. Vor Erhalt der vollständigen Zahlung besteht keinerlei Verpflichtung, Tickets, Bestätigungen, Voucher oder andere Reiseunterlagen auszustellen. Der Buchende / Teilnehmer / Reisende bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für die bestellten Reiseleistungen zu bezahlen. 7.2 Das Reisebüro bietet seinen Kunden als Zahlungsmethoden die Bezahlung in Bar, per Überweisung, Einzugsermächtigung bei Privatpersonen, sowie Lastschriftverfahren bei Firmenkunden und die Zahlung mittels Kreditkarte. Akzeptiert werden Visakarten und Masterkarten mit einem Disagio in Höhe von 1,5% des einzuziehenden Rechnungsbetrages. 7.3 Das Reisebüro behält sich vor, etwaige Rückbelastungsgebühren bei Kreditkartenzahlung an Sie weiter zu berechnen. In den Fällen in welchen eine angegebene Kreditkarte nicht die erforderliche Deckung aufweist oder gleich aus welchem Grund nicht oder nicht vollständig mit der Rechnungssumme belastet werden kann, ist die Ausstellung eines Flugtickets oder entsprechend gleichwertiger Reiseunterlagen durch das Reisebüro nicht möglich. Der Kunde ist verpflichtet, sich der Richtigkeit seiner Angaben zur Kreditkarte, insbesondere der Kreditkartennummer, deren Gültigkeit, des CVC-Codes und des Namens des Kreditkarteninhabers sowie der für die Buchung ausreichende Deckung der Kreditkarte zu versichern. - 3 -

8 Stornierungen, Umbuchungen 8.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren des jeweiligen Veranstalters eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 EUR erheben. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. 8.2 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. 9 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen 9.1 Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Das Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. 9.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind. Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen. 9.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch den Kunden und seine Mitreisenden. 10 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen Für die Durchführung sowie die Bezahlung der vom Reisebüro lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen. Der Kunde kann bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn er sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr). Der Kunde ist verpflichtet sich bezüglich der genauen Inhalte der anwendbaren Vertragsbedingungen in den angebotenen Informationsquellen zu informieren, auch wenn diese durch Wiedergabe auf der jeweiligen Website angeboten werden. Der Kunden kann sich nicht auf Unkenntnis berufen, da ihm die Vertragsbedingungen inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf diesem Weg in zumutbarer Weise zur Verfügung gestellt wurden. - 4 -

11 Mobile Reiseberatung Die Beratung der Kunden erfolgt in den Räumlichkeiten des Reisebüros ausschließlich nach Terminvereinbarung. Es wird jedoch von Montag bis Freitag in der Zeit von 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr die mobile Reiseberatung angeboten, sowie an Samstagen von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Dieser Dienst wird im Umkreis von 50 km angeboten und mit 0,30 EUR pro km in Rechnung gestellt. Jeder weitere km bis max. 60 km kostet 0,50 EUR. Bei verbindlichem Buchungsabschluss ab einem Reisewert von 1000,00 EUR wird der Service der mobilen Reiseberatung unentgeltlich verrechnet. Bei einem Reisepreis von 500 EUR bis 1000,00 wird die Hälfte der Fahrtkosten berechnet. 12 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten 12.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten wird das Reisebüro ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt es keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn. 12.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erhebt das Reisebüro deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die auf unserer Internetseite oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte. 12.3 Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und vom Reisebüro ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen. 12.4 Als einbuchende Agentur wird das Reisebüro vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist es dem Kunden gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an das Reisebüro ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers. 12.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. 13 Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden 13.1 Wir weisen den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers (Fluggesellschaft, etc.) als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen. 13.2 Sofern der Reisender die ihm hieraus bekannt gegebenen Obliegenheiten nicht oder nur teilweise beachtet, kann dies zu einem (Teil-) Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter, bzw. gegenüber des Leistungsträgers führen. 13.3 Mängel in der Vermittlungsleistung des Reisebüros hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und dem Reisebüro Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Sofern eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre, entfallen jedwede Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisebüro, wenn diese Anzeige schuldhaft unterlassen wurde. - 5 -

14 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 14.1 Etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reisevermittlungsleistung hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Reisebestätigung anzuzeigen, spätestens jedoch nach Zugang der Reiseunterlagen. 14.2 Jedwede Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Während der Dauer von Anspruchsverhandlungen bleibt die Verjährung gehemmt, oder solange der Reisende bzw. das Reisebüro die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. 15 Haftung 15.1 Soweit das Reisebüro eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet es nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern. 15.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet das Reisebüro als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit das Reisebüro gem. 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. 15.3 Das Reisebüro haftet bezüglich seiner Stellung als Reisevermittler in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Reisebüro ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das Reisebüro in demselben Umfang. 15.4 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 15.5 Eine Haftung für den nicht durch das Reisebüro vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen in Zusammenhang mit der Versendung ist ausgeschlossen. 16 Datenschutz Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung. 17 Schlussbestimmungen 17.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschuss von dessen internationalem Privatrecht. 17.2 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden - 6 -

oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Reisebüros in Landsberg am Lech. 18 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge. Eine eventuelle Unwirksamkeit in den Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der Übrigen. gültig ab Juli 2013 bis auf Widerruf Globus Travel UG (haftungsbeschränkt) Beuerbacher Strasse 5a 86947 Weil Tel.: +49 8195 9987231 Fax: +49 8195 9987232 E-Mail: info@globus-travel.de Internet: www.globus-travel.de - 7 -

Serviceentgelt-Berechnungsgrundlage Veranstalterleistungen Buchung von Pauschalreisen u. Bausteinen aus dem Reisekatalog Service kostenlos Stornierung/Umbuchung von Veranstalterleistungen Service kostenlos Serviceentgelt für die Vermittlung von Linienflügen Flüge innerhalb Deutschlands je Flug 15,00 Flüge innerhalb Europas je Flug 20,00 Flüge international/interkontinental je Flug 25,00 Umbuchung des Flugscheins je Vorgang 25,00 Stornierung eines Flugscheins (auch Teilstornierungen) je Vorgang 30,00 Serviceentgelt für die Vermittlung von Linienflügen zusammen mit einer Hotelbuchung (mindestens 1 Übernachtung) Flüge innerhalb Deutschlands je Flug 10,00 Flüge innerhalb Europas je Flug 15,00 Flüge international/interkontinental je Flug 20,00 Serviceentgelt für die Vermittlung von Mietwägen & Hotelbuchungen Buchung je Vorgang kostenlos Umbuchung je Vorgang 5,00 Stornierung je Vorgang 5,00 Serviceentgelt für die Vermittlung von Bahnbuchungen Buchung, Umbuchung & Stornierung je Vorgang 5,00 Serviceentgelt für die Vermittlung von Sonderflugleistungen Sitzplatzreservierung Flug je Vorgang kostenlos Sonderreservierung Flug-Essen je Vorgang kostenlos Anmeldung von Sonder-, Über- und Sportgepäck je Vorgang 10,00 Serviceentgelt für die Vermittlung von Tagungen Vermittlung einer Tagungsveranstaltung bis 50 Teilnehmer je Vorgang 50,00 Vermittlung einer Tagungsveranstaltung ab 50 Teilnehmer je Vorgang 100,00 Serviceentgelt für die Vermittlung von Visaleistungen Beantragung und Ausstellung eines VISA für Australien je Visum 20,00 Beantragung VISA- übrige Staaten je Visum 20,00 Serviceentgelt für die Vermittlung von Vielfliegernummern Beantragung einer Vielfliegernummer der jeweiligen Fluggesellschaft je Karte 3,00 Sonstige Serviceleistungen und Gebühren Gebühren für Kreditkartenzahlungen bei Linienflügen je Flug 1,5 % Lastschrift- oder Kreditkarten-Rückbelastung je Vorgang 30,00 Mahnstufe 1 (Zahlungserinnerung) je Mahnung kostenlos Mahnstufe 2 je Mahnung 15,00 Mahnstufe 3 je Mahnung 20,00 Alle Serviceentgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Entgelte verstehen sich zusätzlich zu den Gebühren der Leistungsträger Entgelte sind im Falle einer Stornierung/Umbuchung nicht erstattbar