Lehrgang KV für Erwachsene Bürofachzertifikat KBL Handelszertifikat KBL EFZ Kauffrau/Kaufmann B-Profil Allgemeine Richtlinien August 2013 Kaufmännische Berufsschule Lachen Rosengartenstrasse 12, Telefon 055 451 70 00 www.kblachen.ch, info@kblachen.ch
Einleitung Lebenslanges Lernen ist kein Schlagwort das zeigt die grosse Zahl von Berufstätigen, die jedes Jahr an der Kaufmännischen Berufsschule Lachen eine Weiterbildung besuchen oder Berufsabschlüsse nachholen. Wer sich gezielt beruflich weiterentwickelt, eröffnet neue Horizonte und erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der berufsbegleitende Lehrgang KV für Erwachsene (auch Nachholbildung genannt) bereitet die Lernende in drei Modulen auf das Qualifikationsverfahren für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung (B-Profil) vor. Mit diesem Fähigkeitsausweis können ausführende Aufgaben im kaufmännischen Bereich von Unternehmen und Organisationen übernommen werden. Das Qualifikationsverfahren im 3. Modul beinhaltet einen schulischen und einen betrieblichen Teil. Die Vorbereitung auf das schulische QV erfolgt durch die kblachen, die Vorbereitung auf das betriebliche QV durch die Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundausbildung Schwyz (igkg schwyz). Gesamtübersicht / Kosten Die Unterrichtszeiten und Schultage sind auf dem Anmeldeformular ersichtlich. Die Kosten betragen ab August 2014 für Modul 1 Bürofachzertifikat KBL und Modul 2 Handelszertifikat KBL Fr. 1 950.00 je Semester. Das Schulgeld für das gesamte Modul 3 EFZ Kauffrau/Kaufmann B-Profil" beläuft sich auf Fr. 5 000.00 und wird in der Regel von dem Kanton übernommen, in dem die / der Lergangsteilnehmende während mind. 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn ununterbrochen gewohnt hat. In dieser Zeit darf die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller keine Ausbildung absolviert haben und muss finanziell unabhängig gewesen sein. Nicht im Kanton Schwyz wohnhafte Lehrgangsteilnehmende legen der Anmeldung eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für die Übernahme des Schulgelds bei. Wer keine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons vorweisen kann, muss das Schulgeld selbst bezahlen. In der nachfolgenden Übersicht - gültig ab August 2014 - sind die schulischen Fächer der gesamten Ausbildung (Modul 1 bis 3) sowie die durchschnittlichen Lektionenzahlen pro Fach und Woche aufgeführt: Fächer / Semester 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Total IKA 2 2 2 2 2 2 240 Wirtschaft und Gesellschaft (WuG) 3 3 3 3 3 3 360 Deutsch 2 2 2 2 2 2 240 Englisch 2 2 2 2 2 2 240 Total Lektionen pro Woche 9 9 9 9 9 9 1 080 IKA: WuG: Information, Kommunikation und Administration (Korrespondenz) Rechnungswesen, Betriebskunde, Rechtskunde, Wirtschaftsgeographie, Staatskunde und Volkswirtschaftslehre - 2 -
Zulassung zu den Modulausbildungen der kblachen Die Zulassung zu Modul 1 (Bürofachzertifikat KBL) ist an wenigen Bedingungen geknüpft. Der Kurs setzt eine sichere Ausdrucksweise (mündlich und schriftlich) in der deutschen Sprache voraus. Zudem wird erwartet, dass man das Tastaturschreiben beherrscht und Grundkenntnisse in Englisch (Niveau A1) mitbringt. Weitere Anforderungen sind Lernbereitschaft, Interesse an kaufmännischen Arbeiten, Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit. Für die Zulassung ins zweite Modul benötigt man das Bürofachzertifikat KBL oder das erfolgreiche Bestehen eines Eingangstest in den Fächern IKA, Wirtschaft und Gesellschaft und Englisch. Für beide KBL-Zertifikatslehrgänge wird kein Nachweis über eine berufliche Tätigkeit verlangt. Für die Zulassung ins letzte Modul wird das Handelszertifikat KBL vorausgesetzt. Zudem müssen die Kandidaten für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach Art. 32 eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung nachweisen. Zwei davon müssen im kaufmännischen Bereich sein. Zuständig für diese Zulassung ist das Amt für Berufsbildung des Wohnkantons. Anmeldung Für jedes Modul der Kaufmännischen Grundbildung ist eine Anmeldung erforderlich; diese gilt für beide Semester eines Moduls. Die Anmeldung ist termingerecht (Ende Mai desjenigen Jahres, in dem der Kurs stattfindet) einzureichen; sie ist für beide Seiten verbindlich. Über nachträglich eingehende Anmeldungen entscheidet die kblachen. Wer direkt in Modul 2 (Handelszertifikat KBL) oder Modul 3 (EFZ Kauffrau/Kaufmann B-Profil) einsteigen will, hat der Anmeldung die Unterlagen beizulegen, die eine Überprüfung der Voraussetzungen und einen Zulassungsentscheid ermöglichen. Eine Anmeldung verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der/die Kandidat/in das Zertifikat des vorangehenden Moduls nicht erhalten hat, oder den entsprechenden Einstufungstest nicht bestanden hat oder nicht zum Test angetreten ist. Ein Rückzug der Anmeldung aus anderen Gründen muss schriftlich erfolgen. Ohne Kostenfolge ist dieser Schritt nur möglich, wenn der/die Kandidat/in gerechtfertigte Gründe vorweisen und belegen kann. In allen andern Fällen erhebt die kblachen bei einem Rückzug der Anmeldung bis maximal 60 Tage vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250. ; bei einem Rückzug bis maximal 30 Tage vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- fällig. Trifft ein Rückzug später oder gar nicht ein, wird die ganze Semestergebühr in Rechnung gestellt. Durchführung/Rechnungsstellung Nach Ablauf der Anmeldefrist (Ende Mai desjenigen Jahres, in dem der Kurs stattfindet) entscheidet die kblachen über die Durchführung des Kurses. Findet der Kurs statt, werden bei Semesterbeginn die Kursgebühren bzw. Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Diese sind innert 30 Tagen zu begleichen. - 3 -
Abbruch der Ausbildung/Ausbildungsbestätigung Bricht jemand die Ausbildung ab, bleiben die Semestergebühren geschuldet. Die kblachen kann im Einzelfall von diesem Grundsatz abweichen. Die kblachen stellt bei Abbruch der Ausbildung wenn gewünscht - eine Ausbildungsbestätigung aus, wenn bis zum Zeitpunkt des Abbruchs mindestens 80 % der Unterrichtslektionen besucht sowie die bis dahin angefallenen Semesterprüfungen absolviert worden sind. Zertifikatsprüfungen/Prüfungsgebühren Der Unterrichtsbesuch bildet die wichtigste Voraussetzung für die Erreichung des Ausbildungszieles. Für die Zulassung zur Modulprüfung sind folgende Bedingungen zu erfüllen: 80 % der Unterrichtslektionen sind besucht worden. Mit Ausnahme von Absenzen, für die wichtige Gründe vorliegen und die mit entsprechenden Dokumenten (Arztzeugnis, Aufgebot zu militärischen Kursen etc.) belegt werden können, fallen alle Absenzen unter diese Regel. Alle Semesterprüfungen sind abgelegt worden. Die Zahl wird von den Fachlehrpersonen festgelegt. Bleibt jemand ohne wichtigen Grund und damit unentschuldigt der Zertifikatsprüfung fern, gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Wer aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall etc.) und damit entschuldigt nicht an der Prüfung teilnehmen kann, hat dies zu melden und zu belegen. Wer entschuldigt einer Zertifikatsprüfung fernbleibt, muss die Prüfung nachholen. Üblicherweise finden Nachprüfungen vor Beginn des Folgemoduls statt; die KBL legt die entsprechenden Termine fest. Bleibt jemand ohne wichtigen Grund und damit unentschuldigt der Nachprüfung fern, gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Wer im Qualifikationsverfahren die Mindestanforderungen zur Erlangung eines Zertifikats nicht erfüllt, muss zur Wiederholungsprüfung in den ungenügenden Fächern antreten, wenn sie/er die Ausbildung fortsetzen will. Wiederholungsprüfungen finden üblicherweise im Verlaufe des ersten Semesters des Folgemoduls statt; die KBL legt die entsprechenden Termine fest. Es ist möglich, ein Folgemodul in Angriff zu nehmen, bevor die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung vorliegen. Tritt jemand nicht zur Wiederholungsprüfung an oder fällt diese ungenügend aus, ist die Ausbildung im Folgemodul abzubrechen, eine Zulassung zu den Schlussprüfungen ist nicht möglich. Eintrittsprüfungen, ordentliche Diplomprüfungen resp. Nachprüfungen sind gebührenfrei. Für Wiederholungsprüfungen ist eine Gebühr von CHF 400.- zu entrichten. - 4 -
Zulassung zu den Prüfungen EFZ Um das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau B-Profil zu erlangen, muss eine schulische und betriebliche Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Die kblachen ist nur für den schulischen Teil der Ausbildung (inkl. Prüfung) verantwortlich. Für den betrieblichen Teil führt die igkg Schwyz im Modul 3 einen entsprechenden Kurs (siehe Betriebliche Ausbildung ) durch. Die Lernenden reichen dem Amt für Berufsbildung ein Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren EFZ ein, und zwar zu Beginn des zweiten Moduls. Aufgrund des Zulassungsentscheides des Amtes für Berufsbildung melden sich die Lernenden für die Prüfungen EFZ an. Die 'Richtlinien zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene' vom 4. Juni 2004 regeln die Zulassungsbedingungen: Art. 2: Zum Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer eine fünfjährige berufliche Erfahrung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich nachweisen kann. Bereits absolvierte Grundbildungen (z. B. Berufslehre) werden als berufliche Erfahrung angerechnet. Art. 6, Abs. 3: Teilprüfungen sind möglich, diese gelten fünf Jahre. Art. 6, Abs. 4: Ein/e Kandidat/in muss zum Zeitpunkt der Zulassung zur ersten Prüfung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Sinne von Artikel 2 dieser Richtlinien nachweisen können. Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fähigkeitszeugnisses müssen die Zulassungsbedingungen vollumfänglich erfüllt sein. Betriebliche Ausbildung Basis des betrieblichen Ausbildungsteils bildet die Lern-und Leistungsdokumentation der Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration. Die weiteren zugelassenen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen sind unter www.skkab.ch aufgeführt. Wer das Qualifikationsverfahren in einer anderen Branche ablegen möchte, ist selbst für alle damit verbundenen schulischen, organisatorischen und administrativen Belange verantwortlich. Die Vorbereitung auf das betriebliche Qualifikationsverfahren wird von der Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundausbildung Schwyz (igkg Schwyz) organisiert und durchgeführt. Der Kurs findet zusätzlich zum schulischen Unterricht im 3. Modul statt; die Kursanmeldung erfolgt während des Lehrgangs. Anliegen, die die betriebliche Ausbildung oder das betriebliche Qualifikationsverfahren betreffen, sind direkt an die igkg Schwyz (Telefon 041 811 00 10) zu richten. Qualifikationsverfahren Um das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau B-Profil zu erlangen, muss eine schulische und betriebliche Prüfung erfolgreich abgelegt werden: Schulisches Qualifikationsverfahren: Im schulischen Qualifikationsverfahren werden die einzelnen Fächer mit einer mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung geprüft. Das schulische Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Die Gesamtnote beträgt mindestens 4.0 Höchstens zwei Fachnoten sind ungenügend Die Summe der negativen gewichteten Notenabweichungen zur Note 4.0 beträgt maximal 2.0 Notenpunkte. Es werden keine Erfahrungsnoten im 3. Modul erworben und keine Projektarbeiten geschrieben. - 5 -
Systematik des schulischen QV im B-Profil: Fächer Gewichtung IKA 2/6 Wirtschaft 2/6 Deutsch 1/6 Englisch 1/6 Betriebliches Qualifikationsverfahren Die Zulassung zum betrieblichen Teil des QV erteilt das Berufsbildungsamt des Wohnkantons. Zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung wird zugelassen, wer bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung nachweisen kann, davon mind. zwei Jahre im kaufmännischen Bereich (jeweils zu 100% Pensum). Bereits absolvierte Grundbildungen werden zu 50% als berufliche Erfahrung angerechnet; Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet. Liegt die kaufmännische Berufserfahrung länger als drei Jahre zurück, muss vor dem Ablegen der betrieblichen Prüfung der Nachweis über eine aktuelle halbjährige kaufmännische Praxis erbracht werden. Die betrieblichen Qualifikationsverfahren werden von den einzelnen Branchenverbänden organisiert und durchgeführt. Für diesen Lehrgang ist dies die igkg Schwyz. Systematik des betrieblichen QV im B-Profil: Fächer Gewichtung Berufspraktische Situationen und Fälle Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchenspezifische schriftliche Prüfung 1/2 Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern; mündliche Prüfung 1/2 Bestehensnorm Das betriebliche Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. Das gesamte QV gilt als bestanden, wenn sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Teil die Bestehensnormen erfüllt sind. Auskünfte Zur Beratung und zur Beantwortung allfälliger Fragen steht Ihnen der Bereichsleiter der kblachen, Herr Dino Brazzoni, gerne zur Verfügung (Tel. 055 451 70 00, dino.brazzoni@kblachen.ch). - 6 -