Der Energieausweis. Ihr Zugang zur einer energiebewußten Zukunft. Wir helfen Ihnen dabei.

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Der Energieausweis. Ihr Zugang zur einer energiebewußten Zukunft. Wir helfen Ihnen dabei.

Der Energieausweis ausgestellt von Ihrem Energieexperten. Werden Sie jetzt den gesetzlichen Anforderungen gerecht. Lassen Sie sich von uns informieren. Jetzt steht es fest: Der Energieausweis wird Pflicht. Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Mitte 2008 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Bis zum 30. September 2008 können Sie sich als Immobilieneigentümer für einen kostengünstigen verbrauchsorientierten Energieausweis entscheiden unabhängig von dem Baujahr der Immobilie der Art der Beheizung der Anzahl der Wohnungen Es müssen nur die notwendigen Verbrauchsdaten für das Gebäude vorliegen. Wir bieten die beiden Ausweisvarianten an: Bei Kinsky erhalten Sie sowohl den bedarfsorientierten als auch den verbrauchsorientierten Energieausweis. Das richtet sich nach den Anforderungen Ihrer Immobilie. Ganz schön unkompliziert: Ihr Energieausweis von Kinsky. Wir geben Ihnen gerne unverbindlich alle aktuellen Informationen zum Energieausweis: Von den gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zu den Details zu beiden Versionen. Bei uns erhalten Sie die komplette Leistung zum Energieausweis aus einer Hand.

Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert? Warum zwei verschiedene Ausweise? Die Unterschiede auf einen Blick. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis des erfassten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt und gibt somit den tatsächlichen Verbrauch des jeweiligen Gebäudes an. Bis zu 4 Wohnungen Mehr als 4 Wohnungen Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an und wird durch einen entsprechend zertifizierten Fachmann auf Basis der analysierten Beschaffenheit der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage erstellt. Er ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Der Aufbau des Energieausweises ist einheitlich. Beide Varianten bestehen jeweils aus vier Seiten sowie einer Seite mit Hinweisen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen. Beide Ausweisarten sind zehn Jahre lang gültig. Welcher Ausweis für welches Gebäude? Bedingte Wahlfreiheit. Bauantrag vor dem 1. November 1977 nicht modernisiert modernisiert nach WSchV vom 11. August 1977 Bauantrag nach dem 1. November 1977 Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab dem 1.10.2008 für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, vorgeschrieben. Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten besteht für alle Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen. Wahlfreiheit gilt auch für kleinere Liegenschaften, die nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11.8.1977 gebaut oder modernisiert wurden. Bis zum 30.9.2008 ist noch die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Ausweises für alle genannten Gebäudetypen möglich. Bedarfsorientierter Energieausweis. Ab 1.10.2008 Pflicht. Wahlfreiheit zwischen bedarfsund verbrauchsorientiertem Energieausweis

Fragen zum Energieausweis. 1. Was ist ein Energieausweis für Gebäude? 2. Warum gibt es einen Energieausweis für Gebäude? 3. Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude 4. Wie sieht der Energieausweis aus? Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit dem Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Analog zu den Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten kann ein Gebäude anhand seiner energetischen Qualität eingestuft werden. Unter energetischer Qualität versteht man die Tauglichkeit eines Gebäudes, Wärmeverluste und dadurch auch Energiekosten gering zu halten. Die EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung in nationales Recht umzusetzen. Ein Bestandteil dieser Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen. In Deutschland wurde diese Richtlinie im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt. Ziel des Energieausweises ist, Markttransparenz für Mieter und Käufer von Immobilien zu erzielen. Der Energieausweis weist daher die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch sichtbar, bevor ein potenzieller Interessent sich für oder gegen eine Immobilie entscheidet. Der Ausweis besteht aus vier Seiten zuzüglich einer Seite mit Modernisierungsempfehlungen. Die erste Seite enthält allgemeine Informationen zum Gebäude sowie den Grund der Ausstellung (z.b. Neubau, Modernisierung). Auf der zweiten bzw. dritten Seite wird der ermittelte Bedarfsbzw. Verbrauchskennwert für das jeweilige Gebäude in kwh pro m 2 und Jahr (kurz: kwh/m 2 /Jahr) angegeben und auf einer Farbskala dargestellt. Zudem erfolgt hier der Vergleich zu fest definierten Vergleichswerten, d.h. der Bedarf, bzw. der Verbrauchskennwert kann auf einen Blick abgelesen werden. Die folgenden Seiten beinhalten allgemeine Hinweise zum Energieausweis und kostengünstige Modernisierungsempfehlungen. 5. Sieht der Ausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus? 6. Gibt es unterschiedliche Ver - fahren zur Energieausweisausstellung? 7. Wer darf Energieausweise ausstellen? Ja, denn der Energieausweis kann nur für das gesamte Gebäude und nicht nur für einzelne Wohnungen ausgestellt werden. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der bedarfsorientierte Energieausweis wird im Rahmen von ingenieurtechnischer Berechnung erstellt und gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an. Er kann generell für alle Gebäude erstellt werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird unter Verwendung der Verbrauchsdaten der Vergangenheit (z.b. auf Basis der Heizkostenabrechnung) erstellt und gibt somit den tatsächlichen Energieverbrauch an. Beide Varianten sind als gleichwertig für den jeweiligen Gebäudetyp zu betrachten. Kinsky bietet beide Varianten des Energieausweises an. Der Aussteller muss bestimmte Qualifikationen vorweisen können, die in der EnEV ( 21) festgelegt sind. Selbstverständlich erfüllt das Unternehmen Kinsky diese Anforderungen mit einem Diplom-Ingenieur für Versorgungstechnik und der Qualifikation als vor Ort Energieberater, zertifiziert vom Tüv Süd.

8. Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden? Die neue EnEV trat zum 1.10.2007 in Kraft. Damit sich Eigentümer und Vermieter von Immobilien entsprechend vorbereiten können, hat der Gesetzgeber in der EnEV Übergangsfristen festgelegt. Energieausweise müssen je Gebäude bis zu folgenden Terminen vorliegen: Gebäudetyp, Baujahr Pflicht ab Wohngebäude bis 1965 1.7.2008 Wohngebäude nach 1965 1.1.2009 Nichtwohngebäude 1.7.2009 9. Wie lange ist ein Energieausweis gültig? 10. Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden? 11. Für welche Häuser muss ein Energieausweis ausgestellt werden? 12. Wie sieht der Energieausweis für Büro- oder Verwaltungsgebäude aus? 13. Können die Kosten für den Energieausweis auf die Mieter umgelegt werden? 14. Was nutzt der Energieausweis, wenn er keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters enthält? 15. Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis ableiten? Sind z.b. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten? 16. Muß der Energieausweis öffentlich ausgehängt werden? Der Energieausweis gilt maximal zehn Jahre. Dies gilt auch für Energieausweise, die in der Übergangsfrist erstellt wurden. Bei Neubau, Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden müssen Architekten, Bauträger, Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis den potenziellen Interessenten vorweisen können. Für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Alt- oder Neubau handelt oder ob es Wohn- oder Nichtwohngebäude sind. Ausgenommen von der Pflicht zur Ausstellung sind denkmalgeschützte Gebäude. Auch unbeheizte Gebäude wie Garagen und Abrissgebäude sind ausgenommen. Bei Nichtwohngebäuden wie z.b. Büro- und Verwaltungsgebäuden oder auch Schulen oder Hallen soll neben der Bilanzierung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, der Heiztechnik und der Warmwasserbereitung auch der Energiebedarf für die Beleuchtung und Klimatisierung ermittelt werden und in die Darstellung der Gesamtenergieeffizienz einfließen. Die Kosten für den Energieausweis können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Sie sind vom Eigentümer zu tragen. Es können Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander verglichen werden. Denn wie bei Kühlschränken und Autos wird auch auf dem Energieausweis der Bedarfs- bzw. Verbrauchswert des Gebäudes mit vorgegebenen Normwerten verglichen. Wie auf der ersten Seite des Energieausweises aufgeführt, dient dieser lediglich der Information... und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres energetischen Zustandes vergleichen. Der zukünftige Energieverbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Interessenten lassen sich aus dem Energieausweis jedoch nicht ableiten. Entsprechend lassen sich auch keine Forderungen einklagen oder Mietminderungen durchsetzen. Der potenzielle Nutzer hat ebenfalls keinerlei Anspruch auf eine Umsetzung der im Energieausweis enthaltenen Modernisierungshinweise. Ja, aber das gilt nur für bestimmte öffentliche Gebäude. Die EU-Richtlinie sagt hierzu, dass bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m 2, die von Behörden und Einrichtungen genutzt werden, die von einer... großen Anzahl von Menschen häufig aufgesucht werden,... ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht wird.

Fest im Blick die wichtigen Termine. Werden Sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht: Sichern Sie sich alle Vorteile. 2008 2009 Gebäudetyp 1.7.2008 30.9.2008 1.1.2009 1.7.2009 Wohngebäude, Baujahr bis 1965 Wohngebäude, Baujahr ab 1965 Nichtwohngebäude freiwillig freiwillig freiwillig verpflichtend verpflichtend verpflichtend Für alle genannten Gebäudetypen ist noch bis zum 30.09.2008 die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Ausweises möglich. Seit dem 1. Oktober 2007 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Für die Gebäudeeigentümer bedeutet dies aber auch, daß sie noch genügend Zeit haben, um sich vorbereiten zu können, denn es wurden Übergangsfristen für die Ausweispflicht festgelegt (siehe Tabelle). 30.9.2008 Werden Sie jetzt aktiv. Gemeinsam mit Kinsky Ihrem starken Partner. Gemeinsam mit Ihnen können wir dafür sorgen, die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu steigern. Vertrauen Sie einfach auf die langjährige Erfahrung und nutzen Sie den günstigen Weg zu Ihrem Energieausweis.

Das Angebot von Kinsky. Ihr Energieausweis von Kinsky. Fragen und Antworten. 1. Wie bekomme ich den verbrauchsorientierten Energieausweis von Kinsky? Im ersten Schritt bestellen Sie für Ihre Gebäude die benötigte Anzahl verbrauchsorientierter Energieausweise. Für die Erstellung kann Kinsky teilweise auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen, zum Teil müssen Daten von Ihnen bereitgestellt werden. Unser Energieausweisteam wird sich nach Auftragseingang mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Daten elektronisch oder in Papierform zu erfassen. Wenn alle notwendigen Daten vorliegen, wird anschließend ein verbrauchsorientierter Ausweis erstellt. Falls für den Energieausweis nicht alle Daten vorliegen und ein verbrauchsorientierter Ausweis nicht erstellt werden kann, informieren wir Sie umgehend. In diesem Fall kann ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden. 2. Muss ein Gebäude einer Abrechnungseinheit entsprechen? Energieausweise werden für ein Gebäude erstellt. Üblicherweise entspricht eine Abrechnungseinheit einem Gebäude. Auf Grund rechtlicher Vorgaben und der örtlichen Abrechnungssituation kann es vorkommen, daß eine Abrechnungseinheit aus mehreren Gebäuden besteht und deshalb, entsprechend der Anzahl der Gebäude, Energieausweise erstellt werden müssen. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Natürlich bieten wir Ihnen auch dann die passende Lösung an. 3. Was kann man über den Energieausweis hinaus für energiebewußtes Heizen tun? Wir bieten eine komplette vor Ort Energieberatung, inklusive Thermografie, Blowerdoor Test und Schwachstellenanalyse. Kinsky. Ihr Experte für Heizung, Klima und Energie seit über 100 Jahren. Wir planen und realisieren überregional für Privat und Industrie energieeffizienten Anlagenbau: Das bedeutet gleichermaßen Kostenersparnis und Umweltverantwortung. Lernen Sie uns kennen und profitieren Sie von der Erfahrung eines flexiblen Teams. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Der Aussteller stellt den Energieausweis auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude, der Heizung und der Warmwasserbereitung aus. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Offene Fragen oder Unklarheiten hat der Auftraggeber dem Aussteller mitzuteilen. 3. Die Berechnung der im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Annahmen und Bilanzierungsverfahren. Alle zurzeit gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt. 4. Der Aussteller übernimmt die volle Verantwortung und die Garantie für die korrekte Berechnung und Aus stellung des Energieausweises auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben. Für die vom Auftraggeber gemachten Angaben kann der Aussteller keine Gewähr übernehmen. 5. Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Energieausweises an den Aussteller unter Verlust des bezahlten Betrages. 6. Der vom Aussteller ausgestellte Energieausweis nach EnEV 2007 ist 10 Jahre lang gültig. 7. Auf Wunsch kann ein Foto des Gebäudes in den Energieausweis eingefügt werden. Der Aufpreis dafür beträgt 5,00 zzgl. MwSt. Bitte das Foto beifügen oder als Datei per E-mail: info@kinsky-gevelsberg.de zusenden. 8. Der Aussteller behält sich vor, die Ausstellung eines Energieausweises aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen Gründen, abzulehnen. Die Ablehnung ist nicht zu begründen. Stand Januar 2008 Kinsky 01-2008

Irrtum und Änderungen vorbehalten.