Hochwasserbedrohung an Selz und Goldbach SPD-Ortsverein Köngernheim Oppenheimer Str. 28 55278 Köngernheim Tel. 06737 809076 Wie kann ich mich schützen? www.spd-koengernheim.de 9. November 2010 Hochwasser in Köngernheim im Mai 1978 (Bild privat) Problem erkannt Gefahr gebannt? Download unter: http://www.spd-koengernheim.de
Intention der SPD Köngernheim nicht nur in Bezug auf ihre derzeitigen Aktivitäten im vorbeugenden Hochwasserschutz Existentielle Bedrohungen feststellen die Bürgerinnen und Bürger informieren die Immobilienbesitzer / Mieter sensibilisieren Probleme erkennen und fundierte Lösungsansätze suchen und wie geht das? mit Anträgen im Gemeinderat auf die Problemstellung aufmerksam machen Darstellung der Ist-Situation Fachleute kontaktieren Lösungsvorschläge anbieten
Die Problemstellung Neu erhobenes Überschwemmungsgebiet der Selz ( HQ 100 ) = zukünftig rechtsgültiges ÜSG (2011) Quelle: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (10/2010)
Hochwässer sind natürliche Ereignisse des Wasserkreislaufes. Es hat sie zu allen Zeiten auf der Erde gegeben. Sie haben als natürliche Ursache kurzzeitige extreme Niederschläge (sogenannte Starkregen), Dauerregen und Schneeschmelze. Als künstliche Ursachen treten dann Flussbegradigungen, Einengung des Überschwemmungsraumes, ungenügende Abflußquerschnitte, Bodenversiegelung und andere Veränderungen im Gewässernetz hinzu. Darüber hinaus spielen die Art der Vegetation und die Speicherfähigkeit der Böden eine Rolle. Außerdem ist davon auszugehen, dass steigende Temperaturen und Zunahme von Extremwetterereignissen die Hochwasserproblematik weiter verschärfen werden. Wahrscheinlichkeit für Starkregenereignisse Hochwässer, wie bei uns im Selztal, unterscheiden sich von denen im Hochland oder am Rhein. Durch Starkregenereignisse oder Schneeschmelze gepaart mit Regen, kann es aufgrund des kurzen Flusslaufes bei großer Einzugsfläche sehr schnell zu einem Anstieg der Flusses kommen. Die Vorwarnzeit ist entsprechend kurz und damit der Zeitraum, in dem man Vorkehrungen treffen kann. Viele Bürgerinnen und Bürger mussten dies bei Sturzflut Kurze Niederschlagsereignisse Hohe Niederschlagsintensitäten Kleine Einzugsgebiete Schnelle Reaktionszeit erforderlich Geländeabfluss, kleine Gewässer Flusshochwasser Lang andauernde Niederschlagsereignisse, Schneeschmelze Ergiebige Niederschläge Mittlere bis große Einzugsgebiete Mittlere bis langsame Reaktionszeiten Mittlere bis große Gewässer den katastrophalen Unwettern im Mai 1978 leidvoll erleben. Es ist festzuhalten, dass sich die Hochwasserbedrohung in Köngernheim bis heute in keinster Weise vermindert.
Überschwemmung in Köngernheim, Nonnenwiese / Alter Ortskern mit Blickrichtung Altes Schulhaus (Bild privat) Handlungsmöglichkeiten Öffentlicher Bereich Kommunales Satzungsrecht zur Abwasserbeseitigung Änderung / Anpassung / Optimierung bestehender Entwässerungsanlagen / Ableitungsbauwerke Technische Schutzeinrichtungen (Dämme, Deiche, Rückhaltungen) Flächensicherung Vorhalten mobiler Absperrvorrichtungen Einüben potentieller Notsituationen zur Einsatzoptimierung Information, Aufklärung, Werbung Privatgrundstücke Anforderungen an Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken (Versickerung, Niederschlagsrückhaltung (Zisternen), Rückstausicherungen) Sicherung der privaten Entwässerungsanlage gegenüber Rückstau aus dem öffentlichen Mischwasserkanal Bautechnische Vorsorge (Fensterschächte, geschützte Elektroinstallationen, Grundstückseinfriedungen.) Die Folge von ansteigendem Hochwasser ist in der Regel auch ein Anstieg des Grundwasserspiegels, der ebenfalls zu Schäden führen kann. Wer ein starkes Hochwasser noch nicht selbst erlebt hat, kann die Folgen, die Gewalt des Wassers und die Schäden nur selten richtig einschätzen. Lange Zeiten ohne Hochwasser lassen die Gefährdungen in den Hintergrund treten, getreu dem Motto: wird schon nicht so schlimm eine gefährliche Einschätzung! Den Gefahren können wir begegnen und öffentlich, wie auch privat, Schäden minimieren auf folgenden Gebieten: Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen Risikovorsorge in überflutungsgefährdeten Bereichen (privat und öffentlich) Rückhaltung des Wassers in der Fläche des Einzugsgebietes möglichst wenig versiegelte Fläche Nutzung bzw. Versickerung des Regenwassers (dort wo es möglich ist). Entfernung von Nadelöhren an Brücken und anderen Bauwerken die den Durchfluß behindern können (vgl. SPD-Anträge zu Brückenbauwerken)
Hier ist im Selztal schon Vieles getan worden, z.b. die entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion an- bzw. abhebbar ausgeführten Fußgängerbrücken über die Selz und Goldbach und Antrag zur baulichen Veränderung der Betonbrücke über die Selz. Überschwemmungsgebiete Zum Schutz der Bevölkerung und Erhalt hochwasserwirksamer Freiräume sind entlang dem Selztal Überschwemmungsgebiete ausgewiesen worden. Für die Überschwemmungsgebiete gelten generell folgende Verbote: Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche, z.b. Aufschüttungen oder Ablagerungen Errichtung, Veränderung von Anlagen, z.b. Gebäude, Garagen, Silos, Mauern usw. Lagerung oder Ablagerung von Stoffen, z.b. Rohstoffe, Holz, Öl, Abfälle usw. Ölheizungsanlagen müssen hochwassersicher errichtet bzw. nachgerüstet werden. Die Situation in Köngernheim nach einer Berechnung des Landes Rheinland-Pfalz sind große Teile des Gebietes Nonnenwiese und auch des alten Ortskerns bei bei einem 100-jährigen Hochwasser (HQ 100) betroffen eine Vielzahl der Gebäude im alten Ortskern und auf der Nonnenwiese sind in akuter Gefahr Für das Siedlungsgebiet Nonnenwiese würde es deshalb aus heutiger Sicht vermutlich keine Baugenehmigung mehr geben. In Köngernheim bereits durchgeführte Maßnahmen der Hochwasserschutz ist planerisch bei der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplan berücksichtigt worden. Das heißt, im Rahmen der Bauleitplanung werden die Erfordernisse des Hochwasserschutzes heute stärker als bislang beachtet. Die neuen Radbrücken über die Selz bieten mehr Durchlass und sind ggf. im Gefahrenfall aus dem Einflußbereich des Hochwassers zu entfernen. Die Renaturierungsmaßnahmen an der Selz haben neben gewässerökologischen Verbesserungen Köngernheim 1978 (Bild privat) auch zu einer Entlastung im Hochwasserfall geführt.
Exemplarische Lösungsansätze Information und Aufklärung durch Fachleute und Fachbehörden Verbesserung technischer Schutzeinrichtungen (Dämme, Rückhaltung) Optimierung bestehender Retentionsräume / Entwässerungsanlagen / Ableitungsbauwerke / Brückenquerschnitte usw. Vorhalten von Hilfsmitteln (z.b. mobile Absperrvorrichtungen) Erstellung einer Hochwasser-Gefahrenkarte, die den Schutz relevanter Punkte und das Vorgehen der Hilfsorganisationen beschreibt. Haftung bei Überschwemmungen Grundsätzlich haften weder das Land noch die Gemeinde für Überschwemmungsschäden. Bewohner überschwemmungsgefährdeter Gebiete haben sich selbst vor den Folgen und Auswirkungen des Hochwassers zu schützen. Dies regelt auch 31 Abs. 2 Hochwasserschutzgesetz: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen. Insbesondere ist die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen. Versicherungsschutz Zur Absicherung von Schäden aus Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau die nicht im Standart- Versicherungsschutz enthalten sind, bietet die Versicherungswirtschaft Versicherungsschutz an. Die Höhe der Prämie ergibt sich u. a. aus einem digitalen geografischen Zonierungssystem mit unterschiedlichen Gefährdungsklassen (ZÜRS). Manche Immobilien können nach diesem System nicht versichert werden. So können, gemäß einer Anfrage des SPD-Ortsvereins bei einem ansässigen Versicherungsunternehmen, für etliche Immobilien an der Selz aufgrund der Vorschäden oder der Lage des Gebäudes keine Versicherungsangebote für eine erweiterte Elementarschadenversicherung erstellt werden. Ein Fall von höherer Gewalt liegt vor, wenn das Schadenereignis nicht mit der Betriebsgefahr der Anlage (z.b: örtliches Abwassernetz) zusammenhängt, sondern einem Drittereignis zuzurechnen ist. Vier Gefährdungsklassen Klasse 4: Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1 Hochwasser einmal in 10 Jahren Hochwasser einmal in 10-50 Jahren Hochwasser einmal in 50 100 Jahren Hochwasser Allgemeine Zeitung: Mai, 1978 Wann tritt Höhere Gewalt bei extremen Niederschlagsereignissen ein: Intensität eines Niederschlages wird nach der statistischen Wiederkehrhäufigkeit bemessen BGH: Bei einer Wiederkehrzeit von mehr als 100 Jahren liegt ein Fall von höherer Gewalt vor (Urteil vom 22.04.2004 III ZR 108/03 -) BGH sagt leider nicht, ab welcher Wiederkehrhäufigkeit höhere Gewalt gegeben ist.
Was sollten Sie als Immobilienbesitzer auf Ihrem Grundstück und in Ihrem Haus beachten, um Wasserschäden zu vermeiden? Bauliche Vorkehrungen Bei starken Hochwässern und durch steigendes Grundwasser können Gebäude und auf dem Grundstück befindliche Behälter einem Auftrieb ausgesetzt werden, der die bauliche Substanz erheblich schädigen oder ein Wegschwemmen verursachen kann. Aufkantung des Lichtschachts über Geländeoberkante und Sohle des Lichtschachtes unter Kellerfensterunterkante absenken. (Quelle; NNV AG) Gleichzeitig wirkt der Wasserdruck auf die Außenwände und kann zu Schäden (Einsturzgefahr) führen. Hier sollte vorbeugend mit einem Architekten/Statiker die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen, bis hin zu einer Flutung von tiefliegenden Räumen im Hochwasserfall besprochen werden. Höher gesetzte Lichtschächte leisten einen Beitrag, um Kellergeschosse hochwassersicher zu machen. Neigt sich das Gefälle gegen das Gebäude zu, spricht man von Kontergefälle. Dieses ist unbedingt zu vermeiden; so sollten zum Beispiel Garageneinfahrten nicht im Gefälle liegen. Als Fundament ist eine durchgehende Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton Streifenfundamenten vorzuziehen. Auch Geeignete Schutzeinrichtungen sind: Wasserhebeanlagen Für Toilettenabwasser Schmutzwasserpumpe Für Waschmaschinen, Waschbecken, Bäder ohne Toilettenabwasser, Bodenabläufe Rückstaudoppelverschluss Für Schmutzwasser, das keine Anteile von Abwasser aus Toilettenanlagen enthält Handverschluss Für einzelne Waschbecken oder Spülen
bereits bestehende Bauten lassen sich gegen Hochwasser sichern, nachträglich und mitunter mit bescheidenem Aufwand. Gartenmauern, deren Tore bei Bedarf kurzfristig mit Brettern abgedichtet werden können, lenken anströmendes Wasser ab, und dank undurchlässiger Türen und Garagentoren bleiben tief liegende Räume trocken. Sandsäcke verhindern das Einströmen von Wasser. Zentrale elektrische Anlagen (Hauptsicherungen) sind an einem hochwassersicheren Ort in den Obergeschossen anzubringen. In Garagen und Kellern sollten die elektrischen Anlagen (Schalter, Besonders gefährdet sind: Kellerlichtschächte Kellerabgänge Garagenzufahrten Souterrainwohnungen Steckdosen) möglichst hoch, mindestens jedoch einen Meter über dem Boden montiert werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Heizungs- und Stromkreisläufe in hochwassergefährdeten Räumen getrennt abgeschaltet werden können. Tieferliegende Öffnungen im Mauerwerk, wie z.b. Gas-, Strom- und Wasseranschlüsse sollten gegen Druckwasser abgedichtet sein. Der eigene Kanalanschluß Im Hochwasserfall kann über den öffentlichen Kanal ein Rückstau in die Gebäude entstehen. Nach den geltenden technischen Regelwerken ist Rückstau planmäßig vorgesehen und kann auch im laufenden Betrieb von Kanalisationsnetzen nicht vermieden werden. Grundstückeigentümer sind verpflichtet Entwässerungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu warten. Dazu gehören auch die Schutzeinrichtungen gegen Rückstau (Hebeanlagen für Toilettenabwasser, Schmutzwasserpumpen für Waschmaschinen, Waschbecken, Bäder, Bodenabläufe, Rückstaudoppelverschluss, Handverschluss für einzelne Waschbecken ). Die Schutzeinrichtungen soll den Rückfluss von Abwasser aus der Kanalisation in das Haus verhindern. Unbedingt zu beachten ist, dass keine wassergefährdenden Stoffe im Überschwemmungsbereich gelagert werden. Öltanks im Keller sollten gegen Aufschwemmen ge- An allen Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Straßenkrone, die ungesichert angeschlossen sind, kann Wasser austreten. (Quelle; NNV AG)
sichert sein. Ein Mitverschulden des Anliegers wird im Schadensfall immer geprüft (z.b. sind Kellerlichtschächte hochgemauert, ist die Garageneinfahrt mit Schwelle versehen, ist das Grundstück mit Mauer eingefriedet etc.). Der BGH hat im Jahr 1984 festgestellt, dass das Haftpflichtgesetz für Rückstauschäden bei fehlender Rückstausicherungen nicht gilt. Entwässerungsanlagen im Keller (Quelle: NVV AG) Quellen: GVV: Starkniederschlagsereignisse aus rechtlicher Sicht Pflichten und Haftung der Kommune bei der Abwasserbeseitigung und Bauleitplanung NVVA Niederrheinische Versorgung und Verkehr Aktiengesellschaft: Starkregen-Ereignisse! Kellerüberflutung: Wie kann ich mich schützen? 5 S. Stadt Arnsberg: Bürgerinformation Hochwasser (2010) 6 S. Bundesministerium für Bildung und Forschung: Risikomanagement extremer Hochwassereignisse, Vorhersage und Management von Sturzfluten in urbanen Gebieten (URBAS), www.urbanesturzfluten.de STOCK, M. (2006): Vom Klimawandel zum Wasserschaden Einflussfaktoren, Wirkungsmuster & Unsicherheiten.- in DWA-Expertengespräch: Klimawandel Konsequenzen für die Siedlungsentwicklung
SPD-Ortsverein Köngernheim zur Hochwassersituation in Köngernheim Hochwasser, wie bei uns im Selztal, unterscheiden sich von denen im Hochland oder am Rhein. Durch Starkregenereignisse oder Schneeschmelze gepaart mit Regen, kann es aufgrund des kurzen Flusslaufes bei großer Einzugsfläche sehr schnell zu einem Anstieg des Flusses kommen. Die Vorwarnzeit ist entsprechend kurz und damit der Zeitraum, in dem man Vorkehrungen treffen kann. Viele Bürgerinnen und Bürger Köngernheims mussten dies bei den katastrophalen Unwettern im Mai 1978 leidvoll erleben. Die derzeit aktuellen Hochwasserkarten der Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd für unseren Einzugsbereich an Selz und Goldbach, belegen weiterhin die extrem kritische Situation der Anwohner am Wasser. Auch die Versicherungswirtschaft hat sich zwischenzeitlich den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Sie stuft Immobilien nach einer Zonierung in Gefährdungsklassen ein, die ständig aktualisiert werden. Dies führt dazu, dass nicht mehr jeder eine Versicherung bekommt und dass insbesondere die Mithaftung der Eigentümer stärker in das Kalkül einbezogen wird, um die Höhe der Versicherungsleistungen zu reduzieren. Hier sei jedem Hauseigentümer angeraten, sich bei seiner Versicherung bzgl. Elementarschäden zu erkundigen, was seine Versicherung im Schadensfall abdeckt und welche Vorsorgemaßnahmen der Versicherungsnehmer selbst zu treffen hat um die Versicherungsleistung zu erhalten. Die SPD-Fraktion in Köngernheim hat deshalb in den letzten Monaten das Thema des vorbeugenden Hochwasserschutzes verstärkt in die Diskussionen der Ortsgemeinde eingebracht, um sowohl die Gemeindeverwaltung wie auch den einzelnen Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren. In der Tat stellt sich die Frage, was die Gemeinde selbst tun kann, um das Risiko einer Überschwemmungskatastrophe wie 1978 zu minimieren. Der weitere Ansatz der SPD-Fraktion dazu ist, das auch behördlich festgestellte Nadelöhr der alten befahrbaren Betonbrücke über die Selz zu beseitigen. Sie deshalb dem Rat einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Ein erster Erfolg ist, dass eine Bürgerinformation zum Thema von Seiten der Ortsbürgermeisterin kurzfristig angesetzt wurden. Am Montag den 15.11.2010, 19 Uhr, findet nun eine Veranstaltung zum Thema Hochwasserschutz in der Köngernheimer Sickingen-Halle statt, bei der auch Vertreter der unteren Selztalbehörde und der SGD Süd anwesend sein werden. Vorlage für Bericht in der Allgemeinen Zeitung am 12.11.2010 Anträge der SPD-Fraktion im Köngernheimer Gemeinderat zum vorbeugenden Hochwasserschutz Antrag die neu zu errichtenden Brückenbauwerke am Goldbach und an der Selz abhebbar zu gestalten (Sitzung 19.01.2010) Antrag zur baulichen Veränderung der Betonbrücke auf der Nonnenwiese (Sitzung 09.09.2010)
SPD-Ortsverein Köngernheim Presseberichte Mai 1978