Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015. STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel WKN 725180 ISIN DE0007251803



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Transkript:

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel WKN 725180 ISIN DE0007251803 Junge Aktien WKN A13SS0 ISIN DE000A13SS03 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2015 um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress Center Messe Frankfurt, Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main ein.

Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 25. März 2015 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. Folgende Unterlagen werden den Aktionären ab der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.stada.de/hv2015 zugänglich gemacht sowie in der Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt: Festgestellter Jahresabschluss der STADA Arzneimittel AG für das Geschäftsjahr 2014 Lagebericht der STADA Arzneimittel AG für das Geschäfts - jahr 2014 Gebilligter Konzernabschluss des STADA-Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 Konzernlagebericht des STADA-Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanz - gewinns des Geschäftsjahres 2014 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Absatz 4 und 5 HGB und nach 315 Absatz 4 HGB 2

Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 49.317.995,91 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,66 je dividenden - berechtigter Aktie (bei 60.538.224 dividendenberechtigten Aktien) EUR 39.955.227,84 2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 9.362.768,07 Bilanzgewinn EUR 49.317.995,91 Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividenden - berechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnver - wendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Dividende wird am 4. Juni 2015 ausgezahlt. Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 3

Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Ver - gütung der Vorstandsmitglieder Nach 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Gegenstand der Billigung soll das neugestaltete Vergütungssystem für den Vorstand sein, das der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. März 2015 beschlossen hat. Eine Darstellung des neugestalteten Vergütungssystems für den Vorstand ist im Internet unter www.stada.de/hv2015 zugänglich. Ferner wird diese Unterlage in der Hauptversammlung ausliegen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neugestaltete System der Vergütung für den Vorstand, das der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. März 2015 beschlossen hat, zu billigen. 4

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 158.427.256,00; es ist eingeteilt in 60.933.560 Stück vinkulierte Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 88.476 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beläuft sich auf 60.845.084. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und ihre Teilnahme bis spätestens 27. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter nach - stehender Adresse anmelden: STADA Arzneimittel AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89/21027288 Die Anmeldung kann bis spätestens 27. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter www.stada.de/hv2015 angebotenen Internetformulars oder per E-Mail unter hv2015@stada.de erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 28. Mai 2015, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 3. Juni 2015, 24.00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vor - genommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und 5

Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 27. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date ) ist daher der Ablauf des 27. Mai 2015. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Wir benötigen die Anmeldung der Aktionäre termingerecht, damit wir die zur Ausübung des Stimmrechts erforderliche Eintrittskarte rechtzeitig ausstellen können. Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung wird eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt und den Aktionären übersandt. Die Eintrittskarte wird vor Beginn der Hauptversammlung am Saaleingang gegen einen Stimmkartenblock ausgetauscht. Die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft allen Aktionären unaufgefordert übersenden, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige diesen gemäß 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in 135 AktG. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.b. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Gemäß 134 Absatz 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 6

gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den ihnen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Anmeldebogen zur Hauptversammlung 2015 benutzen. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein entsprechendes Vollmachts - formular ist im Internet unter www.stada.de/hv2015 zu finden und wird den Aktionären auf Wunsch übermittelt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internet - formulars unter www.stada.de/hv2015 oder an die E-Mail: hv2015@stada.de elektronisch übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach 135 Ab - satz 10, 125 Absatz 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach 135 Absatz 8 AktG die Regelungen des 135 Absatz 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nach - prüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 135 AktG bezeichneten Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß 135 Absatz 7 AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wieder an, sich durch den Stimmrechtsvertreter oder ein Beiratsmitglied der Gesellschaft vertreten zu lassen. Satzungsgemäße Aufgabe des Beirats ist es unter anderem, den Aktionären, die ihre Rechte in der Hauptversammlung nicht persönlich auszuüben wünschen, als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung zur Verfügung zu stehen. Dem Stimmrechtsvertreter oder Beiratsmitglied müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. 7

Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter oder das Beiratsmitglied für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Bei etwaigen Sonderabstimmungen über Anträge, die vor oder im Verlauf der Hauptversammlung gestellt werden, wird der Stimmrechtsvertreter oder das Beiratsmitglied nicht an der Abstimmung teilnehmen, sofern nicht eine ausdrückliche Weisung für diese Fälle erteilt wurde. Der Stimmrechtsvertreter und die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Beiratsmitglieder können in Textform unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Anmeldebogen zur Hauptversammlung 2015 vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars, unter Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars unter www.stada.de/hv2015 oder an die E-Mail: hv2015@stada.de erteilt werden. In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder die Beiratsmitglieder müssen bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse eingegangen sein: STADA Arzneimittel AG Rechtsabteilung Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland Fax: +49 (0) 6101/65295 E-Mail: hv2015@stada.de 8

Rechte der Aktionäre Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach 122 Ab - satz 2 AktG Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: STADA Arzneimittel AG Vorstand Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 3. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: STADA Arzneimittel AG Rechtsabteilung Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland Fax: +49 (0) 6101/65295 E-Mail: hv2015@stada.de Anträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 19. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingehen, werden den Aktionären unter den Voraussetzungen des 126 AktG im Internet unter 9

www.stada.de/hv2015 nebst einer Begründung und eventueller Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht. Auskunftsrecht nach 131 Absatz 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsverlangen erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich im Internet unter www.stada.de/hv2015. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Den Aktionären der Gesellschaft werden die Informationen gemäß 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.stada.de/hv2015 zugänglich gemacht. Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 23. April 2015 veröffentlicht. Bad Vilbel, im April 2015 STADA Arzneimittel AG Der Vorstand 10

Anfahrt zur Hauptversammlung Mit dem Auto*: A5 aus Richtung Kassel bzw. Basel/Mannheim: Ausfahrt Frankfurt Westkreuz auf die A648, Richtung Stadtmitte/Messe, Ausschilderung "Stadtmitte/Congress C." folgen. A3 aus Richtung Würzburg: Über das Frankfurter Westkreuz auf die A5, Ausfahrt Frankfurt West auf die A648, Richtung Stadtmitte/Messe und dann der Ausschilderung "Stadtmitte/ Congress C." folgen. A3 aus Richtung Köln: Am Wiesbadener Kreuz auf die A66 Richtung Frankfurt, dann über die A648 der Ausschilderung "Stadtmitte/Congress C." folgen. Es bestehen nur begrenzte Parkmöglichkeiten im Parkhaus des Messe Congress Centers. Mit der Bahn: Bis Frankfurt/Main Hauptbahnhof, dann mit der U-Bahn U4 bis Haltestelle "Festhalle/Messe" oder per Straßenbahn Linien 16 und 17 zur Haltestelle "Festhalle/Messe". Wir möchten darauf hinweisen, dass die STADA Arzneimittel AG in diesem Jahr weder die Kosten für die Parktickets noch für die RMV-Tickets übernimmt. Im Interesse aller Teilnehmer werden wir für Versammlungen dieser Art übliche Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Dazu zählen u. a. Sicherheitsschleusen am Eingang zum Versammlungsort. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang, keine gefährlichen Gegenstände, wie z. B. Messer oder Scheren, mitzubringen, denn diese müssen von uns in Verwahrung genommen werden, bis Sie die Hauptversammlung wieder verlassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür und berücksichtigen Sie, dass es trotz umfangreicher Vorbereitungen durch die Gesellschaft möglicherweise zu Verzögerungen am Eingang zum Versammlungsort kommen könnte. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Video- und Tonbandaufzeichnungen sowie stenographische Wortprotokolle durch Aktionäre unzulässig sind. *Bitte beachten Sie: In Frankfurt am Main gilt seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone zur Verringerung der Partikelemissionen (Feinstaub), um die Grenzwerte nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuhalten. Seit 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in die Umweltzone einfahren. Die Umweltzone in Frankfurt ist die Fläche innerhalb des "Autobahnrings". Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661. 11

STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Telefon: (06101) 603-0 Internet: www.stada.de Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Martin Abend (Vorsitzender) Vorstand: Hartmut Retzlaff (Vorsitzender) Helmut Kraft Dr. Matthias Wiedenfels Sitz der Gesellschaft: Bad Vilbel Registergericht: Frankfurt/Main, HRB 71290