Vorpraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge. Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau, Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen



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Transkript:

Vorpraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau, Mechatronik, Wirtschaftsingenieurwesen Im Fachbereich Angewandte Ingenieurwissenschaften für die PO-2012 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Zweck des Vorpraktikums 3 Allgemeine Regelungen zum Vorpraktikum 4 Ausbildungspläne 5 Ausbildungsbetriebe 6 Berichterstattung, Bescheinigung 7 Anerkennung 8 Rechtsverhältnisse 9 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Die Vorpraktikumsordnung ergänzt die Fachprüfungsordnung der Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau, Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen des Fachbereichs Angewandte Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Kaiserslautern vom 29.05.2013 und regelt die laut Fachprüfungsordnung 4 geforderte einschlägige praktische Vorbildung. Alle Studierende der Bachelor Studiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau, Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen des Fachbereichs Angewandte Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Kaiserslautern unterliegen dieser Ordnung. VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 1 von 10

2 Zweck des Vorpraktikums Das Vorpraktikum (praktische Vorbildung) soll der Praktikantin oder dem Praktikanten ermöglichen, 1) Einblicke in die Abläufe der industriellen Produktion zu gewinnen, 2) die Arbeitswelt aus eigenem Erleben zu erfahren, 3) soziale und berufsständische Probleme zu erkennen und so das Verständnis und das Problembewusstsein für die auf wissenschaftlicher Grundlage beruhende praxisbezogene Ausbildung zu erlangen. Die Einbindung der Praktikantin oder des Praktikanten in die berufliche Praxis für die Dauer des Praktikums dient dazu, Arbeitstechniken und Arbeitsabläufe aus eigener Erfahrung kennenzulernen. 3 Allgemeine Regelungen zum Vorpraktikum Vor Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige praktische Vorbildung (Vorpraktikum ) nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann die Ableistung des Vorpraktikums auch später erfolgen. Spätestens zur ersten Anmeldung zu Prüfungs- oder Studienleistungen des 4., 5. oder 6. Studienplansemesters muss die Anerkennung vom zuständigen Beauftragten des Fachbereichs für das Vorpraktikum erfolgt sein ( 4, Absatz 4, Fachprüfungsordnung 2012). Das Vorpraktikum hat für alle Studiengänge einen Umfang von 60 Präsenztagen netto. Bei der Ableistung des Vorpraktikums wird von einer Regelarbeitszeit von ca. 38 Stunden je Woche ausgegangen. Urlaubs-, Krankheits- und Fehltage können wegen der Kürze der Ausbildungszeit nicht auf das Praktikum angerechnet werden und sind daher nachzuholen. VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 2 von 10

4 Ausbildungspläne (1) Ausbildungsplan Bachelor-Studiengang Elektrotechnik Nr. Bereiche Wochen 1 2 Mechanische Grundausbildung (Pflicht) Spanende und spanlose Bearbeitung, z.b. Schweißen, Löten, Kleben, Glühen, Härten u. a. Fachausbildung Energietechnik Installation, Bau, Prüfung und Wartung von Anlagen; Reparatur von Energie erzeugenden und Energie verbrauchenden elektrischen Maschinen und Geräten. 2-6 0-6 3 Fachausbildung Nachrichtentechnik und Datenverarbeitung Bau, Prüfung, Wartung und Reparatur von Rundfunk-, Fernseh-, und Kommunikationsgeräten und- anlagen, von Mess- und Prüfgeräten oder von anderen elektronischen Geräten; Herstellung und Prüfung von Bauelementen. 0-6 Gesamtwochenzahl : 12 Tätigkeiten in der Datenverarbeitung können bis zu zwei Wochen anerkannt werden. Die detaillierten Angaben sind Empfehlungen, die nicht vollständig bearbeitet werden müssen und die im Einzelfall durch sinnvolle Alternativen ersetzt werden können. Die vermittelten Inhalte sind durch Selbststudium einschlägiger Literatur zu ergänzen. VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 3 von 10

(2) Ausbildungsplan Bachelor-Studiengang Energieeffiziente Systeme Das Vorpraktikum kann alternativ aus dem Bereich Elektrotechnik oder Maschinenbau gewählt werden. Alternative 1 (Elektrotechnik): Nr. Bereiche Wochen 1 2 Mechanische Grundausbildung (Pflicht) Spanende und spanlose Bearbeitung, z.b. Schweißen, Löten, Kleben, Glühen, Härten u. a. Fachausbildung Energietechnik Installation, Bau, Prüfung und Wartung von Anlagen; Reparatur von Energie erzeugenden und Energie verbrauchenden elektrischen Maschinen und Geräten. 2-6 0-6 3 Fachausbildung Nachrichtentechnik und Datenverarbeitung Bau, Prüfung, Wartung und Reparatur von Rundfunk-, Fernseh-, und Kommunikationsgeräten und- anlagen, von Mess- und Prüfgeräten oder von anderen elektronischen Geräten; Herstellung und Prüfung von Bauelementen. 0-6 Gesamtwochenzahl : 12 Tätigkeiten in der Datenverarbeitung können bis zu zwei Wochen anerkannt werden. VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 4 von 10

Alternative 2 (Maschinenbau): Nr. Bereiche Wochen 1 2 3 4 Grundausbildung (Pflicht) Betriebliche Strukturen, Schlosserarbeiten, Einführung in technisches Zeichnen u. a. Werkstoffe und Bearbeitung (Pflicht) Spanabhebende Bearbeitung (Pflicht): Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen u.a. Urformverfahren: Modellbau, Gießerei u. a. Umformverfahren: Schmieden, Pressen, Ziehen, Stanzen u. a. Werkstoffe und Verbindungstechnik (Pflicht) Schweißen, Löten, Kleben u. a. Prüfen, Messen (Pflicht) Werkstoffprüfung, Verbindungsprüfung, Mess- und Prüfverfahren 4 6 5 Montage und Endkontrolle 0 2 6 Arbeitsvorbereitung; Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung 0-2 Gesamtwochenzahl : 12 Die Bereiche 1 bis 4 müssen durchlaufen werden; im Bereich 2 insbesondere die spanabhebende Bearbeitung. Optional können die Bereiche 5 oder 6 aufgenommen werden. Minimale Wochenzahlen in allen Bereichen ergeben mit einer der beiden Optionen die geforderte Gesamtwochenzahl von 12 Wochen. Unterschreitung der minimalen Wochenzahlen bis eine Woche ist im Einzelfall bei Ausgleich in anderen Bereichen möglich. Die detaillierten Angaben sind Empfehlungen, die nicht vollständig bearbeitet werden müssen und die im Einzelfall durch sinnvolle Alternativen ersetzt werden können. Die vermittelten Inhalte sind durch Selbststudium einschlägiger Literatur zu ergänzen. VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 5 von 10

(3) Ausbildungsplan Bachelor-Studiengang Mechatronik Nr. Bereiche Wochen 1 2 3 4 5 6 u. a. Bestückung und Bestückungstechniken, Produktion, Inspektion 7 Grundausbildung (Pflicht) Betriebliche Strukturen, Technisches Zeichnen mechanischer Baugruppen und elektrotechnischer Schaltungen, u. a. Werkstoffe und Bearbeitung (Pflicht) Spanabhebende Bearbeitung, u. a. Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen; Spanlose Bearbeitung, u. a. Stanzen, Pressen Werkstoffe und Verbindungstechniken (Pflicht) Lötverfahren, Klebetechnik, Schweißverfahren u. a. Prüfen, Messen (Pflicht) Werkstoff- und Verbindungsprüfung, Mess- und Prüfverfahren Montage und Inbetriebnahme einfacher Baugruppen (Pflicht) Aufbau, Montage, Bestückung, Verdrahtung Leiterplattentechnik EDV Anwendungen u. a. Planungs- / Steuerungssoftware, Technische Software wie z. B. CAD, Simulationssoftware; Anwendung, Wartung und Sicherung 0 2 0 2 Gesamtwochenzahl : 12 Die Bereiche 1 bis 5 müssen durchlaufen werden. Optional können die Bereiche 6 und / oder 7 aufgenommen werden. Minimale Wochenzahlen in allen Bereichen ergeben mit einer der beiden Optionen die geforderte Gesamtwochenzahl von 12 Wochen. Unterschreitungen der minimalen Wochenzahlen bis eine Woche sind bei Ausgleich in anderen Bereichen möglich. Die detaillierten Angaben sind Empfehlungen, die nicht vollständig bearbeitet werden müssen und die im Einzelfall durch sinnvolle Alternativen ersetzt werden können. Die vermittelten Inhalte sind durch Selbststudium einschlägiger Literatur zu ergänzen. VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 6 von 10

(4) Ausbildungsplan Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Nr. WI-1 WI-2 WI-3 Nr. Wochen 2-4 WM- 1 WM- 2 WM- 3 Fertigungsverfahren (Pflicht) Urformen, Umformen, Zerspanen, Oberflächentechnik, Schweißen,... Fertigungsplanung Arbeitsvorbereitung, Fertigungssteuerung, Qualitätssicherung (CAP, CAM, PPS, CAQ,...) Konstruktion und Normung Entwicklung, Konstruktion, Normung, Patentwesen (CAD, CAE, FEM,...) Gesamtwochenzahl : 12 Betriebswirtschaftliches Vorpraktikum mit insgesamt 6 Wochen (alle Schwerpunkte) Rechnungswesen (Pflicht) Kostenrechnung, Investitionsplanung, Betriebliche Kennzahlen, Finanzbuchhaltung Beschaffung Lieferantenauswahl, Materialdisposition, Einkauf, Wareneingang, Lagerverwaltung Absatz Marketingplanung, Marktforschung, Verkauf, Werbung, Kundendienst Technisches Vorpraktikum mit insgesamt 6 Wochen (nur Schwerpunkt Elektrotechnik / Energietechnik) Wochen 2-4 Wochen WE-1 Produktion Anlagen- / Gerätefertigung, Anlagenbau, Wartung, Reparatur, Prüfung,... WE-2 Fertigungsplanung Arbeitsvorbereitung, Fertigungssteuerung, Qualitätssicherung (CAP, CAM, PPS, CAQ,...) WE-3 Energiemanagement Energiebedarfsanalysen, Energieeffizienz, Nutzung von Energiereserven, Energie- und Umweltrecht Nr. Technisches Vorpraktikum mit insgesamt 6 Wochen (nur Schwerpunkte Maschinenbau / Anlagenbau und Maschinenbau / Produktionstechnik) VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 7 von 10

Der Bereich WI-1 muss durchlaufen werden; in den Schwerpunkten Maschinenbau / Anlagenbau und Maschinenbau / Produktionstechnik zusätzlich der Bereich WM-1. Die einzelnen Bereiche im betriebswirtschaftlichen und im technischen Vorpraktikum sollen eine zusammenhängende Einheit von mindestens zwei und höchstens vier Wochen bilden. Die detaillierten Angaben sind Empfehlungen, die nicht vollständig bearbeitet werden müssen und die im Einzelfall durch sinnvolle Alternativen ersetzt werden können. Die vermittelten Inhalte sind durch Selbststudium einschlägiger Literatur zu ergänzen. (5) Ausbildungspläne für Bachelor-Studiengänge im kooperativen Ingenieurstudium (KOI) Beim kooperativen Ingenieurstudium (KOI) ist das Vorpraktikum Bestandteil der Praxisphasen im kooperierenden Unternehmen. Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend. 5 Ausbildungsbetriebe Die Wahl der Ausbildungsbetriebe und die zeitgerechte Bewerbung um Ausbildungsplätze sind Angelegenheiten der Praktikantin bzw. des Praktikanten. Die Praktikantin bzw. der Praktikant hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre bzw. seine Ausbildung den geforderten Richtlinien entspricht. Der Fachbereich unterstützt gegebenenfalls bei der Suche nach geeigneten Betrieben. Für das Ableisten des Praktikums sind Betriebe besonders geeignet, die von der Industrieund Handelskammer als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind. Nicht geeignet und auch nicht anerkennungsfähig sind schulische Labors. Die im Ausbildungsplan aufgeführten Bereiche können in verschiedenen Betrieben absolviert werden. Die Dauer der Tätigkeit in einem Betrieb darf 2 Wochen, also 10 Präsenztage nicht unterschreiten. Kann das kooperierende Unternehmen in einem kooperativen Ingenieurstudiengang (KOI) nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildungsinhalte in einem anderen Unternehmen abgedeckt werden. VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 8 von 10

6 Berichterstattung, Bescheinigung Die Praktikantin oder der Praktikant hat: 1) für jede Woche stichpunktartige Tagesberichte zu erstellen, die eine tabellarischer Auflistung von Wochentag, Datum, Tätigkeit enthalten. 2) über alle fachlich zusammenhängenden Tätigkeiten je einen umfassenden Bericht - pro Woche mindestens einen - außerhalb der Arbeitszeit anzufertigen. Alle Berichte müssen vom Ausbildungsbetrieb bestätigt werden. Der Ausbildungsbetrieb stellt der Praktikantin oder dem Praktikanten eine detaillierte Bescheinigung über das dort abgeleistete Praktikum aus. Hieraus müssen mindestens Art und Dauer der Tätigkeiten - orientiert an den im Ausbildungsplan genannten Bereichen - hervorgehen. Die jeweilige Dauer ist in vollen Wochen anzugeben. Urlaubs-, Fehl- und sonstige arbeitsfreie Tage sind aufzuführen. Diese Tage können nicht auf das Praktikum angerechnet werden sondern müssen nachgeholt werden. 7 Anerkennung Der Nachweis und die Anerkennung der praktischen Vorbildung erfolgen bei den Beauftragten des Fachbereichs für das Vorpraktikum in dem jeweiligen Studiengang. Hierzu sind die Tätigkeitsberichte sowie die Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs gemäß 6 vorzulegen Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf, der der gewählten Studienrichtung entspricht, ersetzt die praktische Vorbildung. Alle anderen Ausbildungen und praktische Tätigkeiten, welche die im Ausbildungsplan genannten Bereiche ganz oder teilweise abdecken, können nach Prüfung des Einzelfalles anteilig angerechnet werden. Dies bezieht sich auch auf außerhalb von Industriebetrieben erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten, soweit sie dem Sinngehalt des Ausbildungsplanes entsprechen. Bei ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern und Studierenden ausländischer Hochschulen ist in der Äquivalenzprüfung der praktischen Vorbildung kein schematischer Vergleich zulässig, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorzunehmen. Es können Teile oder die gesamte praktische Vorbildung anerkannt werden. Für Studierende ausländischer Hochschulen, mit denen Partnerschaftsverträge existieren, können durch Beschluss des Fachbereichsrats Abweichungen hinsichtlich des Vorpraktikums festgelegt werden. Im Ausland durchgeführte Praktika können anerkannt werden, sofern eine Gleichwertigkeit unter Beachtung des Ausbildungsziels besteht. VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 9 von 10

Der entsprechende Nachweis für die Anerkennungen gemäß Absatz 2 und 3 obliegt dem Studierenden. 8 Rechtsverhältnisse Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der Praktikantin oder dem Praktikanten sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem neben der Ausbildung auch der Versicherungsschutz geregelt ist. Für die während des Studiums erbrachten Anteile der praktischen Vorbildung bleiben Studierende immatrikuliert mit allen sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten. Eine Haftung der Hochschule für Schäden, die Studierende während ihres Praktikums verursachen, bleibt ausgeschlossen. Die Betreuung der Praktikantin oder des Praktikanten obliegt dem Ausbildungsbetrieb. 9 Inkrafttreten 1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Hochschulanzeiger in Kraft. 2) Sie gilt für die Studierenden, die ab dem Wintersemester 2012/2013 ein Bachelorstudium in den Studiengängen Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau, Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern aufnehmen. Kaiserslautern, den 11.07.2013 Prof. Dr. Thomas Reiner Dekan VP_Bachelor_2013-07-11 Seite 10 von 10