Kindergartenordnung Stand 06.07.2014



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Transkript:

Stand 06.07.2014 Grundsätzliches Heilsam ist nur, wenn Im Spiegel der Menschenseele Sich bildet die ganze Gemeinschaft Und in der Gemeinschaft Lebet der Einzelseele Kraft. R u d o l f S t e i n e r Um unser Miteinander im Kindergarten nachvollziehbar zu gestalten besteht diese, als Zeichen der Transparenz und des respektvollen Umgangs miteinander. Unser Kindergarten beruht auf der Pädagogik Rudolf Steiners. Die Umsetzung dieses pädagogischen Ansatzes auch im Hinblick auf den bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan ist in unserem pädagogischen Konzept zu finden. Der Kindergarten wird durch den Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Isartal e.v., im Folgenden als Trägerverein bezeichnet, getragen. Aufnahme Grundsätzlich kann jedes Kind im Waldorfkindergarten Icking aufgenommen werden. Es werden Kinder ab einem pädagogisch vertretbaren Alter bis zum Schuleintritt betreut. Als Richtschnur beim Aufnahmeverfahren dienen die eigenen Aufnahmekriterien des Trägervereins. Aufnahmegebühr Wegen des administrativen Aufwands erheben wir eine Aufnahmegebühr in Höhe von 80,00. Zum Aufnahmegespräch wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 fällig. Diese wird mit der Aufnahmegebühr von 80,00 Euro verrechnet, wenn der Verein einen Kindergartenplatz anbietet und die Sorgeberechtigten das Kind im Kindergarten anmelden. 1

Vorauszahlung der Elternbeiträge bei Anmeldung Mit Anmeldung des Kindes wird die Vorauszahlung von zwei Elternbeiträgen fällig. Andernfalls kann der Kindergartenplatz nicht bis zum vorgemerkten Termin freigehalten werden. Die Vorauszahlung wird mit den fälligen Elternbeiträgen verrechnet, sobald das Kind den Kindergartenplatz in Anspruch nimmt. Im Falle eines Rücktritts durch die Sorgeberechtigten wird die Vorauszahlung als Schadenersatz einbehalten. Den Sorgeberechtigten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Buchungszeiten Es wird das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz BayKiBiG - angewendet. Hinweise zum Buchungsbeleg Die Vorlage von Nachweisen zu einer (drohenden) Behinderung oder eines Migrationshintergrundes der Eltern benötigen wir zu Kontrollzwecken. Die kommunale und staatliche Förderung ist abhängig von den Buchungszeiten (Buchungszeitfaktoren) und dem individuellen erzieherischen oder pflegerischen Bedarf der Kinder (Gewichtungsfaktoren). Bei Vorliegen der Nachweise kann der Träger eine höhere Förderung beanspruchen. Die Kommunen und die staatlichen Bewilligungsstellen prüfen stichpunktartig die Fördervoraussetzungen. Die Fördermittel werden in erster Linie für die Finanzierung des pädagogischen Fachpersonals bzw. für eine Verbesserung des Personal-Kind-Verhältnisses in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Die Pädagogik kann dadurch besser auf das einzelne Kind abgestimmt werden, was zur Qualitätssicherung beiträgt. Mindestbuchungszeit / Kernzeit Die Mindestbuchungszeit von 7.30 Uhr bis 13 Uhr (fünf Tage die Woche) muss immer gebucht werden. Bei einer Buchung der Mindestbuchungszeit können Sie Ihr Kind in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8:30 Uhr bringen und zwischen 12.30 und 13.00 Uhr abholen. Von 8:30 Uhr bis 12.30 Uhr ist unsere Einrichtung geschlossen und ein Bringen oder Holen der Kinder ist in dieser Zeit nicht möglich. Buchungszeit Es gilt eine Kernzeit von 8.30 bis 12.30 Uhr, während dieser die Kinder anwesend sein müssen und wir bitten um eine regelmäßige Nutzung der Einrichtung. Dies erleichtert uns nicht nur die Dienstplangestaltung, sondern auch die Gestaltung des pädagogischen Tagesablaufs. Erst mit der Bildung einer Gemeinschaft können die pädagogischen Fachkräfte die Spiel- und Lernprozesse der Kinder vielfältig unterstützen. Die Gemeinschaft fördert das Wohlbefinden Ihres Kindes, seine Motivation und trägt zu einem pro-sozialen Verhalten bei. 2

Für die Entwicklung des hierfür notwendigen Zugehörigkeitsgefühls benötigt ihr Kind Zeit, feste Bezugspersonen und einen regelmäßigen, strukturierten Tagesablauf. Wir bitten Sie daher, Ihr Kind soweit möglich pünktlich in unsere Einrichtung zu geben. Ihre Angaben bei den Buchungszeiten dienen dazu auszurechnen, wie viele Stunden Ihr Kind normalerweise unsere Einrichtung pro Tag besucht (sog. Buchungszeit). Für die Buchungszeit wird der Durchschnitt pro Tag ausgerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei längerer Buchungszeit zusätzlich Mittagessensgeld anfällt! Kinder, die noch Windeln benötigen, können nach 13:00 Uhr nicht mehr betreut werden, da für das Wechseln der Windeln am Nachmittag kein Personal zur Verfügung steht. Mögliche Buchungszeiten: Buchungszeit von > 5 bis zu 6 Stunden Buchungszeit von > 6 bis zu 7 Stunden Buchungszeit von > 7 bis zu 8 Stunden 178,00 pro Monat (max. 29h/Woche) 196,00 pro Monat (max. 34h/Woche) 214,00 pro Monat Aus wichtigem Grund kann jeweils zum 1. eines Quartals eine Änderung der Buchung vorgenommen werden. Dabei sind der wichtige Grund und die neuen Buchungszeiten mindestens 3 Wochen vor Beginn des Quartals, ab dem die Änderung gelten soll, der Kindergartenleitung schriftlich mitzuteilen. Ebenfalls muss ein neuer Buchungsbeleg ausgefüllt und abgegeben werden! Öffnungszeiten, Ferienordnung, Schließtage Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Der Kindergarten ist geschlossen an allen öffentlichen Feiertagen, Fasching, und einem Teil der Oster-, Pfingst- und Weihnachtsschulferien sowie 4 Wochen im August. Die genauen Termine werden den Eltern jährlich zu Beginn des Kindergartenjahres im September bekannt gegeben. Der Kindergarten behält sich vor, aus gegebenem Anlass (z.b. Epidemiegefahr etc.) die Einrichtung für 2 6 Tage zusätzlich zu schließen. Zu den Schulferienzeiten sind in der Regel weniger Kinder im Kindergarten, dann arbeitet der Kindergarten auch mit reduzierter personeller Besetzung. Öffnungszeiten: Montag und Freitag 7.30 bis 14:30 Uhr Dienstag bis Donnerstag 7.30 bis 15:00 Uhr 3

Die genauen Öffnungszeiten richten sich nach den für den Kindergarten bekannt gegebenen diesbezüglichen Informationen und können durch den Vorstand des Trägervereins in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat den Erfordernissen angeglichen werden. Anfahrt bzw. Abholung der Kinder Die Kinder sollten spätestens um 08:30 Uhr im Kindergarten sein. Zur Anfahrt und Abholung der Kinder dürfen keine Eltern mit dem Auto In den Kammerlweg einfahren. Dies ist Bestandteil der Betriebserlaubnis und kann zum Entzug dieser Genehmigung führen. Die Abholzeiten sind pünktlich einzuhalten. Elternmitarbeit Elterngespräche Eine enge Zusammenarbeit von Erzieherinnen und Eltern ist für die pädagogische Arbeit sehr wichtig. Um diese zu ermöglichen, findet zweimal im Jahr ein Entwicklungsgespräch mit den Eltern statt. Daneben können Sprechstunden gesondert vereinbart werden, soweit durch solche Sondervereinbarungen die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten nicht beeinträchtigt wird. Auch der Vorstand des Trägervereins oder der Elternbeirat steht zu Gesprächen jederzeit zur Verfügung. Elternabende Zur Organisation der Feste, Besprechung von Erziehungsfragen und Erläuterungen der Waldorfpädagogik finden regelmäßig Elternabende statt. Zu Beginn des Kindergartenjahres werden Themenvorschläge gerne angenommen. Es wird erwartet, dass ein Elternteil den Elternabend besucht. Elternmitarbeit Ein wichtiger Bestandteil unseres pädagogischen Konzepts, sowie eine finanzielle Notwendigkeit ist die Mithilfe der Eltern bei anfallenden Arbeiten in Haus und Garten und bei Veranstaltungen. Diese Form der Mitarbeit ist für alle Eltern verpflichtend. Dazu gehören zum Beispiel: der einwöchige Elterndienst, der Winterdienst, Putzen der Räumlichkeiten und Gartenarbeit am sogenannten Haus- und Gartentag, sowie Sonderaktionen (Renovierungsarbeiten etc). 4

Einwöchiger Elterndienst: tägliche Reinigung der Bäder (Waschbecken, Toiletten), ggf. Fegen der Flure, ggf. Fegen des Aufgangs zum Kindergarten. Winterdienst: Im Winter wöchentlich sind jeweils zwei Familien zum Winterdienst eingeteilt! Diese übernehmen die Räumpflicht! Der Zugang des Kindergartens muss morgens um 07:30 Uhr und mittags um 12:30 Uhr geräumt- und gestreut sein. Haus- und Gartentag: Dieser findet zweimal in Jahr statt. Hier werden z.b. Fenster, Schränke, Spielsachen, etc. geputzt und gepflegt, sowie Pflanzen zurückgeschnitten, Kompost umgesetzt und Gartengeräte repariert. Es gibt außerdem die Möglichkeit sich im Elternbeirat oder in den Vorstand des Trägervereins einzubringen. Elternbeiträge Kindergartengebühren Die Kindergartengebühr wird vom Vorstand des Trägervereins entsprechend den jeweiligen Erfordernissen festgelegt und ist auch während Zeiten der vorübergehenden Schließung (z.b. bei Ferien, Krankheit etc.) zu bezahlen. Die volle Gebühr kann auch in den Fällen erhoben werden, in denen ein Kind den Kindergarten vorübergehend, oder, ohne Vorliegen einer gültigen Kündigung, nicht regelmäßig besucht. Die Kindergartengebühren werden per Einzugsermächtigung abgebucht. Sollte das Jugendamt den Beitrag ganz oder zum Teil übernehmen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung! Frühstücksgeld Zu Beginn des Kindergartenjahres wird ein Frühstücksgeld in Höhe von 96,- als Jahresbeitrag erhoben. Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen. Damit werden die Zutaten unseres gemeinsamen Frühstücks gekauft. Wir beziehen die Ware von einem Großhändler möglichst in Demeter- Qualität. Mittagessensgeld Das Mittagessen ist biologisch, vegetarisch und wird von einem Caterer aus der Nachbarschaft frisch gekocht. Der Speiseplan hängt am Informationsbrett. Die Organisation und Abrechnung erfolgt durch den Trägerverein. Die Gebühren für das Mittagessen werden monatlich pauschal per Lastschrift abgebucht. Grundlage sind die Angaben im Buchungsbeleg. Erstattung des Mittagessens erfolgt nur bei rechtzeitiger Abmeldung vom Mittagessen (in der Vorwoche bis Donnerstag). Kurzfristige Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Eine Abrechnung des Mittagessens erfolgt jährlich. 5

Mitgliedschaft im Trägerverein Wir erwarten, dass mindestens ein Elternteil für die Dauer des Kindergartenbesuchs Mitglied im Trägerverein wird. Der Mitgliedsbeitrag für ein Elternteil beträgt 30 pro Jahr, wenn beide Elternteile Mitglieder werden, erhebt der Verein einen Jahresbeitrag von 38. Mitteilungspflicht Erkrankungen eines Kindes sind dem Kindergarten sofort mitzuteilen. Erkrankungen des Kindes und innerhalb der Familie Bitte beachten Sie das zusätzliche Merkblatt! Besonderheiten Alle nicht sichtbaren Besonderheiten des Kindes sind dem Betreuungspersonal mitzuteilen. Darunter versteht man Allergien, Unverträglichkeiten, organische Schwächen etc. Auch Vorfälle mit möglichen Spätfolgen sind zu nennen (z. B. ein Sport- oder Autounfall ohne vermeintliche Verletzung). Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer (zu Hause und am Arbeitsplatz) sind dem Kindergarten mitzuteilen. Mitteilungspflicht besteht ebenfalls bei Änderung des Personensorgerechts. Probezeit Die Probezeit beträgt 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit kann der Kindergartenbesuch von beiden Seiten täglich und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei Kündigung durch die Eltern ist davon unberührt der gesamte Monatsbeitrag zu entrichten. Kündigung des Kindergartenplatzes Kündigung durch den Träger Ein Kind kann vom weiteren Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden, wenn es über zwei Wochen unentschuldigt fehlt, die Kindergartengebühr über 2 Monate, trotz Fälligkeit, nicht entrichtet wurde, die entsprechende Förderung des Kindes in der Gruppe, sowie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich erscheint. Eltern das Vertrauen der Elterngemeinschaft und/oder des Trägerverein missbrauchen oder absichtlich von dieser abweichen. 6

Kündigung durch die Erziehungsberechtigten Der Kindergartenplatz kann unter einer Einhaltungsfrist von 6 Wochen zu Weihnachten, Ende April und zum Ende des Kindergartenjahres (Ende August) gekündigt werden. Diese hat schriftlich zu erfolgen und ist an den Trägerverein zu richten. Aufsicht und Haftung / Versicherungsschutz Aufsicht Der Kindergarten übernimmt Kraft des Betreuungsvertrages die Aufsichtspflicht des Kindes. Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der jeweiligen Buchungszeit. Ankunft und Abholen des Kindes ist dem zuständigen Betreuungspersonal bekannt zu geben. Personen, die berechtigt sind, Ihr Kind vom Kindergarten abzuholen, werden im Anmeldebogen genannt. In Ausnahmefällen ist der Kindergarten zu informieren. Tritt Ihr Kind den Nachhauseweg allein an, bedarf dies einer schriftlichen Einwilligungserklärung. Versicherungsschutz Die Kinder sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz besteht auf direktem Weg zum und vom Kindergarten, während des Aufenthalts im Kindergarten, bei Veranstaltungen und Unternehmungen des Kindergartens. Die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung setzt eine Unfallmeldung voraus. In diesem Fall besteht sofortige Mitteilungspflicht an die Kindergartenleitung. Hinweis für Kinder unter 3 Jahren In unserem Kindergarten gibt es altersgemischte Gruppen, in denen auch Kinder unter drei Jahren betreut werden. In der Betreuungseinrichtung werden Spielsachen wie Bauklötze und der gleichen verwendet, die in der Regel erst für Kinder ab einem Alter von 3 Jahren geeignet sind. Diese Spielsachen können im alltäglichen Kindergartenbetrieb von jüngeren Kindern nicht fern gehalten werden. Trotz entsprechend sorgfältiger Beaufsichtigung durch das Kindergartenpersonal kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Kinder unter drei Jahren z.b. durch Mithilfe älterer Kinder an diese Spielsachen gelangen. Auf mögliche Gefahren, die durch die nicht bestimmungsgemäße Benutzung der Spielsachen durch die unter drei-jährigen Kinder entstehen, werden die Erziehungsberechtigten ausdrücklich hingewiesen. 7

Beschwerden Sicher läuft nicht immer alles rund, dennoch sind wir immer bemüht Ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge rasch umzusetzen. Wir bitten Sie sich vertrauensvoll und jederzeit an die Kindergartenleitung, den Elternbeirat oder den Vorstand des Trägervereins zu wenden. Natürlich freuen uns auch positive Rückmeldungen. Sonstiges Kindergarten Utensilien Wir bitten Sie, Ihrem Kind zweckmäßige, strapazierfähige Kleidung anzuziehen. Mitzubringen sind: Hausschuhe (keine Holzschuhe oder Pantoffeln) Eurythmieschuhe (z. B. Gymnastikschuhe) im Beutel Malkittel Sonnenhut Regenbekleidung (Matschhose, -jacke, Gummistiefel) Bitte versehen Sie alles mit dem Namen des Kindes. Telefonzeiten Wir bitten Sie, bei Mitteilungen folgende Telefonzeiten zu beachten: vormittags von 7.30 bis 8.30 Uhr Um Störungen während der Kindergartenzeit zu vermeiden, erreichen sie außerhalb dieser Zeiten nur den Anrufbeantworter. Telefon (08178) 5840 Anschlagtafel Wichtige Mitteilungen und Termine sind unserer Anschlagtafel im Flur des Kindergartens zuentnehmen. Fortbildung Zur Entwicklung unseres Personals sind unsere Pädagogen regelmäßig auf Fortbildungen und im Austausch mit den Waldorfkindergärten der Region. An diesen Tagen arbeitet der Kindergarten mit reduzierter personeller Besetzung. Inkrafttreten Diese Kindergartenordung tritt am 01.09.2014 in Kraft. 8