Wasser. 1. Grundzüge des Wasserhaushalts. 2. Wasserhaushalt im Kreis Offenbach. 2.1 Klima. 2.2 Grundwasser. 2.2.1 Grundwasserstände im Kreis Offenbach



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Transkript:

Wasser 1. Grundzüge des Wasserhaushalts 2. Wasserhaushalt im Kreis Offenbach 2.1 Klima 2.2 Grundwasser 2.2.1 Grundwasserstände im Kreis Offenbach 2.2.2 Grundwasserüberwachung 2.2.3 Wasserschutzgebiete 2.3 Oberflächengewässer 3. Neuorganisation der hessischen Wasserverwaltung 4. Interessante Links im Internet 5. Ansprechpartner beim Kreis Offenbach

1. Der Wasserhaushalt Die folgenden Kapitel beschäftigen sich zuerst mit dem Grundwasser und dann mit dem Oberflächenwasser. Obwohl diese Trennung durchgeführt wird, stehen diese natürlich ebenso wie der Bodenfeuchtegrad miteinander in vielfältiger Verbindung. Diesem Sachverhalt trägt der Begriff Wasserhaushalt einer Landschaft Rechnung. Unter Wasserhaushalt werden die miteinander verknüpften Pfade des Wasserzuflusses, der Speicherung von Wasser und des Wasserabflusses verstanden. Der Wasserhaushalt eines Landschaftsraumes wird geprägt durch eine Vielzahl natürlicher und anthropogener Faktoren. Dabei handelt es sich um ein offenes System von Zu- und Abflüssen sowie Wasserspeichern. Der Wasserzufluss erfolgt über den Niederschlag. Der überwiegende Teil des Niederschlags wird über die Verdunstung sofort wieder an die Atmosphäre abgegeben. Ein geringer Anteil des Niederschlagswassers fließt in oberirdischen Gewässern ab, während ein weiterer Teil im Boden als Bodenfeuchte und als Baustein zum Aufbau von Biomasse zwischengespeichert wird. Ein weiterer Teil des Niederschlags versickert im Boden und steht mit zeitlicher Verzögerung als Grundwasser zur Verfügung. Das Grundwasser ist als unterirdischer Abfluss anzusehen. Die Grundwasserreserven werden durch den Grundwasserhaushalt bestimmt, der ein Teilstück des Gesamtwasserhaushaltes ist. Auf die Aufteilung des Wasserzuflusses in oberirdischen Abfluss, Verdunstung, Zwischenspeicherung und unterirdischen Abfluss haben die geomorphologischen Gegebenheiten ebenso Einfluss wie Klima, Nutzungen und auch Vegetation. Die Situation beim Grundwasserhaushalt lässt sich mit einem Girokonto vergleichen: Beim Grundwasserhaushalt entsprechen die Einnahmen der Grundwasser-Neubildung. Demgegenüber stehen die Ausgaben die sich natürlicherweise in Form des unterirdischen Abflusses äußern. In der Natur halten sich Einnahmen und Ausgaben in etwa die Waage. Dieses Gleichgewicht wird jedoch verändert, sobald der Mensch für seine eigenen Zwecke Grundwasser entnimmt oder die Grundwasserneubildung einschränkt. Wie bei einem normalen Girokonto kann dies dazu führen, dass das Saldo des Wasserkonto negativ ist und ausgeglichen werden muss. Grundwasserflurabstände Um die Situation ungefähr abschätzen zu können, muss man die Entwicklung der Grundwasserstände oder der Grundwasserflurabstände betrachten. Unter dem Flurabstand versteht man die Entfernung des Grundwasserspiegels von der Erdoberfläche. 2. Der Wasserhaushalt im Kreis Offenbach 2.1 Klima In Hessen beträgt die durchschnittliche Niederschlagsmenge 730 mm/a. Hiervon verdunsten ca. 450 mm/a. der oberflächliche Abfluss liegt bei ca. 170 mm/a, während als unterirdischer Abfluss 110 mm/a angegeben werden. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt ist das Klima im Kreis Offenbach als überdurchschnittlich trocken und warm zu bezeichnen. Die mittleren Jahresniederschläge liegen bei 670 +-20mm/Jahr. Eine Ausnahme bildet der Südwesten des Kreises. In Langen liegen die Niederschläge im langjährigen Mittel bei 727 mm/jahr und entsprechen damit dem hessischen Durchschnitt. 2

2.2. Grundwasser 2.2.1. Grundwasserstände im Kreis Offenbach Die Entwicklung der Grundwasserstände der letzten Jahrzehnte wird momentan bei der Erstellung der sogenannten Wasserversorgungskonzepte sorgfältig ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass in der Vergangenheit gebietsweise eine Übernutzung des Grundwassers stattgefunden hat und es dort zu Grundwasserabsenkungen gekommen ist. Diese betragen an einigen Stellen bis zu mehreren Metern. Dadurch sind in einigen Feuchtgebieten, wie dem Zellerbruch Schäden an Biotopen entstanden. Setzungsschäden an Gebäuden sind dem Umweltamt nicht bekannt. Einer weiteren Schädigung von Feuchtgebieten soll vorgebeugt werden. Wo zusätzliche Wasserförderungen beantragt sind, muss vom Antragsteller im Rahmen der genannten Wasserversorgungskonzepte dargelegt werden, ob negative Auswirkungen auf Biotope zu erwarten sind. Ist dies der Fall, sind die Wasserversorger verpflichtet, für Ausgleich zu sorgen oder Entschädigungen zu zahlen. 2.2.2. Grundwasserüberwachung Die Überwachung des Grundwassers im Kreis Offenbach erfolgt durch verschiedene Institutionen: - die Wasserversorger (Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) und Stadtwerke (Dreieich, Langen, Neu-Isenburg und Mühlheim); - den Umlandverband Frankfurt; - die Hessische Landesanstalt für Umwelt (HLFU); - verschiedene andere Institutionen (Kommunen, Private Betreiber u.a.). Insgesamt gibt es nach Auskunft des UVF (Stand 1992/1994) ca.1750 Brunnen und Messstellen. Diese gliedern sich folgendermaßen auf: - ca. 160 Brunnenanlagen; - ca. 565 Messstellen des ZWO und der Stadtwerke; - ca. 103 Messstellen des UVF; - ca. 60 Messstellen des Grundwasserüberwachungsdienstes der HLFU; - ca. 862 Messstellen verschiedener anderer Institutionen. Die Untersuchung der Qualität des Wassers erfolgt durch die örtlichen Wasserversorger. Im Einzugsbereich der einzelnen Brunnenanlagen werden die sogenannten Vorfeld-Messstellen betrieben. Sie dienen der Überwachung des Wassers, bevor es die Brunnenanlagen erreicht. Hier können Qualitätsverschlechterungen frühzeitig erkannt werden. Diese vorgelagerten Messstellen stellen also eine wichtige Grundlage für eine frühzeitige Gefahrenabwehr dar. An Stellen, wo akute Gefahr besteht, werden zusätzlich Sondermessstellen betrieben. 3

Das aus den Brunnen geförderte Wasser wird nach den Vorschriften der Rohwasseruntersuchungsverordnung beprobt. Es gelangt zu den Wasserwerken, die es zu Trinkwasser aufbereiten. Vor der Abgabe wird das Wasser noch einmal nach den Vorschriften der Trinkwasseruntersuchungsverordnung untersucht. In den genannten Verordnungen werden eine Vielzahl von Untersuchungsparametern aufgeführt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur einwandfreies Wasser zum Verbraucher gelangt. Während das Wasser in den Brunnen und in den Wasserwerken entsprechend der jeweiligen Verordnungen regelmäßig und relativ umfangreich untersucht wird, ist der Untersuchungsumfang bei den Vorfeld-Messstellen und Sonder-Messstellen sehr unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Fragestellung ab. Insgesamt gesehen liegt ein sehr dichtes Messnetz vor. Dies ist nötig, da das Grundwasser gebietsweise mit verschiedenen Stoffen belastet ist. Hier sind insbesondere CKW-Schadensfälle und Pflanzenschutzmittel- und/oder Nitratbelastung des Trinkwassers zu nennen. Um die Nitrat- und Pflanzenschutzmittelbelastung zu reduzieren, ist das Umweltamt des Kreises seit 1994 im Rahmen der Arbeitgemeinschaft Nitrat tätig. 2.2.3. Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete werden zum Schutz des Grundwassers ausgewiesen und vom Regierungspräsidium festgesetzt, um das Grundwasser im Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen. Es erfolgt eine Einteilung in die sogenannten Wasserschutzgebietszonen (Zone I: Fassungsbereich, Zone II: engere Schutzzone, Zone III: weitere Schutzzone; letztere häufig noch aufgeteilt in Zone III A und Zone III B). In Wasserschutzgebieten gelten je nach Zone verschiedene Verbote, welche in der Wasserschutzgebietsverordnung, veröffentlicht im Staatsanzeiger, niedergelegt sind. Den höchsten Schutz genießen die in der Karte violett markierten Bereiche (Zone II des jeweiligen Wasserschutzgebietes). 4

Kennziffern und Staatsanzeigerfundstelle der WSG-Verordnungen im Kreis Offenbach HLUG-NRNAME BETREIBER ZONE FESTGESETZT (GEÄNDERT) STAATSANZEIGER Pumpwke Hinkelst. Schwanh. Goldst. Oberforsth. Staustufe 22.004 Griesh. Stadtwerke Frankfurt am Main IIIA,IIIB 17.11.97 (26.5.98) 18/1998 S.1246 (24/1998 S.1668) 28.001Brunnen 6-12 Stadtwerke Dreieich I,II,III 17.10.77 46/1977 S.2214 28.002Brunnen 1+2 (Zeppelinheim) ZV Wasservers. St.u.Krs. Offenbach I,II,III 29.3.78 (12.3.82) 17/1978 S.831 (17/1982 S.869) 28.003WW Birkig, Br.1-4 und WW Lämmerhecke, Br.1-6ZV Wasservers. St.u.Krs. Offenbach I,II,III 06.04.78 18/1978 S.868 28.004aBrunnen C,D,E,F,G1,G2 Stadtwerke Langen I,II,III 05.11.79 48/1979 S.2273 28.004bBr. "Hainerweg" u. Quellf. "Märzenmühle" Stadtwerke Langen I,II,III 05.11.79 48/1979 S.2273 WW Lange Schneise, Br.1-42 und WW Seligenstadt, 28.005 Br.1-5 ZV Wasservers. St.u.Krs. Offenbach I,II,IIIA,IIIB 20.02.85 14/1985 S.673 28.006WW Froschhausen, Brunnen 1-8 ZV Wasservers. St.u.Krs. Offenbach I,II,III 16.04.85 19/1985 S.857 WWe Hinterm., Patersh., Martinsee, Jügesh., 28.007 Dietzenb. ZV Wasservers. St.u.Krs. Offenbach I,II,IIIA,IIIB 12.07.85 32/1985 S.1548 28.008Brunnen A-E Stadt Mühlheim am Main I,II,IIIA,IIIB 06.11.85 48/1985 S.2181 28.009Brunnen 10,12,13,14,16-22 Stadtwerke Neu-Isenburg I,II,IIIA,IIIB 20.04.89 22/1989 S.1214 31.002Brunnen 1-10 (Groß-Gerau) ZV Wasserwerk Gerauer Land IIIB 22.10.70 (14.8.92) 49/1970 S.2317 (38/1992 S.2500) 31.004Brunnen I-VII Stadt Mörfelden-Walldorf IIIB 3.8.83 (18.10.83) 45/1983 S.2156 (36/1983 S.1784) 31.007Brunnen 1-4 Stadt Mörfelden-Walldorf IIIA,IIIB 09.01.89 6/1989 S.430 33.012WW Rollwald WV Gruppenwasserwerk Dieburg I,III * 18.02.71 13/1971 S.573 Flächengröße der Wasserschutzgebiete: (Auswertung auf Basis der einer älteren, gröberen Abgrenzungskarte (ATKIS-Geometrie) Die Größe der Fläche der Wasserschutzgebiete liegt bei 164,2 km 2. Die Größe der Kreisfläche liegt bei 356,27 km2. Der Anteil der Wasserschutzgebiete an der Kreisfläche liegt bei 46,1%. 5

2.3. Oberflächengewässer Innerhalb des Kreises Offenbach führen mit Ausnahme des Mains die Fließgewässer nur geringe Mengen Wasser mit sich. Dies hat zum einen geologische und bodenkundliche Gründe, zum anderen ist es auch die Folge von Eingriffen durch den Menschen. Bedingt durch jahreszeitliche Schwankungen variieren die Wasserstände sehr stark. Aufgrund der Geologie und des Bodens versickert ein großer Teil des Niederschlagwassers direkt in den Untergrund, ohne die Fließgewässer zu erreichen. Das Wasser, das in den Fließgewässern ankommt, fließt aufgrund der in weiten Bereichen stattgefundenen Begradigungen darüber hinaus schneller als unter natürlichen Bedingungen ab. Dies führt dazu, dass in den Sommermonaten, in denen die Bäche und Flüsse naturgemäß wenig Wasserführung haben, die Bachbetten im Kreis Offenbach teilweise komplett trocken fallen. Als nahezu einzige Konstante kann der Abfluss der verschiedenen Kläranlagen angesehen werden. So entspringt der Hengstbach im Sommer zeitweise an der Kläranlage. Das wenige Wasser, das der Bach oberhalb der Kläranlage führt, versickert. Gerade, weil etliche Fließgewässer in den niederschlagsärmeren Zeiten fast gänzlich von dem Abfluss der Kläranlagen gespeist werden, verwundert es, dass es immer wieder zu Überschwemmungen kommt. In erster Linie sind Hochwasser zwar eine natürliche Erscheinung; auch unter natürlichen Bedingungen treten extreme Hochwasser auf, aber viele Probleme ent-stehen durch unvorsichtiges Handeln. So kommt es immer wieder vor, dass Kleingärtner direkt an Fließgewässern Schnittgut und anderes biologisches Material lagern, so z.b. in Rodgau an der Rodau, und so ungewollt Dämme aufschichten, wodurch die weiter stromabwärts gelegenen Gebiete noch stärker vom Hochwasser betroffen werden. Eine andere Variante ist, dass Anrainer direkt am Bach massive Treppen bauen zum Entnehmen von Bewässerungswasser oder dass sie abenteuerliche Konstruktionen von Brücken errichten, um trockenen Fußes über den Bach zu kommen; sie denken jedoch nicht daran, dass dort potentielle Abflusshindernisse entstehen, welche zur Initialzündung von örtlich begrenzten Überschwemmungen werden können. Hochwasser sind als Teil des Wasserkreislaufs primär abhängig von der Stärke der Niederschläge (ggf. im Zusammenwirken mit Tauwetter) und ihrer zeitlichen und räumlichen Verteilung in Relation zu Größe und Struktur des Einzugsgebietes und dessen Abflusseigenschaften. Wobei gerade die Gemeinden des Kreises Offenbach durch die Änderung ihrer Abwassersatzungen einen großen Schritt hin zu einer Verbesserung der Abflusseigenschaften getan haben. Niederschläge werden weitestgehend verzögert zum Abfluss gebracht, also möglichst wieder in den Wasserkreislauf integriert. Dazu wird nicht verunreinigtes Oberflächenwasser zur Versickerung gebracht und versiegelte Flächen geöffnet bzw. im Rahmen von Neubaumaßnahmen versickerungsfähig gestaltet. Auch in Bezug auf die räumliche und zeitliche Verteilung der Niederschläge wird in vielen Gemeinden umgedacht. Anstelle möglichst gerader Bachrinnen, welche das Oberflächenwasser schnell ableiten, sollen mehr und mehr naturnahe Bäche treten. Diese weisen einen geschwungenen (mäandrierenden) Verlauf auf und haben im bachangrenzenden Bereich Wasserauffangfläche zur dezentralen Rückhaltung des Wassers (Retentionsraum). Sehr schöne Beispiele sind dafür u.a. in Dreieich-Sprendlingen am Hengstbach zu sehen. 6

Siedlungsgebiete werden heute meist in Trenn- bzw. Mischsystemen entwässert. Bei einem Trennsystem wird das Schmutzwasser vollständig zur Kläranlage geleitet. Im Mischsystem wird Regen- und Schmutzwasser gemeinsam in einem Kanal zur Kläranlage geführt. Dabei kommt es bei Starkniederschlägen zwangsläufig zu Entlastungen in den Vorfluter bzw. in ein Gewässer, da die Kläranlage dann nicht den gesamten Mischwasserabfluss aufnehmen kann. Ein besonders augenscheinliches Beispiel für oben angesprochene Vorgänge ist an der Kläranlage O- ber-roden zu sehen: Nach besonders heftigen Niederschlägen sind die Hinterlassenschaften der Toilettengänge und anderer Reinigungsvorgänge an dem Uferbewuchs zu bewundern. Das entlastete Mischwasser belastet die Gewässer. Die Belastungen hängen von der Art, der Menge und der Konzentration der eintragenden Schmutzstoffe sowie von der Dauer und Häufigkeit der Niederschläge ab. Es wäre ein nicht zu leistender Aufwand, das gesamte Mischwasser in der Kläranlage zu behandeln. Die Mischwasserbehandlung ist daher ein ökologisch und ökonomisch bedeutsames Problem. Die Retentionsmöglichkeiten der Fließgewässer im Kreis Offenbach sind sehr begrenzt. Gerade durch die Bautätigkeiten in den 70er und 80er Jahren sind viele Bäche und Gräben innerorts unter Betondecken, Wohnhäusern und Parkmöglichkeiten verschwunden. Einher ging dieser Trend mit einer stark voranschreitenden Versiegelung der Flächen. Der Gesamtabfluss nahm stark zu, die Fließgeschwindigkeit und die damit verbundene Erosion der Fließgewässer erhöhten sich als eine Folge des Willens, Landschaften möglichst schnell zu entwässern. An Bächen grenzende Flächen konnten nicht mehr für die Zwischenspeicherung von Niederschlägen genutzt werden, da Landwirte an einer über das Jahr gesehenen konstanten Nutzung interessiert waren. Drainagen und Umgestaltungen des Uferbereiches legten Ländereien trocken. Aber auch hier ist ein Umdenkprozess festzustellen: so z. B. an der oberen Rodau, bei der durch Ausbleiben von Reinigungs- und Erhaltungsarbeiten sich die Bachsohle erhöht hat. Der damit angehobene Wasserstand durchfeuchtet die angrenzenden Wiesen. Diese werden von den Bauern nicht mehr genutzt, so dass Flächen für die Rodau zurück gewonnen werden. Auch in anderen Gemeinden wird versucht, den Bächen für ihr überschüssiges Wasser wieder Raum zu verschaffen durch Änderung von Eigentumsverhältnissen und damit möglich gemachten fließtechnischen Änderungen. So ist es wahrscheinlich in absehbarer Zeit für das Auge des Betrachters normal, wenn in niederschlagsreicheren Zeiten großflächige Wiesenareale befristet unter Wasser gesetzt werden, ohne dass dabei weiterer Schaden entsteht. Durch die Verbesserung der Kläranlagen, zuletzt die Ausstattung etlicher Kläranlagen mit einer Denitrifikationsstufe, hat sich die Güte der Gewässer deutlich verbessert. Auch die Sanierung der Kanalsysteme ist weiter vorangetrieben worden. Diese Entwicklung gilt landesweit (siehe auch Hessischer Gewässergütebereicht auf CD-Rom, erhältlich bei der HLFU). Demgegenüber ist die Struktur der Fließgewässer gemessen an den Erfordernissen Wasserrückhaltung und Fließgewässerökologie teilweise noch sehr verbesserungsfähig. Die mittlerweile vorliegende Studie zur Gewässerstrukturgüte, welche im Auftrag des Hessischen Umweltministeriums durchgeführt wurde, kann eine wertvolle Hilfe bei der Umsetzung anstehender Renaturierungsmaßnahmen sein. 7

3. Neuorganisation der Wasserverwaltung In den letzten Jahren ist die Wasserwirtschaftsverwaltung neu organisiert worden. Während früher die fachtechnische und verwaltungsrechtliche Bearbeitung getrennt waren, erfolgt nun eine integrierte Bearbeitung. Anstelle der Aufteilung Wasserwirtschaftsamt, Regierungspräsidium Darmstadt (Obere Wasserbehörde) und Landratsamt (Untere Wasserbehörde) ist folgende Organisationsstruktur getreten (Aussagen jeweils bezogen auf den Kreis Offenbach): Das ehemalige Wasserwirtschaftsamt und die meisten Zuständigkeiten der oberen Wasserbehörde sind an das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt in Hanau gegangen. Die meisten überregionalen Fragestellungen des Wasserbereichs, wie auch Wasserschutzgebietsausweisungen oder Prüfungen größerer Betriebe, werden hier integriert und umfassend bearbeitet. Ein Teil, meist kleinräumigerer Fragestellungen, wird weiterhin von der unteren Wasserbehörden bearbeitet und an Ort und Stelle geprüft. Die Untere Wasserbehörden wurde zu diesem Zweck ihrerseits mit Fachtechnikerinnen und Fachtechnikern ausgestattet. 4. Interessante Links im Internet Wasserversorger Tel.-Nr. Internet Stadtwerke Dreieich 06103/602-0 http://www.stadtwerke-dreieich.de Stadtwerke Langen 06103/595-0 http://www.stadtwerke-langen.de Stadtwerke Mühlheim 06108/600513 http://www.stadtwerke-muehlheim.de Stadtwerke Neu-Isenburg 06102/2460 http://www.swni.de Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg 06182/89040 http://www.zwo-wasser.de 06073/603-0 Behörden Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Hanau Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie 06181/3058-0 http://www.rp-darmstadt.de weiterverzweigen zu Ansprechpartner-> Staatliches Umweltamt Hanau http://www.hlug.de Umlandverband Frankfurt 069/25770 http://www.uvf.de Kreis Offenbach 069/8068-0 http://www.hessennet.de/kreis-offenbach 8

5. Ansprechpartner beim Kreis Offenbach Untere Wasserbehörde Gesundheitsamt, Abteilung Gesundheitsaufsicht Bereich/Thema Abwasser, Kläranlagen, Grundwasserschadensfälle Badeseen Die genannten Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei Ihren Fragen oder nennen Ihnen weitere Ansprechpartner. Ansprechpartner/in Tel.efon Herr Ressel 069/8068-366 Herr Funk, Hr. Nast 069/8068-456 Umweltamt Nitrat-AG Herr Kron 069/8068-375 Umweltamt, Umweltberatung Wasserspareinsätze Wassersparmethoden Komm. Förderprogramme: ->Regenwassernutzung ->Flächenentsiegelung Frau Maurer 069/8068-390 Ansprechpartner für das Kapitel Wasser: T. Kron / Umweltamt Tel.: O69/8068-375 Fax.: 069/8068-381 Email.: t.kron@kreis-offenbach.de 9