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Transkript:

Förderung Die ERASMUS-Studierenden sind von den Studiengebühren an den entsprechenden Gasthochschulen befreit. An der UdS zahlen Sie nur den Semesterbeitrag. Der Erasmus-Auslandsenthalt wird finanziell gefördert. Die Höhe des Erasmus-Stipendiums beträgt etwa 150. (Stand: April 2011) Man kann nur einmal über ERASMUS gefördert werden. Innerhalb eines akademischen Jahres ist eine Förderung an zwei verschiedenen Hochschulen bzw. in zwei verschiedenen Ländern nicht möglich. Annahmeerklärung Vorderseite Im Allgemeinen gilt eine minimale Förderungsdauer von 3 Monaten und eine maximale Förderungsdauer von 12 Monaten. Eine Doppelförderung ist nur möglich (wenn Sie z.b. schon ein anderes Stipendium erhalten), wenn ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind. BAföG bzw. Auslands-BAföG schließen den Erhalt des ERASMUS - Stipendiums nicht aus. Weitere Infos finden Sie den BAföGInternet-Seiten, beim DAAD oder beim Studentenwerk. Beurlaubung Während des ERASMUS-Aufenthaltes müssen Sie sich (bis zu zwei Semestern i.d.r. möglich) beim Studierendensekretariat beurlauben lassen und erhalten Antrag (Formular beim ASTA) die Gebühr des Semestertickets rückerstattet. Sie bleiben weiterhin ganz normal an der Universität des Saarlandes immatrikuliert. Annahmeerklärung Rückseite

Krankenversicherung In EU-Ländern gibt es für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Kosten in diesen Staaten übernimmt, reicht aus. Diese Mitgliedschaft muss nachgewiesen werden durch: wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Europäische Krankenversicherungskarte: EHIC-Card wenn Sie privat krankenversichert sind: Bescheinigung Ihrer Krankenkasse (am Besten in Englisch) Hinweise zur Annahmeerklärung W I C H T I G!! 1. Achten Sie dar, dass Sie eine Haftpflichtversicherung haben, die auch im Ausland gültig ist. 2. Nicht immer beinhaltet eine Krankenversicherung auch die gesamte Deckung der Auslandsbehandlungen. Schließen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab. Achten Sie dabei dar, dass ein Rücktransport aus dem Ausland gewährleistet ist. 3. Es besteht die Möglichkeit, eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte beim DAAD, http://www.daad.de/ausland/service/daadgruppenversicherungen/05124.de.html, oder Versicherungsstelle Tel.: 0228/882-294 Bestätigung der Annahme, 3sprachig

Formalitäten v o r der Abreise aus Deutschland Die Annahmeerklärung ausfüllen und beim Fachkoordinator abgeben. Die Hinweise zur Annahmeerklärung bitte gut lesen und bewahren. Die Bestätigung der Annahme, 3sprachig, von Ihrem Fachkoordinator ausfüllen und unterschreiben lassen. Die Bestätigung brauchen Sie für - die Beurlaubung wenn Sie einen Antrag beim ASTA zur Rückerstattung des Semestertickets stellen möchten als ERASMUS-Ausweis im Ausland evtl. zur Immatrikulation an der Gasthochschule Bitte nie das Original abgeben, immer nur eine Kopie! Das ausfüllen, von Ihrer Fakultät bzw. Ihrem Fachkoordinator unterschreiben lassen; erst danach bei/an Frau Saunier zur Unterschrift abgeben/ zurücksenden. Dann senden Sie das an das International Office Ihrer Gast-hochschule im Ausland. Auch dort muß das Formular unterschrieben werden. Sind alle Unterschriften vorhanden (zwei der Heimathochschule/ zwei der Gasthochschule), senden Sie eine Kopie des s an Frau Saunier (obligatorisch). Es wird von Ihnen jeden Fall erwartet, dass Sie in einem Semester zwischen 20 und 30 ECTS-Punkte, in einem Trimester 14 bis 20 ECTS-Punkte erbringen. Dies ist obligatorisch und unabhängig von der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung durch Ihren Fachbereich. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Wenn die Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität mit einer Prüfung abschließen, müssen Sie teilnehmen. Sollten Sie die Prüfungen nicht bestehen, werden Sie aber nicht verpflichtet, die Erasmus-Förderung zurückzuzahlen. Changes to originally proposed study programme / Wenn Sie an der Gasthochschule sind und Änderungen am vornehmen wollen, benutzen Sie dieses Formular. Auch hier sind wieder 4 Unterschriften notwendig. Changes to original proposed

Formalitäten im Ausland Bei Ankunft: Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival) unterschreiben lassen und an Frau Saunier senden. W i c h t i g: Die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums kann erst erfolgen, wenn die Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival) und die Kopie des s vorliegen. 1. In einer ersten Rate werden 80% des Gesamtförderungsbetrages überwiesen. Der Gesamtförderungsbetrag wird kalkuliert Basis der der Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival). Bitte beachten Sie, dass die Auszahlungen nach Eingang der Ankunftsbestätigung nicht direkt für jeden einzelnen Studenten vorgenommen werden können, sondern in "Runden" jeweils zum Anfang eines Monats angeordnet werden (d.h. Anfang Oktober, Anfang November, Anfang Dezember). Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival) Ende des Aufenthaltes / Rückkehr: Im Le Ihres Aufenthaltes erhalten Sie per e-mail von uns zwei Formulare: (Certificate of Erasmus studies) Fragebogen (Studentenberichtsformular) Die lassen Sie von der Gasthochschule unterschreiben. Das ist frühestens 10 Tage vor dem vorgesehenen Abreisetag möglich. Den Fragebogen schicken Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der an Frau Saunier. Zur Berechnung der Stipendiumshöhe wird die Aufenthaltsdauer zu Grunde gelegt, die der angegeben ist. Bei der Berechnung gibt es drei Möglichkeiten: = Ankunftsbestätigung: Sie erhalten die restlichen 20% der Gesamtstipendiumshöhe > Ankunftsbestätigung: Sie erhalten entsprechend mehr. < Ankunftsbestätigung: Sie erhalten nicht die restlichen 20%, Sie werden evtl. etwas zurück überweisen müssen. Bitte achten Sie dar, dass die letzten 20% der Förderung nicht in Einzelauszahlungen erfolgen, sondern wiederum (ebenso wie für die erste Rate von 80%) in Runden. (durch Gasthochschule am Ende des Aufenthaltes auszufüllen)

Transcript of Records Dies ist eine Bescheinigung über die von Ihnen im Ausland erbrachten Studienleistungen. Das Transcript listet ihre Noten und die ECTS-Punkten. Jede Universität hat ihr individuell gestaltetes Formular. Sollte Ihre Gasthochschule nicht über ein solches Formular verfügen, können Sie auch das der UdS verwenden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gastuniversität vor der Abreise, wie dort die Vorgehensweise der Aus- und Zustellung des Transcript of Records ist. Im Allgemeinen senden die Gastuniversitäten das Transcript of Records direkt an das International Office der Universität des Saarlandes. In diesem Fall erhalten Sie Ihr Transcript of Records per Post von uns. Hierfür verwenden wir die Adresse, die Sie der Annahmeerklärung als Heimatadresse angegeben haben. Sollte Ihre Universität Ihr Transcript of Records nicht automatisch ans das International Office der UdS senden, müssen Sie sich das Transcript gegebenenfalls am Ende Ihres Aufenthaltes vor Ort von Ihrer Gastuniversität ausstellen lassen. Eine Kopie des Transcript of Records senden Sie an Frau Saunier. Die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen klären Sie mit Ihrer Fakultät. Fragebogen (Studentenberichtsformular) Sonstiges Verlängerungen / Verkürzungen: Wenn Sie Ihren Auslandsenthalt verlängern oder verkürzen wollen, kontaktieren Sie unbedingt Frau Saunier. Bei Verkürzungen ist Folgendes zu beachten: Wenn weniger als 3 Monate im Ausland studiert werden (Mindestdauer eines ERASMUS Aufenthaltes), treten folgende Fälle ein: 1. Man erhält keine Förderung 2. Der bis dahin erhaltene Förderbetrag muss zurückgezahlt werden. Folgende Konsequenzen können aus einer Verkürzung resultieren: 1. Die zweite Erasmus-Rate (20%) entfällt. 2. Die zweite Erasmus-Rate fällt kleiner aus als die anfangs veranschlagten 20%. 3. Sie müssen Teile des Erasmus-Geldes zurückzahlen Förderungsmöglichkeit für Studierende außerhalb des ERASMUS Programms: Man kann nur einmal über ERASMUS gefördert werden (siehe Seite 1, Förderung). Informationen zu anderen Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter: www.daad.de www.uni-saarland.de/international (UdS Mobil Programm) Kontakt: Postanschrift: Universität des Saarlandes International Office Erasmus-Büro Geb. A4.4 (CampusCentre) erasmus@io.uni-saarland.de Fax: 0681-302 71101 Universität des Saarlandes International Office Fabienne Saunier Postfach 15 11 50 66041 Saarbrücken Transcript of Records