Russian Tax and Legal News



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Transkript:

www.pwc.de Aktuelle Informationen zu Recht und Steuern in Russland Russian Tax and Legal News Oktober 2014 EU / USA - Sanktionen gegen Russland und Russlands Gegensanktionen. EU-Sanktionen 1. Personenbezogene Beschränkungen 1 Reisebeschränkungen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren und dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden Derzeit stehen 141 Personen und 23 Unternehmen auf der EU-Sanktionsliste. Für diese gelten: Reisebeschränkungen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sind eingefroren Ihnen dürfen keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden Diese Sanktionen gelten: Unmittelbar: Gegenüber gelisteten Personen oder natürlichen/juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die mit gelisteten Person in Verbindung stehen Mittelbar: Sofern eine Weitergabe an gelistete Personen bzw. mit diesen in Verbindung stehende Personen beabsichtigt ist. Im Hinblick auf die Reichweite der Beschränkungen hat das BAFA allerdings darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen nur die Personen betreffen, die in Anhang I der Verordnungen (EU) Nr. 208/2014 und Nr. 269/2014 aufgeführt sind. Mit diesen Personen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen sind nur betroffen, wenn sie selbst ebenfalls in Anhang I aufgeführt sind 2. 1 VO (EU) Nr. 208/2014, Nr. 269/2014 (i. d. F. VO (EU) Nr. 959/2014), Liste: je Anhang I 2 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/russland_ukraine/ukraine_massnahmen/index.html

2 Zu den gelisteten Personen gehören insbesondere Sanktionierte Personen Personen, die verantwortlich sind, die ukrainische Souveränität und territoriale Integrität zu untergraben oder bedrohen, einschließlich der ukrainischen Verfassung zuwiderlaufenden Handlungen in Bezug auf den künftigen Status von Teilen ihres Hoheitsgebiets; Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich identifiziert wurden; Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich sind; Der ehemalige Staatspräsident der Ukraine, dessen Kabinettsmitglieder und hochrangige Beamte des damaligen Regimes; Personen, die mit den Separatistengruppen im Donezkbecken der Ukraine Geschäfte tätigen. 2. Branchenspezifische Sanktionen 3 Waffenembargo 4 Verbot von Aus- und Einfuhr, Kauf und Beförderung von Rüstungsgütern 5, Art. 2 des Beschlusses 2014/512/GASP Verbot rüstungsbezogener technischer Hilfe und Finanzierung Dual-Use-Güter Verbot der Lieferung von Dual-Use-Gütern nach Russland, sofern militärische Nutzung. Lieferung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig Verbot des Verkaufs, der Lieferung oder der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem (d. h. zivilem und militärischem) Verwendungszweck, z. B. kerntechnische Ausstattungen, Telekommunikationssysteme, Sensoren und Laser etc. 6, sofern diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind/sein können sowie entsprechender Finanzierungen. Die Regelung gilt für Neuverträge ab 1. August 2014. Altverträge und bestehende Ausfuhrgenehmigungen sind nach EU-Recht nicht betroffen. Die Erfüllung von Altverträgen, die vor dem 30. Juli 2014 geschlossen wurden, ist möglich. Verbot des Verkaufs, der Lieferung oder der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an bestimmte natürliche und juristische Personen oder Einrichtungen 7. An bestimmte Unternehmen dürfen derzeit keine Dual- Use-Güter geliefert werden. Derzeit betroffen: JSC Sirius, OJSC Stankoinstrument, OAO JSC Chemcomposite, JSC Kalashnikov, JSC Tula Arms Plant, NPK Technologii Maschinostrojenija, 3 VO (EU) Nr. 833/2014 i. d. F. der VO (EU) Nr. 960/2014 4 Gemeinsame Militärgüterliste der EU, 2014/C 107/01 5 Art. 2 des Beschlusses 2014/512/GASP 6 Liste im Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009 7 Anhang IV zur VO (EU) Nr. 833/2014, eingefügt durch VO (EU) Nr. 960/2014

3 OAO WysokototschnyeKompleksi, OAO Almaz Antey, OAO NPO Bazalt. Geltung Ausnahmen Dies gilt für Neuverträge ab 12. September 2014. Der Verkauf, die Lieferung oder die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für die Luft- und Raumfahrt und damit verbundene technische und finanzielle Unterstützung sind davon ausgenommen, sofern sie für nichtmilitärische Zwecke oder nichtmilitärische Endnutzer bestimmt sind u.a. Verbot von güterbezogener technischer Hilfe und Vermittlungsdiensten (d. h. Aushandlung oder Veranlassung von Geschäften zur Absetzung genannter Güter) sowie entsprechender Finanzierungen für die betroffenen Unternehmen. Export von nicht gelisteten Dual-Use-Gütern ist zulässig, jedoch genehmigungspflichtig. Keine Genehmigung bei Kenntnis des Ausführenden von militärischer Nutzung der Güter. Energiesektor Keine Lieferung von Gütern zur Erdölförderung und Arktis nach Russland Genehmigungspflicht für bestimmte Güter des Energiesektors 8, die zum Einsatz in Russland bestimmt sind, z. B. Rohre für Öl- oder Gasfernleitungen, Bohrgestänge, Futterrohre und Steigrohre. Güter zur Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee und der Arktis sowie Schieferölförderung sind nicht genehmigungsfähig. Verbot, für die Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee und der Arktis sowie Schieferölförderung erforderliche zugehörige Dienstleistungen zu erbringen: Bohrungen Bohrlochprüfungen Bohrlochmessungen und Komplettierungsdienste Lieferung spezialisierter schwimmender Plattformen Geltung Ausnahmen Dies gilt für Neuverträge ab 12. September 2014. Dienstleistungen zur dringenden Abwendung einer schwerwiegenden Auswirkung auf die Gesundheit und Sicherheit von Mensch oder Umwelt sind ausgenommen. Finanzsektor Beschränkungen bei mittel- und langfristigen Finanzierungen für russische Banken, Energie- und Rüstungsunternehmen Verbot des Kaufs und Verkaufs übertragbarer Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die nach dem 1. August 2014 und bis zum 12. September 2014 begeben wurden, oder mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach dem 12. September begeben wurden, ausgegeben durch bestimmte juristische Personen oder Einrichtungen 9. 8 Kombinierte Nomenklatur im Anhang II zur VO (EU) Nr. 833/2014 9 Liste im Anhang III zur VO (EU) Nr. 833/2014

4 Derzeit betroffen Sberbank, VTB Bank, Gazprombank, Vnesheconombank (VEB), Rosselkhosbank. Verbot des Kaufs und Verkaufs übertragbarer Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach dem 12. September begeben wurden, ausgegeben durch bestimmte juristische Personen oder Einrichtungen 10. Derzeit betroffen OPK Oboronprom, United Aircraft Corporation, Uralvagonzavod, Rosneft, Transneft, Gazpromneft. Jeweils Verbot, bei der Begebung Wertpapierdienstleistungen oder Hilfsdienste zu erbringen. Keine Einfuhr von Waren aus der Krim 3. Wirtschaftliche Betätigung auf der Krim und in Sewastopol 11 Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol Einfuhrverbot Verbot der direkten oder indirekten Finanzierung (Rück-) Versicherungsverbot Verkehr, Telekommunikation, Energie Verbot von Investitionen in Infrastrukturobjekte auf der Krim und in Sewastopol in Form von: Keine Investitionen in Infrastrukturprojekte auf der Krim Finanzierung Beteiligung an entsprechenden Unternehmen Gründung von entsprechenden Gemeinschaftsunternehmen Öl, Gas und Mineralressourcen Tätigkeiten im Bereich der Nutzung dieser Rohstoffe in Form von: Finanzierung Beteiligung an entsprechenden Unternehmen Gründung von entsprechenden Gemeinschaftsunternehmen 10 Liste im Anhang V und VI zur VO (EU) Nr. 833/2014, eingefügt durch die VO (EU) Nr. 960/2014 11 VO (EU) Nr. 692/2014, VO (EU) Nr. 825/ 2014

5 Verbot der Lieferung, der Ausfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von wesentlicher Ausrüstung für die Errichtung, den Erwerb oder die Entwicklung von Infrastruktur in den genannten Sektoren 12. Technische Hilfe oder Vermittlungsdienste Unmittelbare und mittelbare Erbringung genannten Investitionen. im Zusammenhang mit den oben 4. Normadressaten Wer hat Sanktionen zu befolgen? natürliche Personen EU-Bürger; natürliche Personen nicht-eu-bürger mit Wohnsitz in der EU in der EU gegründete oder eingetragene Unternehmen; juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen im Hinblick auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der EU getätigt werden. 5. Rechtsfolgen Keine Ansprüche von und gegen sanktionierte Personen Strafen und Bußgelder bei Verstoß gegen Sanktionen Keine Geltendmachung von Ansprüchen (einschließlich Schadensersatz-/ Garantieansprüche) und Forderungen im Zusammenhang mit sanktionierten Verträgen und Transaktionen durch sanktionierte Unternehmen oder Personen, sowie durch sonstige russische Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Keine Geltendmachung von Ansprüchen und Forderungen im Zusammenhang mit sanktionierten Verträgen und Transaktionen durch Unternehmen aus der EU, soweit die Vertragserfüllung zu einem Verstoß gegen die Sanktionsregelungen führt. Ahndung vorsätzlicher und fahrlässiger Verstöße gegen die Sanktionen durch die EU-Mitgliedsstaaten: In Deutschland: Straf- und Bußgeldverfahren, 17 ff. AWG. Bei der Frage, wie weit Prüfungspflichten hinsichtlich russischer Vertragspartner und Endkunden gehen, ist zu beachten, dass gegen die Sanktionen verstoßene Personen für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht wussten oder keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Sanktionen verstoßen 13. 6. Handlungsempfehlung Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Unternehmen von den vorstehenden oder nachfolgenden Sanktionen betroffen und russische Geschäftspartner sanktionsbewehrt sind. Zu prüfen ist, ob Exportgüter oder Teile hiervon als sog. Dual-Use-Güter qualifiziert werden können oder einen energierelevanten Bezug aufweisen und unter die Regelungen der EU-Verordnungen fallen. Weiterhin sollte einer Prüfung unterzogen werden, ob bereits bestehende oder geplante Finanzierungen für Russland unter Beteiligung der o. g. 12 Liste im Anhang III der VO (EU) Nr. 825/ 2014 13 Art. 10 VO (EU) Nr. 833/2014, Art. 10 VO (EU) Nr. 269/2014, Art. 5 VO (EU) Nr. 692/2014.

6 russischen Banken erfolgen sollen. Ggf. sind Finanzierungen umzustrukturieren, damit sie auch zukünftig Bestand haben können. Insgesamt bieten wir Ihnen an, Sie insbesondere im Hinblick auf die branchenspezifischen Sanktionen bei Voranfragen, Anträgen über eine Auskunft zur Güterliste und von Ausfuhrgenehmigungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu begleiten. Siehe zu den vorstehenden Ausführungen auch die Merkblätter zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Exportkontrollfragen und Häufig gestellte Fragen abrufbar unter: http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_russland.pdf http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/russland_embargo_faq. pdf Zudem sollten Sie bei Abschluss von Verträgen mit russischen Geschäftspartnern auf ausreichend Öffnungs- und Ausstiegsklauseln sowie Höhere-Gewalt-Regelungen achten. US-Sanktionen 1. Personenbezogene Beschränkungen 14 Für gelistete und mit ihnen verbundene Personen gilt: Reisebeschränkung, Eigentum und Vermögenswerte blockiert Reisebeschränkungen Ihr Eigentum und sämtliche Vermögenswerte sind blockiert insbesondere: Verbot der Übertragung, Bezahlung, Ausfuhr, Rücknahme und sonstiger Handlungen Verbot von: Keine Tätigkeit für und mit sanktionierten Personen Unterstützung oder Bereitstellung von Finanzmitteln, Waren und Dienstleistungen der gelisteten Personen Tätigkeit im unmittelbaren/mittelbaren Auftrag oder unter unmittelbarer/mittelbarer Kontrolle der gelisteten Personen finanzieller, materieller oder technischer Hilfe Lieferung oder Erwerb von Gütern und Dienstleistungen Zu den gelisteten Personen gehören insbesondere Sanktionierte Personen hochrangige Beamte und sonstige Amtsträger der russischen Regierung und mit ihnen verbundene Personen und Unternehmen; Bedienstete in der Armee und im Rüstungssektor; 14 Executive Orders of the President No. 13660, 13661 SDN-Liste (Specially Designated Nationals)

7 Personen, die verantwortlich sind, die ukrainische Souveränität, territoriale Integrität, demokratische Prozesse und Institutionen, Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Ukraine unmittelbar oder mittelbar zu untergraben; Personen, die für die Veruntreuung staatlicher oder wirtschaftsrelevanter Vermögenswerte in der Ukraine verantwortlich sind; Personen, die für die widerrechtliche Annexion von Teilen des Hoheitsgebietes der Ukraine verantwortlich sind; Personen, die mit den Separatistengruppen im Donezkbecken der Ukraine Geschäfte tätigen sowie mit ihnen verbundene Personen oder Unternehmen, einschließlich Filialen in den USA. In Einzelnen betroffene Unternehmen nach der SDN-Liste FSUE SRPE Bazalt Feodosiya Oil Product Supply KRET Konzern Sozvezdie JSC Military-Industrial Corporation NPO Mashinostroenia JSC Almaz-Antey Kalashnikov Konzern Uralvagonzavod Konstruktorskoe Byuro Proborostroeniya u.a. 2. Branchenspezifische Sanktionen 15 Executive Order of the President No. 13662 SSI-Liste (Sectoral Sanctions Identifications), Stand: 1. September 2014 Betroffene Sektoren Energiesektor Finanzsektor Metall-und Bergbau, Ingenieurwesen Rüstungssektor 15 Executive Order of the President No. 13662 SSI-Liste (Sectoral Sanctions Identifications), Stand: 1. September 2014

8 Im Einzelnen betroffene Unternehmen nach der SSI-Liste (Auszug): Finanzsektor Energiesektor Rüstungssektor: Gazprombank Vnesheconombank (VEB) VTB Bank Bank of Moscow Rosselkhosbank Sberbank Rosneft Novatek Transneft Gazprom Neft Gazprom Lukoil Transneft Surgutneftegaz Rostec Blockierung Eigentum und Vermögen blockiert des Eigentums und sämtlichen Vermögens, insbesondere Verbot der Übertragung, Bezahlung, Ausfuhr, Rücknahme und sonstiger Handlungen Verbot der: Keine Finanzierung für sanktionierte Personen und Unternehmen Keine Transaktionen mit sanktionierten Personen und Unternehmen Unterstützung oder Bereitstellung von Finanzmitteln, insbesondere Kreditgewährung für mehr als 30 Tage im Finanz-und Rüstungssektor oder 90 Tage im Energiesektor, Unterstützung oder Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen Tätigkeit im unmittelbaren/mittelbaren Auftrag oder unter unmittelbarer/mittelbarer Kontrolle der betroffenen Unternehmen finanziellen, materiellen oder technischen Hilfe Lieferung oder des Erwerbs von Gütern und Dienstleistungen Verbot, die für die Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee und der Arktis sowie Schieferölförderung erforderlichen zugehörigen Dienstleistungen zu erbringen; Für einige Handlungen, die zur Beendigung betroffener Rechtsgeschäfte erforderlich sind, die vor dem 12. September 2014 in Kraft getreten sind, war die Sanktionsgeltung bis zum 26. September 2014 befristet. 3. Normadressaten Wer hat Sanktionen zu befolgen? natürliche Personen US-Bürger natürliche Personen nicht-us-bürger mit Wohnsitz in den USA nach dem föderalen US-Recht oder den Regeln der Bundesstaaten gegründete Unternehmen (einschließlich ihrer ausländischen Niederlassungen).

9 Russische Gegensanktionen 16 Die russischen Gegensanktionen richten sich gegen: Sanktionierte Länder USA EU-Länder Kanada Australien Königreich Norwegen Einreiseverbote Einreiseverbote gegen US-Beamte und Politiker Am 20. März 2014 veröffentlichte das Außenministerium der Russischen Föderation als Reaktion auf die US- Sanktionen eine Liste von Personen auf seiner Internetseite, denen die Einreise nach Russland auf der Grundlage der Gegenseitigkeit untersagt wird. Zu diesen gehören hohe Staatsbeamte sowie Mitglieder des US-amerikanischen Parlaments. Liste abrufbar unter: http://www.mid.ru/brp_4.nsf/newsline/177739554da10c8b44257ca100551ffe Importverbote Importverbote von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf bestimmte Produkte aus Ländern, die Russland sanktioniert haben 17 : Fleisch von Rindern und Schweinen, Geflügel, Wurst und ähnliche Fleischerzeugnisse Fisch und Krebstiere (einschl. Frischfisch außer Lachs und Forelle) Milch- und Milchprodukte (außer laktosefreie Erzeugnisse) Gemüse Früchte Fertigerzeugnisse, einschließlich Käse und Quark Zunächst für die Dauer von 1 Jahr Russischer Luftraum für ukrainische Airlines gesperrt Nahrungsmittel (außer Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Vitaminpräparate) Die Importverbote gelten zunächst für ein Jahr. Flugverbote Für Transitflüge ukrainischer Airlines über den russischen Luftraum in Nachbarländer 16 Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 6. August 2014 Nr. 560 Über die Anwendung einzelner sozialwirtschaftlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation 17 Liste der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 7. August 2014 Nr. 778 Über die Maßnahme zur Ausführung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 560 in der Fassung vom 20. August 2014

10 Zulassungsverbot für ausländische Maschinenbauerzeugnisse im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen 18 Kein Erwerb bestimmter ausländischer Maschinenbauerzeugnisse durch öffentliche oder kommunale Ausschreibungen mehr Beschaffung von ausländischen Maschinenbauerzeugnissen gemäß Liste im Anhang zur Verordnung durch staatliche oder kommunale Ausschreibungen ist unzulässig. Beispiele: Bagger, Flachbagger, Busse, bestimmte Nutzfahrzeuge u.a. Ausgenommen sind Waren aus Kasachstan und der Republik Belarus. Zudem gelten Ausnahmen u.a. bei bestehenden Lokalisierungsvereinbarungen und Vereinbarungen im Rahmen von Sonderwirtschaftszonen. Normadressaten: Wer muss die russischen Sanktionen einhalten? Staatliche Organe der Russischen Föderation Föderale und kommunale Behörden Nach dem russischen Recht gegründete juristische Personen Unter der russischen Jurisdiktion stehende Einrichtungen und natürliche Personen Disclaimer Angesichts der derzeitigen politischen Entwicklungen erhebt der Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. 18 Regierungsverordnung RF vom Nr. 656 vom 14. Juli 2014

11 Mehr Information in unserem Blog Weitere aktuelle Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen in Russland finden Sie in unserem Blog. Nutzen Sie das Wissen unserer Experten und tauschen Sie sich mit ihnen und untereinander zu den Themen, die Sie interessieren, aus: blogs.pwc.de/russland-news Ihre Ansprechpartner RAin Tanja Galander Tel.: +49 30 2636-5483 tanja.galander@de.pwc.com RAin Isabelle Weidemann,LL.M. Tel.: +49 30 2636-5762 isabelle.weidemann@de.pwc.com RA / Advokat (RUS) Stanislav Rogojine Tel.: +49 30 2636-5207 stanislav.rogojine@de.pwc.com www.pwc.de/russland Bestellung und Abbestellung Wenn Sie Russian Tax and Legal News bestellen oder abbestellen möchten, senden Sie bitte eine leere E-Mail mit der Betreffzeile Bestellung bzw. Abbestellung an folgende Adresse: russland@de.pwc.com