Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilem wie militärischem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) seit 2006

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3713 Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilem wie militärischem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) seit 2006 Vorbemerkung der Fragesteller EineVielzahlvonGüternundTechnologienwerdensowohlzivilwieauchmilitärischgenutzt.DieGrenzezwischenbeidenEignungenverwischtzunehmend.VorallemimBereichInformation,KommunikationundAufklärung wächstdiebedeutungzivilerproduktefürdiestreitkräfte,nichtnurin Deutschland,sonderninderganzenWelt.GeradeSchwellenländersindeher daraninteressiert,durchintegrationhochwertiger,zumteilursprünglichfür zivileanwendungenproduzierterkomponentenausdeutschlandundanderen StaatenderEuropäischenUnioneigeneWaffensystemeherzustellenundauch exportieren zu können, als komplette Waffensysteme zu kaufen. DieÖffnungdeseuropäischenBinnenmarktserschwertdieKontrolledesWarenverkehrsvonDual-Use-GüterninnerhalbderEUerheblich.Bevorzugten HandelspartnernderEU,wiez.B.denUSAoderderSchweiz,wurdezudem diemöglichkeiteingeräumt,imrahmenvonpauschalgenehmigungendual- Use-Güter leichter zu importieren. FüreineverantwortungsvolleExportpolitikistesdaherentscheidend,dasGenehmigungsverfahrenandieneuenHerausforderungenanzupassen,umdie WeiterverbreitungundNutzungdeutscherDual-Use-GütersowieentsprechenderTechnologienundFertigungsanlagenfürRüstungszweckezuverhindern. Genausowichtigistes,dieÖffentlichkeitüberdieExportpraxisfürdiesesowohlmilitärischalsauchzivilnutzbarenGüter (dieinderausfuhrlisteteili AbschnittC/AL1Caufgeführtwerden)zuinformieren.BislanglegtdieBundesregierunghierüberderÖffentlichkeitjedochkeinenumfassendenBericht vor. 1.WievieleEinzelgenehmigungenfürdenExportvonGüternderAusfuhrlisteTeilIAbschnittC (AL1C)wurdenvonderBundesregierungseit 2006erteilt (bittefürjedenempfängerstaataufgeschlüsseltnachjahren, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie vom 25. November 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WertderGenehmigungenundWarenkategorien0Abis9EdesAnhangsI zurverordnung (EG)Nr.1334/2000bzw.imletztenJahrdesAnhangsI zur Verordnung (EG) Nr. 428/2009 der EU)? Ein Überblick ergibt sich aus den nachfolgenden Jahresübersichten. Jahresübersichten für Einzelgenehmigungen, endgültige Ausfuhren nach Teil I C (Dual-Use-Güter) Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in EURO (bis 31. Mai 2010) DieweiterenEinzelangabensindinderbeiliegendenTabellezuFrage1enthalten.EinedifferenzierteAufschlüsselungnachEmpfängerstaatenistinnerhalb deszeitraums,derbeiderbeantwortungeinerkleinenanfragezurverfügung steht, nicht möglich. ZurexportkontrollpolitischenBeurteilungderübermitteltenDatenweistdie Bundesregierungdaraufhin,dassdiegroßeMehrheitderGenehmigungensich aufgüterbezieht,beidenenmithinreichendersicherheitdavonausgegangen werdenkonnte,dasssienichtzumilitärischenodersonstigensensitivenzwecken verwendetwerdenwürden.diesgiltinsbesonderefürgenehmigungenvon ExporteninDrittstaaten,alsoLänder,diewederderNATOnochderEUangehören oder diesem Länderkreis gleichgestellt sind. 2.WievieleAnträgefürdenExportvonGüternderAL1Cwurdenseit2006 durchdiebundesregierungabgelehnt (bitteaufgeschlüsseltnachjahren, Ländern und Warenkategorien)? Ein Überblick ergibt sich aus der nachfolgenden Jahresübersicht. Jahresübersicht für Ablehnungen, endgültige Ausfuhren nach Teil I C (Dual-Use- Güter) Jahr Anzahl der Ablehnungen Wert in EURO (bis 31. Mai 2010) DieweiterenEinzelangabensindinderbeiliegendenTabellezuFrage2enthalten.EinedifferenzierteAufschlüsselungnachLändernistinnerhalbdesZeitraums,derbeiderBeantwortungeinerKleinenAnfragezurVerfügungsteht, nicht möglich. BeiderexportkontrollpolitischenBeurteilungderübermitteltenDatenistzuberücksichtigen,dassderWaren-undsonstigeWirtschaftsverkehrgrundsätzlich freiist.ablehnungenvonanträgensinddahernurmöglich,soweitdiesunter AbwägungderaußenwirtschaftsrechtlichenSchutzzwecke ( 7AWG,Artikel8 derverordnung (EG)1334/2000,Artikel12derVerordnung (EG)Nr.428/

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ )gerichtsfestbegründetwerdenkann.ImÜbrigenweistdieBundesregierungdaraufhin,dassAntragstellerinderRegelerstgarkeineAnträgestellen bzw.diesezurücknehmenwerden,wennkeineaussichtauferteilungeinergenehmigung besteht. 3.WievieleEinzelgenehmigungenwurdenseit2006fürGüterderAusfuhrlisteTeilIAbschnittCerteilt,dienachKenntnisderBundesregierungfür einemilitärischenutzungvorgesehenwaren (bitteaufgeschlüsseltnach Jahren mit Wertangabe der Genehmigungen und Warenkategorie)? ImRahmendesGenehmigungsverfahrenswirdderVerwendungszwecküberprüft.SinddieGüterfüreinemilitärischeNutzungvorgesehen,orientiertsich dieentscheidungspraxisandenrestriktiven PolitischenGrundsätzender BundesregierungüberdenExportvonKriegswaffenundsonstigenRüstungsgütern ausdemjahre2000.einestatistischeerfassung,dieandenverwendungszweck anknüpft, wird nicht vorgenommen. 4.WievieleEinzelgenehmigungenwurdenseit2006fürGüterundTechnologien,wiez.B.Motoren,erteilt,dienichtaufderAusfuhrlisteTeilIAbschnittCaufgeführtwaren,abernachKenntnisdesAusführendenoderder BundesregierungfüreinemilitärischeVerwendungbestimmtwaren (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 5.InwelcheStaatenwurdendieseExportegenehmigt (bitteunterangabedes Genehmigungswertes)? Einzelgenehmigungenwurdennichterteilt.SoweitindiesemZusammenhang Nullbescheideerteiltwurden,wirdhierfürkeinestatistischeErfassungvorgenommen, die an den Verwendungszweck anknüpft. 6.AnwelcheStaatenwurdenseit2006GüterderAusfuhrlisteTeilIAbschnittCtatsächlichexportiert (bittenachjahrenundkategorieaufgeschlüsselt und mit Angabe des jeweiligen Gesamtwerts)? DieEffektivausfuhrenvonGüternderAusfuhrlisteTeilICwerdenstatistisch nicht erfasst. 7.WievieleGenehmigungenfürGüterderAusfuhrlisteTeilIAbschnittC wurdenimrahmenvonsonderverfahren,wiez.b.sammelausfuhrgenehmigungen,seit2006erteilt (bitteaufgeschlüsseltnachtypdessonderverfahrens,empfängerstaaten,jahrenundunterangabedesjeweiligengesamtwerts)? Eswirddavonausgegangen,dassmitgenehmigungsbezogenen Sonderverfahren diesogenanntensammelausfuhrgenehmigungen (SAG)gemeintsind.SammelausfuhrenwerdenzurVereinfachunginunkritischenFällenerteilt,damit UnternehmenmehrereAusfuhrenandenselbenoderverschiedeneEmpfängerim Auslandvornehmenkönnen.SeitdemJahre2006sind18Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt worden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Jahresübersichten für Sammelausfuhrgenehmigungen, Teil I C (Dual-Use-Güter) Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in EURO (bis 31. Mai 2010) 8.Wiehäufigwurdenseit2006dieverschiedenenAllgemeinenGenehmi- gungenvonunternehmenindeutschlandfürdenexportvondual-use- GüterninAnspruchgenommen (bitteaufgeschlüsseltnachjahren,nummerderallgemeinenausfuhrgenehmigungunddenjeweilsvondenunternehmen gemeldeten Exporten inklusive Warenwert)? DieHäufigkeitderInanspruchnahmederverschiedenenAllgemeinenGenehmigungenvonUnternehmeninDeutschlandwerdenbeiderDatenverarbeitung nichtgesonderterfasst.einedifferenzierteaufschlüsselungnachjahren,nummerderallgemeinengenehmigungundwarenwertenistdaherinnerhalbdes Zeitraums,derbeiderBeantwortungeinerKleinenAnfragezurVerfügung steht, nicht möglich. 9.WiebewertetdieBundesregierungdiebisherigenErfahrungenmitdem Meldeverfahren im Rahmen der Allgemeinen Genehmigungen? MeldeverfahrenimRahmenderNutzungAllgemeinerGenehmigungenkönnen jenachartundumfangderjeweiligenallgemeinengenehmigungeneinergänzendes Hilfsmittel zur Prüfung ihrer ordnungsgemäßen Nutzung sein. Eswirddaraufhingewiesen,dassdieÜberprüfungderordnungsgemäßenNutzungAllgemeinerGenehmigungenprimärimRahmenvonBetriebsaußenprüfungen durch die Zollbehörden erfolgt. 10.WievieleUnternehmenhabensichbislangfürdieNutzungeinerAllgemeinenGenehmigunginDeutschlandregistrierenlassen (bitteaufgeschlüsselt nach Nummer der Allgemeinen Genehmigung)? EshabensichfürdiejeweiligenAllgemeinenGenehmigungenimDual-Use Bereich folgende Anzahl an Unternehmen als Nutzer registrieren lassen: EU AG937 AG AG AG1370 AG Ergänzendwirddaraufhingewiesen,dassdieNutzerderAllgemeinenGenehmigungennichtexplizitzugelassenwerdenmüssen.DieRegistrierungzurNutzungAllgemeinerGenehmigungendientlediglichderInformationderGenehmigungsbehörde.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WievielPersonalstehtdemBundesamtfürAusfuhrkontrolle (BAFA)zur VerfügungfürdieÜberprüfungderEinhaltungsämtlicherBestimmungen bei den Allgemeinen Genehmigungen? DieÜberprüfungderordnungsgemäßenNutzungAllgemeinerGenehmigungen erfolgtprimärimrahmenvonbetriebsaußenprüfungendurchdiezollbehörden.diesewerdenimbedarfsfallvombafaunterstützt.soweitdasbafaauf dergrundlageeingegangenermeldungeneineeigeneüberprüfungvornimmt, ist diese Aufgabe keiner bestimmten Anzahl von Beschäftigten zugewiesen. 12.PlantdieBundesregierungNeueinstellungenimBAFAzudiesemZweck vorzunehmen? Das BAFA plant nicht, zu diesem Zweck Neueinstellungen vorzunehmen. 13.WievieleNaturwissenschaftlerbeschäftigtdasBAFAzurKontrolleder AusfuhrvonDual-Use-Gütern,wievieleJuristinnenundJuristen,wie vieleakademikerinnenundakademikersonstigerfachrichtungenund wie viele Personen ohne Hochschulstudium? ZumStichtag30.September2010sindimBAFA28Naturwissenschaftler, 21Juristen,einAkademikersonstigerFachrichtungensowie189Personenohne HochschulabschlussmitexportkontrollrechtlichenFragestellungenbeschäftigt. EineAufschlüsselungaufdenBereichderKontrollederAusfuhrvonDual- Use-Güternisthierbeinichtmöglich,dadiegenanntenBeschäftigtenauchmit Fragen der Rüstungsexportkontrolle betraut sind. 14.ÜberwievielePlanstellenverfügtdieAbteilungzurKontrolleder AusfuhrvonDual-Use-Gütern,undwievieledieserPlanstellensindfür JuristinnenundJuristen,wievielefürNaturwissenschaftlerinnenund Naturwissenschaftler,wievielefürsonstigeAkademikerinnenundAkademikerundwievielefürPersonenohneHochschulstudiumvorgesehen? DerexportkontrollrechtlicheAufgabenbereichdesBAFAverfügtzumStichtag 30. September 2010 über 202 Planstellen. Diese verteilen sich wie folgt: 25Naturwissenschaftler,18Juristen,zweiAkademikersonstigerFachrichtungen sowie 157 Planstellen für Personen ohne Hochschulabschluss. EineAufschlüsselungaufdenBereichderKontrollederAusfuhrvonDual- Use-Güternisthierbeinichtmöglich,dadiegenanntenPlanstellenauchfür Fragen der Rüstungsexportkontrolle vorgesehen sind. 15.Wiehäufig,inwelchemzeitlichenUmfangundzuwelchenThemenwerden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortgebildet? DieMitarbeiter/MitarbeiterinnenimBereichExportkontrollewerdenseitJahreninverschiedensterWeisefortgebildet,umdenstetigsteigendenAnforderungenandenArbeitsplätzengerechtzuwerden.DabeiwirdzurSteigerungder beruflichenfachkompetenzinsbesondereaufeinesach-undbedarfsgerechte Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter Wert gelegt. KonkreteFort-undWeiterbildungsmaßnahmenerfolgenjenachBedarfund Angebot.ImJahr2009wurdenfürdieMitarbeiterderExportkontrolleinsgesamt270Fort-undWeiterbildungsveranstaltungenmitinsgesamt635Schulungstagen durchgeführt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WiehatsichdasBudgetundderPersonalbestanddesBAFAzurKontrolle der Dual-Use-Ausfuhren in den letzten zehn Jahren entwickelt? EingesondertausgewiesenesBudgetzurKontrollederDual-Use-Ausfuhren desbafaexistiertnicht.dieausgabensindteildesallgemeinenverwaltungshaushaltes des BAFA (Kapitel des Bundeshaushalts). DerPersonalbestanddesBAFAimBereichderExportkontrolleistvon230Beschäftigten im Jahre 2000 auf 239 Beschäftigte im Jahre 2010 angestiegen. EineAufschlüsselungaufdenBereichderKontrollederAusfuhrvonDual- Use-Güternisthierbeinichtmöglich,dadiegenanntenBeschäftigtenauchfür Fragen der Rüstungsexportkontrolle eingesetzt werden. 17.WievieleGenehmigungsverfahrenfürdenExportvonDual-Use-Gütern bearbeitendiezuständigenmitarbeiterimbafajährlichdurchschnittlich pro Person? EinederartigeAuswertungistnichtmöglich,dadiegenanntenBeschäftigten auch für Fragen der Rüstungsexportkontrolle eingesetzt werden. 18.InnerhalbwelcherFrististdasBundesamtfürAusfuhrkontrolleangehalten,AnträgeaufErteilungvonEinzelgenehmigungenfürdenExportvon Gütern der AL 1C zu überprüfen und zu bescheiden? AufgrundderunterschiedlichenKomplexitätderAntragsverfahrenunddersich hierausergebendenunterschiedlichenprüfschrittekönnenbeiderbearbeitung derantragsverfahrenkeinebearbeitungszeitenvorgegebenwerden.dasbafa istjedochimmerumeinemöglichstschnelleprüfungundentscheidungbemüht. 19.WelchenGesamtwerthattendierealenAusfuhrenvonGüternderAusfuhrlisteTeilIAbschnittC,dieimRahmenderAllgemeinenGenehmigungEU001exportiertwurden (bitteaufgeschlüsseltnachempfängerstaaten und Jahren)? DieseFragebeziehtsichaufdieAllgemeineAusfuhrgenehmigungderEU Nr.EU001,diedieAusfuhrzahlreicherGüterdesTeils1CderAusfuhrliste pauschalfüreinenbegrenztenländerkreisgenehmigt.fürdenzeitraum2006 bis 2010 sind dem BAFA gemeldet worden: Land Wert in Euro AUSTRALIEN KANADA SCHWEIZ JAPAN NORWEGEN NEUSEELAND VEREINIGTE STAATEN Gesamtwert

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelchenGesamtwerthattendierealenAusfuhrenvonGüternderAL1C inanderestaaten,dieimrahmenvonanderenallgemeinengenehmigungenexportiertwurden (bitteaufgeschlüsseltnachdenjeweiligenallgemeinen Genehmigungen und Jahren)? DerGesamtwertderAusfuhrenunterNutzungderverschiedenenAllgemeinen GenehmigungenwirdbeiderDatenverarbeitungnichtgesonderterfasst.Eine differenzierteaufschlüsselungnachjahrenunddenjeweiligenallgemeinen GenehmigungenistdaherinnerhalbdesZeitraums,derbeiderBeantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich. 21.WiegarantiertdieBundesregierungdenEndverbleibvonGüternder AL1CindenStaatenderEU,denEU001-Staatensowiedensonstigen Empfängerstaaten? DieKontrolledesEndverbleibsisteinKernelementderExportkontrolle.DessenSicherungisteinumfassenderProzess,derbereitsvordemindividuellen Genehmigungsantrageinsetzt,nichtzuletztaufderEbenederUnternehmen selbst.währenddeskonkretengenehmigungsverfahrenswerdensämtliche vomausführervorzulegendeninformationeneinergenauenplausibilitätsprüfungunterzogen.dabeispieltderabgleichmitdervorhandenendatenbasis, diesichausinformationenderdienstesowieausdeminformationsaustausch mitanderenstaatenspeist,einewichtigerolle.denausführertrifftdiepflicht, entsprechendeendverbleibserklärungen (staatlicheoderprivate)beizubringen. ZudemkönnenweitergehendeVersicherungen,z.B.Wareneingangsbestätigungen,verlangtwerden.BeiVerbringungeninStaatenderEUbzw.beiAusfuhren indieindereu001genanntenstaatenfindetnurnochunterbestimmtenvoraussetzungeneineinzelgenehmigungsverfahrenstatt.dieseprivilegierungist durchdasvorhandenseineinesexportkontrollrechtsaufgleichembzw.vergleichbarem Standard gerechtfertigt. 22.WelcheInstrumentestehenderBundesregierungzurVerfügung,umzu überprüfen, ob der Empfänger die Endverbleibbestimmungen beachtet? DiebeidenexportierendenUnternehmendurchgeführtenBetriebsprüfungen vermittelnerkenntnissedarüber,obdiedergenehmigungzugrundeliegenden Informationenzutreffendwaren.DanebenkönnensichErkenntnisseausdem nachrichtendienstlichenaufkommensowieausdeminformationsaustauschmit anderen Regierungen ergeben. 23.WelcheInstrumentehatdieBundesregierungseit2006wiehäufigundin welchen Staaten eingesetzt? DerEinsatzderindenAntwortenzudenFragen21und22genanntenInstrumente ergibt sich im jeweiligen Einzelfall und wird nicht statistisch erfasst. 24.UnterwelchenBedingungenkönnenDual-Use-GüterderAL1Cohne weiteregenehmigungseitensdeutschlandsauseu-undnato-staaten an andere Staaten weiterexportiert werden? FürLieferungenausDeutschlandinStaatenderEUoderindieinderAllgemeingenehmigungEU001genanntenStaatenbestehenwegendesgleichen odervergleichbarenexportkontrollstandardsnureingeschränktegenehmigungspflichten.soferneineeinzelgenehmigungerforderlichist,wirdeinge-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nehmigungsfreierre-exportinderregelnurinstaatendereuundindieder Allgemeingenehmigung EU001 genannten Staaten gestattet. 25.WiehäufigwurdedieBundesregierungseit2006überdenWeiterexport vonausdeutschlandgeliefertengüternderal1cvonanderenregierungendereukonsultiert,undinwievielenfällenhatdiebundesregierungdiesemweiterexportzugestimmt (bittenachjahrenaufgeschlüsselt)? Artikel15derVerordnung (EG)Nr.1334/2000sowieArtikel19derVerordnung (EG)Nr.428/2009seheneinenmöglichenInformationsaustauschzwischendenzuständigenBehördenvor.ArtundUmfangdiesesAustauscheswerden allerdings nicht statistisch erfasst. 26.WievieleGenehmigungenhatdieBundesregierungseit2006fürdenExportvonGüternderAL1Certeilt,beidenenderEmpfängerseinenSitz ineinemstaatderländerlistekhatteoderineinemstaat,gegendenein EU-Waffenembargobestandbzw.besteht (bitteunterangabederempfängerstaaten und des Genehmigungswertes)? AusfuhreninStaatenderLänderlisteKoderLänder,gegendieeinEU-Waffenembargobesteht,werdennurgenehmigt,wenndiezivileEndverwendungplausibelnachgewiesenistundHinweiseaufeinemissbräuchlicheVerwendung oderumleitungdergüterz.b.inprogrammenzurherstellungvonmassenvernichtungswaffen nicht bestehen. Ein Überblick ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Jahresübersichten für Einzelgenehmigungen, endgültige Ausfuhren, Teil I C (Dual-Use-Güter) in K-Länder und Waffenembargoländer Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in EURO (bis 31. Mai 2010) DieweiterenEinzelangabensindinderbeiliegendenTabellezuFrage26enthalten. 27.InwelchenFällenhatdieBundesregierungdenWeiterexportindie StaatenderLänderlisteKunddieStaaten,gegendieeinEU-Embargobestand,abgelehnt (bitteaufgeschlüsseltnachweiterexporteur,endempfänger, Gut und Versagungsgrund)? AnträgeaufRe-ExportwerdenwieAnträgeauferstmaligeAusfuhrenbehandelt.EinegesondertestatistischeErfassungderRe-Exportanträgefindetdaher nicht statt. 28.AuswelchenGründenhatdieBundesregierungbislangdavonabgesehen, einenjahresberichtüberdenexportvongenehmigungspflichtigengütern der AL 1C zu veröffentlichen? SeitBeginnder90er-JahreübersendetdasBundesministeriumfürWirtschaft undtechnologiedenvorsitzendenderausschüssefürwirtschaftundtechnologie,auswärtigesundhaushaltdesdeutschenbundestagesjeweilseine

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/3973 Jahresstatistikübergenehmigte/abgelehnteAusfuhrgenehmigungsanträge,die auchgüterderalicumfasst.seit2001wirddiesestatistikaufeineentsprechendebittedesparlamentsauchdemausschussfürmenschenrechteund humanitärehilfeübersandt.diebundesregierungpraktiziertdamitseitlangem eineoffeneinformationspolitikgegenüberdemparlament.entsprechendder weitüberwiegendenpraxisdereu-partnerwirddanebenkeineigenständiger Jahresbericht erstellt und veröffentlicht. 29.WelcheMaßnahmenzurVerbesserungderExportkontrolleimBereich der Dual-Use-Güter plant die Bundesregierung durchzuführen? SoweitessichumDual-Use-ExportemitmilitärischenEndverwendungenhandelt,setztdieBundesregierungihrerestriktiveAusfuhrgenehmigungspolitik auchimbereichderdual-use-güterkonsequentum.ausfuhreninspannungsregionenundrisikoländerwerdennurgenehmigt,wenndiezivileendverwendungplausibelnachgewiesenistundhinweiseaufeinemissbräuchlicheverwendungoderumleitungdergüterz.b.inprogrammenzurherstellungvon Massenvernichtungswaffen nicht bestehen. DanebentrittdieBundesregierungaufeuropäischerEbeneundiminternationalenRahmenweiterhinfüreinenhohenStandardderExportkontrolleein.Siehat aktivandenberatungenzurneufassungderegdual-use-verordnungteilgenommenundhatzuletztam8./9.november2010eineninformationsaustausch zwischenmitgliedstaatenundeu-kommissionzuranwendungderneuregelungendervo428/2009,dievorallemdiebislangnochnichterfasstedurchfuhr sowievermittlungvondual-use-güternunterbestimmtenvoraussetzungen einerkontrolleunterwerfen,veranstaltet.indeninternationalenexportkontrollregimenhatdiebundesregierunginletzterzeitverschiedeneinitiativenzurverbesserungundharmonisierungderkontrollstandards,z.b.durchsogenannte BestPracticesGuidelineszuEndverbleibskontrollensowiezumUmgangmit nichtverkörpertemtechnologietransfereingebracht.aufdergrundlagederergebnisseeinervonderbundesregierunginitiiertenumfragezurdurchfuhrund VermittlungvonDual-Use-GüternwerdenaktuellÄnderungenderGuidelinesin den Exportkontrollregimen erarbeitet. ImnationalenRahmenhatdieBundesregierungmitder86.Verordnungzur ÄnderungderAußenwirtschaftsverordnungvom26.August2009 (BAnz. Nr.126,S.2944)dieAWVandieneugefassteDual-Use-Verordnungangepasst.ZusätzlichhatdieBundesregierungdieMöglichkeitderVO428/2009zu weitergehendennationalenregelungengenutzt.sosindverwendungsbezogene GenehmigungspflichtenfürDurchfuhrenvonnichtgemeinschaftlichenWaren imeinzelfall ( 38AWV)sowiefürbestimmteHandels-undVermittlungsgeschäfte unter näher festgelegten Voraussetzungen ( 41 ff. AWV) vorgesehen. DieBundesregierungveranstaltetdarüberhinausinternationaleExportkontrollseminareüberaktuelleThemenderExportkontrolle.FernerwirdinZusammenarbeitmitdemZentrumfürAußenwirtschaftsrechte.V.amInstitutfüröffentlichesWirtschaftsrechtderWestfälischenWilhelms-UniversitätMünsterder Exportkontrolltagjährlichausgerichtet,dereinDiskussionspodiumfürVertreterausPolitik,Wirtschaft,Verwaltung,ForschungundJustizzubestimmten Themenbietet.ZudemInformationstagExportkontrolle,deranlässlichder VerabschiedungderVO428/2009erstmalsstattfandundnunmehrwiederholt angebotenwird,werdenunternehmens-undverbandsvertretereingeladenund könnendiegelegenheitnutzen,sicheinenüberblicküberaktuellethemenaus dem Bereich der Exportkontrolle zu verschaffen. SchließlichistdieBundesregierungintensivimRahmenderBeratunganderer LänderbeimAufbaueineseffizientenExportkontrollsystemstätig.Gegenwärtig

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode führtdasbafaimauftragdereueinumfangreichesberatungsprogrammin zwanzigländern (Ägypten,Albanien,Armenien,Aserbaidschan,Bosnien- Herzegowina,China,Georgien,Kroatien,Malaysia,Mazedonien,Moldawien, Montenegro,Marokko,Pakistan,Serbien,Thailand,Tunesien,Ukraine,Usbekistan,VereinigteArabischeEmirate)durch.AußerdemführtdasBAFAim AuftragderEUeineStudiezurErstellungeinesTrainingskonzeptesimRahmen derexportkontrollevongüternmitdoppeltemverwendungszweckdurch.ziel derstudieistes,eintrainingskonzeptfürdiebereichezollundgenehmigung zuerstellen,dasalsbasisfürdieorganisationeinestrainingsfürdieeu-mitgliedstaaten verwendet werden kann.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/3973 Zu Frage 1 Einzelgenehmigungen für Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen, endgültige Ausfuhren nach Teil IC (Dual-Use-Güter) der Ausfuhrliste Auswertung Zeitraum: 1. Januar 2006 bis 31. Mai 2010 Sortiert nach Jahr und Ausfuhrlistenkategorie

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/3973

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Frage 2 Ablehnung für Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen, endgültige Ausfuhren nach Teil IC (Dual-Use-Güter) der Ausfuhrliste Auswertung Zeitraum: 1. Januar 2006 bis 31. Mai 2010 Sortiert nach Jahr und Ausfuhrlistenkategorie

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/3973

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Frage 26 Genehmigungen für Teil IC Güter (Dual-Use-Güter) in K-Länder und Waffenembargoländer Auswertung 1 Zeitraum: 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 Sortiert nach Land Auswertung 2 Zeitraum: 1. Januar 2007 bis 31. Mai 2010 Sortiert nach Land Anmerkung: DieNennungderverschiedenenExportdestinationenstelltkeinepolitischeAussagederBundesregierungdar, sondernerfolgtausreinpraktischengründendergenehmigungsstatistik.diebezeichnungfürdieländerorientiertsichanderjeweilsaktuellenvorgabeausderländerlistefürdieaußenhandelsstatistikdesstatistischen Bundesamtes.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/3973

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

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20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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