Datenblatt zum Luftfahrthindernis 1 Seite 1 1) ggf. in entsprechender Anzahl kopieren Reg.-Nr...LF. - Antrag auf Stellungnahme/Zustimmung - Hindernis:

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Transkript:

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Mittelstr. 5/5a 12529 Schönefeld Tel: 03342/4266-4114 Fax: 03342/4266-7612 Datenblatt zum Luftfahrthindernis 1 Seite 1 1) ggf. in entsprechender Anzahl kopieren Reg.-Nr....LF - Antrag auf Stellungnahme/Zustimmung - Hindernis: Standort PLZ, Ort Landkreis Gemarkung Straße zuständige Behörde Karten-Nr. Reg-Nr. / Az. Bezugssystem Adresse des Betreibers Tel. / FAX Adresse des Kostenschuldners Tel: geplanter Windkraftanlagentyp geplante Kennzeichnung: Tageskennzeichnung Farbanstrich der Rotorblätter weißblitzende Feuer i.v.m. Farbring am Mast WKA>150mGND + Maschinenhaus + Mastring + Farbanstrich Rotorblätter (1Feld) Nachtkennzeichnung Blattspitzenhindernisfeuer i.v.m. Hindernisfeuer auf Maschinenhausdach Feuer "W-rot" Gefahrenfeuer Anzahl zusätzlicher Kennzeichnungsebenen bei Anlagen > 150 m über Grund Sichtweitenmessung Dämmerungsschalter bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung Nachweise lt. AVV LFH Nr. 17.4 i.v.m. Anhang 6 angefügt! Wir bestätigen die Kenntnisnahme der Hinweise über die Gebührenpflichtigkeit. Ort, Datum: Unterschrift:

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Datenblatt zum Luftfahrthindernis 1 Seite 2 1) ggf. in entsprechender Anzahl kopieren - Antrag auf Stellungnahme/Zustimmung - Hindernis: Standort PLZ, Ort zuständige Behörde Reg-Nr. / Az. Achtung! Bitte topographische Karte - Maßstab 1 : 25.000 - mit eingezeichnetem Standort - bitte farblich kennzeichnen - beifügen Nr. Geografische Koordinaten im Bezugssystem WGS 84 o. / Ellipsoid : Anlagentyp KEINE Rechts- und Hochwerte zu- WKA N E sätzl mgnd NH RD RB 1 ' " ' " 2 ' " ' " 3 ' " ' " 4 ' " ' " 5 ' " ' " 6 ' " ' " 7 ' " ' " 8 ' " ' " 9 ' " ' " 10 ' " ' " 11 ' " ' " 12 ' " ' " 13 ' " ' " 14 ' " ' " 15 ' " ' " 16 ' " ' " 17 ' " ' " 18 ' " ' " 19 ' " ' " 20 ' " ' " Geländehöhe mnn im Bezugssystem Gesamt mnn Gem. Flur Flurstück Erläuterungen: zusätzl - zusätzlich notwendige Baumaßnahmen, wie Fundamente oder ähnliche Bauwerke oberhalb der natürlichen Geländeoberkante, die nicht zur Anlagentyp /-höhe gerechnet wird WKA - Höhe der Windkraftanlage (Nabenhöhe + Rotorradius) in m NH - Nabenhöhe des Anlagentyps RD - Rotordurchmesser des Anlagentyps RB - Rotorblattlänge Gesamt - max. Höhe aus Höhe ügnd + Geländehöhe in m Inkrafttreten der EU Verordnung 73/2010 bitte ich folgende Angaben beifügen: Zusätzliche Angaben zu Lage und Höhe jeder Anlage im Format WGS 84 EPSG4326 (Lage) und EGM96 (Höhe).

Anlage zum Antrag auf Stellungnahme / Zustimmung für Luftfahrthindernisse im Land Brandenburg Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Stellungnahme / Zustimmung zur Errichtung und den Betrieb von Luftfahrthindernisse, speziell bei Windkraftanlagen, zum Verbleib bei der LuBB beizufügen: Kurzbeschreibung des Vorhabens Darstellung der Versorgung und Inbetriebnahme der Kennzeichnungsmaßnahmen während Bauphase bei Erreichen der entsprechenden Hindernishöhe Topgrafische Karte (farbige Ausschnittskopie) mit eingezeichneten Standorten Bemasste Ansichtsskizze des Windkraftanlagentyps mit geplanter Kennzeichnungsausführung, ggf. Auszüge aus der Anlagendokumentation bzgl. Nabenhöhe, Rotorblatt, Turmbeschaffenheit, Fundamentausführung; Kennzeichnungvarianten Nachweise der Eignung der zum Einsatz kommenden Feuer lt. Planung des Antragstellers gem. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 24.04.2007 (AVV LFH) Hinweis zum Nachweis der Eignung: Prüfen Sie diese bitte in regelmäßigen Abständen, da der Wegfall der Eignung zur Rücknahme der Zustimmung, ggf. Rücknahme der Genehmigung aufgrund fehlender Voraussetzungen führen kann! Erläuterungen gem. 6.6 der AVV LFH bzgl. der Ausführung der Ersatzstromversorgung und deren Kapazität unter der Maßgabe der Wiederherstellung der "normalen" Stromversorgung. Dabei sollte die Stromunterbrechung bei Ausfall der Spannungsquelle 2 Minuten nicht überschreiten. Nachweise gem. Nr. 17.2 i.v.m. Anhang 6 AVV LFH (Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung - BNK - an Windkraftanlagen) o Nachweis der Anerkennung der BNK durch eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur benannte Stelle, o Konformitätserklärung durch eine unabhängige Prüfinstitution, die bestätigt, dass die standortspezifischen Vorgaben der AVV erfüllt werden, o unabhängige flugbetriebliche Beurteilung durch einen geeigneten Sachverständigen unter Berücksichtigung relevanter flugbetrieblicher Szenarien, o Wartungskonzept unter Beachtung der Wartungsvorgaben des Herstellers, welches eine Systemüberprüfung mindestens alle 6 Monate beinhaltet.

Den auf dem Datenblatt enthaltenen Angaben sind zusätzlich folgende Angaben beizufügen: - Bezeichnung des konkreten geografischen Koordinatenbezugssystems (z.b. WGS 84, UTM, Gauss Krüger) - Ellipsoid (Z. B. ETRF89, Lagestatus 100) - Bezugssystems der Höhenangabe (z. B. GCG05) - Genauigkeitsangabe (neu: Wert und Maßeinheit, z.b. 0,1 dm) - Undulation (neu: Differenz zwischen Geoid und Ellipsoid, d.h. der Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem idealisierten Referenzsystem, Wert und Angabe der Maßeinheit). Aufgrund des Inkrafttretens der EU Verordnung 73/2010 bitte ich folgende Angaben beifügen: Zusätzliche Angaben zu Lage und Höhe jeder Anlage im Format WGS 84 EPSG4326 (Lage) und EGM96 (Höhe). V. g. Angaben sind über einen Vermesser einholbar. Formulare finden Sie auch unter www.lbv.brandenburg.de - Service -Antragsformulare - Luftfahrthindernisse

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Hinweis zur Kostenpflichtigkeit bei Bearbeitung von Anträgen auf Errichtung und Betrieb von Hindernissen mit einer geplanten Bauhöhe von mehr als 100 m über Grund bzw. die den 12 und 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) unterliegen Die von Ihnen geplante Ausführung eines Bauvorhabens bedarf bei einer max. Höhe größer 100 m über Grund gem. 14 LuftVG sowie 12 LuftVG, wenn relevante Sicherheitsflächen an Landeplätzen durchdrungen werden, der Zustimmung der zivilen Landesluftfahrtbehörde. Die Bearbeitung des Antrages auf Zustimmung zum Bauvorhaben ist nach 1 und 2 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in der jeweils gültigen Fassung kostenpflichtig. Gemäß Abschnitt V Ziffer 13 des Gebührenverzeichnisses zur LuftKostV beträgt der Gebührenrahmen 70 bis 5000 Euro. Wird eine Zustimmung erneuert, geändert, erweitert oder die Gültigkeit verlängert, ist gemäß 2 Abs. 2 LuftKostV eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zu fünf Zehntel der Gebühr zu erheben, die für ihre Erteilung erhoben werden müsste. Die Zustimmung wird auf Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation erarbeitet, die gleichfalls kostenpflichtig (gem. Abschnitt VII Ziffer 11 Punkt c des Gebührenverzeichnisses LuftKostV - Gebührenrahmen 60 bis 1250 EUR) ist. Die entsprechenden Gebühren werden durch die zuständige Luftfahrtbehörde sowie die DFS getrennt erhoben und gehen zu Lasten des Vorhabenträgers / Bauherren. Wir bitten um Bestätigung der v. g. Hinweise (siehe anliegendes Datenblatt). Um Kosten und Verwaltungsaufwand zu minimieren, bitten wir bei Änderungen im Antragsverfahren (z. B. Rücknahme, Ablehnung etc.) kurzfristig darüber in Kenntnis gesetzt zu werden. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen unter 03342/4266-4114 - Frau Lehniger gern zur Verfügung.