Betrieb/Unterhalt - Ist-Zustand und Einsparpotenziale Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen

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Transkript:

Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Gesetzliche Städtische Unterhalt / Pflege teilweise waldähnlicher Pflanzungen, Lärmschutzpflanzungen ca. 12 % des Budgets (BGB 823, 836), Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), laufende Rechtsprechung, BayGO Art. 74 Baumschutzverordnung, Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Pflege zusammenhängender bei der Gehölzbestände im Turnus, der Pflege geschlossener Bestände planerischen Zielsetzung durch Streckung der (Lärmschutz, Artenwahl) folgend Pflegeturnusse, wo möglich und um gesunde, stabile (bis zu 10%) Gehölzbestände zu erhalten Winterdienst in Grünanlagen ca. 3 % des Budgets (BGB 823), laufende Rechtsprechung Winterdienst nur auf Wegen mit Beleuchtung, bzw. mit wichtiger örtlicher Verbindungsfunktion, an potentiellen Gefahrstellen (Treppen, Rampen, Stufen) und auf nwegen, die dem überörtlichen Radwegenetz zugeordnet sind. Sperrung von Gefahrstellen und Wegen, um den Winterdienst in Grünanlagen zu begrenzen Weiteres nur durch zusätzliche Sperrung von Wegen und Gefahrstellen im Winter, wenn der für den Passanten erforderliche Umweg noch zumutbar erscheint (bis zu 5%) 1

Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Gesetzliche Städtische Rasen und Wiesen - Mäharbeiten ca. 20 % des Budgets Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Bayerisches Abfallwirtschaftsund Altlastengesetz (BayAbfAlG), DIN 18035 einschlägige Stadtratsbeschlüsse Qualitätshandbuch, Pflegematrix ca. 70 % der freien Fläche sind Rasenflächen mit angepassten Mähturnussen ( Ø 15 mal pro Jahr) ca. 30 % der freien Fläche sind ein- und zweimahdige Wiesen bzw. Mulchflächen Die aus wirtschaftlichen Erwägungen bezüglich der Mähhäufigkeiten bereits sehr differenziert ausgeführten Mähtätigkeiten können in manchen n reduziert werden auf Ø 10-12 mal pro Jahr. Diese Verringerung ist nur umsetzbar, da eine Anpassung des Maschinenparks erforderlich ist und ein Pflege- und Entsorgungskonzept erstellt werden muss (bis zu 8%) Eine Erhöhung des Wiesenanteils bringt keine wirtschaftlichen Vorteile, da die u.u. geringeren Kosten durch den Aufwand für Transport und Entsorgung des Langgrases sowie durch den höheren organisatorischen Aufwand kompensiert werden. Er ist aber vom Stadtrat gewollt und unter ökologischen Gesichtpunkten wünschenswert 2

Unterhalt von öffentlichen Grün- und Parkanlagen Gesetzliche Städtische Zierflächen Wechselflor-, Staudenund Rosenbeete, Mobiles Grün ca. 6 % des Budgets Urheberrechtsgesetz (UrhG) Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Zierflächen werden in verhältnismäßig geringer Menge, in der Regel an herausragenden Plätzen und als essentieller Bestandteil historischer Grünanlagen, sowie in namhaften neueren n (Westpark, Ostpark, Riemer Park) bereitgestellt. Das mobile Grün wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals von einst fast 2000 Gefäßen auf ca. 700 Gefäße reduziert In vielen Grünanlagen sind Blumenbeete als Werk des Landschaftsarchitekten Bestandteil von Wettbewerbsergebnissen und unterliegen dem Urheberrecht (z.b. Westpark, Riemer Park, Petuelpark) Konsolidierung des Bestands die wirkliche Bedeutung für- und die Wirkung auf das Umfeld, insbesondere bei den zahlreichen kleineren Rosenpflanzungen. Überprüfung des Mobilen Grüns kritische Standorte (Veranstaltungen, Verkehr, Gastronomie, Wirkung) (bis zu 10%) 3

Unterhalt / Pflege teilweise waldähnlicher Pflanzungen, Lärmschutzpflanzungen ca. 10 % des Budgets Gesetzliche Städtische (BGB 823, 836), Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), laufende Rechtsprechung, BayGO Art. 74, Baumschutzverordnung, Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Unterhalt von Straßenbegleitgrün Pflege zusammenhängender bei der Gehölzbestände im Turnus, der Pflege geschlossener Bestände planerischen Zielsetzung durch Streckung der (Lärmschutz, Artenwahl) folgend Pflegeturnusse, wo möglich und um gesunde, stabile (bis zu 10%) Gehölzbestände zu erhalten Standars 4

Unterhalt von Straßenbegleitgrün Standars Gesetzliche Städtische Rasen und Wiesen - Mäharbeiten ca. 21 % des Budgets Bayerisches Abfallwirtschaftsund Altlastengesetz (BayAbfAlG), DIN 18035 einschlägige Stadtratsbeschlüsse Qualitätshandbuch, Pflegematrix ca. 80 % der freien Fläche sind Rasenflächen mit angepassten Mähturnussen ( Ø 15 mal pro Jahr) ca 20 % der freien Fläche sind ein- und zweimahdige Wiesen bzw. Mulchflächen Die aus wirtschaftlichen Erwägungen bezüglich der Mähhäufigkeiten bereits sehr differenziert ausgeführten Mähtätigkeiten können zum großen Teil reduziert werden auf Ø 10-12 mal pro Jahr. Diese Verringerung ist nur umsetzbar, da eine Anpassung des Maschinenparks erforderlich ist und ein Pflege- und Entsorgungskonzept erstellt werden muss (bis zu 10%) 5

Rosenbeete ca. 0,5 % des Budgets Gesetzliche Städtische Bezirksausschuss-Satzung Qualitätshandbuch, Pflegematrix Unterhalt von Straßenbegleitgrün Rosenbeete werden im Straßenbegleitgrün zur Verschönerung von Plätzen und platzähnlichen Orten eingesetzt, insgesamt selten vorkommend Konsolidierung des Bestands die wirkliche Bedeutung für- und die Wirkung auf das Umfeld (bis zu 30%) Standars 6

Verkehrsfläche Gesetzliche Städtische Winterdienst - Außenbereich außerhalb Vollanschlussgebiet ca. 29% des Budgets (BGB), Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), laufende Rechtsprechung Räumung wichtiger Hauptverkehrsstraßen durch die Stadt (Tiefbau, Firmen im Auftrag) komplette Betreuung des Salznetzes; Salzhoheit liegt beim Baureferat werden derzeit mit der am 28.09.2004 beschlossenen Organisationsuntersuchung geprüft Straßenreinigungs- und -sicherungsvo Stadtratsbeschlüsse Räumpflicht für Eigentümer deren Grundstücke an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen; ausgenommen sind Radwege und Baumgräben kostengünstiges Winterdienstkonzept (1993/94) Seite 7

Straßenreinigung - Außenbereich außerhalb Vollanschlussgebiet ca. 2% des Budgets Gesetzliche Städtische (BGB) Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) StraßenreinigungsS, Straßenreinigungs- und -sicherungsvo Verkehrsfläche Reinigung der Hauptverkehrsstraßen (F- Straßen) durch die Stadt (Tiefbau, Firmen im Auftrag) Reinigungspflicht (Gehbahnhinterkante bis Fahrbahnmitte) für Eigentümer deren Grundstücke an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen; ausgenommen sind Straßenbegleitgrün und Baumgräben werden derzeit mit der am 28.09.2004 beschlossenen Organisationsuntersuchung geprüft Seite 8

Verkehrsfläche Gesetzliche Städtische Winterdienst - Innenbereich (Vollanschlussgebiet) ca. 6% des Budgets (BGB), Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), laufende Rechtsprechung Straßenreinigungs- und -sicherungsvo Übernahme des Winterdienstes auf den öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Gebiet durch die Stadt (Tiefbau); gebührenpflichtig (auch für die Stadt selbst) kostengünstiges Winterdienstkonzept (1993/94) werden derzeit mit der am 28.09.2004 beschlossenen Organisationsuntersuchung geprüft Stadtratsbeschlüsse Seite 9

Verkehrsfläche Gesetzliche Städtische Straßenreinigung - Innenbereich (Vollanschlussgebiet) ca. 22% des Budgets (BGB), Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) StraßenreinigungsS, Straßenreinigungs- und -sicherungsvo Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Gebiet durch die Stadt (Tiefbau); gebührenpflichtig (auch für die Stadt selbst) Reinigungskonzept, Standortkonzept, Umorganisation infolge Masch. u. Lärmschutz VO (32. Blmsch VO) Umorganisation von 2-Mann Trupps auf Gruppenarbeit Das Baureferat plant im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne den Grad der Verschmutzung zu senken - abhängig von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger wären Einsparungen möglich Seite 10

Straßenunterhalt - Innenbereich ca. 11% des Budgets bei 6,1 Mio. m² - Außenbereich ca. 30% des Budgets bei 19,3 Mio. m² Gesamtfläche: 25,4 Mio. m² Gesetzliche Städtische Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) Zusätzliche Technische und Richtlinien für die Ausführung von Straßenbauarbeiten in München (ZTV Stra Mü) Verkehrsfläche Straßenbaumaterialien: Beibehaltung der konkreten der ZTV Stra Mü und weitgehende Vermeidung von Sonderbefestigung auf Plätzen und in Erschließungsgebieten Randeinfassungen /Pflaster und Platten ca. 5% des baulichen Unterhalts Keine : insbesondere beim klassischen Unterhalt (Fahrbahnen 15.000.000 m²) eventuelle in den anderen Bereichen (Gehbahn, Radwege und Plätze) werden im Rahmen der Organisationsuntersuchung geprüft und dort gegebenenfalls beziffert Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Straßenverkehrsordnung (StVO) Handbuch 'Mobiliar im öffentlichen Raum' Ausstattung: Reduzierung der Sicherungsund Möblierungsgegenstände auf Standardmodelle Ausstattung ca. 5% des baulichen Unterhalts Ablehnung von Sondermodellen oder Sonderwünschen: - Verzicht auf vom Handbuch abweichendes Sondermobiliar Seite 11

Beleuchtung/Verkehrsleittechnik Gesetzliche Städtische Wartung - Beleuchtung (Straßen, Wege, Plätze) ca. 8% des Budgets - Beleuchtung (Unterführungen, Tunnel) ca. 2% des Budgets Gesetzliche Verdingungsordnungen VOB, VOL, VOF Wartungsverträge Turnus: Wegen der gesetzlicher Verpflichtung die elektrische Überprüfung im 4- Jahresrhythmus durchzuführen und einer i.d.r. wirtschaftlichen Lampenbrenndauer von ebenfalls 4 Jahren werden alle anderen Wartungsarbeiten (Reinigung, Malerarbeiten) im 4-Jahresrhythmus ausgeführt. Handbuch "Mobiliar im öffentliche Raum" bei den Malerarbeiten: Verzinkte Maste nicht mehr anstreichen (bis zu 5%) Seite 12