für Bauprodukte aus dem EPD-Programm der Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH Ecobility Experts Rechenregeln für die Ökobilanz und Anforderungen an den Hintergrundbericht Ausgabe 2017-06-05 PCR-Prüfung durchgeführt: 2017-05-24 Seite 1
1. Allgemeine Informationen Dieses Dokument wurde auf Basis folgender Normen erstellt: DIN EN ISO 14025: Umweltkennzeichnungen und -deklarationen Typ III Umweltdeklarationen Grundsätze und Verfahren DIN EN 15804: Nachhaltigkeit von Bauwerken Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte 2. Geltungsbereich Das vorliegende Dokument legt die Rechenregeln nach EN 15804 für die Ökobilanz sowie für den Hintergrundbericht fest. Gemäß DIN EN 15804 ist für jede Umweltproduktdeklaration ein zusätzlicher Hintergrundbericht anzufertigen. 3. Vorgaben zum Hintergrundbericht Der Hintergrundbericht stellt die systematische und umfassende Zusammenfassung der Projektdokumentation dar. Er enthält alle relevanten Informationen, auf denen die Ökobilanz basiert. Der Hintergrundbericht soll nachvollziehbar darstellen, wie die deklarierten Daten der späteren EPD erhoben und berechnet wurden. Der Hintergrundbericht wird dem Verifizierer offengelegt. Da dieses Dokument firmeninterne, betriebsgeheime und nicht öffentlich zugängliche Werksdaten enthält, geschieht dies unter größter Vertraulichkeit. Der Hintergrundbericht ist nicht für die öffentliche Kommunikation bestimmt. Folgende Angaben müssen im Hintergrundbericht aufgeführt werden: Auftraggeber, Name des Ökobilanzierers Berichtsdatum Erklärung der Übereinstimmung DIN EN 15804 Seite 2
4. Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens Gemäß EN 14040 muss das Ziel der Ökobilanz definiert werden. Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden: Gründe zur Durchführung der Studie beabsichtigte Anwendung angesprochene Zielgruppe (business-to-consumer oder business-to-business Kommunikation) Die Definition der Systemgrenze muss folgende Angaben enthalten: Beschreibung der betrachteten Informationsmodule (s. Kapitel 5.4), evtl. Darstellung mit Hilfe von Flussdiagrammen Auslassung von Lebenszyklusphasen, Prozessen oder Datenanforderungen Annahmen über Stromerzeugung, inkl. Angabe des Bezugsjahres 5. Umfang der Studie 5.1 Produktbeschreibung Die technischen und funktionalen Spezifikationen für das zu bilanzierende Produkt sind zu beschreiben. 5.2 Anwendungsbereich Die Anwendung des Produkts ist zu beschreiben. 5.3 Deklarierte / funktionelle Einheit Der Begriff funktionelle Einheit darf nur verwendet werden, wenn der gesamte Lebenszyklus des Bauproduktes betrachtet wird. Für alle weiteren Fälle greift der Begriff deklarierte Einheit. Die Ergebnisse der Ökobilanzierung sind auf die in den spezifischen Produktkategorieregeln (PCR) definierte deklarierte Einheit zu beziehen. Seite 3
Im Hintergrundbericht müssen sowohl die deklarierte Einheit, als auch der Massebezug zur deklarierten Einheit angegeben werden. 5.4 Systemgrenzen Die Systemgrenzen sind nach dem modularen Aufbau nach EN 15804 anzugeben. Verpflichtend müssen die Lebenszyklusstadien A1 bis A3 (Herstellungsphase) angegeben werden (cradle-to-gate-epd). Optional können weitere Lebenszyklusstadien angegeben werden (cradle-to-gate mit Optionen). Bei einer cradle-to-grave-epd muss der vollständige Lebenszyklus des Produktes betrachtet werden (A1 A3, A4 A5, B1 B7, C1 C4 und Modul D). Für alle Lebenszyklusphasen muss die Bereitstellung aller Stoffe, Produkte und Energie als auch die vollständige Abfallbehandlung bis zum Ende des Abfallstatus oder Beseitigung von Restabfällen betrachtet werden. Außerdem sind Verluste (Materialverluste während des Transports, Beseitigung der Verpackung, etc.) zu berücksichtigen. 5.4.1 A1 A3: Herstellungsphase (obligatorisch) Die Herstellungsphase beinhaltet: A1 A2 A3 Rohstoffgewinnung und -verarbeitung und Verarbeitungsprozesse von als Input dienenden Sekundärstoffen (z. B. Recyclingprozesse) Transport zum Hersteller Herstellung Bei Sekundärstoffen oder Sekundärbrennstoffen als Input wird die Systemgrenze zwischen dem untersuchten und dem vorausgehenden System definiert. Die Systemgrenze des vorausgehenden Systems ist ab der vollständigen Abfallbehandlung [gemäß Europäischer Abfallrahmendirektive] erreicht (s. EN 15804 Abschnitt 6.3.4.5 und Anhang B). Flüsse, die das System in der Herstellungsphase verlassen, müssen als Co-Produkte behandelt werden. Hierzu gehören: Seite 4
Produktionsabfälle, die wieder- oder weiterverwendet werden. Die Stoffe können innerhalb der Herstellungsphase zurüceführt werden (closed loop) oder aber das System als Co-Produkte verlassen (open-loop). Wärme und Strom aus der energetischen Verwertung von Produktionsabfällen. Die Energie kann innerhalb der Herstellungsphase zurüceführt werden (closed loop) oder aber das System als Co-Produkt verlassen (open-loop). Sollten den Co-Produkten Lasten und Gutschriften zugeordnet werden, dürfen diese nicht in Modul D angegeben werden. Die Herstellungsphase darf als aggregiertes Modul A1-A3 angegeben werden. 5.4.2 A4 A5: Errichtungsphase (optional) Die Errichtungsphase beinhaltet: A4 A5 Transport zur Baustelle Einbau in das Gebäude 5.4.3 B1 B7: Nutzungsphase (optional) Die Nutzungsphase beinhaltet: B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7 Nutzung oder Anwendung des eingebauten Produkts Instandhaltung Reparatur Ersatz Erneuerung den Energieeinsatz für das Betreiben des Gebäudes (z. B. Betrieb eines Heizsystems und anderer technischer Gebäudeausrüstungen) den Wassereinsatz für das Betreiben des Gebäudes Seite 5
5.4.4 C1 C4: Entsorgungsphase (optional) Die Entsorgungsphase beinhaltet: C1 C2 C3 C4 Rückbau, Abriss Transport zur Abfallbehandlung Abfallbehandlung zur Wiederverwendung, Rücewinnung und/oder zum Recycling Beseitigung Je nach Entsorgungsszenario kann diese Phase mit der Entsorgungsphase des Gebäudes beginnen. Die zurücebauten Produkte werden zunächst als Abfall betrachtet. Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, kann eine Definition als Sekundärstoffe erfolgen: eine Weiterverwendung der zurücewonnenen Stoffe, Produkte oder Bauelemente dem zurücewonnenen Material kann ein ökonomischer Wert zugeordnet werden das zurücewonnene Material erfüllt die technischen Anforderungen für die vorgesehene Weiterverwendung und genügt den bestehenden Rechtsvorschriften und Normen bei der Weiterverwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auszuschließen (Grenzwerte für Schadstoffe aus der jeweils aktuellen Gesetzgebung) Die Systemgrenze zu Modul D ist zu ziehen, wenn die vollständige Abfallbehandlung abgeschlossen ist. Soll eine energetische Verwertung betrachtet werden, muss der Energierücewinnungsprozess eine Effizienzrate von mehr als 60 % aufweisen. Seite 6
5.4.5 D: Nutzen und Lasten außerhalb des Lebenszyklus Folgende Gutschriften sind nach EN 15804 anzugeben: D Wiederverwendungs-, Rücewinnungs- und / oder Recyclingpotenziale, als Nettoflüsse und Gutschriften (Vorteile) angegeben Das Informationsmodul D soll Transparenz über Umweltvorteile oder -belastungen für die Weiterverwendung von Stoffen und Produkten schaffen. 5.5 Energiemix Der Strommix muss entsprechend der geografischen und zeitlichen Systemgrenzen gewählt werden. Beim Einsatz von Ökostrom müssen Zertifikate über den gesamten Gültigkeitszeitraum der EPD nachgewiesen werden. CO2-Zertifikate werden nicht angerechnet. 5.6 Kriterien für den Ausschluss von Inputs und Outputs und deren Anwendung Die Abschneidekriterien dürfen nicht dazu verwendet werden, Daten auszublenden. Alle Inputs und Outputs, für die Daten vorliegen, müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Datenlücken können mit konservativen Annahmen von Durchschnittsdaten oder generischen Daten gefüllt werden. Jede diesbezügliche Annahme muss dokumentiert werden. Alle Flüsse, die zu mehr als 1 % der gesamten Masse, Energie oder Umweltwirkungen des Systems beitragen, müssen in der Ökobilanz berücksichtigt werden. Insgesamt dürfen die vernachlässigten Prozesse nicht mehr als 5 % zu den berücksichtigten Wirkungskategorien beitragen. Stoff- und Energieströme, die zu signifikanten Umweltauswirkungen führen können, dürfen nicht abgeschnitten werden. Die angewendeten Abschneidekriterien sind im Hintergrundbericht zu dokumentieren. Seite 7
6. Sachbilanz 6.1 Datenerhebung Die Sachbilanz muss nach ISO 14044 (2006) erfolgen. Datenerhebung und Berechnungsverfahren sind im Projektbericht zu dokumentieren. Folgende Punkte müssen beachtet werden: Zur Berechnung der Informationsmodule (mit Ausnahme von Modul A1 A3) müssen Szenarien herangezogen werden. Die Szenarien müssen auf relevanten, technischen Informationen aufbauen und müssen im Bericht dokumentiert werden. Die Szenarien müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und für die wahrscheinlichste Alternative repräsentativ sein. Die technischen Informationen müssen im Projektbericht mit Verweis auf die literarischen Quellen dokumentiert werden. Spezifische Daten, die aus spezifischen Produktionsprozessen oder hiervon abgeleiteten Durchschnittsdaten erhoben wurden, müssen bei der Berechnung der Umweltauswirkungen Priorität haben. Die Umweltauswirkungen eines Durchschnittsprodukts müssen mit Daten berechnet werden, die einen repräsentativen Durchschnitt für die deklarierten Produkte darstellen. Zur Beschreibung eines spezifischen Produkts, müssen prozessspezifische Daten bei der Berechnung herangezogen werden. Generische Daten können für Prozesse verwendet werden, auf die der Hersteller keinen Einfluss nehmen kann. Zur Berechnung des Energiegehalts eines Stoffes muss der untere Heizwert angesetzt werden. Die Anforderungen an die Datenqualität werden weiterhin wie folgt definiert: Herstellerspezifische Daten dürfen maximal 5 Jahre, generische Daten maximal 10 Jahre alt sein. Prozessspezifische Daten müssen auf dem Durchschnitt eines Betriebsjahres beruhen. Datensätze müssen vollständig und konsistent sein. Seite 8
Die generischen Daten sind mit Angabe der Hintergrunddatenbank mit Jahresangabe anzugeben. Außerdem muss die Behandlung fehlender Daten sowie die Datenqualität dokumentiert werden. 6.2 Allokationen Allokationen treten auf, sobald im untersuchten System Co-Produkte auftreten. Als Co-Produkte werden Produkte bezeichnet, die neben den gewünschten Outputs entstehen und in anderen Prozessen weiterverwendet werden können. Die Aufteilung der Umweltauswirkungen zwischen Produkt und Co-Produkt wird als Allokation bezeichnet. Grundsätzlich sollten Allokationen soweit möglich vermieden werden (zum Beispiel durch Systemerweiterung, Zerlegung der Prozesse in Teilprozesse). Generell gilt der Grundsatz, dass die Allokation das Ziel des Prozesses widerspiegeln soll. Muss eine Allokation vorgenommen werden, so sind folgende Punkte zu beachten: die Allokation muss auf ökonomischen Werten beruhen bei einem geringen ökonomischen Unterschied zwischen Produkt und Co- Produkt muss die Allokation auf physikalischen Eigenschaften beruhen (Masse, Volumen) Bei einer Multi-Input-Allokation werden verschiedene Produkte innerhalb eines Prozesses gemeinsam verwertet, wie z. B. in einer Müllverbrennungsanlage oder einem Blockheizkraftwerk. Die Allokation erfolgt auf Basis einer physikalischen Zuordnung der Stoffströme. Gegebenenfalls werden die Umweltwirkungen, die mit den Inputs verknüpft sind, entsprechend der Art verteilt, wie sie den folgenden Produktionsprozess beeinflussen. Für die Wiederverwertung, Recycling und Rücewinnung von Produkten wird die Systemgrenze da gezogen, wo die Outputs den Zustand der vollständigen Abfallbehandlung erreicht haben. Sofern die Systemgrenze nicht in dem Modul A1 A3 verlassen wird, werden die erzielten Gutschriften und Lasten in Modul D wiedergegeben. Die vorgenommen Allokationen sind im Projektbericht darzustellen. Die gewählten Allokationsverfahren sind zu begründen und die verwendeten Allokationsfaktoren, wie z. B. Recyclingraten, durch Quellen zu belegen. Seite 9
6.3 Darstellung von Einheitsprozessen Die Modellierung der Ökobilanz ist durch die Darstellung des Einheitsprozesses darzulegen. Dies kann tabellarisch oder als Screenshot des Ökobilanzmodells erfolgen. Folgende Punkte müssen dabei berücksichtigt werden: Zuordnung der Firmendaten zu den verwendeten Datensätzen Zuordnung der Prozessdaten zu den Lebenszyklusabschnitten 7. Wirkungsabschätzung Die Ökobilanzergebnisse sind im Projektbericht in tabellarischer Form für alle Module darzustellen. Die Wirkungsabschätzung beinhaltet die potenziellen Umweltauswirkungen zur Beschreibung des Ressourceneinsatzes, der Abfälle und anderer Outputs sowie der potenziellen Umweltwirkungen. Die Angabe erfolgt für die folgenden Indikatoren: Tabelle 1: Verwendete Parameter zur Beschreibung des Ressourceneinsatzes Parameter Einheit Erneuerbare Primärenergie als Energieträger Erneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung Total erneuerbare Primärenergie (PEern) Nicht-erneuerbare Primärenergie als Energieträger Nicht-erneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung Total nicht erneuerbare Primärenergie (PEnern) Einsatz von Sekundärstoffen Einsatz von erneuerbaren Sekundärbrennstoffen Einsatz von nicht erneuerbaren Sekundärbrennstoffen Einsatz von Süßwasserressourcen m 3 Seite 10
Tabelle 2: Verwendete Parameter zur Beschreibung des Abfallaufkommens und sonstiger Outputstoffe Parameter Einheit Gefährlicher Abfall zur Deponierung Entsorgter nicht gefährlicher Abfall Entsorgter radioaktiver Abfall Komponenten für die Weiterverwendung Stoffe zum Recycling Stoffe für die Energierücewinnung Exportierte Energie Tabelle 3: Verwendete Parameter zur Zuordnung der Wirkungsabschätzung Parameter Globales Erwärmungspotenzial (GWP) Abbaupotenzial der stratosphärischen Ozonschicht (ODP) Versauerungspotenzial von Boden und Wasser (AP) Eutrophierungspotenzial (EP) Bildungspotenzial für troposphärisches Ozon (POCP) Potenzial f. d. abiotischen Abbau nicht fossiler Ressourcen (ADPE) Potenzial f. d. abiotischen Abbau fossiler Brennstoffe (ADPF) Einheit CO2-eq. CFC 11-eq. SO2-eq. (PO4) 3- eq. Ethen-eq. Sb-eq. MJ Für die Berechnung der Wirkungskategorien werden die in der EN 15804:2012+A1 (Oktober 2013) (Annex C) veröffentlichten Charakterisierungsfaktoren (CF) verwendet. Diese CF wurden in der Version vom Jahr 2012 von CML (Institute of Environmental Sciences Faculty of Science University of Leiden, Netherlands) als baseline veröffentlicht. Langzeitemissionen >100 Jahre werden in der Wirkungsabschätzung nicht berücksichtigt. Es sind keine Aussagen über Endpunkte der Wirkungskategorien, Überschreitungen von Schwellenwerten, Sicherheitsmargen oder über Risiken zu treffen. Seite 11
8. Interpretation Zur Interpretation sollen die Aggregationsgrößen der Sachbilanz und die Indikatoren der Wirkungsabschätzung mittels einer Dominanzanalyse bezogen auf die deklarierte Einheit unter Angabe von Spezifikationen, die das Ergebnis wesentlich beeinflussen, im Projektbericht diskutiert werden. Dabei sollten folgende Punkte aufgegriffen werden: die Ergebnisse das Verhältnis von Sachbilanzergebnissen und Wirkungsabschätzungsergebnissen Annahmen und Einschränkungen in Bezug auf die Ergebnisinterpretation in der EPD, sowohl methoden- als auch datenbezogen Beurteilung der Datenqualität Die Beschreibung der Abweichung vom Durchschnitt der Wirkungsabschätzungsergebnisse ist nicht notwendigerweise eine quantitative Aussage; sie kann auch eine qualitative Aussage in dem Sinne sein, dass die Abweichung vom deklarierten Durchschnittswert groß oder gering ist. 9. Referenzen DIN EN ISO 14044 DIN EN ISO 14044:2006-10, Umweltmanagement - Ökobilanz - Anforderungen und Anleitungen (ISO 14044:2006); Deutsche und Englische Fassung EN ISO 14044:2006 EN 15804 CEN/TR 15941 DIN EN 15804:2014-07, Nachhaltigkeit von Bauwerken Umweltproduktdeklarationen Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte; Deutsche Fassung EN 15804:2012+A1:2013 CEN/TR 15941:2010-03: Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen - Methoden für Auswahl und Verwendung von generischen Daten; Deutsche Fassung CEN/TR 15941:2010 Seite 12