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Verhandlungsschrift ( Nr. 3 / 2015) über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Moosbach am Mittwoch, 22.04.2015, Beginn: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes Anwesende: Es fehlen entschuldigt: FPÖ-Fraktion: 1. Bgm. Ing. Johann Scharf, Vorsitzender VzBgm Ing. Seeburger Franz 2. GR Reiseder Josef GR Mag. Denk Johann 3. GR Jodlbauer Kristof 4. GR Kasinger Mathias 5. 6. ÖVP-Fraktion: 1. VzBgm Schießl Gerhard GR Reiter-Hofmann Irmgard 2. GR Öller Franz GR Maier Franz 3. GR Bramberger Engelbert 4. 5. SPÖ-Fraktion: 1. GR Köhl Josef 2. GR Ernst Schachner Es fehlen unentschuldigt: niemand Anwesende stimmberechtigte Ersatzmitglieder: 1. GRE Pointinger Ingeborg, FPÖ 2. GRE Destinger Marianne, FPÖ 3. GRE Wührer Josef, ÖVP 4. GRE Jakob Anneliese, ÖVP 5. 6. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 1 von 14

Sonstige Anwesende: Amtsleiter Johann Spitzlinger als fachkundige Person und Schriftführer (gem. 54 Abs. 2 Oö. GemO 1990) * * * * * Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister * - Vizebürgermeister * - einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am 15. April 2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 14. April 2015 öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist und d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung des Gemeinderates vom 23. Februar 2015 (Nr. 2 / 2015) bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und -ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. e) Folgende(r) * Dringlichkeitsantrag(träge) * gemäß 46 Abs. 3 Oö. GemO 1990 eingebracht wurde(n) * Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilung: keine Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse ab Seite 3. * * * * * Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 2 von 14

TOP 1) Rechnungsabschluss 2014, Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn; zur Kenntnisnahme gemäß 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters verliest AL Johann Spitzlinger den Bericht der Bezirkshautmannschaft Braunau am Inn bezüglich der Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2014, GZ: GEM BHBR-2014-12415/2-Ti vom 19. März 2015. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Kenntnisnahme des Prüfungsberichts vom 19.03.2015. TOP 2) Auftragsvergaben a) Asphaltierung Roithberg; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: der Bürgermeister ersucht Amtsleiter Johann Spitzlinger, die drei Angebote zu diesem Bauvorhaben (L= 180,00 m, B = 3,00 m) mit folgenden Endpreisen dem Gemeinderat vorzutragen: STRABAG: 11.822,60 + max. 500 für die Baustelleneinrichtung = 12.322,60 + 20% MwSt. Bodenhofer: 12.917,82 + 20% MwSt. Leithäusl: 14.257,80 + 20% MwSt. Beratungsverlauf: der Gemeinderat hält in seiner Beratung fest, dass bisher immer die Fa. STRABAG bei Ausschreibungen im Gemeindegebiet Billigstbieter war. Mit der Zusammenarbeit und der Qualität der Arbeiten ist man zudem sehr zufrieden. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat, die Asphaltierung Roithberg an die Firma STRABAG aus Braunau entsprechend dem Angebot vom 17.11.2015 zu vergeben. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 3 von 14

b) Hofmarksaal, Honorar für die gesamte Architektenleistung; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: der Bürgermeister ersucht Amtsleiter Johann Spitzlinger, das Angebot von Arch. Dipl.-Ing. Hermann Zeilinger, Architekten Färbergasse, Braunau vom 19.03.2015 für die Architektenleistungen vollinhaltlich vorzutragen. Das Angebot weist einen Endpreis von 69.053,90 + 20% MwSt. aus. Bürgermeister Ing. Johann Scharf hält fest, dass es sich gem. Zusage von Dipl.-Ing. Zeilinger bei dieser Summe um einen Fixpreis handelt. Sollte es wider Erwarten zu einer Baukostensteigerung kommen, wird sich diese nicht auf das Architektenhonorar auswirken. Beratungsverlauf: der Gemeinderat ist der Meinung, dass bei diesem TOP kaum Verhandlungsspielraum besteht, weil das Dipl.-Ing. Zeilinger bereits den Architekten-Wettbewerb gewonnen hat und somit keine Notwendigkeit der Vergabe an einen anderen Architekten oder Baumeister besteht. Dasselbe gilt für die Höhe des Honorars, da dies ohnehin bereits von der Kammer prozentuell festgelegt ist. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Vergabe der Architektenleistung für den Hofmarksaal an die Architekten Färbergasse aus Braunau, entsprechend dem Angebot vom 19.03.2015. c) Hofmarksaal, Honorar für die örtliche Bauaufsicht; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt Amtsleiter Johann Spitzlinger das Angebot von Arch. Dipl.-Ing. Hermann Zeilinger, Architekten Färbergasse, Braunau vom 19.03.2015 für die örtliche Bauaufsicht vollinhaltlich vor. Das Angebot weist einen Endpreis von 37.710,14 + 20% MwSt. aus. Bürgermeister Ing. Johann Scharf hält fest, dass es sich bei dieser Summe wie schon bei TOP 2 b um einen Fixpreis handelt. Beratungsverlauf: der Gemeinderat ist wie beim vorangegangenen Punkt der Meinung, dass auch bei diesem TOP aus den oben beschriebenen Gründen kaum Verhandlungsspielraum besteht. Es wäre aber möglich, die Bauaufsicht an eine dritte Firma zu vergeben. Der Gemeinderat erwartet sich von dieser Variante aber keine finanzielle oder qualitative Verbesserung. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 4 von 14

Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Vergabe der örtlichen Bauaufsicht für den Hofmarksaal an die Architekten Färbergasse aus Braunau, entsprechend dem Angebot vom 19.03.2015. d) Hofmarksaal, Honorar für die statisch-konstruktiven Leistungen; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Die Beschlussfassung der Vergabe von TOP d, e und f ist für die weitere Detailplanung des Projekts erforderlich. Auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt Amtsleiter Johann Spitzlinger das Angebot von DI Weilhartner ZT GmbH aus Ried i.i. vom 30.10.2014 für die statisch-konstruktiven Leistungen vollinhaltlich vor. Das Angebot weist einen Endpreis von 11.800,00 + 20% MwSt. aus. Bürgermeister Ing. Johann Scharf hält fest, dass es sich bei dieser Summe wie schon bei TOP 2 b um einen Fixpreis handelt. Beratungsverlauf: es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Vergabe der statisch-konstruktiven Leistungen für den Hofmarksaal an DI Weilhartner ZT GmbH aus Ried i.i., entsprechend dem Angebot vom 30.10.2014. e) Hofmarksaal, Honorar für die Planung und Objektüberwachung, Elektroinstallation und Bühnentechnik; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt Amtsleiter Johann Spitzlinger das Angebot des Technischen Büros Breg GmbH, Braunau vom 15.12.2015 für die Planung und Objektüberwachung der Elektroinstallation und Bühnentechnik vollinhaltlich vor. Das Angebot weist einen Endpreis von 17.518,20 + 20% MwSt. aus. Bürgermeister Ing. Johann Scharf hält fest, dass es sich bei dieser Summe wie schon bei TOP 2 b um einen Fixpreis handelt. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 5 von 14

Beratungsverlauf: der Gemeinderat ist der Meinung, dass möglichst wenige Abläufe vollautomatisch gesteuert werden sollen. Diese Technisierung verursacht zusätzliche Kosten und eine hohe Fehler-Anfälligkeit (Rollos gehen wegen des Lichtwechsels ständig auf und ab etc.). Außerdem kann eine aufwendige Technik meist nur noch von einigen wenigen Personen bedient werden. Weitere Wortmeldungen werden nicht vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht um die Vergabe der Planung und Objektüberwachung der Elektroinstallation und Bühnentechnik für den Hofmarksaal an das Technische Büro Breg GmbH aus Braunau, entsprechend dem Angebot vom 15.12.2014. f) Hofmarksaal, Honorar für die Planung und Überwachung, Heizung-Sanitär; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt Amtsleiter Johann Spitzlinger das Angebot von Ing. Anton Tonninger, Ried i.i. für die Planung und Überwachung der Heizungs- und Sanitär-Einrichtungen vom 13.12.2014 vollinhaltlich vor. Das Angebot weist einen Endpreis von 7.014,88 + 20% MwSt. aus. Bürgermeister Ing. Johann Scharf hält fest, dass es sich bei dieser Summe ebenso wie bei den vorangegangenen Beschlüssen in diesem TOP um einen Fixpreis handelt. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Vergabe der Planung und Überwachung der Heizungs- und Sanitär-Einrichtungen für den Hofmarksaal an Ing. Anton Tonninger aus Ried i.i., entsprechend dem Angebot vom 13.12.2014. TOP 3) Hofmarksaal, Grundankauf bei Erich Gerner; Beratung und Beschlussfassung des Vertragsentwurfs Bericht des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf trägt den Entwurf der Vereinbarung Erich Gerner - Gemeinde Moosbach zum Hofmarksaal vom 17. April 2015 vor. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 6 von 14

Ebenso trägt der Bürgermeister dem Gemeinderat den Entwurf zum Kaufvertrag Erich Gerner - Gemeinde Moosbach, Liegenschaftsteilung Hofmark, Fassung vom 17. April 2015 vor. Anhand der Vermessungsurkunde von Geometer Brunner, GZ.: 15847 erläutert der Bürgermeister die Veränderungen 301/2 im Ausmaß von 30 m² und einem Kaufpreis von 50,- / m². Mit diesem Grundankauf kann sich die Gemeinde den Einbau teurer (weil selbstschließender) Brandschutzfenster ersparen. Der Kaufpreis in der Höhe von 1.500 stellt somit eine gute Investition in Bezug auf die Errichtung des Hofmarksaals dar. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Beschluss des Entwurfs der Vereinbarung Erich Gerner - Gemeinde Moosbach zum Hofmarksaal vom 17. April 2015 sowie des Entwurfs zum Kaufvertrag Erich Gerner - Gemeinde Moosbach, Liegenschaftsteilung Hofmark, Fassung vom 17. April 2015. TOP 4) Erlassung eines Bebauungsplanes für den Hofmarksaal, Parzelle 301/2, KG 40226 Waasen; Beratung und Beschlussfassung des Panentwurfs Bericht des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf berichtet dem Gemeinderat, dass der Einreichplan für den Hofmarksaal an sich fertig gestellt wurde. Das zu bebauende Grundstück (Parz.Nr. 301/2) ist aber sehr eng, sodass derzeit der Abstand des geplanten Veranstaltungsgebäudes zur südlichen und westlichen Grundgrenze nur zwei Meter beträgt. Eine zusätzliche Grundabtretung im Ausmaß von 1 Meter über die gesamte südliche Grenze hat der Grundnachbar abgelehnt. Damit der Hofmarksaal trotzdem im geplanten Ausmaß errichtet werden kann, soll vom Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Erlassung des Bebauungsplans Nr. 1 beschlossen werden. Der beantragte Bebauungsplan soll in der Flächenwidmung Kerngebiet im Ortszentrum von Moosbach umgesetzt werden. Die Zustimmung zu den einzelnen Inhalten des Bebauungsplans wurde vom angrenzenden Nachbarn, Herrn Erich Gerner bereits mündlich eingeholt. Bürgermeister Ing. Johann Scharf verweist abschließend darauf, dass mit diesem Beschluss keinerlei Interessen weiterer Dritter verletzt werden. Beratungsverlauf: Es werden hierzu keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 7 von 14

Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Planentwurf für die Einleitung des Verfahrens zur Erlassung eines Bebauungsplans für die Parzelle 301/2 der KG 40226 Waasen beschließen. TOP 5) Änderung Nr. 1 des Flächenwidmungsplans Nr. 4/2015; Beratung und Beschlussfassung des Panentwurfs Bericht des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf verliest die Stellungnahmen der Abteilung Raumordnung / Örtliche Raumordnung mit den Stellungnahmen der Fachabteilungen Grund- und Trinkwasserwirtschaft, Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik, Straßenerhaltung und -betrieb, Natur- und Landschaftsschutz und der Abteilung Umweltschutz sowie der WKOÖ-Bezirksstelle Braunau und der Energie AG, Netzregion Süd. Von der Abteilung Raumordnung wird die Ergänzung der Grundlagenforschung hinsichtlich des ggst. bereits als Tischlerei genutzten Baubestandes gefordert. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass im gegenständlichen Gebäude derzeit keine gewerbliche Nutzung durch den Tischlereibetrieb stattfindet. Ebenso wurden keine baulichen Veränderungen am bestehenden Gebäude vorgenommen. Die gewerberechtliche Genehmigung wurde von der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn mit Bescheid vom 23. März 2015, GZ Ge20-43- 2015 erteilt. Für die gewerbliche Nutzung ist somit noch die baurechtliche Genehmigung erforderlich. Dieses Verfahren kann aber erst nach erfolgter positiver Umwidmung eingeleitet werden. Abschließend stellt der Bürgermeister fest, dass bisher keine Einwände gegen diese geplante Umwidmung beim Gemeindeamt vorgebracht wurden. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Umwidmung eines Teils der Parzelle 251/1 der KG 40206 Grubedt im Gesamtausmaß von 324 m² von derzeit Grünland bzw. Sondernutzung Hackgutlager in Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - B1, Tischlerei ohne Lackierarbeiten gem. 30 Absatz 6 Oö. ROG 1994 beschließen.. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 8 von 14

TOP 6) Finanzierungsplan Güterwegeneubau Winden lt. Finanzierungsdarstellung vom 24. Februar 2015, GZ.: IKD-2014-76659/5-Ws; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt der Amtsleiter dem Gemeinderat die Finanzierungsdarstellung des Amts der Oö. Landesregierung vom 24. Februar 2015, GZ.: IKD-2014-76659/5-Ws vollinhaltlich vor. Der Vorsitzende ergänzt, dass dieser Finanzierungsplan bereits für die BZ-Antragstellung in der Sitzung am 10. Dezember 2014 beschlossen wurde. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Finanzierungsplan für das Projekt Windenerstraße, GZ: IKD-2014-76659/5-Ws vom 24. Februar 2015 beschließen. TOP 7) Finanzierungsplan Gemeindestraßenbauprogramm 2015 lt. Finanzierungsdarstellung vom 23. Februar 2015, GZ.: IKD-2014-76665/4-Ws; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt der Amtsleiter dem Gemeinderat die Finanzierungsdarstellung des Amts der Oö. Landesregierung vom 23. Februar 2015, GZ.: IKD-2014-76665/4-Ws vollinhaltlich vor. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 9 von 14

Der Vorsitzende ergänzt, dass dieser Finanzierungsplan bereits für die BZ-Antragstellung in der Sitzung am 10. Dezember 2014 beschlossen wurde. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Finanzierungsplan für das Projekt Gemeindestraßenbauprogramm 2015, GZ: IKD-2014-76665/4-Ws vom 23. Februar 2015 beschließen. TOP 8) Lichtwellenleiter Anschluss Ortszentrum, A1 Telekom Austria AG, Vertrag über ein Dienstleistungskonzession; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt der Amtsleiter dem Gemeinderat den Entwurf der Vereinbarung über eine Dienstleistungskonzession, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Moosbach und der A1 Telekom Austria AG vollinhaltlich vor. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass diese Vereinbarung für die Errichtung eines zeitgemäßen Internetzugangs beim Mühlenweg, einschließlich der neuen Siedlung Obermühlen erforderlich ist. Wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung stellt die Verlegung des Lichtwellenleiterkabels durch die Gemeinde von der Kapelle bei Hofmark 25 bis ca. zum Anwesen Mühlenweg 23 dar. Von diesem Knotenpunkt wird das Signal wie bisher mit den bestehenden Kupferleitungen an die Haushalte verteilt. Die Verlegung des LWL-Kabels zu den einzelnen Häusern ist aus Kostengründen weder bei dieser Strecke, noch im Ortszentrum vorgesehen. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Vereinbarung über eine Dienstleistungskonzession, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Moosbach und der A1 Telekom Austria AG wie vorgetragen beschließen. TOP 9) Auflassung eines Teils einer öffentlichen Straße, Teil der Parzelle 1473, KG 40206 Grubedt; Beratung und Beschlussfassung der Verordnung Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 10 von 14

Bericht des Vorsitzenden: Von Herrn Franz Öller wurde ein Ansuchen auf Auflassung eines Teils der öffentlichen Straße, Teil-Parzelle 1473 der KG 40206 Grubedt, mit einer Fläche von 1.503 m² gestellt. Bei diesem öffentlichen Gut handelt es sich um eine Fläche, die ohnehin bereits seit Jahren ausschließlich vom Antragsteller genutzt wird. Auch für die Erreichbarkeit anderer Grundstücke hat diese Fläche keine Bedeutung. Als Kaufpreis schlägt der Vorsitzende wie bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit 1,50 Euro pro m² vor. Anschließend ersucht der Bürgermeister Amtsleiter Johann Spitzlinger den Entwurf der Verordnung zur Auflassung eines Teils der öffentlichen Straße, Teil-Parzelle Nr. 1473 der KG Grubedt vorzutragen: * * * * * E n t w u r f d e r VERORDNUNG betreffend die Auflassung eines Teils einer öffentlichen Straße Der Gemeinderat der Gemeinde Moosbach hat in seiner Sitzung am 22. April 2015 gemäß 11 Abs.3 Oö. Straßengesetz 1991 idgf in Verbindung mit den 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen: 1 Dieser Verordnung liegt der Katasterauszug vom 02.02.2015 im Maßstab 1:2000 zugrunde. Der Plan liegt im Gemeindeamt Moosbach während der Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters ist der Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. 2 Die im Plan ( 1) blau markierte Straße, Teil der Parzelle Nr. 1473 der KG 40206 Grubedt, wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil dieser Straßenteil wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist. 3 Diese Verordnung wird gemäß 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgf durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam * * * * * Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 11 von 14

Beratungsverlauf: Der Gemeinderat stimmt in seiner Beratung dem beantragten Verkauf dieser Fläche zum vorgeschlagenen Preis sowie dem Entwurf der Verordnung zu. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Verkauf eines Teils der Parzelle 1473 der KG 40206 Grubedt, sowie die Verordnung zur Auflassung dieses Teils der öffentlichen Straße wie vorgetragen beschließen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Vorschlag des Vorsitzenden:. TOP 10) Elternbeitragsverordnung 2011, Anwendbarkeit der Vorgaben des Landes Oö. bezüglich des Mindest- und der Höchstbeitrags und des Elternbeitrags sowie des Materialbeitrags (Werkbeitrag) im Kindergarten, GZ BGD-140663/978-2015-Mtm vom 02. März 2015; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: für die Verrechnung des üblichen Beitrags für die Betreuung eines Gastkindes im Kindergarten Moosbach soll der Erlass der Oö. Landesregierung, GZ BGD- 140663/978-2015-Mtm vom 02. März 2015 zur Anwendung gebracht werden. Die Indexanpassung wird mittels Erlass vom Land jährliche aktualisiert Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Anwendbarkeit der Vorgaben des Landes Oö. bezüglich des Mindest- und der Höchstbeitrags und des Elternbeitrags sowie des Materialbeitrags (Werkbeitrag) im Kindergarten beschließen. TOP 11) Flurreinigungsaktion; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: bereits im Vorjahr wurden vom BAV allen Gemeinden des Bezirks Signaljacken und Arbeitshandschuhe für die Flurreinigungsaktion bereitgestellt. Der Vorsitzende regt deshalb an, auch in Moosbach eine solche Aktion durchzuführen. Die Organisation soll von Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 12 von 14

den Parteien oder Vereinen übernommen werden. Zusätzlich benötigte Mittel (Gemeindetraktor, Entsorgung des Abfalls nach der Sammlung ) werden von der Gemeinde gerne bereitgestellt. Beratungsverlauf: der Gemeinderat stimmt den Ausführungen des Bürgermeisters voll zu. Weitere Wortmeldungen werden nicht vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeinde eine von Parteien oder Vereinen organisierte Flurreinigungsaktion voll unterstützen wird. TOP 12) Festlegung des Sitzungsplanes für das nächste Halbjahr Für die nächste Gemeinderatssitzung wird folgender Termin festgelegt: Donnerstag, 11. Juni 2015, 19:30 Uhr Weitere Termine werden vom Gemeinderat noch nicht fixiert. TOP 13) Allfälliges Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23. Februar 2015 wurden keine* - folgende* - Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr. (Vorsitzender) (Gemeinderat) (Gemeinderat) Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 13 von 14

(Schriftführer) (Gemeinderat) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden*, über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde* und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54 (5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt. Moosbach, am Der Vorsitzende Bürgermeister Ing. Johann Scharf * Nichtzutreffendes streichen ** Die genehmigte Verhandlungsschrift ist von je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu unterfertigen, wobei die Unterschrift des Vorsitzenden seine Fraktion abdeckt. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 22. April 2015 Seite 14 von 14