Unternehmensbesteuerung 2002

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Transkript:

Unternehmensbesteuerung 2002 Die Schweiz ist gefordert 20. Oktober 2003 Nummer 38 4. Jahrgang economiesuisse Hegibachstrasse 47 Verband der Schweizer Unternehmen Postfach CH-8032 Zürich Fédération des entreprises suisses Telefon +41 1 421 35 35 Federazione delle imprese svizzere Telefax +41 1 421 34 34 Swiss Business Federation www.economiesuisse.ch

Die Steuerbelastung der juristischen Personen in der Schweiz 2002 Die Unternehmen wurden auch 2002 in zahlreichen Kantonen recht massiv besteuert. Die Zahl der Kantone mit überdurchschnittlicher Steuerbelastung ist gestiegen. Auf internationaler Ebene sinken die Gewinnsteuersätze weiter. Die Schweiz ist dabei gefordert, ihre Standortattraktivität zu wahren. Wie sich die Steuerbelastung der natürlichen und der juristischen Personen in der Schweiz präsentiert, beleuchtet die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung jährlich publizierte Statistik Steuerbelastung in der Schweiz (Kantonshauptorte/Kantonsziffern). Der folgende Beitrag befasst sich mit der Besteuerung der juristischen Personen. Die Steuerbelastung der natürlichen Personen war Gegenstand des dossierpolitik Nr. 37 vom 13. Oktober 2003. Beträchtliche Belastung in etlichen Kantonen Die Unternehmenssteuerbelastung fällt zum Teil recht massiv aus, obwohl auf Bundesebene seit 1998 keine Kapitalsteuer mehr erhoben wird. Die Schmälerung des Reingewinns durch die Gewinn- und Kapitalsteuer (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuer) erfolgt in den Kantonshauptstädten recht unterschiedlich (vgl. Tabelle Anhang 1). Bei einer AG mit 100 000 Franken Kapital und Reserven und einer Rendite von beispielsweise acht Prozent reicht das Belastungsspektrum von 13,73 Prozent (Zug) bis 28,23 Prozent (Genf). Ähnlich hoch liegt die Belastungsspanne bei 2 Mio. Franken Kapital und Reserven. Die Mehrheit der welschen Kantonshauptorte sowie das Tessin fassen Unternehmen steuerlich härter an als die meisten Hauptorte der Deutschschweiz. Zahlreiche kantonale Hauptorte verzeichnen die höchste Reingewinnbelastung auf der niedrigsten Renditestufe, weil hier die Kapitalsteuer relativ stärker ins Gewicht fällt als bei höheren Renditen. Erhebliche Unterschiede kennzeichnen auch die Belastung durch die Gewinnsteuer (ohne direkte Bundessteuer) allein. Deutlich unter dem schweizerischen Mittel der Gewinnsteuerbelastung liegt der Kanton Schaffhausen (vgl. Tabelle Anhang 2). Bei einer angenommenen Rendite von acht Prozent etwa erreichte er 44,4 Prozent der landesweiten Durchschnittsbelastung. Den Gegenpol bildet der Kanton Genf mit 155,5 Prozent. Bei höheren Renditen schneidet der Kanton Schwyz am besten ab. Bescheiden rentierende Unternehmen haben in den Kantonen Waadt und Genf am meisten Gewinnsteuer abzuliefern, hoch rentable in Basel-Landschaft. Bei 30% Rendite etwa, liegt der Kanton Basel-Land um 41,8% über dem schweizerischen Belastungsmittel. Die reinen Holdinggesellschaften, das heisst Gesellschaften mit ausschliesslicher Beteiligung an anderen Gesellschaften, werden in allen Kantonen unabhängig vom Reingewinn besteuert (vgl. Tabelle Anhang 3). Die Belastung bemisst sich nach der Höhe des Kapitals. Die direkte Bundessteuer kennt seit 1998 keine Kapitalsteuer mehr. Den günstigsten Holdingsteuersatz verzeichnet Zug, den höchsten Lausanne. Die Besteuerung der reinen Holdinggesellschaften ist moderat, um Mehrfachbelastungen zu begrenzen. Solche ergeben sich aus der kumulierten Erfassung von Tochtergesellschaften, der Holding sowie der Aktionäre. Totalindex der Reingewinn- und Kapitalbelastung 2002 GR GE BS UR NE BL VS GL FR TG SO JU AG ZH VD LU OW CH TI BE SG SH AR NW AI ZG SZ 140,0 128,0 122,7 116,9 115,6 115,1 114,1 113,3 112,9 110,5 109,6 108,6 108,5 106,4 106,1 102,5 101,1 100,0 95,8 95,5 95,2 86,1 74,9 73,4 64,5 52,9 48,5 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung 1

Zahl der Hochsteuerkantone gestiegen Die Kantone Schwyz und Zug waren 2002 bezogen auf den Totalindex der Reingewinn- und Kapitalbelastung die attraktivsten Steuerstandorte für Unternehmen (vgl. Grafik Seite 1). Schwyz hat Zug auf dem ersten Platz abgelöst. Dagegen ergaben sich am Schluss der Rangliste keine Verschiebungen: Am schwersten lasten die Steuern in Graubünden und im Kanton Genf auf den Unternehmen. Um fünf Plätze nach vorne geschoben hat sich der Kanton Waadt. Entsprechend nach hinten gerutscht ist der Kanton Thurgau. Vier Ränge gutgemacht hat der Kanton Jura. Über dem schweizerischen Belastungsmittel befanden sich im vergangenen Jahr 17 Kantone, einer mehr als im Vorjahr. Drei Kantone 2001 waren es zwei überschritten den Landesdurchschnitt gar um über 20 Indexpunkte. Mehr als 20 Indexpunkte darunter lagen unverändert fünf Kantone. International rutschen die Steuersätze weiter Zwar verfügt die Schweiz im europäischen Vergleich noch über eine relativ milde Unternehmensbesteuerung. Einige Kantone weisen hingegen Unternehmenssteuerbelastungen auf, die gegenüber einer Reihe von Ländern nicht mehr als konkurrenzfähig gelten können. Negativ für die Schweiz fällt darüber hinaus die wirtschaftliche Doppelbelastung von Aktiengesellschaft und Aktionär ins Gewicht. Dies wirkt sich umso nachteiliger aus, als die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen ein wichtiger Faktor im internationalen Standortwettbewerb sind. Der seit den frühen neunziger Jahren international zu beobachtende Trend sinkender Steuersätze hält ungebrochen an. Die Beispiele von Irland und Dänemark etwa zeigen, dass eine attraktive Unternehmensbesteuerung einen bedeutenden Faktor für den volkswirtschaftlichen Erfolg darstellt. Der durchschnittliche Gewinnsteuersatz im OECD- Raum bezifferte sich Anfang 2003 auf noch 30,8 Prozent, gegenüber 31,4 Prozent im Vorjahr und rund 38 Prozent Mitte der neunziger Jahre (siehe Grafik unten). Sieben der insgesamt 30 OECD-Länder haben für das Jahr 2003 ihren Tarif gesenkt. Ansonsten sind die Sätze, von Deutschland mit einer leichten Korrektur nach oben abgesehen, gleich geblieben. Die EU liegt mit 31,7 Prozent (Vorjahr: 32,5 Prozent) leicht über dem OECD-Mittel. Der Vergleich der Steuersätze, wie er in der von KPMG Fides publizierten Corporate tax survey vorgenommen wird, bildet die effektiven fiskalischen Tatbestände nur zum Teil ab. Es bestehen nationale Unterschiede bei den Gesetzen und Vorschriften über die Ermittlung des steuerbaren Gewinns und Spielräume der Steuerbehörden bei der Anwendung der geltenden Normen. Zudem ist ein direkter Vergleich mit der Schweiz, die ein föderalistisches Steuersystem kennt, schwierig. Ein umfassender nationaler Gewinnsteuersatz existiert nicht. Lediglich der Tarif der direkten Bundessteuer (8,5 Prozent) ist einheitlich. Dennoch widerspiegelt die KPMG-Analyse klar die internationalen Bestrebungen zur Verbesserung des Steuerklimas für die Unternehmen. Gewinnsteuersätze im internationalen Vergleich 40% 38% Ø-Unternehmenssteuersätze 39,0% 37,6% EU OECD 36% 34% 32% 32,5% 31,4% 31,7% 30,8% 30% 1996 2001 2002 Quelle: KPMG, Corporate tax survey 2003 2

Kommentar Die meisten Länder sind bestrebt, mittels eines milden Steuerklimas Unternehmen und Investitionen anzuziehen, um damit Arbeitsplätze zu schaffen. Die Schweiz muss dieser Entwicklung Rechnung tragen, indem sie steuerliche Wettbewerbsnachteile beseitigt. Grosse Bedeutung kommt dabei der Abschaffung oder zumindest Milderung der Doppelbesteuerung von Gewinnen zu. Dieses Anliegen bildet das Herzstück der Unternehmenssteuerreform II, die vom Bundesrat vorbereitet wird. Das Reformpaket soll auch auf andere steuerliche Aspekte wie die Liquidation von Unternehmen und die Unternehmensnachfolge oder den erweiterten Beteiligungsabzug für alle Kapitalgesellschaften eingehen. Die Wirtschaft erwartet vom Bundesrat, dass er die Idee, die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung mit einer Beteiligungsgewinnsteuer zu kompensieren, aufgibt. Entsprechende Motionen wurden sowohl im National- als auch im Ständerat überwiesen. Für economiesuisse wäre es nicht vertretbar, jene zu bestrafen, die langfristig in die Schweizer Wirtschaft investieren. Eine solche Steuer würde die Bemühungen um mehr Risikokapital für KMU und junge Unternehmen zunichte machen. Langfristig sollte nach Meinung des Verbands der Schweizer Unternehmen die Doppelbesteuerung beseitigt werden. Nach den Reformen in Deutschland und einer entsprechenden Ankündigung in den USA kann die Schweiz nicht zu den letzten Ländern gehören, die die Doppelbesteuerung des Gewinns praktizieren. Dieses Anliegen erscheint umso plausibler, als die Schweizer KMU über eine eher dünne Eigenkapitalbasis verfügen. Steuerliche Entlastungen sind ein geeignetes Mittel, um die Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Als Bleiklotz gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erweisen sich für viele Firmen die kantonalen Kapitalsteuern, denn sie bilden unabhängig von der Höhe des Ertrags eine praktisch feste Vorbelastung. Die Wirtschaft möchte die Kapitalsteuern abschaffen. Ferner befürwortet economiesuisse den allgemeinen Übergang von der renditeabhängigen zur innovationsfreundlichen proportionalen Gewinnsteuer in den Kantonen. Auf Bundesebene besteht diese bereits seit mehreren Jahren. Nach wie vor postuliert economiesuisse tiefere Gewinnsteuersätze. Bei der direkten Bundessteuer soll der Tarif von 8,5 auf höchstens acht Prozent zurückgleiten. Davon würde national sowie über die Grenzen hinaus eine Signalwirkung ausgehen, die die Auftriebskräfte für den Standort Schweiz stärken würde. Die Kantone Schwyz und Zug bieten den Unternehmen insgesamt die attraktivsten steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Nicht überraschend entwickeln sie sich wirtschaftlich überdurchschnittlich. Nebst einer guten Finanz- und Steuerpolitik profitieren diese beiden Kantone aber zweifellos auch von der Nähe zur Agglomeration Zürich mit ihren Zentrumsleistungen. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) sollen Kantone, die von Leistungen anderer Kantone profitieren, diese entsprechend entschädigen. Damit soll der interkantonale Steuerwettbewerb auf eine faire Basis gestellt werden. Die Steuerkonkurrenz trägt zu einem haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln bei und hilft mit, die Fiskalbelastung in Schach zu halten. Ernst Raths 3

Anhang 1 Prozentuale Belastung des Reingewinns von Aktiengesellschaften durch Gewinn- und Kapitalsteuer 2002 (1) Kantonshauptort Rendite (in Prozent) 4 8 12 4 8 12 Kapital und Reserven Kapital und Reserven 100'000 Fr. 2'000'000 Fr. Zürich 22,88 21,70 23,14 22,82 21,89 23,19 Bern 18,73 16,33 15,46 22,86 22,22 22,03 Luzern 28,03 23,89 22,52 27,94 23,87 22,52 Altdorf 26,80 22,91 23,94 26,94 22,80 24,00 Schwyz 20,03 16,93 15,78 23,30 21,05 20,31 Sarnen 26,15 22,91 21,84 25,92 22,84 21,81 Stans 21,63 19,84 19,24 21,80 19,87 19,22 Glarus 24,50 22,90 24,40 24,58 22,78 24,33 Zug 14,53 13,73 13,47 14,58 14,66 15,22 Freiburg 23,40 19,45 17,99 29,11 25,49 24,29 Solothurn 23,73 23,24 24,63 23,93 23,38 24,51 Basel 27,90 24,19 24,54 27,82 24,37 24,44 Liestal 31,60 24,44 23,73 28,42 22,66 22,61 Schaffhausen 18,65 16,26 16,88 18,44 16,28 18,19 Herisau 24,43 21,51 20,36 19,95 19,18 18,93 Appenzell 23,68 20,45 19,37 18,67 17,97 17,73 St. Gallen 21,10 20,00 19,63 21,01 20,00 19,66 Chur 24,48 19,06 17,38 28,40 24,59 23,67 Aarau 28,95 22,33 20,76 27,08 23,23 22,92 Frauenfeld 24,95 20,95 20,50 24,94 21,02 21,39 Bellinzona 28,55 24,88 23,65 28,85 24,91 23,58 Lausanne 28,53 26,16 25,38 28,88 26,19 25,30 Sitten 20,90 17,51 16,38 27,91 24,82 23,80 Neuenburg 27,35 22,14 20,39 31,92 27,04 25,42 Genf 31,65 28,23 26,82 31,87 28,05 26,78 Delsberg 29,48 25,81 24,61 29,57 25,91 24,69 (1) Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuer 4

Anhang 2 Belastung des Reingewinns von Aktiengesellschaften durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2002 (1) Kanton/Schweiz Rendite (in Prozent) 2 4 6 8 12 Belastungsindizes (Schweiz = 100) ZH 77,3 75,0 86,2 97,3 96,7 BE 107,1 108,2 117,9 116,8 97,2 LU 124,4 123,5 121,8 115,2 91,8 UR 104,6 104,6 103,3 100,1 100,6 SZ 52,0 58,1 59,1 56,7 45,8 OW 134,3 129,2 126,3 118,9 94,4 NW 110,3 101,4 97,8 91,4 72,1 GL 91,2 89,6 88,1 104,9 105,6 ZG 63,1 56,7 55,3 59,9 53,6 FR 91,1 142,8 140,1 132,2 105,2 SO 58,2 60,0 77,8 98,8 98,9 BS 75,3 89,3 100,0 104,6 98,2 BL 83,0 86,3 86,2 82,0 80,8 SH 26,2 32,0 33,2 44,4 59,3 AR 130,9 117,2 112,2 104,5 82,1 AI 117,4 105,0 100,3 93,4 73,3 SG 136,5 123,0 117,8 109,9 86,4 GR 75,7 100,7 106,7 108,9 93,3 AG 97,0 97,8 97,0 100,6 90,2 TG 74,9 79,1 80,4 84,5 83,9 TI 125,3 121,7 119,3 112,5 89,5 VD 169,8 160,9 156,6 147,1 116,5 VS 62,1 100,4 113,0 113,0 94,9 NE 122,0 142,0 141,3 134,1 107,4 GE 168,7 166,9 164,5 155,5 123,9 JU 144,4 140,3 137,6 129,8 103,2 CH 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Mittlere gewogene Belastung (in Franken) CH 3372 7675 12 120 17 404 33 341 (1) Annahme: Aktiengesellschaft mit 2 000 000 Franken Kapital und Reserven 5

Anhang 3 Belastung von reinen Holdinggesellschaften durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuer 2002 (1) In Franken Kantonshauptort Kanton und Bund Total Gemeinde Kapital und Reserven 2 000 000 Franken Zürich 1 428 0 1 428 Bern 728 0 728 Luzern 1 000 0 1 000 Altdorf 1 050 0 1 050 Schwyz 367 0 367 Sarnen 800 0 800 Stans 700 0 700 Glarus 500 0 500 Zug 236 0 236 Freiburg 488 0 488 Solothurn 840 0 840 Basel 1 000 0 1 000 Liestal 769 0 769 Schaffhausen 224 0 224 Herisau 300 0 300 Appenzell 675 0 675 St. Gallen 996 0 996 Chur 300 0 300 Aarau 920 0 920 Frauenfeld 913 0 913 Bellinzona 500 0 500 Lausanne 3 510 0 3 510 Sitten 400 0 400 Neuenburg 2 000 0 2 000 Genf 1 008 0 1 008 Delsberg 840 0 840 (1) Steuerbelastung unabhängig von der Höhe des Reingewinns 6