Datum, Ort Freitag, den 2. November 2018 bis Sonntag, den 4. November 2018 in Hamburg Zeiten 02.11.18, ca. 14:00 Uhr - ca. 20:30 Uhr 03.11.18, 09:30 Uhr - ca. 17:00 Uhr 04.11.18, 09:00 Uhr - ca. 14:00 Uhr Ein konkreter Zeitplan wird nach der Anmeldung verschickt. Lerninhalte Die Teilnehmer sollen die Inhalte der Arbeit in einem Jugendverband konkret kennenlernen und ihr Wissen mit dem verknüpften Talent weiter ausbauen, um langfristig im Ehrenamt tätig zu sein. Zielgruppe Bereits aktive oder in Erscheinung getretene junge Ehrenamtler, die bestenfalls schon an Seminaren oder Veranstaltungen (LJAs) teilgenommen haben. Es müssen keine Funktionäre sein. Siehe dazu weiter auf Seite 5. Teilnehmeranzahl Das Seminar ist auf 10 Teilnehmer begrenzt. Teilnehmerbeiträge Es werden keine Teilnehmerbeiträge erhoben. Leistungen Die folgenden Leistungen sind bei der Anmeldung mit eingeschlossen: 2 Übernachtungen im Doppelzimmer im Ibis Hotel Freitag: Abendessen Samstag: Frühstück, Mittag- und Abendessen Sonntag: Frühstück und Mittagessen Tagungsgetränke Fahrtkostenerstattung der 2. Klasse der DB AG Teilnahme an allen Programmpunkten Siehe dazu Hinweise unter Verpflegungsmehraufwendungen auf Seite 3. 1
Übernachtung Hotel Ibis Hamburg Alster Holzdamm 4-12 + 16 20099 - Hamburg Nach vorheriger Absprache ist eine Unterbringung im Einzelzimmer, gegen Zahlung des Aufpreises, ggf. möglich. Tagungsort Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Hamburg Holzdamm 18 2009 Hamburg Anreise Bevorzugt mit dem Zug bis Hamburg Hauptbahnhof. Eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung erfolgt nach Anmeldung. Organisation Carolin Wohlgemuth dbb jugend (Bund) Friedrichstraße 169 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 4081 5751 Fax: +49 (0)30 4081 5799 E-Mail: info_dbbj@dbb.de Seminarleitung und Rückfragen Liv Grolik stellv. Vorsitzende dbb jugend (Bund) Tel. : +49 (0)160 94 86 24 98 E-Mail: grolik@dbbj.de Anmeldeschluss Mittwoch, 10.10.2018 2
Reisekostenordnung Es gilt die Reisekostenordnung der dbb jugend (Bund), soweit nachstehend keine abweichende Regelung getroffen wird. Fahrtkostenerstattung Bei Benutzung der Bahn wird die Erstattung auf die Kosten der 2. Klasse begrenzt. Flugkosten und Mietwagenkosten werden nur nach vorheriger Genehmigung erstattet. Verpflegungsmehraufwendungen Die Kosten für Frühstück, Mittag- und Abendessen können, soweit diese nicht vor Ort von der dbb jugend (Bund) übernommen worden sind, wie folgt im Rahmen der Reisekostenabrechnung bei der dbb jugend (Bund) abgerechnet werden: Abwesenheit von: 24 Stunden = 24 Euro 14 bis 24 Stunden = 12 Euro 8 bis 14 Stunden = 6 Euro Soweit die dbb jugend (Bund) die Kosten für das Frühstück übernommen hat, werden hiervon 4,80 Euro in Abzug gebracht. Reisekostenvordruck Der Reisekostenvordruck wird nach dem Seminar verschickt. Reisekosten bitte nur mit dem entsprechenden Vordruck einreichen. Eine Auszahlung kann nur bei Beifügung aller Originalbelege erfolgen. Abrechnungen werden nur mit Unterschrift akzeptiert. Der Reisekostenvordruck wird in dem Seminar thematisiert. Kostenträger dbb jugend (Bund) Friedrichstraße 169 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 4081 5751, Fax: +49 (0)30 4081 5799 E-Mail: info_dbbj@dbb.de Stand 20.09.2018 Die dbb jugend (Bund) behält sich Änderungen im Seminarprogramm und der Referenten ausdrücklich vor. 3
Reisekostenordnung der dbb jugend (Bund) 1 Geltung Bundesreisekostengesetz Das Bundesreisekostengesetz findet auf alle Dienstreisen der dbb jugend (Bund) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung, soweit nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Erstattung nach dieser Reisekostenordnung darf die Erstattung nach dem Bundesreisekostengesetz nicht übersteigen. 2 Zuständigkeiten Soweit im Bundesreisekostengesetz Ausnahmen durch die oberste Dienstbehörde oder Bundesbehörde zugelassen werden können, tritt an deren Stelle die Bundesjugendleitung und bei Eilbedürftigkeit die/der Vorsitzende der dbb jugend (Bund) oder die/der Bundeschatzmeisterin/Bundesschatzmeister. 3 Sitzungen und Tagungen der Gremien der dbb jugend (Bund) (1.) Die dbb jugend (Bund) stellt bei Sitzungen und Tagungen der Gremien der dbb jugend (Bund) grundsätzlich für Teilnehmer unentgeltliche Übernachtung und Verpflegung bereit. (2.) Nur stimmberechtigte Delegierte des Bundesjugendtages erhalten eine Erstattung der Reisekosten. Abweichend werden nur die Kosten der 2. Klasse der Deutschen Bahn AG erstattet. 4 Seminare, Kurse und Workshops (1.) Die dbb jugend (Bund) stellt bei Seminaren, Kursen und Workshops der dbb jugend (Bund) grundsätzlich unentgeltliche Übernachtung und Verpflegung bereit. Als Fahrtkosten werden die Kosten der 2. Klasse der Deutschen Bahn AG erstattet. (2.) Über die Erhebung eines Teilnehmerbeitrages entscheidet die Bundesjugendleitung. 5 Internationale Maßnahmen (1.) Bei Tagungen und Delegationsreisen im Rahmen internationaler Maßnahmen erfolgt die Erstattung der Reisekosten nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. (2.) Über die Erhebung eines Teilnehmerbeitrages entscheidet die Bundesjugendleitung. 6 Schlussvorschriften Reisekosten werden nur insoweit gezahlt, als den Teilnehmern entsprechende Aufwendungen selbst entstanden sind und gegenüber der dbb jugend geltend gemacht und belegt werden. In Sonderfällen beschließt die Bundesjugendleitung. Die Reisekostenordnung tritt mit Wirkung vom 28.03.2015 in Kraft. 4
Programmbeschreibung Im Talentschmiedeseminar sollen die Teilnehmenden die Inhalte der Jugendverbandsarbeit konkret kennenlernen und ihr Wissen bzw. Talent weiter ausbauen, um langfristig im Ehrenamt tätig zu sein. Wir möchten in diesem intensiven Seminar jungen, bereits aktiven Ehrenamtlern das erforderliche Handwerkszeug für eine erfolgreiche Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit mit auf den Weg geben. Wir bilden ein Netzwerk aktiver Ehrenamtler, die ihr Wissen kontinuierlich weitergeben. Jungen Ehrenamtlern soll die Scheu vor der Gremienarbeit und der Verantwortung genommen werden und über besondere Kontakte der Einstieg weiterhin erleichtert werden. 5