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Transkript:

Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Finanzplanung Bearbeiter: Birgit Neubert Vorlage-Nr.: SR062-2017 in Zusammenarbeit mit: Datum: 31.08.2017 Aktenzeichen: 212-801.38 Beschlussvorlage Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg Beratungsfolge: Gremium am Status Abstimmung Verwaltungsausschuss 11.09.2017 N Stadtrat 27.09.2017 Ö Anw. Ja Nein Enth Beschlussvorschlag: Gemäß 34 SächsEigBVO beschließt der Stadtrat 1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg, 2. den Jahresgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen, 3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2016. Gerhard Lemm Oberbürgermeister

Begründung: Nach 31 Abs. 1 SächsEigBVO hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß 31 Abs. 2 SächsEigBVO ist der Jahresabschluss und der Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten. Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2017 aufgestellt. Nach 34 Abs. 1 SächsEigBVO stellt der Stadtrat den Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung und der örtlichen Prüfung fest. Die mit der Jahresabschlussprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierte den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die örtliche Prüfung empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses. Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt vollständiges Exemplar des überörtlichen Prüfungsberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und Lagebericht und den Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung erhalten - die beschließenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses als Betriebsausschuss, - die Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen, - der Oberbürgermeister, den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erhalten - alle beratenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses, - alle anderen Stadträte. Anlage/n EigB APH_JAP 2016 EigB APH_örtliche Prüfung 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kurze Darstellung der einmaligen Beschaffungs- / Herstellungskosten, der jährl. Folgekosten / -lasten und der objektbezogenen Einnahmen: Veranschlagung: Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Haushaltsstelle: Beteiligte Ämter Ergebnis Datum Handzeichen/Name

0 W arth & K le in G ra n t T h o rn to n zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbazyxwvutsrqponmlkjihgfedcba - 19 - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Dresden, den 19. Mai 2017 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/ oder Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.

A nlage Blatt 5 2 zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbazyxwvutsrqponmlkjihgfedcba Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dresden, den 19. Mai 2017 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft