- internationale Erfahrungen, in: BMAS (Hrsg. ): Werkheft 04: Sozialstaat im Wandel, Berlin

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*, Bundesministerium für Arbeit und Soziales REFERAT BEARBEITET VON la1 Dr. Marc Huber HAUSANSCHRIFTWilhelmstraße 49, 10117 Berlin POSTANSCHRin' 110117 Berlin TEL FAX E-MAIL INTERNET 03018527-0 la1@bmas. bund.de www.bmas.de AZ Datum 28. Februar 2018 la1-53-1 Zugang zu amtlichen Informationen; lhree-mailvom4. 11.2017 Sehr geehrter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund eines Büroversehens hat sich die Bearbeitung leider verzögert. Über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Bescheid: 1. Dem Antrag zu den Punkten 1, 4, 5 und 8 wird durch Erteilung der unter II. ausgeführten Auskünfte sowie Übersendung der dort genannten Unterlagen stattgegeben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Gebühren werden nicht erhoben. Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Rochusstraße, Bundesministerien (608, 609, 800, 843, 845) Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstralie 289: Bahnhof Bonn-Duisdorf, ca. 5 Minuten Fußweg (Bn.-Hbf.: Gleis 5, RB 23 Richtung Euskirchen) Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Villemombler Straße 76: Buslinien (605, 606, 607, 608, 609,843)

Seite 2 von 5 Be ründun Mit Ihrem Schreiben vom 4. 11. 2017 beantragen Sie Informationen zum Konzept des Persönlichen Erwerbstätigenkontos des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und zur Auseinandersetzung des BMAS mit Konzepten eines bedingungslosen Gmndeinkommens. Sie stützen Ihren Antrag auf 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu tnformationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). II. Nach 7 Absatz 1 IFG bin ich für die Entscheidung über Ihren Antrag zuständig. Dieser betrifft Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin. Ihr Antrag ist zulässig, aber nur teilweise begründet. Zu den Punkten 1 bis 4: Persönliches Erwerbstätigenkonto Punkt 1: Das Konzept des Persönlichen Erwerbstätigenkontos wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Weißbuch "Arbeiten 4. 0" in Grundzügen vorgestellt und im Beitrag von Blancke, Ebert, Meier, Primavesi, Rahner und Schulze "Neue Chancen für selbstbestimmte Erwerbsverläufe" (erschienen in: BMAS (Hrsg. ): Werkheft 04: Sozialstaat im Wandel, Berlin 2017, S. 150-157) aus Sicht der BMAS-internen Projektgruppe "Persönliches Erwerbstätigenkonto" weiter ausgeführt. Im Rahmen der Erarbeitung des Konzepts hat das BMAS das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) mit der Erstellung einer Kurzexpertise "Persönliches Erwerbstätigenkonto - internationale Modelle und Erfahrungen" beauftragt. Die Kosten hierfür betrugen 7. 826, 94 brutto. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Studie leisten Eichhorst, Fahrenholtz und Linckh: Persönliches Erwerbstätigenkonten - internationale Erfahrungen, in: BMAS (Hrsg. ): Werkheft 04: Sozialstaat im Wandel, Berlin 2017, S. 158-163. Das Werkheft 04 ist über die Webseite des B MAS unter dem Link htt ://www.bmas. de/de/service/medien/publikationen/a877-04-werkheft-4.html abrufbar. Bei

Seite 3von5 der Durchführung eines Workshops zum Persönlichen Erwerbstätigenkonto mit Vertretern aus der Wissenschaft sind Kosten in Höhe von 82, 30 brutto entstanden. Punkte 2 und 3: Die von Ihnen unter Punkt 2 und 3 erbetenen Listen liegen im BMAS nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetz gibt lediglich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, nicht aber einen Informationsverschaffungsanspruch. Das heißt der Anspruch auf amtliche Information verpflichtet die Behörde nicht, eigens dafür Aufzeichnungen herzustellen. Dokumente, die die oben angegebenen Kosten belegen (z.b. Angebot, Rechnung), können erst nach Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens (mit dem Ziel der Einholung einer Zustimmung zur Herausgabe der Dokumente durch den/die Vertragspartner) gegebenenfalls herausgegeben werden. Die Durchführung dieser Drittbeteiligungsverfahren verursacht Gebühren in Höhe von schätzungsweise 150 Euro (2,5 Stunden eines Mitarbeiters des höheren Dienstes). Sollten Sie die Herausgabe der Belege trotz der dadurch entstehenden Kosten wünschen, bitte ich um eine kurze Information. Punkt 4: Die von Ihnen angesprochenen konkreten Aussagen aus dem Weißbuch beruhen alleine auf Überlegungen der Projektgruppe "Persönliches Erwerbstätigenkonto" des BMAS, die in die oben genannte Veröffentlichung eingeflossen sind. Weitere Unterlagen, mit denen die von Ihnen zitierten Aussagen belegt werden können, gibt es nicht. Als Grundlage für die eigenen Überlegungen hat die Projektgruppe Literatur gesichtet, die die Überlegungen inspiriert haben. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Veröffentlichungen: Alstott, A./Ackermann, B. (2000): The StakeholderSociety. New Haven. Arntz, M./Gregory, T. /Zierhan, U. (2016): The Risk of Automation for Jobs in OECD Countries: A Comparative Analysis. OECD Social Employment and Migration Working Paper No. 189, Paris. Bonin, H./Gregory, T. /Zierhan, U. (2015): Übertragung der Studie von Frey/Osborne (2013) auf Deutschland. Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Mannheim. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017). Lebenslagen in Deutschland. Der fünfte Armuts- und tumsbericht der Bundesregierung, Bonn. Grözinger, G./Maschke, M./Offe, C. (2006): Die Teilhaüegesellschaft, Frankfurt/New York. Mau, S. (2012): Lebenschancen: Wohin driftet die Mittelschicht, Berlin. Mau, S. (2015): Der Lebenschancenkredit,WISO direkt, Bonn/Berlin.

Seite 4 von 5 Schmid, G. (2008): Von der Arbeitslosen- zur Beschäftigungsversicheruhg: Wege zu einer neuen Balance individueller VeranfrA /ortung und Solidarität durch eine lebenslauforientierte Arbeitsmarktpolitik, WISO Diskurs, Bonn/Berlin. Schmid, G. (2012): Von der Arbeitslosen-zur Arbeitsversicherung, in: Leviathan, 40. Jg., 2/2012, S. 248-270. Tiefensee, A./Grabka M. (2017): Das Erbvolumen in Deutschland dürfte um gut ein Viertel größer sein als bisher angenommen, in: DIW Wochenbericht, 27/2017, S. 565-571. Vogler-Ludwig, K./Düll, N./Kriechel, B. (2016): Arbeitsmarkt 2030 - Wirtschaft und Arbeitsmarkt im digitalen Zeitalter. Prognose 2016. Economix Research & Consulting, München. Zu den Punkten 5 bis 8: Bedingungsloses Grundeinkommen Punkt 5: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMAS beschäftigen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit den fachlichen Fragestellungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen und dem aktuellen Forschungsstand dazu. Im April2013, also noch in der Amtszeit von Ministerin Dr. von der Leyen, hat das ZEW im Auftrag des BMAS eine Kurzexpertise zum Thema "Wissenschaftliche Bewertung bereits vorliegender Modelle zur Zusammenfassung steuerfinanzierter Sozialleistungen" vorgelegt. Diese Expertise befasst sich u. a. mit Konzepten eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dabei sind für das BMAS Kosten in Höhe von 4. 111.21 brutto entstanden. In der Amtszeit von Ministerin Nahles wurden vom BMAS keine wissenschaftlichen Studien zum Thema in Auftrag gegeben. Punkte 6 und 7: Die von Ihnen erbetenen Listen liegen im BMAS nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetz gibt lediglich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, nicht aber einen Informationsverschaffungsanspruch. Das heißt der Anspruch auf amtliche Information verpflichtet die Behörde nicht, Aufzeichnungen herzustellen. Dokumente, die die oben angegebenen Kosten belegen (z. B. Angebot, Rechnung), können erst nach Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens (mit dem Ziel der Einholung einer Zustimmung zur Herausgabe der Dokumente durch den/die Vertragspartner) gegebenenfalls herausgegeben werden. Die Durchführung dieser Drittbeteiligungsverfahren verursacht Gebühren in Höhe von schätzungsweise 120 Euro (2 Stunden eines Mitarbeiters des höheren Dienstes). Sollten Sie die Herausgabe der Belege trotz der dadurch entstehenden Kosten wünschen, bitte ich um eine kurze Information.

Seite 5 von 5 Punkt 8: ES gibt keine über die Auswertung der wissenschaftlichen Fachdiskussion hinausgehende eigene Forschung des BMAS zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens in den Jahren seit 2006. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelm- Straße 49, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen, i.a. Dr. Marc Huber