042 I Bundesministerium

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1 042 I Bundesministerium für Gesundheit Bundesmmisten m for Gennchen. SED Borr Dr. Bernhard Osterheld Bundesbeauftragte für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit Regierungsdirektor Referatsleiter Justiziariat Husarenstr. 30 HAUSANSCHRIFT Rochusstraße 1, Bonn Bonn POSTANSCHRIFT S3107 Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) bernhard.osterheld@bmg.bund.de INTERNET Bonn, 9. November 2016 AZ Z Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG Anfrage Kevin Müller,,die-gesundheitskarte.de" Ihr Schreiben vom 19. September 2016 Sehr geehrter Herr Ecke, die Anfrage von Herrn Müller ging am 31. Mai 2016 über das Portal,,FragDenStaat.de" im BMG ein. Eine Postadresse war der Mail nicht zu entnehmen, auch keine persönliche -Adresse. Am 2. August zugegebenermaßen spät - schickte ich Herrn Müller einen Zwischenbescheid, in dem ich ihn um die Angabe einer Postadresse bat. Auf diese Mail hat Herr Müller bis heute nicht reagiert. Vor diesem Hintergrund bin ich davon ausgegangen, dass er seinen Antrag nicht aufrechterhält. Das Ganze hat eine Vorgeschichte: Am 16. Mai 2016 beantragte Herr Müller über das Portal,,FragDenStaat.de" die Zusendung aller Dokumente,,der existierenden, aber nicht mehr aktiven Seite Mit vom 10. Juni 2016 bat ich Herrn Müller unter Berufung auf 41 Absatz 1 Satz 1 VwVfG um die Angabe einer Postadresse, mindestens aber einer persönlichen -Adresse. Daraufhin nannte mit Herr Müller als,,persönliche" -Adresse die Adresse volcana 16821@echt .de Trotz dieser etwas ungewöhnlichen Mailadresse sandte ich Herrn Müller am 20. Juni 2016 einen ablehnenden Bescheid an diese -Adresse. Die Ablehnung erfolgte deshalb, weil zwar die entsprechende URL noch existierte, aber nicht mehr die entsprechende Website mit den darauf enthaltenen Dokumenten. Sie konnte auch nicht mehr rekonstruiert werden. Dienstgebaude Bonn-Duisdorf. Rochusstraße 1 Bushaltestelle Rochusstr./Bundesminister ien Dienstgebaude Bonn-Duisdorf, Heilsbachshàße 18: Bahnhof Bonn-Duisdor f. ca. 5 Min. Fußweg (Bn.-Hbf : Gleis 5, RB 23 Richtung Euskirchen)

2 Seite 2 von 2 Das Referat Z l 4 vom BMI, die ich vorab gefragt hatte, wie man mir einer solchen Mail umgehen solle, wies mich darauf hin, dass die Mailadressen,,...@echt .de" verkappte Mailadressen von FragDenStaat.de sind. Als die BMI-Antwort einging, hatte ich die Mail aber gerade bereits versandt. Da dieses Beispiel zeigt, dass auch Mailadressen nicht zwingend einer Person zugeordnet werden können, habe ich dies zum Anlass genommen, in Zukunft in Fällen, in denen bei einem IFG- Bescheid eine (Teil-)Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung oder aber eine Stattgabe mit Gebührenbescheid ansteht, im Regelfall eine Postadresse zu erbitten. Erster Anwendungsfall war wiederum Herr Müller mit seinem zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen Antrag zu allen Dokumenten,,der früheren InternetseitedesBMGhttp:// Der entsprechende Mailwechsel zu beiden IFG-Anträgen ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Die späte Antwort auf Ihre Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Osterheld

3 Osterheld Dr., Bernhard -Z17 BMG Von: Z17 BMG Gesendet: An: Mittwoch, 1. Juni :11 Dußing, Heidrun -Z17 BMG. Betreff: WG: die-gesundheitskarte.de - Inhalte der ehemaligen Intemetseite [#16922] Von: Ollig, Christian -Z13 BMG Gesendet: Mittwoch, 1. Juni :10:36 An: Z17 BMG Betreff: WG: die-gesundheitskarte.de - Inhalte der ehemaligen Internetseite [#16922] Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet Ursprüngliche Nachricht----- Von: Kevin Müller [mailto:k.muller.7.xdd523zf3p@fragdenstaat.de] Gesendet: Dienstag, 31. Mai :43 An: Poststelle BMG <Poststelle BMG@bmg. bund.de> Betreff: die-gesundheitskarte.de - Inhalte der ehemaligen internetseite [#16922] Antrag nach dem IFG/UlG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente (Inhalte) der früheren Internetseite des BMG Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie 3 Umweltinformationsgesetz (UJG), soweit Umweltinformationen im Sinne des 2 Abs. 3 UlG betroffen sind, sowie 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des 1 Abs. 1VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der informationszugang thres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüssein. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf 7 Abs. 5 IFG/ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UlG/ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form ( ) gemäß 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller k.muller.7.xdd523zf3p@fragdenstaat.de [seite]

4 Rechtshinweis: Diese wurde über den Webservice versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie [Seite]

5 Osterheld Dr., Bernhard -Z17 BMG Von: Osterheld Dr., Bernhard -Z17 BMG Gesendet: Dienstag, 2. August :05 An: Cc: Z17 BMG; GT2 BMG Betreff: WG: AW: die-gesundheitskarte.de - Inhalte der ehemaligen Internetseite [#16922] Verlauf: Empfänger. Gelesen 'k.rnuller.7.xdd523zf3p@fragdenstaat.de' Zi7 BMG GT2 BMG Weingärtner, Gerda -GT2 BMG Gelesen: :15 Sehr geehrter Herr Müller, zunächst entschuldige ich mich dafür, dass der Vorgang hier so lange gelegen hat. Nach Rückfrage beim zuständigen Fachreferat würde die Antwort auf Ihre Anfrage voraussichtlich entsprechend lauten, wie die, die ich Ihnen am 20. Juni 2016 auf Ihre Anfrage zur Website "die-gesundheitsreform.de" geschickt habe. Aus grundsätzlichen Erwägungen ist das Bundesministerium für Gesundheit allerdings dazu übergegangen, für ablehnende IFG-Bescheide, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein müssen, sowie für solche, bei denen ein Gebühren- oder Auslagenbescheid ergeht, auf einer Postadresse des Absenders zu bestehen. Von daher bitte ich Sie, mir Ihre Postadresse mitzuteilen, damit eine Bescheidung erfolgen kann. Senden Sie die Postadresse bitte an das Referatspostfach zl7@bmg.bund.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referatsleiter Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 17 Justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel / Ursprüngliche Nachricht----- Von: Birk, Dietmar -Z13 BMG Gesendet: Donnerstag, 7. Juli :17 An: Z17 BMG <Z17@bmg.bund.de> Betreff: WG: AW: die-gesundheitskarte.de - Inhalte der ehemaligen internetseite [#16922] -----Ursprüngliche Nachricht---- Von: Kevin Müller [mailto:k.muller.7.xdd523zf3p@fragdenstaat.de] Gesendet: Donnerstag, 7. Juli :16 An: Poststelle BMG<Poststelle_BMG@bmg.bund.de> Betreff: AW: AW: die-gesundheitskarte.de - Inhalte der ehemaligen Internetseite [#16922] Sehr geehrte Damen und Herren, [Seite]

6 meine Informationsfreiheitsanfrage,,die-gesundheitskarte.de - Inhalte der ehemaligen Internetseite" vom (#16922) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: Antwort an: k.muller.7.xdd523zf3p@fragdenstaat.de Postanschrift Kevin Müller Rechtshinweis: Diese wurde über den Webservice versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie [Seite]

7 Kratzer, Angela -LS5 BMG Von: Birk, Dietmar -Z13 BMG Gesendet: Dienstag, 17. Mai :24 An: LS5 BMG Betreff: WG: die-gesundheitsreform.de - Inhalte der ehemaligen Seite [#16821] ---Ursprüngliche Nachricht----- Von: Kevin Müller [mailto:k.muller.7.u5szf5v654@fragdenstaat.de] Gesendet: Montag, 16 Mai :38 An: Poststelle BMG Betreff: die-gesundheitsreform.de - Inhalte der ehemaligen Seite [#16821] Antrag nach dem IFG/UlG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren bitte senden Sie mir Folgendes zu: g Fe c6 a fde i² AF 3 /8 3 Alle Dokumente der existierenden, aber nicht mehr aktiven Seite Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie 3 Umweltinformationsgesetz (UlG), soweit Umweitinformationen im Sinne des 2 Abs. 3 UlG betroffen sind, sowie 1des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf 7 Abs. 5 IFG/ 3 Abs.,3 Satz 2 Nr. 1 UfG/ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form ( ) gemäß 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller k.muller.7.u5szf5v6s4@fragdenstaat.de Rechtshinweis: Diese wurde über den Webservice versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie [seitej

8 Osterheld Dr., Bernhard -Z17 BMG Von: Osterheid Dr., Bernhard -Z17 BMG Gesendet: Freitag, 10. Juni :32 An: Cc: Z17 BMG Betreff: AW: Ihr IFG-Antrag betreffend die Webseite "die-gesundheitsreform.de" Sehr geehrter Herr Müller, im Nachgang zu meiner Mail von vorletzter Woche bitte ich Sie noch um Angabe einer Postadresse, mindestens aber einer persönlichen -Adresse. Gemäß 41 Abs.1 Satz I VwVfG ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an Sie persönlich ist bei einer Ubermittlung an der von Ihnen angegebenen adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Eine den förmlichen Anforderungen eines IFG-Bescheids genügende Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche adresse mitteilen. Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass in aller Regel Antragsteller, die das Portal,,FragdenStaat.de" nutzen, ihre Postadresse bekannt geben, auch wenn sie die Antwort an die,,fragdenstaat"-mailadresse erbitten. Antworten auf IFG-Anträge unmittelbar per an eine,,fragdenstaat"-mailadresse versendet das BMG nur in folgenden Fällen: 042 parallel vorab, wenn der eigentliche Bescheid per Post (oder an eine persönliche -Adresse) versandt wird, 042 bei einfachen stattgebenden Antworten, die weder Gebühren noch Auslagen auslösen. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, da beabsichtigt ist, den Antrag abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referatsleiter Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 17 justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel / bernhard.osterheld@bmg.bund.de Von: Osterheld Dr., Bernhard -Z17 BMG Gesendet: Freitag, 27. Mai :09 An: 'k.muller.7.u5szf56s4@fragdenstaat.de' <k.muller.7.u5szfs6s4@fragdenstaat.de> Cc: Z17 BMG <Z17@bmg.bund.de> Betreff: Ihr IFG-Antrag betreffend die Webseite "die-gesundheitsreform.de" Sehr geehrter Herr Müller, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Mai 2016 ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Uber etwaige Gebühren und/oder Auslagen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld [Seite)

9 Dr. Bernhard Osterheld Referatsleiter Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 17 Justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel / bernhard.osterheld@bmg.bund.de [Seite]

10 Osterheld Dr., Bernhard -Z17 BMG Von: Osterheld Dr., Bernhard -Z17 BMG Gesendet: Montag, 20. Juni :53 An: Cc: Z17 BMG; internetredaktion BMG Betreff: IFG-Bescheid Anlagen: Bescheid Müller.pdf Sehr geehrter Herr Müller, anliegenden IFG-Bescheid übersende ich Ihnen wunschgemäß per . Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referatsleiter Bundesministerium für Gesundheit ReferatZ17 Justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel / bernhard.osterheld@bmg.bund.de [seite]

11 Bundesministerium für Gesundheit sundesminkt.cive for a..ondh.n. snor sann Herrn Kevin Müller per Dr, Bernhard Osterheld ResierunBsdirektor Referatsleiter Justiziariat NAUSANSCHRFr Rochusstraße 1, Bonn POSTANSCHRFT Bonn TEL +49 (0)22s FAX +49 (0) E-MAR TNTERNET Bonn, 20. Juni 2016 Az Z 17-53/131 Ihr Antrag nach dem InformationsfMhaltaganats des Bundes GFG) vom 16. Mai 2016 Sehr geehrter Herr Müller, mit Antrag vom 16. Mai2016 bitten Sie, Ihnen,,alle Dokumente der existierenden, aber nicht mehr aktiven Seite zuzusenden. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzesund des Verbraucherinfonnationsgesetzes sind nicht eröffnet. Soweit Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, geht Ihr Antrag ins 1.eere, da zwar die von Ihnen genannte URL noch existiert, aber nicht die Website mit den darauf enthaltenen Dokumenten. Die Website ist auch nicht veraktet worden und kann nicht mehr rekonstruiert werden. Es liegt damit keine "amtliche Information" im Sinne der 1 und 2 [FG Wrde herausgegeben werden könnte. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden, Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschriftbeim Bundesministerium Dienstgeb8udeBann-Duisdorf, Rochusstraße t Bushaltestelle RochusstrJBundeuninistelen (668, 60B ) Dienstgeb5ude Bonn-Duisdorf, Heilsbachstraße 18: Bahnhof Bonn-Duisdorf, ca.5 MirL FuBweg (Bn,-Hbf.: Gleis 3, RB 23 Richtung Euskirchen)

12 Sets 2ven 2 für Gesundheit, Rochusstrafåe 1, Bonn einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs durch genügt nicht den gesetzlichen Formanforderungen. Mit freundlichen GrQßen Im Auftrag Dr. Osterheld

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