Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn - Nur per , eilt sehr! Bundeskanzleramt poststelle@bk.bund.de Auswärtiges Amt poststelle@auswaertiges-amt.de Bundesministerium des Innern poststelle@bmi.bund.de Bundesministerium der Justiz poststelle@bmj.bund.de Bundesministerium der Finanzen poststelle@bmf.bund.de REFERAT BEARBEITET VON HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT II b 2 - Arbeitslosenversicherung Beate Geiß, Hella von Oppen Villemombler Straße 76, Bonn Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) beate.geiss@bmas.bund.de INTERNET Bonn, 03.September 2008 AZ IIb Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie info@bmwi.bund.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit service@bmu.bund.de Bundesministerium der Verteidigung poststelle@bmvg.bund.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend poststelle@bmfsfj.bund.de Bundesministerium für Gesundheit info@bmg.bund.de Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz poststellle@bmelv.bund.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung buergerinfo@bmvbs.bund.de Bundesministerium für Bildung und Forschung bmbf@bmbf.bund.de Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung info@bmz.bund.de Bundesrechnungshof poststelle@brh.bund.de Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Rochusstraße, Bundesministerien (636, 637, 638, 800, 845) Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 289: Bahnhof Bonn-Duisdorf, ca. 5 Minuten Fußweg (Bn.-Hbf.: Gleis 5, RB 23 Richtung Euskirchen) Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Villemombler Straße 76: Buslinien (632, 634, 635, 638, 639, 643, 843)

2 Seite 2 von 5 InternetPost@bundesregierung.de Bundespräsidialamt poststelle@bpra.bund.de Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration as@bk.bund.de Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien poststelle@bkm.bmi.bund.de Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen info@behindertenbeauftragte.de Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit poststelle@bfdi.bund.de Nationaler Normenkontrollrat nkr@bk.bund.de Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hier: Kabinettvorlage Anlagen 3 Beiliegend übersende ich den von der Hausleitung gebilligten Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Der Versand des Entwurfs erfolgt aufgrund der Eilbedürftigkeit ausschließlich per . Der Gesetzentwurf soll am Dienstag, dem 9. September 2008 im Kabinett beschlossen werden. Sollten Sie zu der Kabinettvorlage eine Stellungnahme abgeben wollen, erbitte ich diese bis Donnerstag, den 4. September 2008, 12:00 Uhr an die oben angegebene -Adresse sowie an IIb2@bmas.bund.de. Für die kurze Terminsetzung bitte ich um Verständnis.

3 Seite 3 von 5 Sofern bis zum o.g. Termin keine Stellungnahme eintrifft, gehe ich von ihrer Zustimmung aus. Im Vergleich zu dem der Ressortbesprechung am 18./19. Juni 2008 zugrundeliegenden Entwurf sind im Zuge der weiteren Ressortabstimmung folgende wesentliche Änderungen erfolgt: Bei der Frage des Rechtsanspruchs auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses erfolgte eine Änderung dahingehend, dass in den 61a und 77 SGB III jeweils der folgende Satz eingefügt und die Begründung im Besonderen Teil entsprechend angepasst wurde: "Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass sich die für die allgemeine Schulbildung zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen." Diese Regelung entspricht der auf Ministerebene erzielten Einigung zur Neuregelung der angesprochenen Vorschriften. Die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz wird in die Förderung der Berufsausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitenden Hilfen, außerbetrieblicher Berufsausbildung sowie bei Ausbildungsbonus und Einstiegsqualifizierung aufgenommen. Abschlusspartner der mit der Bundesagentur für Arbeit zu treffenden Zielvereinbarung ist nicht die Bundesregierung, sondern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Beteiligung des BMF soweit haushaltsrechtliche Belange betroffen sind). Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante lösen zukünftig nicht mehr die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aus. Die allgemeine Sprachförderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, ist entsprechend den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes dahingehend erweitert worden, dass auf die Teilnahme an einem Integrationskurs auch dann hingewirkt werden soll, wenn diese neben einer aufgenommenen Arbeit oder Ausbildung möglich ist. Zur Frage der Förderung betrieblicher Erprobung von Arbeitsuchenden wurde in den Abstimmungsgesprächen auf Staatssekretärsebene vereinbart, dass das BMAS eine Protokollerklärung abgibt, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die interessierten Ressorts mit der Bundesagentur für Arbeit erörtern sollten, wie die betriebliche Erprobung als unbürokratische direkte Unterstützung der Vermittlung von Personen mit Vermittlungshemmnissen unter Vermeidung von Mitnahmeeffekten erhalten werden kann. Zwischenzeitlich ist zu dieser Frage eine

4 Seite 4 von 5 Einigung zwischen den beteiligten Ressorts und der Bundesagentur für Arbeit erzielt worden, die in Nummer 22 des Gesetzentwurfes umgesetzt wird. Die Möglichkeit der betrieblichen Erprobung bei Arbeitgebern wurde in den 46 SGB III des Entwurfs aufgenommen. Die Protokollerklärung hat sich daher erledigt. Die Förderung berufsbezogener Kenntnisse in der Sprache des Herkunftslandes für Personen mit Migrationshintergrund ist aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken des BMJ nicht mehr Gegenstand des Gesetzentwurfs( 241 Abs. 2 Nr. 2 SGB III des bisherigen Entwurfs). Die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu eingeführte Förderung Selbständiger zur Beschaffung von Sachgütern wird dahingehend begrenzt, dass oberhalb eines Betrages von Euro keine Zuschüsse, sondern nur Darlehen gewährt werden dürfen. Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wird eine Regelung zur freien Förderung aufgenommen, durch die die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zusätzliche Handlungsspielräume erhalten. Sie können damit über das Regelinstrumentarium hinausgehende passgenaue Förderleistungen entwickeln und nutzen. Eine Projektförderung im Wege der Zuwendung wird ausdrücklich ermöglicht. Die vorgesehene Rechtsänderung bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch die Krankenkassen ist auf Wunsch des BMG aus dem Entwurf herausgenommen worden. Die Koalitionsfraktionen werden über das Ergebnis der Ressortabstimmung informiert und gebeten, eine Einigung zwischen Arbeitsmarkt- und Gesundheitspolitikern herzustellen. Die Anregungen zur Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz wurden übernommen. Daneben wurden im Rahmen der Ressortbesprechungen folgende weitere Vereinbarungen getroffen: Die Ausstattung des Budgets für Freie Förderung im SGB II (2 Prozent des Eingliederungstitels) wird im parlamentarischen Beratungsprozess gegebenenfalls verändert. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erfolgt eine Prüfung, ob eine Sachkostenpauschale bei Arbeitsgelegenheiten nach 16d SGB II auf einen festen Betrag zu deckeln ist. Im Auftrag

5 Seite 5 von 5 gez. Matthias Rockstroh

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